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HU/AU vorgezogen. aber nicht bestanden. Möchte Auto nun verkaufen...Hilfe!

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 11:41

Hallo zusammen,

mein erster Beitrag hier. Vorab, ich habe bereits dieses Thema dazu gelesen :

http://www.motor-talk.de/.../...-der-gueltigen-hu-au-t1474117.html?...

Ich habe dennoch einige Fragen an Euch...

Ich habe von meinem Vater einen Passat Kombi, BJ1999, bekommen, da er nun einen neuen Wagen gekauft hat. Der Wagen hat noch Tüv bis 03/2010 (HU&AU). Ich habe den Tüv nun aber vorgezogen, da ich Ruhe haben wollte und das Auto nach bestandener AU/HU anmelden wollte (läuft noch auf meinen Vater).

Leider wurden "erhebliche Mängel" festgestellt. Das größte Problem ist die nicht bestandene AU. Der CO Wert ist zu hoch und die Werkstatt findet den Fehler nicht.

Gesetzt den Fall, ich lasse den Wagen nicht reparieren und möchte den Wagen verkaufen - muss ich auf die nicht bestandene HU/AU hinweisen, oder darf ich den Wagen einstellen mit dem Hinweis, dass er noch HU/AU bis 03/2010 hat?

Der neue Besitzer würde natürlich auch bald zur HU/AU fahren und evtl. die gleichen Mängel beseitigen müssen. Wenn er dies z.B. auch bei der DEKRA machen würde, könnten die ihm anhand der KFZ Nummer sagen, dass der Wagen die HU/AU bereits 4 Wochen vorher nicht bestanden hat?

Danke und gruß

Tobi

Beste Antwort im Thema

mit gutem Gewissen kannst du das wohl nicht

eigentlich ist das sogar arglistige Täuschung wenn du dein Wissen gewinnoptimierend verschweigst

Bekannte Mängel zu vertuschen ist auch nach zig Monaten noch ein Grund einen Kaufvertrag anzufechten

zum Glück ist das www ja so transparent und die IP's gespeichert - auch Anwälte nutzen es um ihre Fälle zu bereichern und werden oft fündig

Ich hoffe mal für dich dass du beim Fahrzeugkauf auch mal so schön übers Ohr gehauen wirst wie du es bei anderen planst

11 weitere Antworten
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11 Antworten
am 8. Februar 2010 um 11:47

die besten tips für dein problem gibts bei

www.rosstaeuscher.de :D

mal im ernst: nichtbestandene au wird wohl an der lambdasonde und/oder kat liegen.

kat gebraucht vom schrotti oder lambda neu ~50€ sollte doch nicht das problem seinß

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 12:05

hi sukkubus,

danke für die Antwort.

Der Wagen ist derzeit bei ATU und man hat seit Freitag mit dem Wagen zu tun... KAT ist 11/2007 getauscht worden und die Lambdasonne soll es angeblich auch nicht sein. Man empfielt mir, den Wagen bei VW vorzuführen... Scheint eine größere Sache zu sein. Den Wagen hole ich erstmal heute Nachmittag ab.

An dem Wagen sind noch andere Mängel gefunden worden.

- Glas vom Blinker leicht beschlagen

- Staubmanschette gerissen (keine Ahnung was das ist, oder wie relevant das ist)

- Bremsschläuche erneuern (das würde ich auf jeden Fall machen lassen)

- Standlicht defekt (hab ich noch nie benutzt...)

Ich denke bis auf die Bremsschläuche nichts sicherheitsrelevantes, oder?

gruß

tobi

am 8. Februar 2010 um 12:15

naja, staubmanschetten reicht auch für durchfall

sind sie nur porös oder gerissen?

bremsleitungen sind auch keine große sache, weiß allerdings nicht, was 'alle total unfähig ' daraus macht.

ich entnehme deinen worten, daß du das alles machen zu lassen gedenkst und nicht heimwerkelst?

hinsichtlich kat eine vernünftige co-einstelluzng durchführen

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 13:00

Hi,

ja genau. Ich bin leider ein Laie und bin auf eine Werkstatt angewiesen. Da der Passat eh nicht so mein Traumauto ist (zudem 180.000 km und von Anfang an immer wieder Probleme...) würde ich gerne die 3000-3500 EUR mitnehmen und ein anderes Auto kaufen.

Ich denke, solange der Wagen offiziell TÜV hat, kann ich ihn auch mit dieser Angabe 03/2010 abgeben.

gruß

mit gutem Gewissen kannst du das wohl nicht

eigentlich ist das sogar arglistige Täuschung wenn du dein Wissen gewinnoptimierend verschweigst

Bekannte Mängel zu vertuschen ist auch nach zig Monaten noch ein Grund einen Kaufvertrag anzufechten

zum Glück ist das www ja so transparent und die IP's gespeichert - auch Anwälte nutzen es um ihre Fälle zu bereichern und werden oft fündig

Ich hoffe mal für dich dass du beim Fahrzeugkauf auch mal so schön übers Ohr gehauen wirst wie du es bei anderen planst

am 8. Februar 2010 um 13:12

schrittmacher hör auf hier rumzulabern!

noch hat er gar nichts gemacht und wurde hier jetzt aufgeklärt, dass es arglistige täuschung ist, wenn er diesen Mangel beim verkauf nicht erwähnt.

fertig!

Hallo Tobi,

was du hier anfragst, ist einen Anleitung zum Betrug bzw. arglistiger Täuschung, die du hier nicht bekommen wirst.

Außerdem sollte dir bekannt sein, daß du ein Fahrzeug, daß erhebliche Mängel aufweist, nur sehr eingeschränkt, nämlich Fahrt zur Werkstatt, also zur Mängelbeseitigung nutzen darfst.

am 8. Februar 2010 um 13:20

Hallo miteinander,

eigentlich gehts hier doch um eine reine Kosten-Nutzen-Erwägung und nicht um Täuschung usw. uff.:confused:

Das F. ist 10+ Jahre und der TÜV steht vor der Tür.

Die Restwert-Ermittlung beim Verwerter ist das eine, die Reparatur das andere, die allerdings sollte dann auch "genutzt" werden - damit hat man das F. mind. 10 Monate "an der Backe". Bei Versuch Weiterverkauf kann sich das Spiel nur wiederholen.

 

Also klären, was gibt der Verwerter, wieviel verlangt eine Freie Werkstatt für die TÜV-Instandsetzung und dann ruckizucki Entscheidung.:rolleyes:

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 13:48

Hi,

es geht hier meines Wissens nach nicht um Täuschung. Ich suche dazu auch keine Hilfe oder Anleitung. Sorry für mögliche Verwirrung!

Ich erwäge ein Auto - das offiziell noch bis 03/2010 TÜV hat - zu verkaufen. Soweit so legitim, denke ich. Da das Auto auch noch eine Plakette hat ist der TÜV soweit ich weiß auch noch gültig.

Der vorgezogene TÜV hat Mängel angezeigt, die mir nun bekannt sind und die ich entweder beheben - oder nicht beheben kann.

Die angezeigten (und damit mir bekannten Mängel) kann ich beim Verkauf auch angeben. Das TÜV Ergebnis ist allerdings auch nur eine Momentaufnahme und keinesfalls eine Gebrauchtwagenüberprüfung. Von daher kann das Auto auch noch weitere Mängel haben, die weder mir oder dem TÜV aufgefallen bzw. bekannt sind.

Die eigentliche Frage war eigentlich, ob ich das Auto mit der Angabe TÜV bis 03/2010 verkaufen darf obwohl ich weiß, dass es kein TÜV mehr im derzeitigen Zustand bekommt? Gerade im Internet sieht man viele Autos die noch wenige Wochen TÜV haben und die Besitzer "die Notbremse ziehen" und das Auto noch verkaufen.

Ich würde die - mir bekannten Mängel - bei dem Verkauf natürlich angeben, denn so kann jeder selbst entscheiden ob sich die Reperatur lohnt.

dann gib die Mängel an und werde so glaubwürdig alles andere ist Betrug

am 8. Februar 2010 um 14:25

Hallo,

der TE sei angehalten, im Kaufvertrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Den Bezug zur Versicherungssparte seh ich nicht, daher schließe ich dann auxch.

**GESCHLOSSEN***

Grüße

Schreddi

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