HU abgelaufen > Verwarnung > KFZ im öffentlichen Raum parken?

Hallo im neuen Jahr 🙂

Im Nachlass meines Vaters +06.12.23 befindet sich ein Fahrzeug.
Dies parkt "wie immer" auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Kurz danach habe ich festgestellt, daß der TÜV im Juli abgelaufen ist.
Wie es kommen musste lag am 30.12. eine Verwarnung
(TÜV um mehr als vier bis acht Monate überschritten)
vom Ordnungsamt im Briefkasten.
Festgestellt ein, zwei Tage nachdem ich es auch bemerkt habe.
In der Summe der Ereignisse, wollte ich den TÜV im Januar erneuern lassen.
Vaters Hauswerkstatt hat derzeit Urlaub.

Jetzt meine Frage:
Darf das KFZ im öffentlichen Raum stehen bleiben ?
(Fahren tue ich noch maximal zur Werkstatt für den TÜV.)

Danke
+
Grüße Hajooo

21 Antworten

Zitat:

@JoergFB schrieb am 2. Januar 2024 um 17:50:27 Uhr:


Mein Beileid vorab.
Sicher kannst du dort (im öffentlichen Parkraum) parken, aber es muss halt eine gültige HU haben und zugelassen sein, das Gleiche gilt übrigens auch für ein Privatgelände, soweit öffentlich zugänglich.

Also geht es nicht 😉

Was steht denn genau im Brief vom Ordnungsamt?
Musst du "unverzüglich" handeln oder wurde eine Frist genau definiert, etwa die von MZ-ES-Freak angedeuteten 14 Tage?

Der Brief war wohl an den verstorbenen Halter adressiert, ist das rechtlich vorgegeben, dass der Erbe (bist du schon offiziell der Alleinerbe?) sofort die Pflichten des früheren Halters übernimmt? Natürlich, wenn die Alternative eine amtliche Anordnung der Außerbetriebsetzung ist, will man es nicht austesten.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Januar 2024 um 16:56:31 Uhr:


Du kannst ja auch unverzüglich zur HU fahren.
TÜV, DEKRA, GTÜ usw. Haben auch Prüfhallen wo du zeitnah dran kommst.

Dann brauchst du nicht auf den Ablauf des Urlaubs warten.

Die Zeit läuft dir sonst davon.
Meistens nur 14 Tage. Wenn dann noch Mängel am Fahrzeug sind wird es noch dicker das Bein.
Und wenn es ohne gültige HU auf der Straße steht, kann es auch sein, dass du noch ein Ticket bekommst. (Was man sicherlich widersprechen kann, aber das Theater will doch keiner)

Wenn Erbe nicht ausgeschlagen soll, dann macht es keinen Sinn sich auf solche spielchen "Ich bin nicht Halter, sondern mein verstorbener Vater" einzulassen.
Ein evtl Owi Verfahren wird natürlich eingestellt werden, da der Halter nicht mehr unter uns weilt.

Der Verlust eines Menschen ist schon schwer genug, da muss man sich nicht noch zusätzlich mit solchen Spielerein mit einer Behörde zusätzlich belasten.
Auto zur HU bringen und dann demnächst ummelden.

Gab es bereits einen Notartermin bezüglich des Erbe? Falls nein, hast du noch Zeit genug um das Fahrzeug zur Prüfung zu bringen. Da genügt ein Anruf beim Ordnungsamt. Falls du das Erbe bereits angenommen hast, bist du in der Pflicht. Ich war vor einigen Jahren in beinahe identischer Situation.

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Zitat:

@Melosine schrieb am 02. Jan. 2024 um 20:46:14 Uhr:


Falls nein, hast du noch Zeit genug um das Fahrzeug zur Prüfung zu bringen.

Wenn er denn schon Verfügungsgewalt über das Auto hat.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. Januar 2024 um 20:56:35 Uhr:



Zitat:

@Melosine schrieb am 02. Jan. 2024 um 20:46:14 Uhr:


Falls nein, hast du noch Zeit genug um das Fahrzeug zur Prüfung zu bringen.

Wenn er denn schon Verfügungsgewalt über das Auto hat.

Theoretisch hast du recht. In der Praxis reicht es, wenn er Papiere und Schlüssel hat. Dem Prüfer sind die Besitzverhältnisse ja egal.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. Januar 2024 um 20:56:35 Uhr:


Wenn er denn schon Verfügungsgewalt über das Auto hat.

Die hat er mit Schlüsseln und Papieren 😉

Paar gute Tipps:
https://www.friesland.de/.../...-veranlassen--901002103-20800.html?...

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