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Honda SLR - Spiegler Stahlflex/ABE?

Honda SLR 650
Themenstarteram 19. Juni 2017 um 4:42

Kann mir jemand helfen? TÜV bemängelte (zum ersten Mal seit Jahren) die fehlende ABE für die Stahlflex- Bremsleitungen von Spiegler mit der KBA 60819. Würde angeblich leicht aus dem Netz zu holen sein. Hab aber bisher nur ABEs dieser KBA-Nr. für dezidiert andere Mopeds auftun können.

Ist eine Kopie überhaupt gültig, oder nur das Original?

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15 Antworten

Hi,

Zitat:

Ist eine Kopie überhaupt gültig, oder nur das Original?

da eine ABE als Dokument anzusehen ist, kommt hier nur das Original in Frage. Eine beglaubigte Kopie mag vielleicht auch gehen. Hier müsstest Du dann damit rechnen, dass sie mal akzeptiert, wird mal nicht.

Grundsätzlich besteht die Pflicht zum Mitführen der Originaldokumente.

Gruß Jens

Edit:

Zitat:

Hab aber bisher nur ABEs dieser KBA-Nr. für dezidiert andere Mopeds auftun können.

Die größte Aussicht auf Erfolg hättest Du, wenn es Dir gelingt Kontakt zum Hersteller aufzunehmen und dort anzufragen, ob sie Dir weiterhelfen können. Im ungünstigsten Fall sind die Teile für Dein Fahrzeug nie freigegeben worden. Oder hast Du mal eine ABE dafür gehabt?

Hi,

frag' doch einfach mal direkt bei Spiegler nach..

Grüße

Es gibt 2 Firmen mit dem Namen Spiegler.

Der Namensschriftzug unterscheidet sich.

https://fabian-spiegler.de/

https://spiegler.de/de/

am 23. Juni 2017 um 13:44

Ist beides mal das gleiche, aber nicht das selbe.

Das eine ist die Übername aus der Insolvenz Masse, das andere der Sohn vom alten Chef.

Beide Firmen arbeiten aber zusammen, die eine mehr Richtung Bremsen, die andere mehr in den ganzen Kram Drumherum.

Auf jedenfall anrufen, die wird da weiter geholfen.

Im schlimmsten Fall ist das ganze gezumpel wirklich nicht für deine, nur bislang nicht aufgefallen.

Bedeutet dann runter und original oder umrüsten auf Legal.

Solange gibt's keine Plakete.

Ich habe mir Stahlflex-Leitungen von Melvin geholt, die sind deutlich günstiger, pro Leitung hebe ich ca. 20,- € bezahlt mit ABE. Sonst hol dir die ABE aus dem Internet, die erkennt der TÜV an und trägt sie dir in die Papiere ein.

Gruß

drbeschtlar

Ganz ehrlich beschleicht mich der Verdacht, dass der TE nicht wirkliches Interesse an der Lösung seines Problems (mehr) hat, denn sein Eingangspost war gleichzeitig erster und letzter Thread überhaupt. Danach - wie leider immer öfter hier üblich - kein Lebenszeichen mehr. Hätte er ernsthaftes Interesse, hätte er bestimmt schon längst bei Spiegler angerufen. Vielleicht hat er ja sogar bereits eine ABE zu Hause, es aber einfach nicht für nötig empfunden, mal eine Rückmeldung zu geben . . .

Zu Melvin - die habe ich mir auch gekauft, vor einigen Jahren. Da war Melvin noch nicht so bekannt und ich meine ich hatte damals sogar noch weniger bezahlt als Du. Inzwischen scheinen die Preise allerdings entsprechend dem Bekanntheitsgrad von Melvin angestiegen zu sein. So kostet der Satz für vorne für die CB750 inzwischen fast 64 Euronen. Also der ganz große Preistipp ist Melvin schon länger nicht mehr.

Zitat:

@drbeschtlar schrieb am 25. Juni 2017 um 19:50:25 Uhr:

Ich habe mir Stahlflex-Leitungen von Melvin geholt, die sind deutlich günstiger, pro Leitung hebe ich ca. 20,- € bezahlt mit ABE. Sonst hol dir die ABE aus dem Internet, die erkennt der TÜV an und trägt sie dir in die Papiere ein.

Gruß

drbeschtlar

..wenn ein Teil eine ABE hat, braucht diese nicht eingetragen zu werden.

Das ist nru bei Gutachten nötig..

@ Moppetouri : jou, sehe ich auch so, der TE hat wohl andere Interessen ;)

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 26. Juni 2017 um 12:14:44 Uhr:

..wenn ein Teil eine ABE hat, braucht diese nicht eingetragen zu werden.

Das stimmt soweit schon, dem TE hätte es dennoch nicht geholfen denn die meisten TÜV-Prüfer wollen die ABE sehen und geben sich nicht mit der Angabe "das hat schon ABE, glauben Sie mir!" zufrieden.

Zitat:

@Moppedtouri schrieb am 26. Juni 2017 um 22:34:28 Uhr:

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 26. Juni 2017 um 12:14:44 Uhr:

..wenn ein Teil eine ABE hat, braucht diese nicht eingetragen zu werden.

Das stimmt soweit schon, dem TE hätte es dennoch nicht geholfen denn die meisten TÜV-Prüfer wollen die ABE sehen und geben sich nicht mit der Angabe "das hat schon ABE, glauben Sie mir!" zufrieden.

..habe auch nix gegenteiliges behauptet.. ;)

Nur gesagt, Teile mit ABE müssen nicht eingetragen werden, es reicht den "Wisch"

immer dabei zu haben...ähnlich wie die "unbedenklichkeits Nachweis" für

Reifen.. :)

Und genau diesen "Wisch" sucht er ja....

Moin Moin !

Zitat:

Nur gesagt, Teile mit ABE müssen nicht eingetragen werden

Das ist so allgemein nicht richtig!

MfG Volker

Wenn die ABE für das Fahrzeug gilt, an dem die Brocken angebaut sind, dann stimmt es.

am 28. Juni 2017 um 8:24

Zitat:

@Warut schrieb am 19. Juni 2017 um 06:42:19 Uhr:

Kann mir jemand helfen? TÜV bemängelte (zum ersten Mal seit Jahren) die fehlende ABE für die Stahlflex- Bremsleitungen von Spiegler mit der KBA 60819. Würde angeblich leicht aus dem Netz zu holen sein. Hab aber bisher nur ABEs dieser KBA-Nr. für dezidiert andere Mopeds auftun können.

Ist eine Kopie überhaupt gültig, oder nur das Original?

Die ersten zwei Seiten der ABE zur Stahlflex kannst du dir z.B. direkt vom KBA herunterladen. Leider fehlen alle angeführten Anlagen. In der Anlage 1, mit dem Verwendungsbereich (18 Seiten), sollte dann auch dein Mopped angeführt sein. Leider habe ich die Anlagen nicht im Net finden können. Eine mitgeführte Kopie sollte reichen.

Grüße

2012

Moin Moin !

Zitat:

Wenn die ABE für das Fahrzeug gilt, an dem die Brocken angebaut sind, dann stimmt es.

Nein ! Du solltest dir mal eine ABE durchlesen ,dann wirst du feststellen , dass dort auch auf die Kombinierbarkeit mit anderen Veränderungen eingegangen wird.

meistens gilt: (Das die ABE für das entsprechende Teil ist und das Fzg im Verwendungsbereich aufgeführt, sollte selbstverständlich sein)

1. Fzg bis auf ein Teil mit ABE serienmässig : keine Eintragung/Änderungsabnahme

2. Fzg mit 2 Teilen verändert , beide Teile mit ABE, beide Teile beeinflussen sich nicht gegenseitig : keine Eintragung/Änderungsabnahme

3. Fzg mit 2 oder mehr Teilen verändert , gegenseitige Beeinflussung nicht auszuschliessen : Eintragung/Änderungsabnahme erforderlich.

Beispiele:

1. Sonderräder , Auspuff etc. Aber Gegenbeispiel . Tieferlegung durch Sonderfedern mit ABE: Kann eintragungsfrei sein ,aber auch nicht, wenn z.B. Fzg mit Bremskraftregler oder AHK ausgerüstet ist.

Oder Sonderlenkrad, keine Abnahme erforderlich bei Servolenkung, ohne Servo Einzelabnahme

2. Sonderräder + Scheibenfolie

3. Luftfilter+ Auspuff , Tieferlegung + Sonderräder, Sonderräder + Sonderlenkrad

MfG Volker

Reden wir noch von einer Stahlflex-Bremsleitung? Ich denke, dass der Fall nicht gar so komplex ist, und dass eine Stahlflexleitung mit ABE nicht sonderlich von anderen Bauteilen beeinflusst werden dürfte.

Aber besten Dank für die ausführliche Erörterung.

Gruß,

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