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hohes Restwertangebot nach Unfall => privater Fake-Verkauf = Versicherungsbetrug?

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 12:21

Hallo zusammen,

vor 1 Monat hatte ich einen Unfall und bin mit dem Schaden zum Anwalt/Gutachter.

Resultat:

Reperaturkosten: 10k

Wiederbeschaffungswert: 5k

Restwert lt. Gutachten und Restwertbörse: 1,5k

durch gegnerische Haftpflicht Versicherung nachträglich organisiertes Restwert-Angebot: 3k

Eigentlich wollte ich das Auto noch fahren und mir in Ruhe einen neuen besorgen.

Durch das sehr hohe Restwertangebot von 3k würde sich meine Auszahlung auf 2k reduzieren.

Bis dato hatte ich mit 3,5k gerechnet (5k minus 1,5k).

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt handelt es sich bei dem Angebot über die gegnerische Versicherung um ein Gefälligkeitsangebot des Händlers. Die Versicherung hofft, dass ich das Auto behalte und sie mir 1,5k weniger zahlen müssen und hat mit Sicherheit einen Deal mit dem Händler der das hohe Angebot gemacht hat.

Folgende 2 Optionen:

1) Auto innerhalb von 2 Wochen an den Händler für 3k verkaufen und 2k von der Versicherung auszahlen lassen und eine gewisse Zeit ohne Auto klar kommen

2) Privaten Kaufvertrag mit einem Freund "faken" und zurückdatieren vor das Angebotsdatum des Händlers, der nachträglich 3k bietet. Das Auto würde ich aber weiterfahren und würde es auch nicht ummelden. In diesem Fall müsste die Versicherung den Restwert laut Gutachten ansetzen und mir 3,5k auszahlen.

Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall? Option 2 wäre Versicherungsbetrug, das ist mir bewusst. Ist aber die inoffizielle Empfehlung meines Anwalts. Prüft die Versicherung sowas? Wohl ist mir da nicht bei, aber ich möchte mich auch nicht durch ein "Gefälligkeitsangebot" von denen unter Druck setzen lassen.

 

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127 Antworten

WBW = 5k, RW-Gebot sind 3k .... Da wird also eine zeitwertgerechte Reparatur mit gebrauchten Teilen für weniger als 2k möglich sein, denn sonst hätte der RW-Bieter keine Geschäftschance und würde nicht mitbieten. Damit lässt sich locker innerhalb des WBW (und auch der 130% (6,5k) bleiben). Zeitwertgerecht ist es kein WTS sondern reparaturwürdig..

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:46:47 Uhr:

Legitim fände ich, wenn die Versicherung auf die verschiedenen Optionen hinweisen würde.

Den Geschädigten in Unklaren zu lassen und nur die für ihn ungünstige Version zu kommunizieren, ist unseriös.

Ach komm.

Es gibt so viele verschiedene Möglichkeiten, was der Geschädigte hier alles machen kann.

Sollen die ihm einen Katalog zuschicken, was der alles für Optionen hat.

Schadenersatz bekommen, ist für mich immer noch eine Holschuld und keine Bringschuld.

Zitat:

@GolfFahrer751 schrieb am 4. Dezember 2021 um 01:32:39 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:46:47 Uhr:

Legitim fände ich, wenn die Versicherung auf die verschiedenen Optionen hinweisen würde.

Den Geschädigten in Unklaren zu lassen und nur die für ihn ungünstige Version zu kommunizieren, ist unseriös.

Ach komm.

Schadenersatz bekommen, ist für mich immer noch eine Holschuld und keine Bringschuld.

Wie wahr...

Zitat:

@Nipo schrieb am 4. Dezember 2021 um 09:19:22 Uhr:

Zitat:

@GolfFahrer751 schrieb am 4. Dezember 2021 um 01:32:39 Uhr:

 

Ach komm.

Schadenersatz bekommen, ist für mich immer noch eine Holschuld und keine Bringschuld.

Wie wahr...

Kommt wohl ganz auf den Charakter an. :(

Wäre ich der Schädiger, fühlte ich mich/meine Vers. in der Pflicht. :rolleyes::rolleyes:

Bei 10.000 Euro Schaden am Auto muss der Geschädigte erst einmal beweisen, dass er das Auto überhaupt noch weiter fahren kann.

Das wird ohne Reperaturen vermutlich nicht möglich sein, da es bei so einer Schadensumme vermutlich auch zu Beschädigungen am Rahmen vom Fahrzeug gekommen ist.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 4. Dezember 2021 um 12:55:23 Uhr:

Wäre ich der Schädiger, fühlte ich mich/meine Vers. in der Pflicht. :rolleyes::rolleyes:

Ach ja.

Sind wir nicht alle ein bisschen Mutter Theresa. :D

 

 

Ein Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht würde der Versicherung schon die Flötentöne beibringen.

Dass ein Anwalt zusätzliche Kosten für die Versicherung bedeutet, hat diese sich bei dem Verhalten selbst zuzuschreiben.

Daraus sollte man lernen, dass man den Versicherungen nur mit einem fachkundigen Gegenpart gewachsen ist.

@Oetteken

Daraus sollte man lernen, dass man den Versicherungen nur mit einem fachkundigen Gegenpart gewachsen ist.

Noch mal anpinnen hier...........:D

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Dezember 2021 um 13:24:19 Uhr:

Dass ein Anwalt zusätzliche Kosten für die Versicherung Versichertengemeinschaft bedeutet, hat diese sich bei dem Verhalten selbst zuzuschreiben.

Warum?

Was hat die Versicherung denn falsch gemacht?

Zitat:

@GolfFahrer751 schrieb am 4. Dezember 2021 um 14:26:01 Uhr:

@Oetteken schrieb am 4. Dezember 2021 um 13:24:19 Uhr:

Dass ein Anwalt zusätzliche Kosten für die Versicherung Versichertengemeinschaft bedeutet, hat diese sich bei dem Verhalten selbst zuzuschreiben.

Weshalb änderst Du eine richtige Aussage durch eine falsche ab und das auch noch in rot?

Es ist ja nicht schlimm, keine Ahnung zu haben, aber musst Du das jedem mitteilen?

Zitat:

Was hat die Versicherung denn falsch gemacht?

Wenn Du Dir den ganzen Thread aufmerksam durchliest, kommst Du vielleicht selbst drauf...

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 4. Dezember 2021 um 13:06:04 Uhr:

Bei 10.000 Euro Schaden am Auto muss der Geschädigte erst einmal beweisen, dass er das Auto überhaupt noch weiter fahren kann.

Nein, diese Aussage sollte im Sachverständigen-Gutachten stehen.

@KaulKalkhoffe schrieb am 4. Dezember 2021 um 13:06:04 Uhr:

Bei 10.000 Euro Schaden am Auto muss der Geschädigte erst einmal beweisen, dass er das Auto überhaupt noch weiter fahren kann.

Das wird ohne Reperaturen vermutlich nicht möglich sein, da es bei so einer Schadensumme vermutlich auch zu Beschädigungen am Rahmen vom Fahrzeug gekommen ist.

 

zunächst einen haben die ewas moderneren Automobile keinen "Rahmen" mehr, diese verfügen über eine sebstragende Karosserie. Fahrgestell und Achsen sind zu einer Einheit zusammengefasst.

Und zum anderen muss der Geschädigte hier ganz sicher nicht "Beweisen" ober er mit dem Auto noch weiter fahren kann.

Woher kommen eigentlich immer diese -mit der Inbrunst der Überzeugung, aber völlig falschen- verbreiteten urban legend? :rolleyes:

Themenstarteram 4. Dezember 2021 um 17:49

Im Gutachten steht tatsächlich drin, das Auto sei nicht mehr fahrtbereit bzw. verkehrssicher...

Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, es steht nur drin um evtl. Ausfallentschädigung zu bekommen.

Habe selber schon eine Ersatzstoßstange dran gemacht damit es in den nächsten Monaten nicht ganz so katastrophal aussieht, bis ich einen neuen habe.

Muss ich jetzt noch beweisen, dass das Auto doch "wieder" fahrtauglich ist? Falls ja, wem und wie?

Mein Vorhaben, das Auto mindestens 6 Monate weiter zu nutzen kann ich ja trotzdem bestätigen.

Zitat:

@realizer330 schrieb am 4. Dezember 2021 um 18:49:59 Uhr:

Im Gutachten steht tatsächlich drin, das Auto sei nicht mehr fahrtbereit bzw. verkehrssicher...

Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, es steht nur drin um evtl. Ausfallentschädigung zu bekommen.

Das spricht natürlich nicht für die Seriosität dieses Gutachters.

Zitat:

@realizer330 schrieb am 4. Dezember 2021 um 18:49:59 Uhr:

Im Gutachten steht tatsächlich drin, das Auto sei nicht mehr fahrtbereit bzw. verkehrssicher...

Dachte ich es mir doch.

Der Schaden wird nicht ohne Grund auf 10.000 Euro geschätzt.

Daher ist das vollkommen richtig, wie die Versicherung hier erstmal abrechnet und der Ball liegt beim TE, wenn er mehr haben will.

Der TE hat doch bestätigt, dass es sich bei dem Hinweis „Nicht fahrbereit, bzw. verkehrssicher“, um eine Gefälligkeit handelt.

Der Sinn des Beitrages von @KaulKalkhoffe ist nicht nachvollziehbar.

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