ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. hohes Restwertangebot nach Unfall => privater Fake-Verkauf = Versicherungsbetrug?

hohes Restwertangebot nach Unfall => privater Fake-Verkauf = Versicherungsbetrug?

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 12:21

Hallo zusammen,

vor 1 Monat hatte ich einen Unfall und bin mit dem Schaden zum Anwalt/Gutachter.

Resultat:

Reperaturkosten: 10k

Wiederbeschaffungswert: 5k

Restwert lt. Gutachten und Restwertbörse: 1,5k

durch gegnerische Haftpflicht Versicherung nachträglich organisiertes Restwert-Angebot: 3k

Eigentlich wollte ich das Auto noch fahren und mir in Ruhe einen neuen besorgen.

Durch das sehr hohe Restwertangebot von 3k würde sich meine Auszahlung auf 2k reduzieren.

Bis dato hatte ich mit 3,5k gerechnet (5k minus 1,5k).

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt handelt es sich bei dem Angebot über die gegnerische Versicherung um ein Gefälligkeitsangebot des Händlers. Die Versicherung hofft, dass ich das Auto behalte und sie mir 1,5k weniger zahlen müssen und hat mit Sicherheit einen Deal mit dem Händler der das hohe Angebot gemacht hat.

Folgende 2 Optionen:

1) Auto innerhalb von 2 Wochen an den Händler für 3k verkaufen und 2k von der Versicherung auszahlen lassen und eine gewisse Zeit ohne Auto klar kommen

2) Privaten Kaufvertrag mit einem Freund "faken" und zurückdatieren vor das Angebotsdatum des Händlers, der nachträglich 3k bietet. Das Auto würde ich aber weiterfahren und würde es auch nicht ummelden. In diesem Fall müsste die Versicherung den Restwert laut Gutachten ansetzen und mir 3,5k auszahlen.

Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall? Option 2 wäre Versicherungsbetrug, das ist mir bewusst. Ist aber die inoffizielle Empfehlung meines Anwalts. Prüft die Versicherung sowas? Wohl ist mir da nicht bei, aber ich möchte mich auch nicht durch ein "Gefälligkeitsangebot" von denen unter Druck setzen lassen.

 

Ähnliche Themen
127 Antworten
Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 13:26

Okay, dann erstmal vielen Dank für die Aufklärung.

Es scheint ja einige BGH Urteile zu dem Thema zu geben.

Da ist es für nicht-Juristen nicht leicht durchzublicken.

In dem Schreiben der gegnerischen Versicherung werden

BGH I ZR 68/08 vom 29.04.2010

und

BGH I ZR 55/12 vom 20.06.2013

genannt.

Aber was ich auf die schnell überflogen habe, geht es hier nur um Datenschutz und die Bilder...

Also sage ich meinem Anwalt jetzt, er solle doch auf die anderen BGH urteile verweisen und die Versicherung zwingen mir die 3,5k auszuzahlen?

Edit, inzwischen überflüssig.

Dein Anwalt scheint bezüglich Verkehrsrecht recht unbedarft zu sein.

Beim nächsten Mal nimmst du besser einen „Fachanwalt mit Tatigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht“.

Die zitierten Urteile haben mit deinem Problem der Restwertthematik wenig zu tun.

Ja, hatte ich schon mal. Habe das Fahrzeug dann verkauft an meinen Vater. Dann auf Ihn umgemeldet. Das ist auch rechtlich OK. Es war mir zu heiß das Auto dann nicht umzumelden ...., auch wenn das vermutlich keiner kontrolliert hätte.

TE ... du kannst unrepariert weiterfahren (wenn das Auto noch verkehrssicher ist / gemacht wird) und den gesamten WBW lt. Gutachen verlangen. Du kannst auch vollständig fachgerecht mit gebrauchten Teilen reparieren und das darf sogar max. 130% des WBW kosten und muss dann von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Du musst dann aber alles sehr genau dokumentieren und nachweisen. Mit deinem Anwalt hast du übrigens keinen besonders glücklichen Griff gemacht ....

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 14:15

Also das Auto ist noch verkehrssicher. Sind nur optische Mängel.

Habe meinem Anwalt jetzt mit dem hier genannten BGH Urteil VI ZR 120/06 konfrontiert.

Die Begründung in dem Urteil finde ich auch super.

Wenn ich das Auto weiter fahren möchte und erst später verkaufe, ist es wahrscheinlich dass man nur den im Gutachten ermittelten Restwert erzielt. Dieser ist markttypisch. Auf ein super tolles Angebot wie von dem Händler der Versicherung (ob "Gefälligkeitsangebot" oder nicht sei jetzt mal dahingestellt) kann man sich nicht verlassen.

Da keiner auf diesem Wege zum Verkauf gezwungen werden soll, muss die Versicherung den im Gutachten festgelegten Restwert für die fiktive Abrechnung zugrunde legen.

Ein Glück, dass es hier genug Fachwissen zu dem Thema gibt.

Ansonsten wäre ich wohl 1500EUR ärmer oder hätte einen Versicherungsbetrug in Erwägung ziehen müssen...

Aber, dass sowohl die Versicherung es dreist versucht, als auch mein Anwalt es nicht besser weiß, ist schon erschreckend.

Selber Fall ist ja anscheinend bei drukel passiert...

Ja, aber hundert Jahre her. Ob es die beste Lösung war sei dahingestellt. Mein Vater war Kfz-Mechaniker und wir haben das Teil halt wieder repariert. Hatte eh Sinn gemacht es so lange abzumelden... Da war etwas mehr kaputt.

der Sinn dieses BGH Urteil war, dass der Handlungsweise der Versicherungen hier Einhalt zu gebieten war.

Der Versicherer könnte ja sonst bei der fiktiven Abrechnung einen Restwert nach belieben einsetzen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug weiter nutzt.

 

 

Zitat:

@realizer330 schrieb am 3. Dezember 2021 um 15:15:19 Uhr:

Aber, dass sowohl die Versicherung es dreist versucht, als auch mein Anwalt es nicht besser weiß, ist schon erschreckend.

Die Versicherung macht nur das, was vollkommen legitim ist.

Sie ersetzt dir den Wiederbeschaffungswert.

In der Regel ist es ja nicht sinnvoll ein Fahrzeug mit Wert von 5.000 Euro, aber einem Schaden von 10.000 Euro noch weiter zu fahren.

Wenn du das trotzdem machen willst, dann musst du tätig werden und der Versicherung mitteilen, dass du das Fahrzeug noch mindestens weitere 6 Monate fahren willst.

 

Und dann bekommt der TE sogar 5000.- statt 3500.- von der Versicherung, wenn ich Berlin-Paul richtig verstanden habe.

(Allerdings sichernicht mit Diesem Spezialisten von einem Anwalt!)

Legitim fände ich, wenn die Versicherung auf die verschiedenen Optionen hinweisen würde.

Den Geschädigten in Unklaren zu lassen und nur die für ihn ungünstige Version zu kommunizieren, ist unseriös.

Dabei spielt es keine Rolle, ob andere Versicherungen das auch so handhaben.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:42:53 Uhr:

Und dann bekommt der TE sogar 5000.- statt 3500.- von der Versicherung, wenn ich Berlin-Paul richtig verstanden habe.

(Allerdings sichernicht mit Diesem Spezialisten von einem Anwalt!)

Nein, der TE bekommt in keinem Fall 5.000 € von der Versicherung.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:47:47 Uhr:

Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:42:53 Uhr:

Und dann bekommt der TE sogar 5000.- statt 3500.- von der Versicherung, wenn ich Berlin-Paul richtig verstanden habe.

(Allerdings sichernicht mit Diesem Spezialisten von einem Anwalt!)

Nein, der TE bekommt in keinem Fall 5.000 € von der Versicherung.

Hat Berlin-Paul aber oben so geschrieben und hat das in ähnlichen Threads ebenso gesagt.

Auch auf spezielle Nachfrage von mir, hatte auch

mal 2017 so einen ähnlichen Unfall mit WTS und mir wurden 900.-Restwert abgezogen obwohl ich das Auto heute noch (repariert) ohne Nachweise, fahre.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:47:47 Uhr:

Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. Dezember 2021 um 20:42:53 Uhr:

Und dann bekommt der TE sogar 5000.- statt 3500.- von der Versicherung, wenn ich Berlin-Paul richtig verstanden habe.

(Allerdings sichernicht mit Diesem Spezialisten von einem Anwalt!)

Nein, der TE bekommt in keinem Fall 5.000 € von der Versicherung.

doch Oetti ... wenn er nicht verkauft und einfach nur weiternutzt bekommt er die volle WBW-Summe.

Einer von uns beiden hat heute nicht seinen besten Tag.

Ich verlinke nochmal das BGH-Urteil:

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. hohes Restwertangebot nach Unfall => privater Fake-Verkauf = Versicherungsbetrug?