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hohes Restwertangebot nach Unfall => privater Fake-Verkauf = Versicherungsbetrug?

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 12:21

Hallo zusammen,

vor 1 Monat hatte ich einen Unfall und bin mit dem Schaden zum Anwalt/Gutachter.

Resultat:

Reperaturkosten: 10k

Wiederbeschaffungswert: 5k

Restwert lt. Gutachten und Restwertbörse: 1,5k

durch gegnerische Haftpflicht Versicherung nachträglich organisiertes Restwert-Angebot: 3k

Eigentlich wollte ich das Auto noch fahren und mir in Ruhe einen neuen besorgen.

Durch das sehr hohe Restwertangebot von 3k würde sich meine Auszahlung auf 2k reduzieren.

Bis dato hatte ich mit 3,5k gerechnet (5k minus 1,5k).

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt handelt es sich bei dem Angebot über die gegnerische Versicherung um ein Gefälligkeitsangebot des Händlers. Die Versicherung hofft, dass ich das Auto behalte und sie mir 1,5k weniger zahlen müssen und hat mit Sicherheit einen Deal mit dem Händler der das hohe Angebot gemacht hat.

Folgende 2 Optionen:

1) Auto innerhalb von 2 Wochen an den Händler für 3k verkaufen und 2k von der Versicherung auszahlen lassen und eine gewisse Zeit ohne Auto klar kommen

2) Privaten Kaufvertrag mit einem Freund "faken" und zurückdatieren vor das Angebotsdatum des Händlers, der nachträglich 3k bietet. Das Auto würde ich aber weiterfahren und würde es auch nicht ummelden. In diesem Fall müsste die Versicherung den Restwert laut Gutachten ansetzen und mir 3,5k auszahlen.

Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall? Option 2 wäre Versicherungsbetrug, das ist mir bewusst. Ist aber die inoffizielle Empfehlung meines Anwalts. Prüft die Versicherung sowas? Wohl ist mir da nicht bei, aber ich möchte mich auch nicht durch ein "Gefälligkeitsangebot" von denen unter Druck setzen lassen.

 

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127 Antworten

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 4. Dezember 2021 um 13:06:04 Uhr:

Bei 10.000 Euro Schaden am Auto muss der Geschädigte erst einmal beweisen, dass er das Auto überhaupt noch weiter fahren kann.

Das wird ohne Reperaturen vermutlich nicht möglich sein, da es bei so einer Schadensumme vermutlich auch zu Beschädigungen am Rahmen vom Fahrzeug gekommen ist.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 4. Dezember 2021 um 13:06:04 Uhr:

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 4. Dezember 2021 um 12:55:23 Uhr:

Wäre ich der Schädiger, fühlte ich mich/meine Vers. in der Pflicht. :rolleyes::rolleyes:

Ach ja.

Sind wir nicht alle ein bisschen Mutter Theresa. :D

Ich schrieb doch, eine Charakterfrage; wolltest Du Deinen süffisant mitteilen? :confused:

Zitat:

@realizer330 schrieb am 3. Dezember 2021 um 13:21:02 Uhr:

Option 2 wäre Versicherungsbetrug, das ist mir bewusst. Ist aber die inoffizielle Empfehlung meines Anwalts.

Zitat:

@realizer330 schrieb am 4. Dezember 2021 um 18:49:59 Uhr:

Im Gutachten steht tatsächlich drin, das Auto sei nicht mehr fahrtbereit bzw. verkehrssicher...Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, es steht nur drin um evtl. Ausfallentschädigung zu bekommen.

Da bist du ja bestens aufgestellt. Mit dieser Anwalt / Gutachter - Kombination kanns jetzt losgehen.

Vielleicht findet sich noch ein Arzt der dir eine Berufsunfähigkeit als Unfallfolge bescheinigt, dann klappts auch mit der Rente.

:p

Haste dir diese Expertenrunde selbst ausgesucht oder sind die dir empfohlen worden ?

Spannend. Der Gutachter schreibt aus Gefälligkeit "nicht fahrbereit" und der Anwalt will die Versicherung bescheißen...?

Da ist es gut dass die Versicherung genau hinschaut.

Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie werde ich den Verdacht eines gefakten Threads nicht los. Depperte Anwälte, fragwürdige Gutachter, nachgereichte Angebote und die Frage nach Beschiss?

Dass es an einer Ecke mal nicht ganz rund läuft, kann schon mal vorkommen, zwei Ecken dürften schon nicht mehr sehr häufig sein. Aber diese Konstellation finde ich schon sehr außergewöhnlich.

Zitat:

@germania47 schrieb am 4. Dezember 2021 um 21:14:42 Uhr:

Der TE hat doch bestätigt, dass es sich bei dem Hinweis „Nicht fahrbereit, bzw. verkehrssicher“, um eine Gefälligkeit handelt.

Der Sinn des Beitrages von @KaulKalkhoffe ist nicht nachvollziehbar.

Was ist nicht nachvollziehbar?

Der Versicherer bekommt ein Gutachten eingereicht.

Höhe Schaden 10.000 Euro. Auto nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr verkehrssicher.

WBW 5.000 Euro.

Was ist deine Vorstellung, was der Versicherer jetzt machen soll?

Was wolltest du denn mit dem Satz, "Der Schaden wird nicht ohne Grund auf 10.000 Euro geschätzt." aussagen?

Da ich ebenfalls den Thread inzwischen für einen Fake halte, bin ich hier raus.

Ich will damit sagen, dass es normal ist, dass ein Auto mit 10K Schaden und einem WBW von 5K in der Regel ohne Reparatur nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher ist.

Die Versicherung rechnet daher einfach mal auf Totalschadenbasis ab.

Wenn der Geschädigte das Auto trotzdem weiterfahren will, so muss er tätig werden und es der Versicherung mitteilen.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 5. Dezember 2021 um 15:28:06 Uhr:

Ich will damit sagen, dass es normal ist, dass ein Auto mit 10K Schaden und einem WBW von 5K in der Regel ohne Reparatur nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher ist.

Noch einmal.

Der TE hat doch gepostet, dass es sich bei der Aussage des SV nicht verkehrssicher und nicht fahrfähig um eine Gefälligkeitsaussage handelt.

Du hast nur beim Zitieren am 04.12. um 20.46 den Satz wissentlich oder versehentlich nicht übernommen.

 

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 5. Dezember 2021 um 14:53:11 Uhr:

Höhe Schaden 10.000 Euro. Auto nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr verkehrssicher.

WBW 5.000 Euro.

Was ist deine Vorstellung, was der Versicherer jetzt machen soll?

Wenn der Fahrzeughalter angibt, daß er das Fahrzeug weiter fahren will, sollte der Versicherer das eingereichte Gutachten anzweifeln.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 5. Dezember 2021 um 15:28:06 Uhr:

Die Versicherung rechnet daher einfach mal auf Totalschadenbasis ab.

Und legt dabei rechtswidrig ihr illegal eingeholtes Restwertgebot zu Grunde...

Themenstarteram 5. Dezember 2021 um 18:00

Es ist leider kein Fake, bin auf Empfehlung dort gelandet.

Anwalt und Gutachter arbeiten auch zusammen.

Im Nachhinein wäre ich lieber woanders hin, wenn ich das hier so lese.

Mag sein, dass der Schaden im Gutachten sehr hoch ausgefallen ist.

Denke aber, dass es überall mindestens die 5k gewesen wären.

Der Boden im Kofferraum hat sogar einen Knick.

Muss ich denn jetzt irgendwas beachten bzgl. dem Punkt "Fahrzeug ist nicht verkehrstauglich" wenn ich den weiter mindestens 6 Monate halten möchte?

Das wiederrum scheint ja Vorraussetzung zu sein, bei der fiktiven Abrechnung nur den Wert vom Gutachten abzuziehen?

Zitat:

@realizer330 schrieb am 5. Dezember 2021 um 19:00:50 Uhr:

Es ist leider kein Fake, bin auf Empfehlung dort gelandet.

Anwalt und Gutachter arbeiten auch zusammen.

Im Nachhinein wäre ich lieber woanders hin, wenn ich das hier so lese.

Mag sein, dass der Schaden im Gutachten sehr hoch ausgefallen ist.

Denke aber, dass es überall mindestens die 5k gewesen wären.

Der Boden im Kofferraum hat sogar einen Knick.

Muss ich denn jetzt irgendwas beachten bzgl. dem Punkt "Fahrzeug ist nicht verkehrstauglich" wenn ich den weiter mindestens 6 Monate halten möchte?

Das wiederrum scheint ja Vorraussetzung zu sein, bei der fiktiven Abrechnung nur den Wert vom Gutachten abzuziehen?

 

Eigentlich haben dir hier die Profis im Schadengeschäft schon alles geschrieben was du so beachten musst.

Wenn du die Beiträge von den Hobby- Experten -die hier mit Halbwissen Dummfug posten und mit Ihren Moralischen Thesen einfach nur nerven- beiseite lässt, kann eigentlich nichts mehr schief gehen.

Wie wäre es, wenn du einfach ganz konkret schreibst, was er jetzt machen soll, bevor du dich mit x weiteren Accounts anmeldest um deinen eigenen Beitrag zu liken?

Zitat:

@GolfFahrer751 schrieb am 5. Dezember 2021 um 19:49:42 Uhr:

Wie wäre es, wenn du einfach ganz konkret schreibst, was er jetzt machen soll, bevor du dich mit x weiteren Accounts anmeldest um deinen eigenen Beitrag zu liken?

Eigentlich sollte man dir gar nicht antworten, aber wenn einer weitere Accounts nicht nötig hat, ist es u.a. Delle.

Gugg mal, jetzt schon 4 Likes. Der Dellenzähler wechselt seine Accounts schneller als er Dellen zählen kann.

Wenns nicht so abwegig und traurig wäre müsste man über deinen Quatsch lachen @GolfFahrer751.

...

Was man dem TE raten kann? Sich einen Anwlt suchen der weiß was er tut, und einen Gutachter dessen Arbeit notfalls von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht zerissen wird.

Sollte die Versicherung es drauf ankommen lassen wird das Gericht einen solchen bestellen. Das sollte man bei allzu offenischtlichen Gefälligkeitsgutachten nicht vergessen.

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