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Auto anngemeldet verkauft, wer Haftet?

Themenstarteram 10. Juli 2017 um 7:56

Hallo ich möchte am Samstag mein Auto privat verkaufen.

Jetzt habe ich gelesen, dass bei einem Schadenfall bei überführen ich für den Unfall hafte.

Das sehe ich nicht ein und würde am liebsten das Auto selber abmelden.

Mit einem überführungkennzeichen ist es schlecht, da ich zwar noch TÜV bis September habe aber ich finde die TÜV Unterlagen nicht mehr und die wurden auch nicht am Rechner gespeichert.

Was gibt es noch für Möglichkeit, dass der Käufer das Fahrzeug überführen kann ohne das ich dafür Hafte in einem Schadensfall? Ich bin halt jemand, der den Leuten in solchen sachen nicht über den weg traut.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Asgard89 schrieb am 10. Juli 2017 um 10:35:50 Uhr:

Ich habe gerade mal die Versicherung darüber informiert und nachgefragt was in einem schadensfall wäre. Da meinte der am Telefon, dass die Versicherung dafür aufkommt aber ich dafür gerade stehen muss.

Ja sie kommt auf und reguliert.

Nein, hast Du die Versicherung über den Verkauf informiert, bist Du allen Deinen Pflichten vollumfänglich nachgekommen. Nur vergessen es die meisten Versicherungsnehmer, die letzte Pflicht zu erfüllen... dann haften die Versicherungsnehmer dafür. :D

Zitat:

@hydrou schrieb am 10. Juli 2017 um 10:38:59 Uhr:

... So lange fährt er mit deinen Kennzeichen und du bekommst Post, wenn er geblitzt wird.

Frisst man auch nicht, man kann ja den neuen Besitzer und Fahrer mitteilen.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 10. Juli 2017 um 10:14:03 Uhr:

 

Verkäufe ins Ausland oder an Personen ohne deutsche Meldeadresse, nur abgemeldete Fahrzeuge!

Stimmt. Dennoch, wir hatten schon Fahrzeugverkäufe an "bite, wat is die leste Pris?" - Mitmenschen getätigt. Und seltsamer Weise waren diese Mitmenschen vorbildlich und alle Fzg. am nächten Tag abgemeldet. Verkauft man an einen deutschen Mitbürger, fährt dieser noch 2, 3 Wochern herum, hatte keine Zeit, Kind krank, Zulassungstelle zu oder oder oder... Ich will die Hand nicht ins Feuer legen, aber pauschal kann man das nicht voraussagen wer loyal ist. Vorsicht ist immer besser!

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Ich zitiere mal aus einem anderen Thread:

Zitat:

@xAKBx schrieb am 8. Mai 2007 um 19:26:34 Uhr:

Ohne Schuld:

Verursacher bzw. dessen Versicherer zahlen den entstandenen Schaden - der Eigentumsnachweis kann anhand des abgeschlossenen Kaufvertrages geführt werden. Der Verkäufer hat mit dem Unfall nichts am Hut.

Mit Schuld:

Hatte der Verkäufer eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug, hat der Käufer Glück, den diese Versicherung geht - wie auch die Kfz-Haftpflichtversicherung - auf den Käufer über und zahlt den Fahrzeugschaden abzgl. einer ev. vereinbarten Selbstbeteiligung an den Käufer.

Der verursachte Fremdschaden wird aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers ausgeglichen.

Dem Verkäufer entstehen dadurch keine Nachteile, da die Versicherung(en) auf den Käufer übergehen - nicht aber sein mühsam erfahrener Schadenfreiheitsrabatt. Vorausgesetzt aber, der Verkäufer hat seine Versicherung auch unverzüglich über den Verkauf des Fahrzeuges informiert.

Sobald der Käufer den Kaufvertrag unterzeichnet hat, scanst Du das Dokument ein oder fotografierst es ab und faxst dieses oder übermittelst per Email an Deine Versicherung. Uhrzeit notieren. Wichtig! Sie muss die Mitteilung von Dir vorher haben! bevor ggf eine Schadensmeldung eingeht, dass der Fahrer bei der Überführung einen Schaden angestellt hat. Dann, und nur dann haftet der Fahrer mit seiner Prämie, auch wenn der Vertrag als Versicherungsnehmer noch auf Deinen Namen läuft. Mitunter können Minuten entscheident sein, wann eine solche Meldung bei der Versicherung eingeht. Eine vorläufige Deckungszusage der neuen Versicherung des Käufers kann hilfreich sein. So weiß Deine Versicherung sofort, an wen sie sich zu wenden hat...:) Es geht m. W. aber auch ohne die eVB. Vielleicht kann ein Agent und hier als User noch einmal Auskunft dazu geben.

Das Risiko, dass der Käufer das Fzg dann verspätet ummeldet und nicht in der festgelegten Frist, kann man nicht vermindern.

Verwendet man den Kaufvertrag von mobile.de oder anderen Anbietern ist man rechtlich auf der sicheren Seite, weil die Kaufverträge gut aufgestellt und erprobt sind.

Wenn Du weißt, wer den TÜV damals ausgestellt hat, so kann man dort ein zuzahlungspflichtiges Duplikat erwerben. Manchmal reicht der Zulassungsstelle auch der Stempel in Zulassungsbescheinigung.

am 10. Juli 2017 um 8:14

Bitte immer einen Kaufvertrag machen auch bei Verkauf für 1 Euro oder Schenkung.

Bitte Käuferdaten immer komplett ausfüllen und Name/Anschrift mit Personalausweis abgleichen.

Im Kaufvertrag vereinbaren, dass das FZG binnen 3 Werktagen ab- oder umgemeldet werden muss.

Verkäufe ins Ausland oder an Personen ohne deutsche Meldeadresse, nur abgemeldete Fahrzeuge!

Kopie vom Kaufvertrag schnellstmöglich an den Versicherer und die Zulassungsstelle senden.

Sollte der Käufer einen Schaden nach Kauf und Übergabe haben, zahlt immer noch die Versicherung des Verkäufers.

 

Es wird im Schadenfall ein Vertrag bis zur Um- oder Abmeldung mit dem Käufer geschlossen.

Auch kann die Versicherung eine Käuferkündigung aussprechen und nach 14 Tagen das FZG zwangsstillegen lassen. Ist aber nur möglich wenn der Käufer und die Adresse echt sind und der Käufer in Deutschland gemeldet ist.

Themenstarteram 10. Juli 2017 um 8:35

Mir geht es eigentlich nur um den Schadensfall.

Aber seid ihr euch da sicher?

Ich habe gerade mal die Versicherung darüber informiert und nachgefragt was in einem schadensfall wäre. Da meinte der am Telefon, dass die Versicherung dafür aufkommt aber ich dafür gerade stehen muss.

Wenn keine HU-Unterlagen mehr vorhanden sind, dann kann der Käufer das Fahrzeug ja eh nicht auf sich zulassen. Das ist aber ein großer Minuspunkt, weil sich der Zeitraum entsprechend verlängern dürfte, bis der Käufer HU hat und dann zulassen kann. So lange fährt er mit deinen Kennzeichen und du bekommst Post, wenn er geblitzt wird.

Themenstarteram 10. Juli 2017 um 8:47

Das weiß ich.

Zitat:

@Asgard89 schrieb am 10. Juli 2017 um 10:35:50 Uhr:

Ich habe gerade mal die Versicherung darüber informiert und nachgefragt was in einem schadensfall wäre. Da meinte der am Telefon, dass die Versicherung dafür aufkommt aber ich dafür gerade stehen muss.

Ja sie kommt auf und reguliert.

Nein, hast Du die Versicherung über den Verkauf informiert, bist Du allen Deinen Pflichten vollumfänglich nachgekommen. Nur vergessen es die meisten Versicherungsnehmer, die letzte Pflicht zu erfüllen... dann haften die Versicherungsnehmer dafür. :D

Zitat:

@hydrou schrieb am 10. Juli 2017 um 10:38:59 Uhr:

... So lange fährt er mit deinen Kennzeichen und du bekommst Post, wenn er geblitzt wird.

Frisst man auch nicht, man kann ja den neuen Besitzer und Fahrer mitteilen.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 10. Juli 2017 um 10:14:03 Uhr:

 

Verkäufe ins Ausland oder an Personen ohne deutsche Meldeadresse, nur abgemeldete Fahrzeuge!

Stimmt. Dennoch, wir hatten schon Fahrzeugverkäufe an "bite, wat is die leste Pris?" - Mitmenschen getätigt. Und seltsamer Weise waren diese Mitmenschen vorbildlich und alle Fzg. am nächten Tag abgemeldet. Verkauft man an einen deutschen Mitbürger, fährt dieser noch 2, 3 Wochern herum, hatte keine Zeit, Kind krank, Zulassungstelle zu oder oder oder... Ich will die Hand nicht ins Feuer legen, aber pauschal kann man das nicht voraussagen wer loyal ist. Vorsicht ist immer besser!

Musterkaufverträge behandeln das wunderbar. Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Ausweisnummern, Schlüsselanzahlen, Haftungsübergang. Eigentlich gibt es damit keine Probleme, nur selbst muss man halt auch aktiv sein. Fax an Versicherung und Email an Zulassungsstellen sind alles keine Themen, es sei denn man ist faul. Beim Privatverkauf spart man Geld oder "verdient" es. Man kann immer auch einem Händler ein Fz verkaufen, dann hat man diesen theoretischen Stress nicht.

Die einzige Haftung welche beim Verkäufer bleibt ist der Versicherungsbeitrag, dieser wird weiter abgerechnet solange der Käufer das KFZ nicht ab bzw ummeldet. Rechtlich sind zwar beide Parteien dafür haftbar, die Versicherungen machen es sich aber einfach und nehmen eben die ihnen bekannte Person in die Pflicht.

Themenstarteram 10. Juli 2017 um 19:42

Danke für eure Hilfe.

Hab mir nochmal ein neuen Vertrag ausgedruckt und da steht das auch so drin wie ihr schreibt.

Der Versicherungsmensch meinte, dass die Versicherung in 4 Wochen erlischt, wenn das Auto keiner abmeldet. Naja entweder hatte der keine Ahnung oder ja ist halt die Aachen und Münchner, mehr brauch man dazu nicht sagen...

Wegen den 70€ einmal mehr zahlen mache ich mir keine Gedanken. Meine sorge war nur, dass ich bei einem Schadensfall hochgestuft werde. Was auf Dauer viel Teurer ist als mal ein Monat länger für die Versicherung zu zahlen.

Auf der website deiner Zulassungsstelle findest Du sicherlich ein Formular für die Veräußerungsanzeige, das Käufer und Verkäufer unterschreiben müssen (möglichst mit Datum und Uhrzeit). Dann passiert auch deiner SF-Klasse nichts.

Hallo!

Du kannst das am einfachsten in den deinem Vertrag zugrunde liegenen Allgemeinen Bedingungen

für die Kfz-Versicherung (AKB) nachlesen. Falls du die nicht zur Hand hast, einfach danach googlen.

Die wichtigsten Punkte für dich sind G.2.5 (Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des

Fahrzeugs), G.7.1 (Übergang der Versicherung auf den Erwerber).

Die Versicherung geht, wie hier bereits geschrieben wurde, mit dem Verkauf sofort auf den Erwerber über. Er kann dann entscheiden, diese fortzuführen oder zu kündigen. Wichtig ist, dass eben auch die Uhrzeit vermerkt wird und du den Kaufvertrag unverzüglich an deine Versicherung schickst, um diese über den Verkauf zu informieren.

Ich empfehle dir dennoch, das Auto nur abgemeldet zu verkaufen!

am 12. Juli 2017 um 16:55

Zitat:

@beachi schrieb am 12. Juli 2017 um 18:52:33 Uhr:

Ich empfehle dir dennoch, das Auto nur abgemeldet zu verkaufen!

Wer kauft schon ein abgemeldetes FZG? Nur Händler oder Ausländer.

Solange der Käufer eine Meldeadresse in Deutschland hat und man den Kaufvertrag richtig ausfüllt, spricht nichts gegen den Verkauf eines angemeldeten FZG`s. Damit kann der Käufer dann auch direkt zur Zulassungsstelle zum Ummelden. :)

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 12. Juli 2017 um 18:55:51 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 12. Juli 2017 um 18:52:33 Uhr:

Ich empfehle dir dennoch, das Auto nur abgemeldet zu verkaufen!

Wer kauft schon ein abgemeldetes FZG? Nur Händler oder Ausländer.

Solange der Käufer eine Meldeadresse in Deutschland hat und man den Kaufvertrag richtig ausfüllt, spricht nichts gegen den Verkauf eines angemeldeten FZG`s. Damit kann der Käufer dann auch direkt zur Zulassungsstelle zum Ummelden. :)

Viele verkaufen privat abgemeldet. Würde ich auch machen und erspart ggf mächtig Ärger

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