Hohe Geschwindigkeit - Was bringt es wirklich?

Mahlzeit die Damen und Herren,

der gestrige Tag war der ideale Boden für ein kleines Experiment, mit dem ich feststellen wollte, was hohe Geschwindigkeiten auf der Autobahn tatsächlich bringen. Die Straßen waren ja gestern schön frei.
Meine (oft gefahrene) Strecke besteht zu 95% aus der Autobahn A2 zwischen Hannover West und Wolfsburg. Die Strecke betrachte ich als repräsentativ, denn sie enthält freie Abschnitte, 130er-Abschnitte, eine Baustelle (Kreuz Hannover Ost) und mit der A39 auch einen Abschnitt auf einer zweispurigen Autobahn...

Mein PKW spiegelt mit seiner Motorisierung in etwa den Durchschnitt auf deutschen Straßen wieder:
90 kW, Kompaktklasse, knapp 1,4t Leergewicht, mit einer Person besetzt, Kofferraum ist voll (Werkzeug).

Da man es ja bekanntlich möglichst lange hinauszögern möchte, wenn man am Brückentag zur Arbeit muss, habe ich mich auf der Hinfahrt mal an die Limits bzw. an die Richtgeschwindigkeit gehalten.
Nach etwa 1 Stunde und 5 Minuten stand ich auf dem Parkplatz, bei einer Strecke von etwas über 100 km. Auf der Spritverbrauchsanzeige lachte mich eine 5 vor dem Komma, es waren 5,9 l/100 km...

Dann nach einem nervigen Arbeitstag will man natürlich schnell nach Hause. Ich habe daher auf dem Rückweg wo immer es ging Vollgas gegeben und die Limits um 20 km/h überschritten. Dieses Mal war ich nach 58 Minuten zuhause und auf der Spritverbrauchsanzeige stand 8,7 l/100 km.
Zugegeben, ich stand etwa 3 Minuten im Stau, aber sowas gehört halt dazu.
Ziehen wir die 3 Minuten ab, kommen wir auf 55 Minuten...

10 Minuten Zeitersparnis, erkauft mit einem Mehrverbrauch von 2,8 l/100 km (bei derzeit 1,509 für E10) also 4,22 EUR.

Wäre ich nun statt 100 km, 600 km gefahren, hätte ich da natürlich eine Stunde rausfahren können. Es hätte allerdings 6*4,22 = 25,35 EUR gekostet...

Damit sich das nun lohnt, weil mein Stundenlohn darüber liegt (wie ja oft als Argument genannt wird), muss ich bei einer 35h-Woche 3800 EUR Netto verdienen, also gut 7000 EUR Brutto im Monat. Der Anteil dieser Personen an der deutschen arbeitenden Bevölkerung liegt deutlich unter 10%...

Rechnen wir noch kurz hoch, was es bedeutet, wenn ich jeden Tag dorthin fahren würde und was kostet wenn ich sparsam/schnell fahre:

220 Arbeitstage * 200 km/100 * 5,9l/100km * 1,509 EUR = 3917,36 EUR

220 Arbeitstage * 200 km/100 * 8,7l/100km * 1,509 EUR = 5776,45 EUR

Die sparsame Fahrweise spart also 1859,09 EUR pro Jahr. Allein an Sprit, vom höheren Verschleiss am PKW durch hohe Geschwindigkeit mal gar nicht gesprochen 😉

Jetzt noch kurz die Zeit zusammenrechnen:

220 Arbeitstage mal 20 Minuten = 73h = etwa 10 Arbeitstage.

Selbst wenn ich die am Ende des Jahres zusammenhängend als zusätzlichen Urlaub nehmen könnte, ich müsste allein für die 1859,09 EUR, die ich für den Sprit mehr zahlen muss, etwa 14/15 Tage Überstunden machen und mir auszahlen lassen. Und ich verdiene schon recht gut.
Der Durchschnittsverdiener mit seinen 28.000 EUR marschiert dafür locker 1,5 Monate zur Arbeit...

Das soll mal eine ganz nüchterne Betrachtung sein vor dem Hintergrund "Spart Schnellfahren wirklich viel Zeit und am Ende sogar Geld?" und "Wieso ist das Autofahren eigentlich so teuer?"

Autofahren ist nicht so teuer, wenn man es richtig macht...

Denn ich gehe da oben davon aus, dass es immer ideal läuft und man Gas geben kann, wo man es darf. In der Realität kommt man jedoch oft in einen Stau. Und dann stehen diejenigen, die man vor 20 km noch mit einem Affenzahn überholt, ganz schnell wieder direkt hinter einem...

PS:
Die 10 Minuten habe ich im Supermarkt wieder verloren, weils voll war und die Dame an der Information 5 Minuten nach den richtigen Rasierklingen suchen musste...

Beste Antwort im Thema

100Km Vollgas bei freier Bahn = Spaß
Spaß = unbezahlbar
Besonders in einem Land wo man zum lachen in den Keller geht 😉

425 weitere Antworten
425 Antworten

Oder ergänzend Prgf 5 Stvo. Aber das haben wir ja schon des Öfteren durchgekaut als warnkb meinte, man solle in die Stvo schauen. Da kamen eben diese Argumente, seinerseits aber wiederholt nichts.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Wenn allerdings der Herr 10km/h Differenzüberholer (z.B. 135 km/h zu 125km/h), den nachfolgenden 200km/h-Fahrer auf sein bevorzugtes Tempo zwangseinbremst, obwohl er selbst seine Geschwindigkeit für nur wenige Sekunden um 10km/h reduzieren müßte, sieht der Fall schon ganz anders aus...

Sieht garnicht anders aus, denn aufgrund der Rechtsprechung von verschiedenen OLGs ist die Differenz von 10 km/h regelkonform.

Daher gibt es keinen Grund, warum der langsamere Verkehrsteilnehmer nicht überholen dürfte. Anders würde man quasi ein Überholverbot für ihn manifestieren und man hätte eine Zweiklassengesellschaft für die Verkehrsteilnehmer geschaffen.

Der schnellere bricht sich auch nichts ab, wenn er verzögert.

Aber diese Probleme kann man ja lösen mit Tempolimit 100 für LKW, Busse und auch PKW. Dann ist Ruhe im Karton und leider Gottes auch hier.

Spaß.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Frei meint, dass eine Gefährdung des hinteren Verkehrs ausgeschlossen ist. Wie es eben in der STVO steht. Demnach gibt es genügend Raum zum Ausscheren. Anhand seiner Beiträge vermute ich aber, dass der warnkb einfach ausschert. Sollen die dahinter schauen, was sie machen.

Okay, bevor Blubber-AWD jetzt noch die ganze StVo hier reinzitiert, mache ich es eben etwas ausführlicher:

Wo steht in meinen Beiträgen, "dass der warnkb einfach ausschert. Sollen die dahinter schauen, was sie machen." oder ich so was propagiere?

Wieder nur die üblichen Verdächtigungen der üblichen Verdächtigen, wenn die Argumente dünn und dünner werden.

Zur Sache liest man nix.

Ähnliche Themen

Zitat:

Entgegen landläufiger Ansicht existiert kein Vorfahrtsrecht auf der linken Fahrspur der BAB.

Dieser Text suggeriert das aber. Wie gesagt, die Vorfahrt auf der Linken Spur besteht in dem Sinne, wenn man mehr als nur leicht Bremsen müsste.

Zitat:

Original geschrieben von warnkb



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Frei meint, dass eine Gefährdung des hinteren Verkehrs ausgeschlossen ist. Wie es eben in der STVO steht. Demnach gibt es genügend Raum zum Ausscheren. Anhand seiner Beiträge vermute ich aber, dass der warnkb einfach ausschert. Sollen die dahinter schauen, was sie machen.
Okay, bevor Blubber-AWD jetzt noch die ganze StVo hier reinzitiert, mache ich es eben etwas ausführlicher:

Wo steht in meinen Beiträgen, "dass der warnkb einfach ausschert. Sollen die dahinter schauen, was sie machen." oder ich so was propagiere?

Wieder nur die üblichen Verdächtigungen der üblichen Verdächtigen, wenn die Argumente dünn und dünner werden.

Zur Sache liest man nix.

Das geht aus deine Beiträgen hervor. Du siehst garnicht ein, dich dem Schnelleren unterzuordnen, soll er sich doch dein Benz-Heck ansehen. Und mal etwas schneller überholen ist auch nicht drin. Das suggeriert mehr als deutlich, dass du im Bewusstsein des Schnelleren hinter dir ausscherst. Und schneller meint nicht nur 10-20 km/h.

Zur Sache kam von mir übrigens deutlich mehr als von dir, nämlich konkrete Paragrafen und zwar nicht nur an dieser Stelle. Aber das scheinst du geflissentlich zu ignorieren und gehst (und gingst) nicht darauf ein. Eben weil die argumente immer dünner wurden. Für dich.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Entgegen landläufiger Ansicht existiert kein Vorfahrtsrecht auf der linken Fahrspur der BAB.

Dieser Text suggeriert das aber. Wie gesagt, die Vorfahrt auf der Linken Spur besteht in dem Sinne, wenn man mehr als nur leicht Bremsen müsste.

Der Text suggeriert nichts, er hat eine klare Aussage. Die landläufige Ansicht, irgendeinen Vorrang auf der linken Spur oder zumindest das moralische Anrecht darauf zu haben, liest man hier auf fast jeder Seite.

Und die Selbstverständlichkeit mit dem höchstens leichten Bremsen in Ermahnungsform kommt immer dann, wenn man sich von der irrtümlich angenommenen Vorfahrt, die ja eigentlich irgendwo in der StVo stehen müsste, verabschiedet hat. Weil eben nichts davon drinsteht. Es gibt keine Paragraphen, die meine Fahrweise verbieten würden, da könnt ihr noch so lange blättern.

Und entlarvender als der Gebrauch des Wortes "Unterordnen" geht ja wohl nicht...

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Und schneller meint nicht nur 10-20 km/h.

Das Gesetz fordert eine deutlich höhere Geschwindigkeit beim Überholen, da diese Angabe mehr als schwammig ist war es an der Justiz klare Werte zu definieren. Diese Definition ist laut Gerichte bei PKW mindestens 20km/h und bei LKW 10km/h.

Das sind mal wieder Theorie und Praxis. Wer überholt wird nicht bei 100 km/h auf der Landstraße mit beschleunigen aufhören, sondern zu sehen, daß er vorbei kommt.

glaubst du ...

Zitat:

Original geschrieben von warnkb



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Dieser Text suggeriert das aber. Wie gesagt, die Vorfahrt auf der Linken Spur besteht in dem Sinne, wenn man mehr als nur leicht Bremsen müsste.

Der Text suggeriert nichts, er hat eine klare Aussage. Die landläufige Ansicht, irgendeinen Vorrang auf der linken Spur oder zumindest das moralische Anrecht darauf zu haben, liest man hier auf fast jeder Seite.

Und die Selbstverständlichkeit mit dem höchstens leichten Bremsen in Ermahnungsform kommt immer dann, wenn man sich von der irrtümlich angenommenen Vorfahrt, die ja eigentlich irgendwo in der StVo stehen müsste, verabschiedet hat. Weil eben nichts davon drinsteht. Es gibt keine Paragraphen, die meine Fahrweise verbieten würden, da könnt ihr noch so lange blättern.

Und entlarvender als der Gebrauch des Wortes "Unterordnen" geht ja wohl nicht...

Und wieder ignorierst du die dir vorgetragenen Paragrafen. Schade. Aber ich hoffe, dass du anders fährst als es deinen Worten nach den Anschein hat.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Das sind mal wieder Theorie und Praxis. Wer überholt wird nicht bei 100 km/h auf der Landstraße mit beschleunigen aufhören, sondern zu sehen, daß er vorbei kommt.

Tja, wenn Du mal einem Vordermann beinahe ins Heck donnerst weil Der während des Überholvorgangs bei 80 vom Gas geht stellt sich die Frage nicht mehr.

Nur weil die Meisten bei Überholen Limits etwas ausdehnen ist das nicht die Regel.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Wenn allerdings der Herr 10km/h Differenzüberholer (z.B. 135 km/h zu 125km/h), den nachfolgenden 200km/h-Fahrer auf sein bevorzugtes Tempo zwangseinbremst, obwohl er selbst seine Geschwindigkeit für nur wenige Sekunden um 10km/h reduzieren müßte, sieht der Fall schon ganz anders aus...
Sieht garnicht anders aus, denn aufgrund der Rechtsprechung von verschiedenen OLGs ist die Differenz von 10 km/h regelkonform.

Daher gibt es keinen Grund, warum der langsamere Verkehrsteilnehmer nicht überholen dürfte. Anders würde man quasi ein Überholverbot für ihn manifestieren und man hätte eine Zweiklassengesellschaft für die Verkehrsteilnehmer geschaffen.

Überholverbot...?😕

Natürlich darf auch nach wie vor der Langsamere überholen, NACHDEM er die 2-4 sec abgewartet hat um den schnelleren passieren zu lassen...

Im übrigen bricht sich besagter Langsame auch keinen Zacken aus der Krone, wenn er seinen Überholvorgang im Falle eines Falles mal etwas beschleunigt (das Bodenblech unter dem Gaspedal beißt nicht😉); der Schnellere lupft schließlich auch situationsbedingt das Spasspedal...

Ach ja, und wer für ein zivilisiertes Miteinander sich hauptsächlich auf §§ (inkl. deren Reiterei), bzw. Urteile verlässt, der hat das Thema komplett verfehlt...🙄

Was mir immer wieder bei solchen Diskussionen auffällt: Der langsamere VT soll ein Verhalten an den Tag legen, was die StVO nicht fordert, um ein zivilisiertes Miteinander an den Tag zu legen, damit der schnellere VT seinen Stiefel möglichst ungestört durchziehen kann?

Anders herum sind mir derartige Argumentationen irgendwie noch nicht aufgefallen. 😕

Ist doch klar geregelt. Der der ausscheeren moechte darf den Rueckwertigen Verkehr nicht gefaehrden. Was aber selbiger tut wenn er den Hintermann zur starken Bremsung zwingt.

Einfach mal google nutzen und diesbezueglich Urteile anschauen die das Thema betreffen. In den meisten Faellen liegt die Schuld beim Rauszieher. Der 200 Fahrer bekam meist wegen der hohen Betriebsgefahr auf Grund des Tempos 20% angerechnet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen