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Höhe der Lohnkosten bei fiktiver Abrechnung Vollkaskoversicherung

Hallo!
Folgender Fall: PKW - 10 Jahre alt - bisher keine Schäden. Vom ersten Tag an gleicher Versicherer mit 300,- € SB - keine Werkstattbindung.
Nun habe ich den Wagen mit der Leitplanke in Verbindung gebracht. Die Versicherung schickte einen Gutachter raus. Dieser hat den Umfang des Schadens korrekt aufgenommen. Ich gab ihm den Hiweis auch keine Werkstattbindung zu haben. Nun hat er in seinem Gutachten Löhne eingesetzt, die die Versicherung mit einem Partnerbetrieb ausgehandelt hat. Lt. Versicherung 69,- € / Std. - ruft man selbst bei dem Betrieb an, erhält man die Auskunft mit 110,- € / Std.
Da ich mich für die fiktive Abrechnung / Entschädigung entscheiden möchte, wäre das natürlich ein deutlicher Nachteil. Es kann doch nicht sein das die Versicherung mit Werkstätten fiktive Löhne außerhalb jeglicher Realität aushandelt um damit Versicherungsnehmer möglichst günstig zu entschädigen - oder übersehe ich da etwas?

Beste Antwort im Thema

Nochmals DANKE an die, die mit ihren Beiträgen helfen bzw. über eine Lösung diskutieren wollen. Noch eine Bitte: Nehmt bzw. macht es nicht zu persönlich - jeder kann/darf und sollte seine eigene Meinung haben und diese äußern (können) aber ohne dabei andere zu beleidigen..

Also nochmal eine Schilderung des Falles - da wohl noch Infobedarf besteht:

Das Auto wurde beim Einparken durch den Halter selbst beschädigt. Das Fahrzeug ist 10 Jahre alt und seit dem ersten Tag Vollkasko versichert. Im Vertrag wurde keine Werkstattbindung vereinbart. Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet. Auf Frage ob ich einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt vorlegen soll, hieß es "wir schicken Ihnen einen Gutachter". Der kam dann halt. Der Umfang des Gutachtens ist auch vollkommen ok. Er sagte bei dem Termin halt nur: "Ich muss den mit der Versicherung ausgehandelten Stundensatz von der Fa. XX einsetzen. Warum das so ist müssen Sie mit der Versicherung abklären / aushandeln." Auch mein Hinweis das ich keine Werkstattbindung hätte würde nichts an der Sache ändern..
Ein befreundeter Gutachter gab mir den Hinweis das die Werkstattlöhne sehr niedrig seien. Daraufhin wurde von mir die im Gutachten genannte Werkstatt (freier Betrieb) kontaktiert. Statt die im Gutachten angesetzten 69,- € / Std wurde dabei halt 110,- € / Std. für normal sterbliche aufgerufen. Da kommt halt schon der Verdacht auf das die Versicherung hier Absprachen betreibt um fiktive Abrechnungen möglichst günstig zu halten. Wenn das so rechtens wäre, sind dem Schabernack der Versicherer ja Tür und Tore geöffnet und in der Preisbildung keinerlei Grenzen gesetzt. Da mir der Schaden relativ egal ist, würde ich mich halt gerne entschädigen lassen. Ich denke nur das die Höhe der Entschädigung sich an der Höhe des Schadens bemisst und der wiederrum kann nur auf den reellen Wiederherstellungskosten basieren. Dabei sollten meiner Meinung nach Stundenlöhne auf einem Durchschnitt der ortsüblichen Löhne (von freien und Vertragswerkstätten) basieren. Z.B. Werkstatt 1: 110,- € Werkstatt 2: 98,- €
Werkstatt 3: 105,- € Werkstatt 4: 120,- € = Durchschnittslohn: ca. 108,- € - Dieser Lohn sollte dann meiner Meinung nach bei einer fiktiven Rechnung eingesetzt werden und nicht ein Dumpinglohn, der evt. nur auf dem Papier existiert. Daher findet meiner Meinung nach das hier öfter zitierte BGH-Urteil keine Anwendung. Ich besteht ja nicht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt bzw. auf Ansetzung dieser Löhne sondern auf einen gesunden Durchschnitt. Aufgrund von "frei" ausgehandelten evt. gar für das Gutachten erfundenen Löhnen abzurechnen halte ich für sehr unseriös..

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Nochmals DANKE an die, die mit ihren Beiträgen helfen bzw. über eine Lösung diskutieren wollen. Noch eine Bitte: Nehmt bzw. macht es nicht zu persönlich - jeder kann/darf und sollte seine eigene Meinung haben und diese äußern (können) aber ohne dabei andere zu beleidigen..

Also nochmal eine Schilderung des Falles - da wohl noch Infobedarf besteht:

Das Auto wurde beim Einparken durch den Halter selbst beschädigt. Das Fahrzeug ist 10 Jahre alt und seit dem ersten Tag Vollkasko versichert. Im Vertrag wurde keine Werkstattbindung vereinbart. Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet. Auf Frage ob ich einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt vorlegen soll, hieß es "wir schicken Ihnen einen Gutachter". Der kam dann halt. Der Umfang des Gutachtens ist auch vollkommen ok. Er sagte bei dem Termin halt nur: "Ich muss den mit der Versicherung ausgehandelten Stundensatz von der Fa. XX einsetzen. Warum das so ist müssen Sie mit der Versicherung abklären / aushandeln." Auch mein Hinweis das ich keine Werkstattbindung hätte würde nichts an der Sache ändern..
Ein befreundeter Gutachter gab mir den Hinweis das die Werkstattlöhne sehr niedrig seien. Daraufhin wurde von mir die im Gutachten genannte Werkstatt (freier Betrieb) kontaktiert. Statt die im Gutachten angesetzten 69,- € / Std wurde dabei halt 110,- € / Std. für normal sterbliche aufgerufen. Da kommt halt schon der Verdacht auf das die Versicherung hier Absprachen betreibt um fiktive Abrechnungen möglichst günstig zu halten. Wenn das so rechtens wäre, sind dem Schabernack der Versicherer ja Tür und Tore geöffnet und in der Preisbildung keinerlei Grenzen gesetzt. Da mir der Schaden relativ egal ist, würde ich mich halt gerne entschädigen lassen. Ich denke nur das die Höhe der Entschädigung sich an der Höhe des Schadens bemisst und der wiederrum kann nur auf den reellen Wiederherstellungskosten basieren. Dabei sollten meiner Meinung nach Stundenlöhne auf einem Durchschnitt der ortsüblichen Löhne (von freien und Vertragswerkstätten) basieren. Z.B. Werkstatt 1: 110,- € Werkstatt 2: 98,- €
Werkstatt 3: 105,- € Werkstatt 4: 120,- € = Durchschnittslohn: ca. 108,- € - Dieser Lohn sollte dann meiner Meinung nach bei einer fiktiven Rechnung eingesetzt werden und nicht ein Dumpinglohn, der evt. nur auf dem Papier existiert. Daher findet meiner Meinung nach das hier öfter zitierte BGH-Urteil keine Anwendung. Ich besteht ja nicht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt bzw. auf Ansetzung dieser Löhne sondern auf einen gesunden Durchschnitt. Aufgrund von "frei" ausgehandelten evt. gar für das Gutachten erfundenen Löhnen abzurechnen halte ich für sehr unseriös..

Exakt so ist es auch richtig.

@crasher2016 : Magst Du uns bitte auch informieren, was aus der Sache geworden ist. Danke Dir.

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