Höhe der Lohnkosten bei fiktiver Abrechnung Vollkaskoversicherung

Hallo!
Folgender Fall: PKW - 10 Jahre alt - bisher keine Schäden. Vom ersten Tag an gleicher Versicherer mit 300,- € SB - keine Werkstattbindung.
Nun habe ich den Wagen mit der Leitplanke in Verbindung gebracht. Die Versicherung schickte einen Gutachter raus. Dieser hat den Umfang des Schadens korrekt aufgenommen. Ich gab ihm den Hiweis auch keine Werkstattbindung zu haben. Nun hat er in seinem Gutachten Löhne eingesetzt, die die Versicherung mit einem Partnerbetrieb ausgehandelt hat. Lt. Versicherung 69,- € / Std. - ruft man selbst bei dem Betrieb an, erhält man die Auskunft mit 110,- € / Std.
Da ich mich für die fiktive Abrechnung / Entschädigung entscheiden möchte, wäre das natürlich ein deutlicher Nachteil. Es kann doch nicht sein das die Versicherung mit Werkstätten fiktive Löhne außerhalb jeglicher Realität aushandelt um damit Versicherungsnehmer möglichst günstig zu entschädigen - oder übersehe ich da etwas?

Beste Antwort im Thema

Nochmals DANKE an die, die mit ihren Beiträgen helfen bzw. über eine Lösung diskutieren wollen. Noch eine Bitte: Nehmt bzw. macht es nicht zu persönlich - jeder kann/darf und sollte seine eigene Meinung haben und diese äußern (können) aber ohne dabei andere zu beleidigen..

Also nochmal eine Schilderung des Falles - da wohl noch Infobedarf besteht:

Das Auto wurde beim Einparken durch den Halter selbst beschädigt. Das Fahrzeug ist 10 Jahre alt und seit dem ersten Tag Vollkasko versichert. Im Vertrag wurde keine Werkstattbindung vereinbart. Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet. Auf Frage ob ich einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt vorlegen soll, hieß es "wir schicken Ihnen einen Gutachter". Der kam dann halt. Der Umfang des Gutachtens ist auch vollkommen ok. Er sagte bei dem Termin halt nur: "Ich muss den mit der Versicherung ausgehandelten Stundensatz von der Fa. XX einsetzen. Warum das so ist müssen Sie mit der Versicherung abklären / aushandeln." Auch mein Hinweis das ich keine Werkstattbindung hätte würde nichts an der Sache ändern..
Ein befreundeter Gutachter gab mir den Hinweis das die Werkstattlöhne sehr niedrig seien. Daraufhin wurde von mir die im Gutachten genannte Werkstatt (freier Betrieb) kontaktiert. Statt die im Gutachten angesetzten 69,- € / Std wurde dabei halt 110,- € / Std. für normal sterbliche aufgerufen. Da kommt halt schon der Verdacht auf das die Versicherung hier Absprachen betreibt um fiktive Abrechnungen möglichst günstig zu halten. Wenn das so rechtens wäre, sind dem Schabernack der Versicherer ja Tür und Tore geöffnet und in der Preisbildung keinerlei Grenzen gesetzt. Da mir der Schaden relativ egal ist, würde ich mich halt gerne entschädigen lassen. Ich denke nur das die Höhe der Entschädigung sich an der Höhe des Schadens bemisst und der wiederrum kann nur auf den reellen Wiederherstellungskosten basieren. Dabei sollten meiner Meinung nach Stundenlöhne auf einem Durchschnitt der ortsüblichen Löhne (von freien und Vertragswerkstätten) basieren. Z.B. Werkstatt 1: 110,- € Werkstatt 2: 98,- €
Werkstatt 3: 105,- € Werkstatt 4: 120,- € = Durchschnittslohn: ca. 108,- € - Dieser Lohn sollte dann meiner Meinung nach bei einer fiktiven Rechnung eingesetzt werden und nicht ein Dumpinglohn, der evt. nur auf dem Papier existiert. Daher findet meiner Meinung nach das hier öfter zitierte BGH-Urteil keine Anwendung. Ich besteht ja nicht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt bzw. auf Ansetzung dieser Löhne sondern auf einen gesunden Durchschnitt. Aufgrund von "frei" ausgehandelten evt. gar für das Gutachten erfundenen Löhnen abzurechnen halte ich für sehr unseriös..

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 16. August 2016 um 20:26:47 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. August 2016 um 20:17:40 Uhr:


wieso denn, eine gute Tat sollte doch belohnt werden ^^

Eine! Stimmt.

Aber der Ritter von der blechernen Gestalt muss ja schon in einem Blutrausch sein 🙂

Darum würde ich nicht seine Langmut durch weiteres Geschwätz strapazieren 😉

Mal eine blöde Frage.. Da ich ja neu hier bin.. Warum stehen oben 107 Antworten und es sind kaum welche zu sehen?? Verpasse ich den Moment wo diese hier auftauchen und gelöscht werden?? Ist das hier so ein bißchen Psycho?? - Nicht böse gemeint sondern nur damit ich es etwas verstehe..

Guten Morgen crasher,
da hat ein Mod Beiträge gelöscht, die hier nicht hingehören.
(Offtopic eben)

Ok.. danke

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Also.. nach langem hin- und her hat die Versicherung mir dann VW-Lohnkosten erstattet.. Warum auch immer - wäre auch mit 20,- € weniger / Stunde einverstanden gewesen.. Wieso und warum das so ist erschliesst sich mir bis heute nicht - man muss in diesem Leben wohl auch nicht alles verstehen. Fakt ist: Es gibt wohl gesetzlich keine eindeutige Regelung über die Lohnhöhe bzw. auf welcher Basis dies in Falle einer Entschädigung bei einem Kasskoschaden zu erfolgen hat. Sicherlich für die meisten hier eine unbefriedigende Antwort - jedoch REALITÄT..

Das ist aber doch klar. Kasko ist Vertragsrecht. Da ist (mal abgesehen von den allgemeinen BGB Regelungen) natürlich nichts im Gesetz geregelt. Wie auch?

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