Höchstgeschwindigkeit 636 C mit 34 ps
Hallo zusammen,
habe mir vor 4 wochen eine Kawasaki Ninja ZX6R 636 C Bj. 2005 gekauft. Habe diese dann vorschriftsmäßig gedrosselt. Das Problem der Vorbesitzer hat diese Maschine offen gefahren und hat, damit sie noch besser abzieht die Ritzel vorne und hinten geändert. Jetzt läuft meine Ninja gedrosselt laut tacho 225 km/h. Was ich mir persönlich nicht vorstellen kann. Jetzt meine Frage: Wie schnell läuft meine Kawa wenn ich die Originalübersetzung einbau.
Mfg
26 Antworten
Ist doch egal, wo der Sensor liegt. Fakt ist, daß die Kiste zu viel anzeigt, weil die Übersetzung verkürzt wurde (um eine bessere Beschleunigung (bei meistens niedrigerer echter Endgeschwindigkeit) zu erreichen).
Negative Nebeneffekte sind:
- höherer Spritverbrauch, da auch mit höherer Drehzahl gefahren wird.
- Falsche Tachoanzeige und falscher Kilometerzählung (außer man verbaut einen Speedohealer)
- mehr Lärm
Im Übrigen gibt es kein "normal ändert man vorne das Ritzel".
Eher vergrößert man bei einer kürzeren Übersetzung das Kettenrad um zwei Zähne. Hat den Vorteil, daß vorne
der Biegeradius der Kette um das Ritzel nicht unnötigerweise verkleinert wird --> Kette hält länger.
Es hält sich übrigens das Gerücht, daß Übersetzungsänderungen bis 5% nicht zwingend eingetragen werden müssen.
Was dran ist und wie man das für sich selbst behandelt, muß jeder selbst entscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von Sentenced7
Ist(....)Es hält sich übrigens das Gerücht, daß Übersetzungsänderungen bis 5% nicht zwingend eingetragen werden müssen.
Was dran ist und wie er das für sich selbst behandelt, muß jeder selbst entscheiden.
Fein,fein...
Da hab ich doch glatt ne Zwischenfrage für dich:
Was mache ich, wenn der Ersatzteilhandel als Standart für ein Bike Kettensätze anbietet: zB 14/44.. und ein Blick in die Werksanleitung zur Reperatur angibt, da gehört 16/44 rein?
Im Fzg.Schein steht nix- und nu?
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Was mache ich, wenn der Ersatzteilhandel als Standart für ein Bike Kettensätze anbietet: zB 14/44.. und ein Blick in die Werksanleitung zur Reperatur angibt, da gehört 16/44 rein?Im Fzg.Schein steht nix- und nu?
Dann klickst du mal auf die Seite von Louis,
KLICK, gibst deine Fahrzeugdaten an und schaust dann in der Liste, was er dir für einen Kettensatz ausspuckt.
Zitat:
Original geschrieben von Sentenced7
Dann klickst du mal auf die Seite von Louis, KLICK , gibst deine Fahrzeugdaten an und schaust dann in der Liste, was er dir für einen Kettensatz ausspuckt.Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Was mache ich, wenn der Ersatzteilhandel als Standart für ein Bike Kettensätze anbietet: zB 14/44.. und ein Blick in die Werksanleitung zur Reperatur angibt, da gehört 16/44 rein?Im Fzg.Schein steht nix- und nu?
Wie bereits geschildert,...
der allgemein übliche Teilesatz ist 14/44.
Aber, warum gibt der Hersteller andere Daten an?
Und bei genauerer Betrachtung macht die dort genannte Variante auch deutlich mehr Sinn..
Nicht wegen der Geschwindigkeit, sondern einfach um der Gänge und deren Nutzbarkeit wegen?
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Da gräbt hangtime86 einen 8 Monate alten Fred aus, und setzt eine Behauptung dazu (Geschwindigkeitssensor beim 2005er Modell nicht in der Ritzelabdeckung) die auch noch falsch ist und schon geht es weiter:
2. Es ist keinesfalls egal, wo der Sensor sitzt, denn der in der Ritzelabdeckung angebrachte Sensor der 2005er ZX6R misst die Umdrehungen des vorderen Ritzels.
Ein im Vorderrad angebrachter, klassischer Schneckenantrieb misst die Radumdrehung. Maßgebend für die korrekt angezeigte Geschwindigkeit ist dann der Radumfang, hier würde eine Änderung der Übersetzung Einfluss nehmen.
Der Sensor der ZX6R misst die Drehzahl des vorderen Ritzels, hat mit dem eingelegten Gang schon mal nichts zu tun, der ist Sache des Drehzahlmessers. Änderungen der Übersetzung oder des Radumfanges führen also sehr wohl zu falscher Messanzeige.
Was Louis in seiner Datenbank anführt, ist auch nicht immer die absolute Weisheit, aber zweifellos ein guter Anhaltspunkt, denn die werden sich ja hoffentlich kundig gemacht haben, was für das EU-Modell gemäß ABE vorgegeben ist.
Das original Werkstatthandbuch über die ZX6R, in welchem ich ab Seite 334 im kapitel 11 "Final Drive" nachgeschaut habe, gibt nur Verschleißwerte, aber keine konkrete Zähnezahl an.
Letztere findet man in der EG-ABE für das genannte Fahrzeug (Nr. e4*92/61*0180*) *
und hier führt jede Veränderung unweigerlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Auch bei "5 %".
Haftung bei Unfall, Verlust des Versicherungsschutzes oder einfach nur ein sattes Bußgeld und 3 Punkte wären die möglichen Folgen.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
2. Es ist keinesfalls egal, wo der Sensor sitzt, denn der in der Ritzelabdeckung angebrachte Sensor der 2005er ZX6R misst die Umdrehungen des vorderen Ritzels.
Ein im Vorderrad angebrachter, klassischer Schneckenantrieb misst die Radumdrehung. Maßgebend für die korrekt angezeigte Geschwindigkeit ist dann der Radumfang, hier würde eine Änderung der Übersetzung Einfluss nehmen.
Mein "Es ist egal wo der Sensor sitzt", war keine grunsätzliche Aussage, daß es egal ist wo der Sensor sitzt, sondern das die Diskussion hier um dessen Position egal ist, denn der Threadersteller hat ja offensichtlich ein Problem mit einem falsch anzeigenden Tacho, aufgrund einer Übersetzungsänderung. Folglich fällt die Variante mit dem Vorderrad logischerweise schon mal raus.
Und ob das Teil jetzt am Ritzel, im Getriebe oder wie bei Benelli an der Hinterachse sitzt, spielt keine Rolle.
Die Übersetzungsänderung kann man sich allerdings eintragen lassen. Bis 5% nimmt sie i.d.R. auch der TÜV ab, ohne das ein neues Geräusch- und Abgasgutachten notwendig wird.
Zitat:
Original geschrieben von Sentenced7
[Und ob das Teil jetzt am Ritzel, im Getriebe oder wie bei Benelli an der Hinterachse sitzt, spielt keine Rolle.
das eben ist falsch. Denk doch mal nach. Wenn die Messung am Vorderrad oder am Hinterrad, meinetwegen an der Achse vorgenommen wird, wird - gleichbleibenden radumfang vorausgesetzt - immer die korrekte Geschwindigkeit gemessen.
messe ich aber die Drehzahl der Abtriebswelle (und der Sensor sitzt bei der ZX6R nunmal in der Ritzelabdeckung und misst genau das, das darfst Du mir gerne glauben, denn bis vor zwei Tagen stand eine 2005er ZX6R vor meinem Haus) dann nimmt eine Änderung der Übersetzung Einfluss auf die Messung. Oder lieg ich da falsch ? Ich lass mich gerne belehren
Die Übersetzungsänderung kann man sich allerdings eintragen lassen. Bis 5% nimmt sie i.d.R. auch der TÜV ab, ohne das ein neues Geräusch- und Abgasgutachten notwendig wird.
*Geil.
Höh?!
Ich wusste gar nicht, dass Kettenrad und Ritzel was mit Abgasen zu tun haben...
Das hört sich in der Tat auf Anhieb etwas seltsam an, ist aber nicht ganz unrichtig und zeigt, dass Sentenced7 wohl doch ein wenig von der StVZO versteht.
Ich habe ja vorher geschrieben, das Änderungen der Übersetzung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
In der Tat führt der § 19 in Abs. 2 Ziffer 3 nur noch explizit eine "Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens" auf. Die Geräuschmessungen werden bei definierten Geschwindigkeiten, Drosselklappenstellung, Abstand etc durchgeführt, ich will das ganz bewusst nicht im Detail erklären.
Durch die Änderung der Übersetzung, habe ich im gleichen Gang bei gleicher Geschwindigkeit eine andere Drehzahl und damit u.U. eine negative Änderung des Geräuschverhaltens.
Was der TÜV (oder die DeKra) da in % noch toleriert und eine Bescheinigung nach § 19 III StVZO ausstellt, weiß ich nicht, das weiß Sentenced7 offensichtlich genauer, vielleicht arbeitet er ja beim TÜV.
Sicher ist, dass die nicht legalisierte Änderung (so sie entdeckt wird) eine Anzeige nach § 19 Abs. 2 Ziff 3 i.V.m. § 69a STVZO und § 24 StVG nach sich zieht und mit einem Bußgeld von 135 Euro plus Gebühren und 3 Punkten geahndet werden kann. Bei Unfällen mit den bereits vorher genannten Konsequenzen in Bezug auf Schuld, Haftung und Versicherungschutz.
@Mopedsammler
Ich denke, wir schreiben aneinander vorbei. Ich seh das genau wie Du, daß es einen Unterschied macht, ob die Geschwindigkeit am Vorderrad oder am Hinterrad bzw. alles was damit zusammenhängt (Getriebe-Sekundärseite, Ritzel, Hinterradachse).
Nur für diesen Fall hier in diesem Thread spielte die Diskussion darüber keine Rolle, weil er TE eben die Abweichung hat, die durch die Änderung der Sekundärübersetzung entstanden ist.
@Dessie
bzgl. deinem "*Geil" und deinem offensichtlichen "nicht bewußt sein" des Zusammenhangs zwischen Übersetzungsverhältnis und Abgas-/Geräuschverhalten:
Nach §19(2) StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn durch die Veränderung eine Verschlechterung der Abgas- oder Geräuschwerte zu erwarten ist. Bei einer Übersetzungsänderung ist beides der Fall. Daher ist zu prüfen, ob beide auch nach der Veränderung noch innerhalb der zulässigen Grenzen liegen.
Relativ lange Übersetzungen werden herstellerseitig häufig deshalb gemacht, um die vorgeschriebenen Geräuschwerte einhalten zu können. Oft sind diese bereits in der Homologation eng am Grenzwert (Fahrgeräusch: 80dB(A)).
Jetzt ist die Sachlage hoffentlich klarer.
Und nein.....ich arbeite nicht beim TÜV. Ich lese und schreibe nur schon seit über 10 Jahren in div. Mopedforen und mit der Zeit bekommt man vieles mit.
Ich denke noch nicht einmal, dass wir aneinander vorbei schreiben, eigentlich meinen wir wohl dasselbe. § 19 Abs. 2 Ziff. 3 habe ich auch schon oben angeführt.
Zudem hat hangtime86 einen alten, längst abgevesperten Fred ausgegraben, für den sich ohnehin kein Schwein mehr interessiert hat. Noch dazu mit einer falschen Behauptung, denn auch meine 2005er ZX6R hatte den Sensor in der Ritzelabdeckung.
Ich geh' jetzt mal was Sinnvolleres arbeiten...
@Dessie
bzgl. deinem "*Geil" und deinem offensichtlichen "nicht bewußt sein" des Zusammenhangs zwischen Übersetzungsverhältnis und Abgas-/Geräuschverhalten:
*War mir wirklich neu..
Hab ganz vergessen- mir ham ja preußische Rückstände in allen Behörden...
..oO( Moppedfahren könnte ja soo einfach sein....)Oo...*träum