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Hinter Blitzer geparkt, jetzt droht mir eine Gerichtsverhandlung.

Themenstarteram 20. August 2016 um 18:01

Hallo

am 20.8.2016 befuhr ich um 15:12 die Haltebucht an der B472 in Richtung Ostfeld.

Es handelte sich hierbei um eine offizielle mit Kies abgesandte Haltemöglichkeit für 2 PKWs,

ich hielt hinter einem roten VW Caddy. (Das darin ein Blizer war, war mir natürlich bekannt:D)

Nach dem aussteigen kam mir eine in Zivil gekleidete, aufgebrachte Person entgegen (oranges T-shirt, Jeans-Hose).

Ich teile dieser Person nur mit "Sie dürfen Blitzen wo Sie wollen, ich darf Parken wo ich will".

Die Frau teile mir aufgebracht mit, dass dies eine "Polizeilich genehmigte Geschwindigkeitskontrolle sei und ich unverzüglich wegfahren solle"

Ich teile dieser Person mit, das ich eine Pause machen müsste um meine Verkehrstüchtigkeit wider herzustellen", ich habe zu diesem Zeitpunkt schon 4 Stunden im Auto gesessen.

Die Frau sagte mir dann "Sie bekommen dann einen Platzverweis von mir, ich rufe jetzt die Polizei"

Da die Frau sehr aufgebracht war und um die Situation zu entschärfen, habe ich mich umgedreht und habe im weggehen noch gesagt: "Machen Sie das nur".

Mir war zu diesem Zeitpunkt klar das Platzverweise nur von der Polizei ausgesprochen werden durften, da ich aber noch dringendes Menschliches Bedürfnis nachzugehen wollte, was auch nicht länger warten konnte, bin ich in einen Feldweg gegangen.

Als ich 10 Minuten später zu meinem Wagen zurück gekommen bin um wegzufahren, war die aufgebrachte Person noch mit dem Handy mit der Polizei am telefonieren.

Sie sage mir dann ich sollte warten, Sie möchte gerne meine Personalien feststellen, habe ich ihr mitgeteilt das dies nur die Polizei dürfte.

Sie sage mir dann Sie sei von der Polizei.

Ich frage daraufhin nach ihrem Dienstausweis, den ich dann auch gezeigt bekam.

Erst daraufhin stand für mich fest, dass es sich um eine Polizistin handelte,

warum diese dann noch zusätzlich die Polizei verständigen wollte blieb mir schleierhaft.

Ich habe ihr daraufhin Angeboten den Wagen unverzüglich zu entfernen, was vor Ihr verweigert wurde um meine Personalien aufzunehmen.

Es wurden dann Führerschein Fahrzeugpapiere und Ausweis kontrolliert.

Während dessen wurden mir daraufhin mehrere juristische Drohungen ausgesprochen, ich hätte den Platzverweis nicht befolgt.

Auf die frage warum Sie sich nicht direkt als Polizistin zu erkennen gab, antwortete sie nur, „Sie sind ja weggegangen“.

Es wird jetzt ein verfahren gegen mich eröffnet, mit Richter und allem drum und dran (laut aussage der Polizistin)!

 

Ich habe jetzt vor folgende gegen Argumente zu bringen:

1. Die Polizeibeamtin hat sich am Anfang, sofort als diese zu erkennen gegeben müssen!

-Anrede mit Dienstgrad und Name.

-Das Hysterische brüllen, zeugt nicht gerade von Polizeilicher Professionalität, da auch hier von meiner Seite aus, keine Diskussionswilligkeit bestanden hat.

 

2.

-Die Anweisung des Platzverweises, nach dem sich die Polizistin zu erkennen gegeben hat,

wurde von meiner Seite auch, unverzüglich folge geleistet.

-Man beachte das nach dem entfernen von Wagen bis Rückkehr zum Wagen, nur 10 Minuten lagen, ob eine Wiedersetzung des Platzverweises hier überhaupt gegeben war, ist fragwürdig.

3.

Ein Platzverweis hätte zudem gar nicht ausgesprochen werden dürfen,

da der Platzverweis oder die Platzverweisung, eine polizeirechtliche Maßnahme im deutschen Recht ist, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung abzuwehren.

Dieser Grundsatz lag hier zu keiner Zeit vor!

Der Wagen war wie auf den Bildern zu sehen, gemäß §12 der STVO Ordnungsgemäß im öffentlichen Raum abgestellt worden und war zu keiner Zeit eine Gefahr, für die öffentlich Sicherheit.

Ich fühle ich daher meiner Freiheit beraubt!

 

 

Was meint Ihr, wie geht die Sache für mich aus?

Danke für eure Hilfe schon mal.

 

Beste Antwort im Thema
am 20. August 2016 um 18:07

Die Sache geht so aus, dass wieder mal unnötig Steuergelder verschwendet werden, weil jemand meint er müsse den Rächer alles Raser spielen :rolleyes:

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28 Antworten
am 20. August 2016 um 18:42

Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 20. August 2016 um 20:01:39 Uhr:

 

Ich teile dieser Person nur mit "Sie dürfen Blitzen wo Sie wollen, ich darf Parken wo ich will".

Die Frau teile mir aufgebracht mit, dass dies eine "Polizeilich genehmigte Geschwindigkeitskontrolle sei und ich unverzüglich wegfahren solle"

Der Rächer der Geblitzten hat zugeschlagen. Na, bin mal gespannt, wie es ausgeht....

Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 20. August 2016 um 20:36:22 Uhr:

 

Und damit das mit den 10 min. geklärt ist, ich hatte ein "großes" Geschäft verrichtet.

Pfui Teufel.

am 20. August 2016 um 19:09

Darum wird es sich wahrscheinlich in der Hauptverhandlung der großen Strafkammer drehen. Umweltverschmutzungen werden bis zu 500.000 EUR geahndet.

Bei Bedürftigkeit kann der Richter aber auch Ratenzahlung zulassen - dann ist es ja gar nicht so schlimm. Ob man sich per Privatinsolvenz von so was entschulden kann, weiß ich nicht. Aber der Anwalt der RSV.

Ach was, drauf geschi..en :)

Also aus Sicht der "Amtsperson" wird es was im Bereich Landfriedensbruch, Widerstand, Beleidigung sein. Ich denke aber nicht, dass irgendein Amts- oder Staatsanwalt eine solche Anzeige wirklich verfolgen würde. Das landet direkt in der Rundablage. Wenn Du keine relevanten Posten auf dem Konto im Bundeszentralregister hast, dann wären schlimmstenfalls unter 90 Tagessätzen in Rede. Aber am Ende kommt sicherlich das raus, was Du eh schon dort gelassen hast. Eben nichts von Bedeutung ;)

Zwar begrüße ich jede Geschwindigkeitskontrolle, egal ob sie der Verkehrssicherheit oder dem Auffüllen der Kasse dient, aber die Dreistigkeit des TE beeindruckt und amüsiert mich doch.;)

Die Beamtin hätte einfach nur das Warndreieck hinter den Caddy stellen müssen, dann wäre ihm der Spaß verwehrt geblieben. Hier in der Stadt sieht man oft ein bis zwei Lübecker Hütchen vor bzw. hinter dem Blitzerauto, aber die sind wohl an einer Landstraße zu auffällig.

Mischkolino

am 20. August 2016 um 19:45

Es gibt eine recht verbreitete "Verschwörungstheorie"-Gemeinde zu Blitzern. Da helfen keine rationalen Argumente.

Erst, wenn das eigene Kind beerdigt wird, weil jemand meinte, die Geschwindigkeitsbeschränkung wäre nur Schikane, der sich der mündige Autofahrer nicht unterwirft.

Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 20. August 2016 um 20:36:22 Uhr:

 

Und damit das mit den 10 min. geklärt ist, ich hatte ein "großes" Geschäft verrichtet.

Und jetzt machst Du dir trotzdem vor Angst in die Hosen .

Da ist das " große Geschäft " wohl daneben gegangen .

am 20. August 2016 um 19:52

Ach ist doch müßig sich darüber den Kopf zu zerbrechen.

Der TE hat doch einen Link genannt bekommen. Dort kann er sich dann von seinen Leidensgenossen (von welchen Leiden diese auch immer geplagt werden) auf die Schulter klopfen lassen.

Dort erhält er dann eine Gruppentherapie und am Ende klatschen und singen sie alle zusammen die Kantate vom bösen Blitzer.

Ich denke nicht, dass es ein rationales Argument dagegen gibt, dass eine reguläre Parkmöglichkeit genutzt wird. Wenn die Messstelle nicht temporär mit einem Haltverbot blockiert wird, dann ist das der "vorausschauenden" Amtswaltung geschuldet. Wer zulässigerweise parkt, der ist kein Straftäter!

am 20. August 2016 um 19:55

Er hat dort nicht "zufällig" geparkt. Es sei denn, er hat sein Posting bewusst irreführend formuliert. Eine Radarmessstelle ist als solche auch für unbedarfte Laien erkennbar.

Falls ihm das doch nicht gelungen sein sollte, hat er seinen "Irrtum" bewusst provozierend nicht umgehend korrigiert.

Ein Richter nimmt ihm - je nachdem, welchen Eindruck er macht - seine Unbedarftheit ja aber ab.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. August 2016 um 21:52:17 Uhr:

Ich denke nicht, dass es ein rationales Argument dagegen gibt, dass eine reguläre Parkmöglichkeit genutzt wird. Wenn die Messstelle nicht temporär mit einem Haltverbot blockiert wird, dann ist das der "vorausschauenden" Amtswaltung geschuldet. Wer zulässigerweise parkt, der ist kein Straftäter!

Ja richtig. Aber doch ganz schön frech, der TE :D

am 20. August 2016 um 19:58

Zitat:

@redactros schrieb am 20. August 2016 um 21:51:57 Uhr:

 

Da ist das " große Geschäft " wohl daneben gegangen .

Nö, das kommt erst jetzt....

Na sicherlich hat sich der TE da schon etwas "sportlich" verhalten. Aber halt nicht rechtswidirg. Und eine Amtsperson sollte mit so einer Situation auch souverän umgehen können. Bei der nächsten Messung wird sie den "Tarnkappenbomber" schon etwas klüger hinstellen. ;)

Die Gebrüder Grimm haben zugeschlagen - dieser pseudolustigschlaue Gebüsch-Haufen wird hier nicht weiter herummüffeln.

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