ForumW208
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. CLK, CLE & E-Klasse-Coupé
  6. W208
  7. Hilft Ab- und Anmeldung zum Umgehen von vorzeigen beim TÜV?

Hilft Ab- und Anmeldung zum Umgehen von vorzeigen beim TÜV?

Themenstarteram 2. Juni 2010 um 20:14

Hallo CLK Freunde,

wusste nicht wohin mit dem Thread, daher frage ich Leute die auch mein Auto haben ;)

Ich hatte nen kleinen Unfall gebaut und die Polizei meinte am Ende mein Wagen ist zu tief (is er auch) und die Felgen sind nicht eingetragen.

Bevor ich die originalen Federn einbaue und Felgen eintrage, wollte ich den Wagen Ab und wieder Anmelden, damit ich das nicht mehr beim TÜV vorzeigen muss.

Das einzutragen zu lassen lohnt nicht, da ich eh mir immer alle 6-8 Monate ein neues Auto hole.

Jetzt habe ich ihn heute Abgemeldet und wollte wissen, wenn ich den Wagen in einer Woche oder so wieder Anmelde, ob die mich dann in Ruhe lassen oder ob ich den dann trotzdem wieder vorzeigen muss?

Wenn ja bringt das was wenn ich meinem Vater sagen soll, dass er den Wagen auf seinen Namen meldet?!

Danke schonmal für eure Antworten :)

Beste Antwort im Thema
am 2. Juni 2010 um 21:38

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. 

Dir sollte man außer dem Fahrzeugschein auch den Führerschein weg nehmen.

 

Logischerweise tritt die Mängelkarte auch bei einer Abmeldung nicht außer Kraft.

Die Folgen wirst du garantiert noch zu spüren bekommen.

 

53 weitere Antworten
Ähnliche Themen
53 Antworten

Warum haben solche Leute eigentlich einen Führerschein? Wer hat diesen Vollhonk auf die Menschheit losgelassen?

*kopfschüttel*

Oh mann! Du fährst ein Auto ohne Betriebserlaubnis (sowas kannst du gern auf Privatgelände tun, aber nicht im Straßenverkehr!) und bist dann noch so clever einen Unfall zu bauen. Steh für deine Dummheit ein und regel das anständig!

Ach ja: und fahr in Zukunft bitte keinen CLK mehr.

Themenstarteram 2. Juni 2010 um 21:03

Hast du gelitten Kollege?

Kannst du nich lesen oder was?

Als ich den Unfall gebaut habe war der Wagen Angemeldet, WEGEN diesem Unfall wurde mir der Fahrzeugschein entzogen!

Der Wagen wurde nicht von der Stelle bewegt als der Fahrzeugschein weggenommen wurde.

Ich stelle hier eine normale Frage und Leute wie du müssen gleich ihren Senf dazugeben obwohl sie keine Ahnung haben.

Und dann sagt er mir ich soll kein CLK fahren. 1997 hatte ich meinen ersten gekauft und bisher hatte ich 3 Stück! Eher solltest du keinen fahren.

Ich hoffe nun können mir andere weiterhelfen.

Konkrete Frage: Wenn ich den Wagen Ab und wiederanmelde muss ich trotzdem den Wagen beim TÜV vorzeigen oder ist alles erledigt?

Wenn du ne Mängelkarte bekommen hast die du vom Tüv abstempeln lassen musst und dann bei der Polizei wieder vorlegen musst, müsste es theoretisch klappen wenn du der Polizei eine Abmeldebestätigung vorlegst und denen sagst, dass sich der Aufwand für dich nicht lohnt und du das Auto verkaufen möchtest.

Aus moralischer Sicht schließe ich mich meinem Vorredner an, wenn ichs auch nicht so hart ausdrücken würde. Musst immer bedenken: Sicherheit geht vor. Ein Auto kann gern Tief sein. Aber die STVO hat halt vorgaben und Richtlinien die es nicht einfach so gibt. Manche Sachen sind eben plausibel begründet auch wenn ich bei manch anderen Sachen mit dem Kopf schütteln muss.

Mein Rat: Wenn du dir den Aufwand nicht geben möchtest, dann Verkauf das Auto wirklich. Und wenn du dir das nächste mal ein Auto kaufst und vielleicht selbst her richtest, dann mach das am besten alles nach Vorgabe.

Ich weiss das mein CLK momentan nicht unbedungt gut aussieht mit der Felgen Fahrwerk kombination. Ich hätte auch genug kohle für ein Sack tiefes Fahrwerk. Aber wozu der Ärger dann mit den Bullen? Das kann ich mir zwar leisten, aber ich hab keine Lust meine Zeit damit zu verschwenden.

LG

Chico

Themenstarteram 2. Juni 2010 um 21:16

Jungs was denn da los?

Ihr habt ja echt gaaaaaaar keine Ahnung :S

Trotzdem danke chico für deine Antwort :)

Der Polizei muss ich gar nichts vorzeigen, die leiten das einfach dem TÜV weiter (TÜV auch gleich Zulassungstelle).

Bevor der Mängelbericht rausgeschickt wurde habe ich den Wagen abgemeldet, sodass erst kein Mängelbericht losgeschickt wird.

Nun ist es aber trotzdem im System wenn die Fahrgestellnummer eingegeben wird.

Und dort ist meine Frage, nun ist ja alles erledigt mit dem Fehlerbericht, aber wenn ich ihn jetzt nochmal anmelde, wird dieser Mängelbericht dann trotzdem losgeschickt oder lassen die einen in Ruhe?

Wenn die einen loschicken, würde es gehen dass ich den Wagen auf einen anderen Namen anmelde und die dann "denjenigen" in Ruhe lassen?

Und passt es zu dem Look des Wagens, dass der so tief ist. Das ist ein AMG und der sieht einfach besser aus wenn der richtig tief ist.

Naja wem erzähl ich das, das ist eh Meinungssache.

Da bin ich leider Überfragt. Ist aber durchaus möglich, wenn die Fahrgestellnummer erfasst ist, dass der Wagen an der Zulassungsstelle evtl. für eine Zulassung gesperrt ist. Weiss ich aber nicht.

Tief gefällt mir auch, ganz ehrlich. Dazu muss ein CLK nicht mal ein AMG sein, damit er tief schön aussieht. Aber wie gesagt, ich wohne total Zentral in der Innenstadt wo es nur so von Bullen wimmelt und die dich jedesmal schief anschauen, wenn du auch ja mal vergisst zu blinken. Daher habe ich kein Bock mein Auto dadurch auffällig zu machen.

Ob dus glaubst oder nicht. Ich gehöre zu den Pechvögeln, die schon mal wegen einem "Eingetragenen" (!!!) Sportlenkrad zur MPU mussten :-) daher will ich mir solchen Ärger ersparen.

Würde es die STVO nicht geben, wäre ich mit sicherheit auch weitaus tiefer mit meinem gegangen als er jetzt ist.

LG

Chico

am 2. Juni 2010 um 21:38

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. 

Dir sollte man außer dem Fahrzeugschein auch den Führerschein weg nehmen.

 

Logischerweise tritt die Mängelkarte auch bei einer Abmeldung nicht außer Kraft.

Die Folgen wirst du garantiert noch zu spüren bekommen.

 

nun mal mein Kommentar

das eine hat mit dem anderem nix zu tu

fakt ist das Fahrzeug vorgeführt werden muss auch wenn es auf dem Papa angemeldet wird da es ja Familie ist und die Computer sind nicht doof :D

Meine Empfehlung Fahrzeug auf Serien herrichten und dann vorführen

Wenn die Sache dann erledigt alles schön eintragen und schick ist

Und das andere wäre an deiner Einstellung ein wenig zuarbeiten weil solche Sachen können richtig teuer werden weil ohne Betriebserlaubnis wird auch keine Versicherung die Kosten übernehmen

oder anders gesagt * DU * musst für alle kosten auf kommen wenn es mal richtig Knallt

Feuerwehr , Polizei und wenn du Pech hast auch deine Op´s und so weiter

lg diabelo

Themenstarteram 2. Juni 2010 um 22:40

Zitat:

Original geschrieben von diabelo

nun mal mein Kommentar

das eine hat mit dem anderem nix zu tu

fakt ist das Fahrzeug vorgeführt werden muss auch wenn es auf dem Papa angemeldet wird da es ja Familie ist und die Computer sind nicht doof :D

Meine Empfehlung Fahrzeug auf Serien herrichten und dann vorführen

Wenn die Sache dann erledigt alles schön eintragen und schick ist

Und das andere wäre an deiner Einstellung ein wenig zuarbeiten weil solche Sachen können richtig teuer werden weil ohne Betriebserlaubnis wird auch keine Versicherung die Kosten übernehmen

oder anders gesagt * DU * musst für alle kosten auf kommen wenn es mal richtig Knallt

Feuerwehr , Polizei und wenn du Pech hast auch deine Op´s und so weiter

lg diabelo

Hmm wo du recht hast hast du recht.

Wenn ein Teil nicht eingetragen ist und es knallt zahlt die Versicherung dann nicht oder wie?

Dann komm ich wohl nicht drumrum die Originalteile einzubauen und beim Tüv vorzeigen.

 

am 2. Juni 2010 um 22:50

Zitat:

Original geschrieben von diabelo

Und das andere wäre an deiner Einstellung ein wenig zuarbeiten weil solche Sachen können richtig teuer werden weil ohne Betriebserlaubnis wird auch keine Versicherung die Kosten übernehmen

oder anders gesagt * DU * musst für alle kosten auf kommen wenn es mal richtig Knallt

Zunächst einmal gilt es zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu differenzieren. Die Haftpflichtversicherung muß IMMER zahlen - und zwar ohne jede Ausnahme. Damit ist gewährleistet, daß der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt, denn das ist schließlich der Sinn der Haftpflichtversicherung. Unter bestimmten Umständen kann die Versicherung allerdings Regress bei ihrem Versicherungsnehmer nehmen. Vorraussetzung hierfür sind aber nicht nur unzulässige Modifikationen am Fahrzeug, die ein Erlöschen der BE zur Folge haben - diese Modifikationen müssen auch ursächlich für das Unfallgeschehen sein. Nur wenn es dem Versicherer gelingt das nachzuweisen, dann kann er Regress fordern - und zwar bis zu einer maximalen Summe von 5.000,-€.

Bei der Kaskoversicherung ist die Situation etwas komplizierter, da hier ein freiwilliger Vertrag vorliegt, der der Vertragsfreiheit unterliegt. Auschlaggebend sind desshalb die Vertragsbedingungen des Versicherungsunternehmens, die sich dem "Kleingedruckten" entnehmen lassen.

am 2. Juni 2010 um 23:19

Zitat:

Original geschrieben von Merci-Nima

Ihr habt ja echt gaaaaaaar keine Ahnung

wenn du doch so "schlau" bist, warum fragst du dann hier?!

Zitat:

WEGEN diesem Unfall wurde mir der Fahrzeugschein entzogen!

und da liegt das problem!

um das fz ab- und wieder anzumelden brauchst du den fahrzeugschein.....da du nicht ans original kommst, brauchst du nen ersatzschein, dafür musst du die eidesstaatliche versicherung ableisten.....

wenn du dort angibst, den fz-schein verloren zu haben (anders kommst du nich an einen neuen schein)....undn paar tage später taucht der originale dann bei denen auf....ist das auto das du ohne be durch die gegend fährst noch dein geringstes & billigstes problem!

nebenbei kommen neben den regulären kosten für die abmeldung dann auch noch die kosten für einen ersatzschein sowie die eidesstaatliche versicherung hinzu........insofern kannste deinen mist auch direkt beoim tüv eintragen lassen! :rolleyes:

Soweit ich weiß:

Sobald ein Fahrzeug einen Mängelbericht hat, ist das erstmal gespeichert. Nimmt das Fahrzeug weiterhin am Straßenverkehr teil, dann muß es repariert sein und vorgeführt werden. Unterlässt der Halter dies, führt das Schlußendlich zur Zwangsentstempelung, selbst wenn es sich nur um eine defekte Scheinwerferlampe handelt.

Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird ist das relativ unerheblich, denn wenn die Mängelkarte nicht zurückkommt, dann geht seitens der Polizei die Suche los. Ist das Fahrzeug noch ausser Betrieb, dann geht die Mängelkarte an die Zulassung, und bei Wiederzulassung müssen die Mängel nachweislich behoben sein, ansonsten wird das auto nicht wieder zugelassen.

Meine Meinung zur Sache verkünde ich lieber nicht, die wäre extrem negativ. Viele fahren halt lieber gefallenden Schrott als sichere Autos. Sollte mir mal so eine Bastelschüssel hinten drauf knallen, dann würde ich das vor Ort regeln....

Leichti

PS: bereits das "zu tief" ist Gefahrenpotenzial, da die Fahrer solcher Schüsseln zu 95% unvermittelt slalomartig fahren, sobald sie Kanaldeckel auch nur ahnen......

 

Edit: Auch wenn ihm wegen technischer MÄngel das Fahrzeug stillgelegt wurde (und nur dann wird der Fahrzeugschein eingezogen, gleichzeitig aber auch das Kennzeichen entstempelt und das Auto auf den Abschlepper verladen), dann müssen sie dir diesen zum Abmelden aushändigen.....

Themenstarteram 2. Juni 2010 um 23:35

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Merci-Nima

Ihr habt ja echt gaaaaaaar keine Ahnung

wenn du doch so "schlau" bist, warum fragst du dann hier?!

Weil ich dachte hier sind Leute die mehr Ahnung haben... :S

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

WEGEN diesem Unfall wurde mir der Fahrzeugschein entzogen!

und da liegt das problem!

um das fz ab- und wieder anzumelden brauchst du den fahrzeugschein.....da du nicht ans original kommst, brauchst du nen ersatzschein, dafür musst du die eidesstaatliche versicherung ableisten.....

wenn du dort angibst, den fz-schein verloren zu haben (anders kommst du nich an einen neuen schein)....undn paar tage später taucht der originale dann bei denen auf....ist das auto das du ohne be durch die gegend fährst noch dein geringstes & billigstes problem!

nebenbei kommen neben den regulären kosten für die abmeldung dann auch noch die kosten für einen ersatzschein sowie die eidesstaatliche versicherung hinzu........insofern kannste deinen mist auch direkt beoim tüv eintragen lassen! :rolleyes:

Das mein ich mit keine Ahnung...der Fahrzeugschein ist doch nicht in einem Save bei der Polizei. Der wurde zur Zulassungstelle geschickt, die behalten den bis der Wagen vorgezeigt wurde.

Nun bin ich dahin hab den Wagen abgemeldet und den Fahrzeugschein von den bekommen.

:rolleyes:

 

 

am 2. Juni 2010 um 23:38

könnte kotzen...... da stellt jemand ne frage und es erste was zurückkommt sind dumme kommentare.

wer was mit seinem auto macht ist egal...... jeder der hier im forum postet ist alt genug zum autofahren.

aber dumme kommentare wie "führerschein weg und kauf dir kein clk" müssen wirklich nicht sein.

wer das stört was die leute hier schreiben oder fragen sollten lieber mit ihrer freundin oder mama dummmachen

und ihr gehirngullasch für sich behalten.

mich stört das ungemein das hier im forum von einigen leuten gestichelt wird als irgendwas produktives beizutragen.

Zitat:

Das mein ich mit keine Ahnung...der Fahrzeugschein ist doch nicht in einem Save bei der Polizei. Der wurde zur Zulassungstelle geschickt, die behalten den bis der Wagen vorgezeigt wurde.

 

 

:rolleyes:

Na, das sind ja Sitten und Methoden bei euch. Erkläre mir mal, wie man ohne Fahrzeugschein Ersatzteile bekommen soll? JEDER Händler fragt als erstes nach dem Schein wegen der Schlüsselnummern etc. Und die stehen in den neuen Briefen nichtmehr drinn......

Kurz und einfach: Was du erzählst, das klingt äusserst unwahrscheinlich und unlogisch. Kein Polizist hat das Recht, dir den Fahrzeugschein abzunehmen, es sei denn, er stellt das Fahrzeug wegen Mängeln sicher. Dann ist aber auch mit Weiterfahren Essig.

LM

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. CLK, CLE & E-Klasse-Coupé
  6. W208
  7. Hilft Ab- und Anmeldung zum Umgehen von vorzeigen beim TÜV?