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HILFEEEE 07er kennzeichen

Themenstarteram 8. März 2005 um 14:21

HILFE 07er kennzeichen Problem

 

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe auf einen heißen Tip zur Lösung ...

Ich habe endlich nach langem nachforschen fast alles zusammen für ein 07er Kennzeichen,

nun ist es so, das ich damit 3Oldtimer und ein bauart und produktions bedingtes Fahrzeug, welches noch KEINE 20Jahre alt ist, aber nachweislich auf eine Stückzahl von 5000St. limitiert war unter einen hut bringen möchte.

ich habe bei meinen Recherechen auch schon gesehen, das dieses geht, und eine Sache ist welche vom jeweiligen Kreis/Stadt abhängt .

jetzt ist es wie der Teufel das will so, das mein Beamter beim Kreis dieses aber nihct genehmigen will .... aaaaahhhhhhhh ;o)

Hat vielleicht jemand von euch eine idee, wie ich dieses doch hinkriegen kann!?!?!?!

Vielden Dank für eure Hilfe

Gruß

RallyeGolf

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31 Antworten
am 10. März 2005 um 7:27

Ich weiß von jemandem aus unserem Landkreis, der schon vor einigen Jahren seinen 86er (?) Manta 400 auf 07 gemeldet hat, daß er vom Hersteller ein Schreiben über die Seltenheit und Historie seiner Karosse brauchte.

Das hat dem StVA für eine Ausnahmegenehmigung gereicht.

Themenstarteram 10. März 2005 um 8:15

Wenigstens ein Lichtblick, das jemand dieses schonmal durchgesetzt hat....

Ich habe bei den beiden kreisen wo ich nachgefragt habe auch auf diese Bescheinigung der Stückzahl hingewiesen, aber selbst das war keine Hilfe .

Die stellen sich da wahnsinnig bei an .

Liegt eben im Ermessensspielraum des StVA Leiters. Wenn der Nee sagt siehts übel aus ...bv

Da wirst du es sehr schwer haben ... Die 07er-Regelung ist ein sehr unausgegorenes Dingen, wo die meisten Sachen "kann-Lösungen" oder Ermessenssache der zuständigen Behörde sind.

Es gibt schon einige Regionen, die KEINE 07er mehr ausstellen.

Ausserdem gibt es im Moment Überlegungen, die 07er Regelungen zu modifizieren oder ganz abzuschaffen (wobei dann nicht mal ein Bestandsschutz gesichert wäre).

Es könnte also passieren, das einige Leute mit einem Haufen Autos dastehen, die ohne Zulassung sind ...

am 18. März 2005 um 19:34

Hey,

wies schon angedeutet wurde,sind die Zulassungsbedingungen wohl Ländersache und werden stark unterschiedlich gehandelt.In NI. ists noch recht einfach,nur den KFZ Brief mitbringen,und gut!Für die Verkehrssicherheit bist du selber zuständig.Und kannst im Falle eines Unfalles aufgrund der Verkehrsuntüchtigkeit deines Fahrzeuges voll zur Rechenschaft gezogen werden!Bei meinen Auto wars eh kein Ding,weils davon original eh kaum noch welche gibt!Und die Zweetaktmoppets gingen auch alle problemlos mit aufs 07er Kennzeichen! Nur sollte zur Zulassung ein gut gefüllter Geldbeutel mitgebracht werden.Mein ganzer Kram kam auf lochere 250 Euros mit Schildern!

Wie gesagt,noch ists hier recht locker,weiter südlich solls wohl immer pingelinger zugehen!

Was mit den 07er Kennzeichen passiert,ist noch weiter offen.Einesteils will man keine Youngtimerfreunde und Wähler vor 2006 noch weiter verärgern.Anderseits sehen die Länder zur Zeit keinen Handliungsbedarf.Aktuelles findet man immer hier http://www.oldtimerinfo.de/

viele Grüsse

franx

Zitat:

Original geschrieben von MC.Lux

... ich kenne keinen mit einer 07er auf einem Rallye. Werde mich aber mal umhören. ;)

Gruß,

Mario

Habe mich mal umgesehen. Die Hoffnung ist wohl noch nicht ganz aufzugeben.

Sah am Wochenende einen B-Manta und einen C-Kadett mit 07er an mir vorbeirauschen. Beide waren absolute Rallyefahrzeuge. Und beide waren aus dem Landkreis Saarbrücken.

Vielleicht solltest du mal dort -Zulassung SB- anrufen und Infos anfordern?! Evtl. können die dir Tips geben wie du bei deiner Zulassung weiter kommst. ;)

Gruß,

Mario

Nur deine zuständige Zulassungsstelle ist massgebend ! Das StVA xy kümmert sich in puncto 07 nicht um die Maßstaäbe des StVA ab !

07 - er

 

Hi,

beim Deuvet gibt es eine Info - Broschüre über 07er Kennzeichen, in der alles drinsteht und die Dir auch bestimmt weiterhelfen werden.

Auch gegenüber dem Amtsschimmel macht es Sinn zu erwähnen, daß Du Dich auf den Deuvet berufst. Ich glaub im Internet ist das www.deuvet.de oder so...

Gruss

Lass dich direkt zum Leiter der Zulassungsbehörde bringen und trag Ihm dein Anliegen vor.

Bei mir hat es geholfen

Super Tipp nach über 15 Jahren... Respekt, da ist einer Auf Zack!

Gruß

Für alle, die aufgrund der neuen Postings auf den alten Thread aufmerksam geworden sind sei noch gesagt, dass die die Rechtslage für das 07er Kennzeichen im Jahr 2007 grundlegend geändert hat, damit sind viele Inhalte dieses Threads inzwischen schlichtweg veraltet und nicht mehr zutreffend...

Kurz gesagt:

Die Anforderungen an das Fahrzeug sind für ein 07er Kennzeichen weitestgehend identisch mit denen für ein H-Kennzeichen.

Nicht weitestgehend Identisch, es ist das gleiche Gutachten!

Es gibt bei den Anforderungen einen wesentlichen Unterschied:

Das H-Kennzeichen ist eine Zulassung, dafür braucht man eine Betriebserlaubnis. Das 07er-Kennzeichen ist keine Zulassung, man braucht keine Betriebserlaubnis, das Fahrzeug muss lediglich vorschriftsmäßig sein.

Dementsprechend ist zwar das Gutachten grundsätzlich für beide identisch, aber bei der Variante 1.e) kann nur ein 07er-Kennzeichen zugeteilt werden, eine Zulassung mit H-Kennzeichen ist nicht möglich. In den anderen vier Fällen geht beides mit dem selben Gutachten.

Dazu kommt, dass die Behörden eher bereit sind Ausnahmen zu genehmigen, wenn das Fahrzeug nicht mit H-Kennzeichen zugelassen werden sondern nur eine 07er Nummer erhalten soll.

Da bist aber nicht auf dem neusten Stand glaub ich. Auch für die 07 brauchst du erst mal ganz normalen TÜV, also muß das Auto Zulassungsfähig sein. Nach dem bestandenen TÜV wird das Oldtimer Gutachten gemacht. Ist dieses bestanden, kann man auswählen ob das Auto mit H Kennzeichen zugelassen wird, oder mit 07 gefahren wird.

Alle anderen Regeln waren mal. Hab das jetzt 6 mal hinter mir, das letzte vor 4 Monaten.

Das wäre sehr bedenklich wenn ich da nicht auf dem aktuellen Stand wäre, immerhin gehöre ich zu den Leuten die solche Gutachten erstellen dürfen ;)

Eine HU braucht man für das §23-Gutachten nie, denn dieses enthält "eine Untersuchung im Umfang einer HU" (wenn nicht gleichzeitig eine Begutachtung nach §21 durchgeführt wird). Siehe §23 StVZO.

Die Frage der Betriebserlaubnis regelt §17(1) Satz 1 FZV:

"Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. "

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