Hilfe! Verkaufter Wagen ist Unfallwagen!

Audi A4 B7/8E

Hallo,

ich habe ein mehr oder weniger großes Problem!

Undzwar habe ich mir beim "Freundlichen" einen Audi A4 gekauft und habe meinen alten VW Lupo dafür inzahlung gegeben!

Ich hatte den Wagen (den Lupo) als Unfallfrei gekauft (ist auch im damaligen Kaufvertrag vermerkt) und habe ihn natürlich auch als Unfallfrei beim "Freundlichen" inzahlung gegeben.

Nun nach 3 Wochen rufen die bei mir an und sagen dass der Wagen einen Unfall hatte, allerdings nicht zu der Zeit wo er in meinem Besitz war, das wissen die auch.

Die verlangen jetzt 500 Euro von mir.

Nun stellen sich folgende Fragen:

1. Muss ich denen die 500 Euro bezahlen auch wenn ich nicht wusste dass der Wagen einen Unfall hatte?
2. Warum haben die das nicht schon von Anfang an geprüft ob der Wagen in einer fachwerkstatt repariert wurde sondern rufen erst nach 3 Wochen an?

Ich sehe das nicht ein dass ich denen die 500 Euro bezahlen muss.

Ich bitte um schnelle Antworten!

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Liebe Grüße

Braunschweiger

Beste Antwort im Thema

nimm Dir einen Anwalt sofern du ne Rechtschutzversicherung hast bzw kontaktiere den Vorbesitzer

sofern die Reperatur bei einem VW Händler gemacht wurde kann man doch anhand der Fahrgestellnummer
feststellen wann die Reperatur gemacht wurde und unter welchem Namen

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Zitat:

Original geschrieben von diesel-fan


Hi,

was steht denn auf der Rechnung drauf? Wenn es nur Teile sind, die getauscht wurden zählt es noch nicht als Unfallwagen. Also, ein Kotflügel wechseln und lackieren und ein Scheinwerfer austauschen ist nicht gleich ein Unfallwagen. Kannst mal die Rechnung einstellen? (scannen oder so)

Gruß Hans

Ja ich werd heute Abend wenn ich zuhause bin mal diesen Reparaturbericht einscannen (bin grad auf der Arbeit^^)

Vielleicht könnt Ihr mir ja dann sagen ob das ein Unfallwagen ist oder nicht.

Danke für die Antwort 🙂

Hi nochmal,

also, so wie Du den Schaden beschreibst, klingt das nicht nach Unfallschaden. Es wurde hier schonmal irgendwo diskutiert, was Unfallschaden tatsächlich bedeutet.
Finde es aber im Moment nicht.

Ich wünsche Dir viel Glück.

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von diskus-thomas


Hi nochmal,

also, so wie Du den Schaden beschreibst, klingt das nicht nach Unfallschaden. Es wurde hier schonmal irgendwo diskutiert, was Unfallschaden tatsächlich bedeutet.
Finde es aber im Moment nicht.

Ich wünsche Dir viel Glück.

Thomas

Ja das kam mir auch ein bisschen spanisch vor...

Es geht hier in Braunschweig ohnehin schon das Gerücht rum dass dieses Autohaus etwas eigenartige Methoden hat um den Kunden geld abzuknüpfen... Naja... Danke für die Glückwünsche.

Werde da heute nach Feierabend mal hinfahren und klaren Tisch machen.

Wollte mich halt vorher nochmal schlau machen bevor ich mich da selbst in die Suppe reite...

das autohaus müsste doch eigendlich auch wissen, was man als unfallschaden bezeichnen kann?! und wenn die selber sagen, dass die getauschten oder lackirten teile noch kein unfallschaden sind, ist der wagen wirklich unfallfrei!

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Hi,
zahlen würde ich hier überhaupt nix. Als erstes mal ganz ruhig alles schriftlich machen. UND NUR SCHRIFTLICH. Keine Telefonate.

Dann in Deinen Schreiben an das Autohaus nur sachliche Fakten. Unfallfrei gekauft und als unfallfrei wieder verkauft. Als das Autohaus Dein Lupo angekauft haben, sollten sie sicher eine Art Wertermittlung gemacht haben. Da hätte der Person ja auffallen mussen, daß eine Reparatur verlag. Er ist nämlich der Profi und nicht Du. Wenn Sie das Fahrzeug nicht in Augenschein genommen haben, dann hat das Autohaus eben Pech.

Kein Gericht wird von Dir verlangen, daß geschulte Auge eines Sachverständigen zu haben.

Denke daran, nur noch Schriftverkehr.

Gruß Hans

hallo
ich fürchte das du da nicht aus der sache rauskommst!die werkstatt wird dich mit den minderwert des fahrzeuges haftbar machen,weil du der halter bist,und du kannst diese ansprüche nachher beim vorbesitzer geltend machen,sofern der schaden voher bei diesem auch war!hatte das gleiche bei meinem und der vorbesitzer ist haftbar,obwohl der schaden vor seiner zeit war.ich habe mich da auch von meinem rechtsanwalt aufklären lassen. der beste weg wird sein wenn du die 500 euro bezahlst ,und dich dann an den vorbesizer wendest .auch dein händler hatt bei einem versteckten unfallschaden das recht zu wandeln, nicht vergessen!!
gruss steffen

Hi,

kannst Du mal noch den Kaufvertrag von Deinem Lupo mit einscannen?

http://www.telespiegel.de/news/06/2402.html

Ist doch Privatverkauf gewesen.

Gruß Hans

aber wenn du keinen anwalt willst und auch sonst kein bock auf streitigkeiten hast dann bezahls und gut....wenn du dein recht willst dann mußt du dafür auch was tun...sorry aber so sehe ich das.

Hallo, da ich selbst in einem Autohaus arbeite kann ich dir auch sagen, was dir passiert wenn du nicht zahlst.

Es passiert dir nämlich gar nichts.

Das Fahrzeug wurde mit sicherheit begutachtet und dir dann ein Preis genannt, für den das fahrzueg in Zahlung genommen wird somit hatte das Authaus eine Chance das Fahrzeug anzuschauen. Noch einfacher hätte es ja dem Auto der Serviceonline Ausdruck gemacht, den du jetzt in der Hand hälst, wo sie den Unfall dokumentiert haben. Also waren sie am tag der Bewertung zu faul in ihrem PC eine Fahrgestellnummer einzugeben und das Fahrzueg zu checken.

Desweiteren wird eine Wertminderung in Abhängigkeit des Fahrzeugschadens, des Fahrzuegalters und des Wiederbeschaffungswert errechnet. Hier gibt es einige verschiedene Berechnungsmodelle, das gängigste ist hier Ruhkopf- Sahm.

Ich persönlich verlange immer 10% von der Schadenshöhe wo ich eigentlich ganz gut im Schnitt liege, wenn ich die verschiedenen Berechnungsethoden im durchschnitt nehme.

sOmit müsste bei einer Wertminderung der Unfallschaden ca. 5000.- Euro gewesen sein. Somit ein neuer Lupo :-)

Ich würde jetzt wenn dein Schaden wirklich nur Kotflügel erneuern + Motorhaube und A-Säule an- bzw- beilackieren sind ca 60-70 Euro Wertminderung aufschreiben, da ich denke der Schaden liegt so um die 600-700 Euro

Ob es jetzt rein Rechtlich wirklich ein Unfall war kann selbst ich dir nicht sagen, da es so viele verschiedene Urteile gab für mich fällt er jedoch in den Bakatellschadenbereich und ich würde es nicht mal als Unfall aufschreiben.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Und denk immer daran bei Gericht brauchst du keinen Anwalt und in deinem Fall liegt für mich keine Arglistige Täuschung vor sondern du hast das Fahrzeug mit gutem Gewissen als Unfallfrei gekauft und auch wieder verkauft also lass dich nicht eionschüchtern und heb diesen Ausdruck sehr gut auf. Genau so wie den Vertrag.

Gruß

Ole

Zitat:

Original geschrieben von diesel-fan


Hi,

kannst Du mal noch den Kaufvertrag von Deinem Lupo mit einscannen?

http://www.telespiegel.de/news/06/2402.html

Ist doch Privatverkauf gewesen.

Gruß Hans

Zuerstmal vielen Dank für Deine intensiven Bemühungen mir weiterzuhelfen!

Also folgendes:

Ich war vorhin in dem Autohaus mit einem Bekannten von mir der auch im Werk in WOB arbeitet und sich auch mehr oder weniger ganz gut mit solchen Sachen auskennt.

Als er da einige Fakten aufn Tisch gelegt hat, wie auch von Dir erwähnt das mit der Wertschätzung vom Verkäufer dass er da schon alles überprüfen müsste da war der ganz leise und konnte auch nicht mehr vernünftig argumentieren warum und weshalb gerade ich in Rechenschaft für den Schaden gezogen werde den ich garnicht verursacht habe.

Er meinte dann ich solle morgen nochmal wiederkommen und das ganze mit seinem Vorgesetzten klären...

So nun warte ich dann mal ab was mir der Herr für Argumente aufzählen wird als Abschreckung damit ich ihm "seine" 500 Euronen gebe...

Die Papiere werde ich leider erst morgen einscannen können da mein Scanner irgendwie spinnt *argh*

Naja ich hoffe mal dass die mal ein wenig Kulanz deren Kunden gegenüber zeigen und sich nicht so anstellen...

Vorallem der Schaden wurde von einer VW Fachwerkstatt ausgeführt und ist ohne diesen Lackschichtmesser angeblich garnicht zu erkennen....

Also versteh ich nicht was das ganze soll...

Naja habense halt einen Kunden weniger!

Zitat:

Original geschrieben von Grillfest


Hallo, da ich selbst in einem Autohaus arbeite kann ich dir auch sagen, was dir passiert wenn du nicht zahlst.

Es passiert dir nämlich gar nichts.

Hallo Ole,

das ist sehr freundlich von Dir, Dir solch eine Mühe zu machen und so ein Gedicht zu schreiben nur um mir weiterzuhelfen, danke Dir vielmals! Hut ab 🙂

Also Deine fachkompetente Aussage hat mir wirklich sehr viel weitergeholfen und ich bin mir jetzt auch ziemlich im Klaren dass ich im Recht bin!

Dann werde ich mich mal an diese Aussagen von Euch halten und mich nicht unterkriegen lassen!

Durch mein "zartes" Alter (18) habe ich leider nicht sehr viele Erfahrungen mit solchen Geschäften deswegen hab ich mich an Euch gewandt...

Also nochmals vielen, vielen Dank an alle die versucht haben mir weiterzuhelfen =)

Liebe Grüße

Kein Problem helfe gerne gegen solche deppen haben es in unserer Branche eh nicht leicht vertrauenswürdig zu sein und solche Idioten machen es uns noch schwerer.

Habe jetzt nicht mehr in erinnerung, ob du bei einem Audihändler gekauft hast, aber bite tu mir den gefallen wenn es so ist beschwer dich bei Audi direkt. Sind zwar nochmal ein bis zwei E-Mail mehr von dir und wird dir persönlich nicht viel bringen, aber vielleicht merkt der Händler dass er es nicht nur mit Idioten zu tun hat.

Und wenn du wieder ein Auto brauchst melde dich einfach :-) auch wir haben so ca. 200-300 gebraucht Audi im Bestand.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Grillfest


Kein Problem helfe gerne gegen solche deppen haben es in unserer Branche eh nicht leicht vertrauenswürdig zu sein und solche Idioten machen es uns noch schwerer.

Habe jetzt nicht mehr in erinnerung, ob du bei einem Audihändler gekauft hast, aber bite tu mir den gefallen wenn es so ist beschwer dich bei Audi direkt. Sind zwar nochmal ein bis zwei E-Mail mehr von dir und wird dir persönlich nicht viel bringen, aber vielleicht merkt der Händler dass er es nicht nur mit Idioten zu tun hat.

Und wenn du wieder ein Auto brauchst melde dich einfach :-) auch wir haben so ca. 200-300 gebraucht Audi im Bestand.

Gruß

Ja allerdings ziehen solche Leute den Ruf der vertrauenswürdigen und gutmütigen Autohändler mit in den Dreck!

Ja habe das Auto bei einem Audi & VW Händler gekauft... Werde mich auch auf jeden Fall beschweren kenne auch einige Leute von unserer örtlichen Zeitung vielleicht machen die mal nen kleinen Artikel oder so!

Ok ich werde auf das Angebot zurückgreifen wenn ich mir in eine paar Jahren den A5 kaufen möchte =)

Nochmals vielen Dank =)

Zitat:

Original geschrieben von Grillfest


Hallo, da ich selbst in einem Autohaus arbeite kann ich dir auch sagen, was dir passiert wenn du nicht zahlst.

Es passiert dir nämlich gar nichts.

Das Fahrzeug wurde mit sicherheit begutachtet und dir dann ein Preis genannt, für den das fahrzueg in Zahlung genommen wird somit hatte das Authaus eine Chance das Fahrzeug anzuschauen. Noch einfacher hätte es ja dem Auto der Serviceonline Ausdruck gemacht, den du jetzt in der Hand hälst, wo sie den Unfall dokumentiert haben. Also waren sie am tag der Bewertung zu faul in ihrem PC eine Fahrgestellnummer einzugeben und das Fahrzueg zu checken.

Desweiteren wird eine Wertminderung in Abhängigkeit des Fahrzeugschadens, des Fahrzuegalters und des Wiederbeschaffungswert errechnet. Hier gibt es einige verschiedene Berechnungsmodelle, das gängigste ist hier Ruhkopf- Sahm.

Ich persönlich verlange immer 10% von der Schadenshöhe wo ich eigentlich ganz gut im Schnitt liege, wenn ich die verschiedenen Berechnungsethoden im durchschnitt nehme.

sOmit müsste bei einer Wertminderung der Unfallschaden ca. 5000.- Euro gewesen sein. Somit ein neuer Lupo :-)

Ich würde jetzt wenn dein Schaden wirklich nur Kotflügel erneuern + Motorhaube und A-Säule an- bzw- beilackieren sind ca 60-70 Euro Wertminderung aufschreiben, da ich denke der Schaden liegt so um die 600-700 Euro

Ob es jetzt rein Rechtlich wirklich ein Unfall war kann selbst ich dir nicht sagen, da es so viele verschiedene Urteile gab für mich fällt er jedoch in den Bakatellschadenbereich und ich würde es nicht mal als Unfall aufschreiben.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Und denk immer daran bei Gericht brauchst du keinen Anwalt und in deinem Fall liegt für mich keine Arglistige Täuschung vor sondern du hast das Fahrzeug mit gutem Gewissen als Unfallfrei gekauft und auch wieder verkauft also lass dich nicht eionschüchtern und heb diesen Ausdruck sehr gut auf. Genau so wie den Vertrag.

Gruß

Ole

hallo werde vieleicht mal mein nächstes auto bei dir kaufen ,wenn du ein nicht angegebener unfallschaden als bagatelle siehst!! möchte dann nur wissen warum der vorbesitzer von meinem zahlen muss obwohl er das fahrzeug auch als unfallfrei gekauft hatt??ist schon komisch oder??aber vieleicht sehen diese ominösen händler den versteckten unfallschaden oder manipullierte tachos eben als bagatelle?? ist schon schön wenn man wenn der nächste besitzer dann ein unfallfreies fahrzeug erwirbt! der rechtsweg ist mit sicherheit vorprogramiert!!desweiteren sind viele versteckte unfallschäden auch von den sachverständigen nicht sofort zu endecken,erst wenn ein verdacht entsteht wird genauer nachgeforscht!gruss steffen

GRUSS STEFFEN

Zitat:

Original geschrieben von steffen1969


"...desweiteren sind viele versteckte unfallschäden auch von den sachverständigen nicht sofort zu endecken,erst wenn ein verdacht entsteht wird genauer nachgeforscht!..."

Naja gut, trotzdem muss doch der Händler bei sich im System gucken ob der Wagen irgendwelche Reparaturen hatte oder nicht, dafür ist ja das System da! Später im Nachhinein festzustellen dass der Wagen nen Unfall hatte ist ja auch blöd, dann sollense das ganze vorher machen, dem Verkäufer den Wert des Fahrzeuges sagen dann enstehen auch nicht solche Komplikationen!

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