Hilfe Unfall
Hallo Zusammen,
ich benötige mal bitte Eure Hilfe - was ist Eure Einschätzung? Totalschaden oder zu retten?
Am Besten helfen vllt. die Bilder. Der auf der Skizze makierte Stahlträger ist komplett nach innen verdreht.
Danke für die schnellen Antworten.
André
23 Antworten
bei einer Miete mietet man im allgemeinen doch einen Fahrzeug Typ nicht ein bestimmtes Fahrzeug? Also ich hatte mal längere Zeit Leihwägen wenn da irgendwas kaputt war (ich hatte einen Motorschaden) kam binnen 1h Sixt vorbei und hat mir ein neues Fahrzeug vor die Türe gestellt. Das Operative Risiko trägt ja in dem Fall der Vermieter.
Nein nein, ist schon eher Leasing - zumindest konnte ich meinen Firmenwagen so zusammenstellen, wie ich wollte (Ausstattung etc).
Moin, auch mein Beileid.
Ich habe neulich ein Reh auf der BAB bei etwas höherem Tempo in seine Moleküle zerlegt!
Der e91 ist schon ein sehr stabiles und sicheres Gefährt!!!
Ich hatte einen ähnlichen Schaden, die Motorhaube war vielleicht nicht ganz zu zerbeult:
mit Motorhaube, ein Scheinwerfer, Nebelscheinwerfer, recher Kotflügel, Kühler, Ladeluftkühler,
Klima-Wärmetauscher, Frontscheibe und innen beide vorderen Aibags, alle Gurte,
Amaturenbrett + Kleinteile lag der Schaden bei 8.500 EURO, also weit von einem wirtschaftlichen Totalschaden entfernt. Bei den vielen Teilen fand ich die Reparaturkosten noch moderat.
Der Wagen ist so konstruiert, dass die Vorderfront komplett ausgetauscht werden kann. Also wenn die Karrosserie nichts abbekommen hat, was ich nach den Bildern nicht glaube, kann das repariert werden.
Anm.: Ein reparturfreundlicher PKW hat ja auch immer eine günstigere Typklasse bei der Versicherung: Und der e91 ist nicht gerade hoch eingestuft.
Also nicht traurig sein - irgendwann schlägt die Statistik zu !!!
Ich glaube der Unfall ist nicht vergleichbar mit einem Rehunfall. Warten wir mal ab - 8.500,- € empfinde ich bei diesem Schadensbild als zu gering angesetzt.
Bei mir wurde (wie auch anfänglich im ersten Bild beschrieben) der Stahlträger komplett verbogen.
Besten Gruß und Dank, André
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Zitat:
Original geschrieben von lc4me
Moin, auch mein Beileid.
Ich habe neulich ein Reh auf der BAB bei etwas höherem Tempo in seine Moleküle zerlegt!
Der e91 ist schon ein sehr stabiles und sicheres Gefährt!!!
Ich hatte einen ähnlichen Schaden, die Motorhaube war vielleicht nicht ganz zu zerbeult:
mit Motorhaube, ein Scheinwerfer, Nebelscheinwerfer, recher Kotflügel, Kühler, Ladeluftkühler,
Klima-Wärmetauscher, Frontscheibe und innen beide vorderen Aibags, alle Gurte,
Amaturenbrett + Kleinteile lag der Schaden bei 8.500 EURO, also weit von einem wirtschaftlichen Totalschaden entfernt. Bei den vielen Teilen fand ich die Reparaturkosten noch moderat.Der Wagen ist so konstruiert, dass die Vorderfront komplett ausgetauscht werden kann. Also wenn die Karrosserie nichts abbekommen hat, was ich nach den Bildern nicht glaube, kann das repariert werden.
Anm.: Ein reparturfreundlicher PKW hat ja auch immer eine günstigere Typklasse bei der Versicherung: Und der e91 ist nicht gerade hoch eingestuft.
Also nicht traurig sein - irgendwann schlägt die Statistik zu !!!
stimmt ich habe mich auch schon darüber gewundert dass mein vorheriger Primera (90PS TD) im Jahr 200€ teurer war als der 320D mit 163PS (bei SF14 wohlgemerkt)....
wie ist denn der Unfall passiert ? Hat er dir auf der Vorfahrtstrasse dir Vorfahrt genommen oder hast du rechts vor links nicht beachtet (kein Vorwurf das kann passieren). Wenn er Schuld ist kannst du auf Wiederbeschaffung gehen, d.h. du kannst das Auto zum Restwert verkaufen, Schaden fiktiv abrechnen und die Differenz zum Wiederbeschaffungspreis als Wertverlust einfordern (aber sofort mit der gegnerischen Versicherung abklären, die zicken gerne wenn der Restwert zu niedrig angesetzt wird). Falls Kasko hast du keine Wahl ausser du trägst die Differenz (Wertverlust) selbst, da bekommst du die Reparaturkosten ersetzt allerdings ohne UST und Selbstbehalt.
liebe grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
stimmt ich habe mich auch schon darüber gewundert dass mein vorheriger Primera (90PS TD) im Jahr 200€ teurer war als der 320D mit 163PS (bei SF14 wohlgemerkt)....
wie ist denn der Unfall passiert ? Hat er dir auf der Vorfahrtstrasse dir Vorfahrt genommen oder hast du rechts vor links nicht beachtet (kein Vorwurf das kann passieren). Wenn er Schuld ist kannst du auf Wiederbeschaffung gehen, d.h. du kannst das Auto zum Restwert verkaufen, Schaden fiktiv abrechnen und die Differenz zum Wiederbeschaffungspreis als Wertverlust einfordern (aber sofort mit der gegnerischen Versicherung abklären, die zicken gerne wenn der Restwert zu niedrig angesetzt wird). Falls Kasko hast du keine Wahl ausser du trägst die Differenz (Wertverlust) selbst, da bekommst du die Reparaturkosten ersetzt allerdings ohne UST und Selbstbehalt.
liebe grüße
Peter
Mit Verlaub, die Ausführungen zur Schadensregulierung sind grob unrichtig.
Selbstverständlich kommt eine Wiederbeschaffung auf Kosten des Schädigers (und unter Anrechnung des Restwerts) nur dann in Betracht, wenn ein wirtschaftlicher oder tatsächlicher Totalschaden vorliegt.
Man kann natürlich versuchen, das unreparierte Fahrzeug zu veräußern und zugleich die Reparaturkosten fiktiv abzurechnen. Von dem Erlös kann dann eine Neubeschaffung vorgenommen werden. Allerdings geht die Sache ohne Zuzahlung häufig nicht aus, da bei fiktiver Abrechnung nur die Nettoreparaturkosten gezahlt werden und deshalb die Gleichung "Restwert unrepariertes Fahrzeug + Reparaturkosten = Wiederbeschaffungskosten vergleichbares Fahrzeug" nicht aufgeht.
Ein probates Mittel, die oben angesprochene Lücke zu decken, sind Mittelzuflüsse aus Nebenpositionen bei der Schadensabrechnung (z.B. Nutzungsausfall). Allerdings funktioniert das nur dann, wenn man nicht auf einen Mietwagen angewiesen ist.
Unseren Fragesteller interessiert das aber wohl kaum. Denn bei einem Leasingfahrzeug kommt eine Veräußerung des Unfallfahrzeugs ohnehin nicht in Betracht.
Zitat:
Original geschrieben von jUnIoR79
Ich glaube der Unfall ist nicht vergleichbar mit einem Rehunfall. Warten wir mal ab - 8.500,- € empfinde ich bei diesem Schadensbild als zu gering angesetzt.
Bei mir wurde (wie auch anfänglich im ersten Bild beschrieben) der Stahlträger komplett verbogen.
Besten Gruß und Dank, André
Moin, ok wenn das Chassis (blau in deinem Bild) verzogen ist, dann wird es teuer. Aber die Vorderwand kostet 118,- Netto + Stossfaenger grundiert 227,- (orange in deinem Bild). Auch die Motorhaube mit 350,- finde ich nicht zu teuer.
Grüße
Hallo,
Mein Beeileid nochmal zu dieser blöden Sache.
Ich denke, das es nie ein Totalschaden ist. Das Auto ist einfach noch zu viel Wert, als das es teurer wäre es zu reparieren. Oder denkst du der Schaden ist größer als ~40000.- ?!
Zitat:
Original geschrieben von BeÄmWe
Mit Verlaub, die Ausführungen zur Schadensregulierung sind grob unrichtig.
Selbstverständlich kommt eine Wiederbeschaffung auf Kosten des Schädigers (und unter Anrechnung des Restwerts) nur dann in Betracht, wenn ein wirtschaftlicher oder tatsächlicher Totalschaden vorliegt.
Man kann natürlich versuchen, das unreparierte Fahrzeug zu veräußern und zugleich die Reparaturkosten fiktiv abzurechnen. Von dem Erlös kann dann eine Neubeschaffung vorgenommen werden. Allerdings geht die Sache ohne Zuzahlung häufig nicht aus, da bei fiktiver Abrechnung nur die Nettoreparaturkosten gezahlt werden und deshalb die Gleichung "Restwert unrepariertes Fahrzeug + Reparaturkosten = Wiederbeschaffungskosten vergleichbares Fahrzeug" nicht aufgeht.
Ein probates Mittel, die oben angesprochene Lücke zu decken, sind Mittelzuflüsse aus Nebenpositionen bei der Schadensabrechnung (z.B. Nutzungsausfall). Allerdings funktioniert das nur dann, wenn man nicht auf einen Mietwagen angewiesen ist.
Unseren Fragesteller interessiert das aber wohl kaum. Denn bei einem Leasingfahrzeug kommt eine Veräußerung des Unfallfahrzeugs ohnehin nicht in Betracht.
so habe ich es jedenfalls bei dem letzten Unfall gemacht dort ist mir jemand in der Kruve auf meiner seite entgegengekommen, veräusserung über den Gutachter, Reparatur kosten plus Wertvelust von der gegnerischen Versicherung ergab den wierbeschaffungswert. das geht aber nur bei Fahrzeugen bis drei Jahren, bis fünf Jahren gibt es Wertverlust danach nur noch die Reparaturkosten.
lg Peter