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HILFE! Überführung zum TÜV ohne Nummernschild!

Ich versuchs mal hier

Ich habe das Auto von ner Bekannten gekauft, die in Holland wohnt. Nun muss ich es, bevor ich es hier zulassen kann, beim TÜV vorbeibringen. Das Problem:

Die holländischen Kennzeichen mit denen es überführt wurde mussten wir nach Holland schicken, damit sie das Auto abmelden kann.
Nun steht das Auto hier in der Garage ohne Kennzeichen. ABER: Wie soll ich es nun zum TÜV fahren?

Rote Nummernschilder sind mittlerweile KfZ-Händlern vorbehalten, also fallen die wohl weg.
Ein Übergangskennzeichen lässt sich für 5 Tage ausstellen, kostet aber etwa 50 Euro, die ich für die 20 Minuten zum TÜV nicht bereit bin zu zahlen.
Bleibt eigentlich nur noch der Vorschlag eines Autohändlers, der uns zwei alte Nummernschilder geben würde, um das Fahrzeug schnell beim TÜV vorbeizubringen. Wenn ich damit aber erwischt werden sollte, siehts wohl finster aus...

Gibt's überhaupt ne andere Möglichkeit? Jmd. ne Idee?

Beste Antwort im Thema

Hi,

wegen 50€ willst du sowas riskieren?

Stell dir mal vor du hast in den "nur" 20minuten wirklich einen Unfall mit einem verletzten. Dann mußt du vielleicht dein leben lang für den zahlen.

Hol die Kurzzeitkennzeichen und die sache ist erledigt.

Gruß Tobias

47 weitere Antworten
47 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Gesammelte Nebelkerzen. Falls Du es schon wieder vergessen hast.

Mir langt es jetzt.

Mag sich der geneigte Leser sein Urteil darüber bilden, wer hier rechthaberisch aber ohne Sachkunde daher kommt.

Hafi

Entschuldige, aber du bastelst dir das so zusammen, wie du es haben willst. Alles schön aus dem Zusammenhang gerissen.

Wollte keinen Streit anfangen, sondern zur Lösung des Problems beitragen. Und habe eine Lösung aufgezeigt, die du so nicht gesehen hast, die aber wohl leider nicht bei allen Zulassungsstellen so praktiziert wird - aber das zuzugeben, scheint für dich unmöglich zu sein bzw. suchst du verkrampft nach Aussagen von mir, die falsch sein müssen.

Ich für meinen Teil habe manche Sachen etwas sehr direkt und vielleicht auch etwas grob ausgedrückt - muss ich zugeben. Aber so fast schon beleidigend wie du bin ich dabei imho nicht geworden. Aber wie auch immer. Die Sache ist ja nun abschließend geklärt.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Die FZV ist ein BUNDESgesetz. Heißt im Klartext: Wenn das im Zulassungsbezirk Köln so gemacht werden darf, darf es auch bundesweit so gemacht werden.
Und ja: Die meisten Sachbearbeiter auf kleinen Kreisverwaltungen haben überhaupt keine Lust, sich intensiver mit solchen Spezialfällen auseinanderzusetzen und blocken einfach ab, ohne sich mal zu erkundigen - oder pochen wie du einfach drauf, dass es nicht geht, obwohl aus dem Gesetzestext eindeutig hervorgeht, dass es geht. Mit ein bisschen logischen Denkem könnte man da aber auch selbst drauf kommen.

Sehe ich auch so.

Viele Sachbearbeiter sind sich wohl einfach unsicher und behauptet dann lieber "geht nicht" als das man nacher sagt "der hat aber gesagt es geht".

In so fern sollte es eigentlich völlig egal sein was so ein Sachbearbeiter behauptet, denn wenn es die Möglichkeit gibt, sich ein Wunschkennzeichen zu reservieren, dann kann man damit auch die Fahrten nach § 10 IV FZV machen.

Zitat:

Nachtrag: Es ist wohl in der Tat so, dass verschiedene Zulassungsstellen das etwas anders handhaben als die Stadt Köln.

So zum Beispiel der Kreis Lippe
Achtung! Fahrten mit dem ungestempelten bisherigen Kennzeichen zur Prüf- oder Zulassungsstelle
sind nur noch innerhalb der 12-Monatsfrist zulässig, sofern bei der Außerbetriebsetzung
beantragt wurde, das Kennzeichen freizuhalten. Ist das nicht der Fall oder sind die
12 Monate vorbei, darf eine Prüfungsfahrt nur noch mit Kurzzeitkennzeichen oder – bei
Händlern – mit rotem Kennzeichen durchgeführt werden (s. auch unter "Außerbetriebsetzung"
und "Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen"😉.

Die Frage für mich ist, in wie weit das nun rechtens ist, diese Vorabreservierung abzulehnen. Im Grund geht es nur darum, das Kennzeichen eindeutig einem Halter zuzuordnen, was bei einer Reservierung vor Ort ja der Fall wäre.

Wo liest du denn da, das die Vorabreservierung abzulehnen ist?

Ich lese da nur, das es möglich ist die Fahrten nach § 10 IV FZV mit dem alten Kennzeichen zu machen sofern eine alte Reservierung besteht. Ist diese abgelaufen, dann muss man Kurzzeitkennzeichen oder rote Nummer verwenden.

Es steht da aber nicht, das man nicht alternativ eine erneute Reservierung eines Kennzeichen beantragen kann (ob nun erneut die alte Nummer oder eine neue sollte egal sein).

Mit dieser dann reservierten Nummer müssen auch die Fahrten nach § 10 IV FZV wieder zulässig sein.

Gruss
GM

Hi,

mal unabhänig von den Fragen der Zulassung.

Was passiert denn im falle eines Unfalls?

Ich mein da fährt man ohne gültige Zulassung durch die gegend,im Idealfall hat man die eine Versicherungsnummer in der Hand aber eben noch keinen gültigen Versicherungsvertrag.

Wenn man nun einen Unfall mit Totalschaden hat wird der Wagen nie zugelassen und somit zahlt man keinen Cent Versicherungsbeitrag und es kommt nicht mal ein regulärer Vertrag zustande.

Wird sich die versicherung wirklich dazu bereit erklären für die verursachten Schäden zu haften?

Gruß Tobias

Sowohl bei meinem alten Wohnsitz in NRW als auch bei meinem neuen in Niedersachsen konnte man schon seit etlicher Zeit sich vor der Zulassung eines Fahrzeugs eine Wunschnummer z.B. per online reservieren lassen.
In beiden Fällen kam aber immer der Hinweis (sinngemäß): Die Reservierung war erfolgreich und hat eine Dauer von 6 Monaten (NRW) bzw. 3 Monaten (Niedersachsen). Die verbindliche Zuteilung des amtlichen Kennzeichens erfolgt aber erst bei Zulassung des Fahrzeugs. Deswegen die Schilder nicht vorher besorgen!

In allen Fällen hat es aber dann doch mit der Reservierung immer reibungslos geklappt.

B e i d e Zulassungsstellen haben mir aber seinerzeit auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine Fahrt mit ungestempelten Schildern nicht zulässig sei!
Ich wollte einen evtl. Ärger (oder noch mehr) nicht riskieren und habe es daher auch gelassen!
Stattdessen habe ich unseren jeweils anderen (zugelassenen) PKW genommen, bin mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle, um den Wagen zuzulassen. Habe dann die gestempelten Schilder und amtl. Papiere mitgenommen, zu Hause die Schilder an den neuen Wagen angebracht ..... und gut war´s!

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hier noch meine 2 cents...

es gibt auch immer noch den Plan B (und DER klappt immer..... totsicher!):

- zur lokalen Anhängervermietung fahren und einen entsprechenden Autotransportanhänger mieten
- das vorzuführende Auto auf dem Anhänger sicher verladen und dann zum TÜV
- danach wieder das Auto auf den Anhänger verladen und ab nach Hause

Gibt keine Probleme, weder beim TÜV, noch bei der Zulassungsstelle noch mit der Rennleitung.

Macht's euch doch nicht immer so schwer....😉

Zitat:

Original geschrieben von Ongel Dscho


hier noch meine 2 cents...

es gibt auch immer noch den Plan B (und DER klappt immer..... totsicher!):

- zur lokalen Anhängervermietung fahren und einen entsprechenden Autotransportanhänger mieten
- das vorzuführende Auto auf dem Anhänger sicher verladen und dann zum TÜV
- danach wieder das Auto auf den Anhänger verladen und ab nach Hause

Gibt keine Probleme, weder beim TÜV, noch bei der Zulassungsstelle noch mit der Rennleitung.

Macht's euch doch nicht immer so schwer....😉

...schön wenn man auch das passende Zugfahrzeug mit Agrarhaken hat .

Zitat:

Mag sich der geneigte Leser sein Urteil darüber bilden, wer hier rechthaberisch aber ohne Sachkunde daher kommt.

Du mein Freund 🙂

Um's kurz zu machen:

Heute beim SVA gewesen, erst wussten sie von nichts "auf eigene Gefahr, mach halt Schilder".
Dann die Wende: "Achso schwebendes Zulassungsverfahren mit Vorführschein für Fahrt nach §10 Abs. 4 FZV.
Also normale Zulassungsgebühren abgedrückt, "Vorführschein" bekommen, Fahrzeugpapiere bleiben beim SVA.
Ungestempeltes Kennzeichen - Kosten normale Zulassung + 10,20 für Vorführschein, man spart also zumindest die Kosten für ein (zwei) Schilder.

Hat aber auch etwas Zeit und nerven gekostet, ist aber definitiv möglich - die Damen vom Amt waren erst etwas verwirrt ("Das haben wir so selten... Geht nur bei Stilllegung--- etc."😉; letztendlich ist es aber so wie es im § steht:

Schwebendes Zulassungsverfahren (Vorabzuteilung Kennzeichen), eine Woche Zeit für Vorführung beim TÜV, dann zum SVA Plaketten kleben lassen.

Puh, Amtsschimmel gezähmt 😉

Und wenn es jetzt noch Zweifler gibt, ich mache gerne eine anonymisierte Kopie meines "Vorführscheines".

MFG!

Dazu mal ne kleine frage:

Ich hatte mal einen nicht zugelassenen Hänger den mir ein Händelr mit seinem Roten schild vor die tür gestellt hatte. durch den tüv musste er auch. Ich habe ein Pappschild gebastelt, auf dieses das ZULETZT dem anhänger angehörende Nummerschild geschrieben (also das vom vorbesitzer) und hinten dran gehängt. So bin ich zum Tüv gefahren! Auf dem weg war polizei hinter mir, diese hat nichts unternommen.
Vorab hatte ich dieses vorgehen im internet gelesen und mir von einem Dekra-Prüfer bestätigen lassen.

Geht das nun nur bei Anhängern, oder auch bei autos? Oder einfach garnicht und mich hat das internet sowie der Dekra-prüfer "angelogen"?

Das hab ich noch nie gehört. Kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtmäßig sein sollte 😕

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_


Das hab ich noch nie gehört. Kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtmäßig sein sollte 😕

Dann hat mich da jemand aber ganz gewaltig angeschmiert^^

hmmmm

interessant war eben, dass der tüv nichts gesagt hat als ich da mit dem pappschild bei denen war...

hänger hat dann tüv bekommen und wurde zugelassen...

Aber definitiv hab ich das mit dem Pappschild irgendwo gelesen und mein Dekra-Prüfer hat mir das bestätigt!

Ansonsten würd ich sagen: GÜCK GEHABT XD

Zitat:

Original geschrieben von Zip-Freak-STN



Zitat:

Original geschrieben von Kleene_


Das hab ich noch nie gehört. Kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtmäßig sein sollte 😕
Dann hat mich da jemand aber ganz gewaltig angeschmiert^^
hmmmm
interessant war eben, dass der tüv nichts gesagt hat als ich da mit dem pappschild bei denen war...
hänger hat dann tüv bekommen und wurde zugelassen...

Aber definitiv hab ich das mit dem Pappschild irgendwo gelesen und mein Dekra-Prüfer hat mir das bestätigt!

Ansonsten würd ich sagen: GÜCK GEHABT XD

Ich hatte vor ein paar Jahren mal eine Anzeige "am Hals", weil ich so ähnlich dachte (altes Kennzeichen).

Ich hatte ein rotes Kennzeichen dran (Überführung vom Händler, der hatte mir seins "geliehen"😉 und am nächsten Tag wollte ich zur Zulassung fahren. Die alten Kennzeichen lagen im Kofferraum und diese habe ich zusätzlich in die Scheiben gesteckt.

Nachts hat das eine Polizeistreife ma geparkten Auto gesehen und ich habe besagte Anzeige bekommen. Erläuterung durch die Polizei: Ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug muss durch ein Kennzeichen EINdeutig identifizierbar sein. Und dies Eindeutigkeit ist durch die Verwendung von ZWEI Kennzeichen an einem Fahrzeug halt nicht mehr gegeben.

Wurde aber dann als Ordnungswidrigkeit abgetan und ich habe ein paar DM(!) zahlen müssen.

Ist noch jemand hier, der mir weiterhin diese Praxis empfielt?
Bekomm morgen Tüv (nachuntersuchung der beseitigten Mängel)- und möchte dann weiter zur Zulassungsstelle.
eVB hab ich
alte entstempelte Schilder hab ich auch-und werden auch ordnungsgemäß befestigt.

Ich frage nur deshalb, ob sich mittlerweile was geändert hat-denn manche links, die ich
gefunden hab, waren bis zu 3 Jahre alt.

Zitat:

alte entstempelte Schilder hab ich auch-und werden auch ordnungsgemäß befestigt.

Irdendwelche alten Schilder dafst du nicht verwenden. Auch ordendliches befestigen nützt dir nichts.

Das Kennzeichen muss vorher, in Verbindung mit der EVB , deinem Wagen von der Zulassungsstelle zugeteilt werden.

Irgendwelche ist natürlich einleuchtend...

In der eVB heißt es:
P.S. Diese Versicherungsbestätigung gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im
Zusammenhang mit der Zulassungsfahrt.

Hi. Falls es noch irgendwen nach all der Zeit interessiert:
Dank der Antworten hier habe ich gerade ohne Probleme mein KFZ gemäß dem hier erwähnten Paragraph 10 wieder angemeldet. Das Auto war bis vor einem knappen Jahr eh noch auf mich zugelassen, hatte also die Nummernschilder noch und die Nr war noch auf mich reserviert, weil die ja dann nicht sofort wieder freigegeben wird. Auf die Zulassungsstelle, denen erzählt dass der TÜV abgelaufen ist, die haben mir dann eine vorläufige Genehmigung für Fahrten zum Erlangen der Zulassung ausgestellt, von der Versicherung natürlich noch die EVB eingereicht und dann läuft das. Natürlich durfte ich nur Fahrten erledigen, die der Zulassung dienen, sprich in diesem Fall zum TÜV.
Danke nochmal für den Tipp ;-)

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