1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. HILFE! Überführung zum TÜV ohne Nummernschild!

HILFE! Überführung zum TÜV ohne Nummernschild!

Ich versuchs mal hier

Ich habe das Auto von ner Bekannten gekauft, die in Holland wohnt. Nun muss ich es, bevor ich es hier zulassen kann, beim TÜV vorbeibringen. Das Problem:

Die holländischen Kennzeichen mit denen es überführt wurde mussten wir nach Holland schicken, damit sie das Auto abmelden kann.
Nun steht das Auto hier in der Garage ohne Kennzeichen. ABER: Wie soll ich es nun zum TÜV fahren?

Rote Nummernschilder sind mittlerweile KfZ-Händlern vorbehalten, also fallen die wohl weg.
Ein Übergangskennzeichen lässt sich für 5 Tage ausstellen, kostet aber etwa 50 Euro, die ich für die 20 Minuten zum TÜV nicht bereit bin zu zahlen.
Bleibt eigentlich nur noch der Vorschlag eines Autohändlers, der uns zwei alte Nummernschilder geben würde, um das Fahrzeug schnell beim TÜV vorbeizubringen. Wenn ich damit aber erwischt werden sollte, siehts wohl finster aus...

Gibt's überhaupt ne andere Möglichkeit? Jmd. ne Idee?

Beste Antwort im Thema

Hi,

wegen 50€ willst du sowas riskieren?

Stell dir mal vor du hast in den "nur" 20minuten wirklich einen Unfall mit einem verletzten. Dann mußt du vielleicht dein leben lang für den zahlen.

Hol die Kurzzeitkennzeichen und die sache ist erledigt.

Gruß Tobias

47 weitere Antworten
47 Antworten

Ich wollte auch ein Kurz- Kennzeichen aber sie sagten mir ohne Tüv gibt es kein Kennzeichen was ist jetzt richtig ich kann ja sonst nie zum TÜV fahren.

Kurzzeit-Kennzeichen gibt es auch ohne gültige HU. Dann sind sie aber auf Fahrten zur HU-Durchführung (und bei Nichtbestehen Fahrten zur Reparatur) beschränkt, und das auch nur im Zulassungsbezirk und den benachbarten Zulassungsbezirken.

Wenn das Auto also bei dir zu Hause steht und du zur HU im gleichen oder im benachbarten Bezirk willst ist das mit Kurzzeitkennzeichen erstmal kein Problem. Das Auto erstmal quer durch Deutschland nach Hause holen ist aber nicht zulässig.

Unter den gleichen räumlichen Bedingungen kannst du die Fahrt auch mit ungestempelten Kennzeichen machen, wenn die Zulassungsstelle dir diese vorab zugeteilt hat und deine Versicherung auch diese Fahrten umfasst. Das wird aber je nach Zulassungsstelle unterschiedlich (schwierig) gehandhabt.

...hierzu noch die gesetzliche Grundlage:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
...
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

...d.h. nochmal zusammengefaßt:

- von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen fest zuteilen lassen evtl. mit dem Hinweis, dass sog. "Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren" durchgeführt werden sollen
- Schilder / Blechtafeln prägen lassen (oder falls passende vorhanden, die nehmen) und am Fahrzeug anbringen
- vor Fahrtantritt eine Kfz.-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abschließen und von der Versicherung eine Bestätigung geben lassen, dass die sog. "Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren" erfaßt bzw. dass für solche Fahrten Versicherungsschutz (Haftpflicht) besteht

Deine Antwort
Ähnliche Themen