Hilfe. Parkplatz Unfall. Gegner(Verursacher) lügt
Hallo zusammen,
wir waren gestern bei uns im Ort bei einem Supermarkt und haben folglich dort auch geparkt.
Meine Freundin fuhr und wollte gerade das Auto aus der Parklücke rausfahren und blieb ca. 10 Sekunden stehen da der Fahrer des Autos links von ihr auch raus fuhr.
Im 90 Grad Winkel zu ihrem Heck stand etwas entfernt auf der rechten Seite ein anderes Fahrzeug welches auch einparken wollte.
Plötzlich schaltete dieses Fahrzeug den Rückwärtsgang ein und bewegte sich in unsere Richtung. Sie hupte noch und ich schrie halt an durch die Tür in Richtung des Gegner da wir standen. Da hatte es auch auch schon gerumst.
Der Herr um die 75-80 Jahre alt sagt sofort: Entschuldigung ich habe euch nicht gesehen und fuhr erst einmal sein Auto weg. Uns kam der Mann etwas komisch vor. Deshalb bestanden wir drauf die Polizei zu rufen, da er immer wieder sagte er will den Schaden weg polieren oder das unter der Hand regeln.
Als die Polizei dann da war klang seine Version plötzlich ganz anders. Er meinte nun wir wären ihm reingefahren . Anfangs sagte er zu den Polizisten er hätte noch den Rückwärtsgang drin gehabt. Zum Schluss sagte er auch dies nicht mehr.
Die Spuren sind eindeutig Schabspuren seines Fahrzeugs an unserem (Bilder folgen gleich).
Kurz vor Abschluss der polizeilichen Aufnahme meldeten sich plötzlich zwei Zeugen die angeblich gesehen haben wie wir bei ihm reingefahren ist.
Leider war es schon Dunkel. Die Polizei sagte aber bevor die Aussage der beiden merkwürdigen Menschen kamen, das unsere Version besser zum Schadenbild passen würde. Wir haben gestern Abend sofort den Zentralruf der Versicherungen angerufen und den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet.
Dies hatten wir getan, nachdem unsere Versicherung uns das so aufgetragen hatte.
Was können wir nun machen?
Wir sind absolut sauer auf den Mann und die Zeugen. Da wir die Situation nicht beeinflussen konnten oder den Unfall verhindern konnten. Wir hatten sogar noch gehupt etc.
Danke für die Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@rummrich schrieb am 31. Oktober 2019 um 18:09:34 Uhr:
Wir geben es an die Rechtsthutz ab. Wie sollen bitte die länglichen Kratzer an unserem Fahrzeug entstanden sein? Wenn wir im 90 Grad Winkel gegen sein Auto gefahren sein sollen?
du willst es nicht verstehen oder?
Hier im Versicherungsforum gibt es Leute, die beschäftigen sich -im Gegensatz zur dir- tagtäglich mit Unfallschäden und Schadensbildern und mit Kausalitätsbetrachtungen.
Es hat (leider) auch keine Zweck mit dir weiter darüber zu schreiben.
Du bis einer von der Sorte Mensch, der hier nur eine Bestätigung seiner eigenen Meinung sucht und der für Argumente nicht zugänglich ist.
Viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.
91 Antworten
Hallo,
nach Aussage meines Kollegens ist es nicht die Aufgabe eines forensischen Gutachters, die Entscheidung von Gerichten vorweg zu nehmen. Ein forensisches Gutachten ist ein analytisches Gutachten und widmet sich allumfassend der Rekonstruktion eines Unfallverlaufes.
Dabei sind die Gutachter ethisch verpflichtet, objektiv und ganzheitlich alle Aspekte, im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen, zu betrachten, zu analysieren und zu bewerten, um eine möglichst exakte Rekonstruktion eines Unfallgeschehens zu ermöglichen. 2 Fotos, zudem von einem Unfallbeteiligten angefertigt, von unbekanntem Bearbeitungsgrad ( Photoshop), sind nicht annähernd geeignet, umfassende Aussagen über Beschädigungen an Fahrzeugen, geschweige denn in Sachen Unfallhergang, zu treffen. Die Plausibilitätsbeurteilung ist immer ein Ergebnis umfassenden gutachterlichen Handelns! Die, nicht zeitnah angefertigten Fotos mögen genügen, um das Vorhandensein von Schäden aufzuzeigen. Allein deren Vollständigkeit können sie nicht umreißen. Erst in der direkten Inaugenscheinnahme eines, besser, beider Fahrzeuge, sowie evtl. in der Rekonstruktion des Unfallvorganges kann festgestellt werden, ob erkennbare, scheinbar eindeutig erscheinende Spuren zufälliger oder unfalltypischer Natur sind. Weitere Unfalldaten sind zu ermitteln. Die Plausibiliität eines Unfallgeschehens ergibt sich zwingend nicht nur aus der Inaugenscheinnahme der Folgen von schädigender Krafteinwirkung, sondern auch anhand von vorfindlichen Spuren und Zuständen (z.b. Fahrbahnzustand), aus Augenzeugenberichten und natürlich anhand der Unfallschilderungen der Unfallbeteiligten.
Würde je ein Foto des geschädigten Fahrzeuges zur Würdigung des Schadensumfanges und des Schadensablaufes genüge sein, so bedürfte es der Tätigkeit von Gutachtern nicht mehr. Daher, ohne sachgerecht erstelltes Gutachten, kann keine Aussage für oder gegen irgendetwas getroffen werden.
Gruss vom Asphalthopppler
Hallo,
der Unfall ist auf einem öffentlichem Parkplatz passiert. Da gibt es in der Schuldzurechnung andere Prämissen, als in dem fließenden Verkehr.
Die meisten Gerichte gehen bei Parkplatzrempeleien ohnehin von gegenseitiger Schuld aus, da ja beide den §1 StVO nicht beachtet haben- ansonsten hätte es ja nicht " gebumst".
Wie glaubhaft und beweiskräftig die anwesenden Zeugen letztlich zur Unfallklärung sind, kann nur ein Gericht bewerten.
Auch bestimmte Aussagen zur Schuldfrage von Polizeibeamten sind mit Vorsicht zu genießen. Selbst der Einzug der Fahrerlaubnis eines Unfallbeteiligten durch die Polizei, ist nicht gleichbedeutend, dass dadurch die Schuldfrage bereits geklärt wäre.
Dem TE kann letztlich nur zwei Wege eröffnet werden:
1. Kröte so schlucken wie sie daher kommt
2. Mit Rechtsanwalt und Gutachter zumindest eine 50/50 Verteilung zu erreichen. ( mal ehrlich..., macht das bei den paar Kratzern wirklich regelmäßig Sinn?)
Gruss vom Asphalthoppler
Vielleicht hat "Opi" aus dieser Erfahrung heraus, Alterweise und Lebensklug, deshalb sofort den Deal mit: jeder poliert seine Kratzer selber raus, vorgeschlagen.
Wir waren gestern beim Gutachter. Dieser bestätige nach genauer Untersuchung der Fahrzeuge das unsere "Version" stimmt. Des Weiteren haben sich nach Aufruf in einer lokalen Zeitung gestern Zeugen gemeldet die gesehen haben wie wir standen.
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Zitat:
@rummrich schrieb am 2. November 2019 um 08:32:51 Uhr:
Wir waren gestern beim Gutachter. Dieser bestätige nach genauer Untersuchung der Fahrzeuge das unsere "Version" stimmt. Des Weiteren haben sich nach Aufruf in einer lokalen Zeitung gestern Zeugen gemeldet die gesehen haben wie wir standen.
Der Gutachter hat euch beide gleichzeitig zu sich bestellt?
Und wie begründet er seine Aussage?
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 1. November 2019 um 22:08:09 Uhr:
Hallo,
nach Aussage meines Kollegens ist es nicht die Aufgabe eines forensischen Gutachters, die Entscheidung von Gerichten vorweg zu nehmen. Ein forensisches Gutachten ist ein analytisches Gutachten und widmet sich allumfassend der Rekonstruktion eines Unfallverlaufes.
Dabei sind die Gutachter ethisch verpflichtet, objektiv und ganzheitlich alle Aspekte, im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen, zu betrachten, zu analysieren und zu bewerten, um eine möglichst exakte Rekonstruktion eines Unfallgeschehens zu ermöglichen. 2 Fotos, zudem von einem Unfallbeteiligten angefertigt, von unbekanntem Bearbeitungsgrad ( Photoshop), sind nicht annähernd geeignet, umfassende Aussagen über Beschädigungen an Fahrzeugen, geschweige denn in Sachen Unfallhergang, zu treffen. Die Plausibilitätsbeurteilung ist immer ein Ergebnis umfassenden gutachterlichen Handelns! Die, nicht zeitnah angefertigten Fotos mögen genügen, um das Vorhandensein von Schäden aufzuzeigen. Allein deren Vollständigkeit können sie nicht umreißen. Erst in der direkten Inaugenscheinnahme eines, besser, beider Fahrzeuge, sowie evtl. in der Rekonstruktion des Unfallvorganges kann festgestellt werden, ob erkennbare, scheinbar eindeutig erscheinende Spuren zufälliger oder unfalltypischer Natur sind. Weitere Unfalldaten sind zu ermitteln. Die Plausibiliität eines Unfallgeschehens ergibt sich zwingend nicht nur aus der Inaugenscheinnahme der Folgen von schädigender Krafteinwirkung, sondern auch anhand von vorfindlichen Spuren und Zuständen (z.b. Fahrbahnzustand), aus Augenzeugenberichten und natürlich anhand der Unfallschilderungen der Unfallbeteiligten.
Würde je ein Foto des geschädigten Fahrzeuges zur Würdigung des Schadensumfanges und des Schadensablaufes genüge sein, so bedürfte es der Tätigkeit von Gutachtern nicht mehr. Daher, ohne sachgerecht erstelltes Gutachten, kann keine Aussage für oder gegen irgendetwas getroffen werden.Gruss vom Asphalthopppler
Dann frag mal deinen ethisch verpflichteten Kollegen, was ein forensich beauftragter Sachverständiger macht, wenn er ein Gutachten nach Aktenlage erstellen soll, weil das Ereignis schon Jahre zurückliegt und er nur anhand von Fotos und Aktenhinhalt ein Gutachten estellen soll.
Das ist die tägliche Arbeit eines vom Gericht beauftragten Gutachter.
Solche Gutachten werden für Gerichte zuhauf erstellt!
Im übrigen kann man anhand der Lichtbilddateien problemlos erkennen, ob an diesen Maniuplationen vorgenommen wurden und ist ausgerechnet in diesem Fall hier -bei sorgfältigen Studium der Beitrage- einfach nur absurd.
Und woher hier jetzt die gewonnen Erkenntnise stammen, dass der Sachverständige eine Entscheidung des Gerichtes "vorwegnimmt" erschließt sich hier auch nicht.
Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen, weil es zu einem bestimmtem technischen Vorgang selbst über zu wenig Fach- und Sachkunde verfügt. Dem Ergbeniss des Gutachten folgt das Gericht dann in seinem Urteil.
So und nicht anders ist das in der Praxis.
Man kann es mit Wichtigtuerei beim Verfassen eines Beitrages auch übertreiben, insbesondere dann, wenn man sich den Inhalt diktieren lässt und gar nicht so richtig weiß, von was man hier schreibt................🙄
Zitat:
@rummrich schrieb am 2. November 2019 um 08:32:51 Uhr:
Wir waren gestern beim Gutachter. Dieser bestätige nach genauer Untersuchung der Fahrzeuge das unsere "Version" stimmt. Des Weiteren haben sich nach Aufruf in einer lokalen Zeitung gestern Zeugen gemeldet die gesehen haben wie wir standen.
Unfall war Mittwoch Abend.
Donnerstag fragst Du hier nach, was Du tun kannst.
Freitag, war Feiertag in einigen Bundesländern,
(woher bist Du?)
Da hat ein Gutachter (von wem bestellt?)
Beide Fahrzeuge besichtigt! Opa war einverstanden damit?
Und noch dazu jetzt Zeugen die Deine Kleinanzeige gelesen und sich prompt gemeldet haben innerhalb 24 Stunden oder je nachdem wann die Anzeige erschien und der Anruf kam?
Ist ja Supi für Dich wenn es denn tatsächlich so war.
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 2. November 2019 um 12:01:42 Uhr:
Zitat:
@rummrich schrieb am 2. November 2019 um 08:32:51 Uhr:
Wir waren gestern beim Gutachter. Dieser bestätige nach genauer Untersuchung der Fahrzeuge das unsere "Version" stimmt. Des Weiteren haben sich nach Aufruf in einer lokalen Zeitung gestern Zeugen gemeldet die gesehen haben wie wir standen.
Unfall war Mittwoch Abend.
Donnerstag fragst Du hier nach, was Du tun kannst.
Freitag, war Feiertag in einigen Bundesländern,
(woher bist Du?)
Da hat ein Gutachter (von wem bestellt?)
Beide Fahrzeuge besichtigt! Opa war einverstanden damit?
Und noch dazu jetzt Zeugen die Deine Kleinanzeige gelesen und sich prompt gemeldet haben innerhalb 24 Stunden oder je nachdem wann die Anzeige erschien und der Anruf kam?Ist ja Supi für Dich wenn es denn tatsächlich so war.
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Ja, das gute siegt immer, hier bei Motortalk........😁
und bei dem einen oder anderen Usern hier hab ich den Eindruck:
"I Love Karneval"
weil die Beiträge lesen sich wie Büttenreden.......
asphalthoppler
der Unfall ist auf einem öffentlichem Parkplatz passiert. Da gibt es in der Schuldzurechnung andere Prämissen, als in dem fließenden Verkehr.
auf jedem, wirklich auf jedem Parkplatz von Supermärkten Baumärkten usw. steht an der Einfahrt ein Schild:
Hier gilt die StVO
Aus gutem Grund im übigen..........
Gibt es eigentlich auch schon eine Eischätzung des Gutachters über die Höhe des Schadens?
Haben die Zeugen euch bloß bei den Autos stehen gesehen oder können die tatsächlich bezeugen, daß der Ältere Herr euch rückwärts reingefahren ist?
Und da haben die sich nicht gleich an euch gewandt und sich als Zeugen angeboten?
Ich komme aus Niedersachsen. Somit kein Feiertag den hatten wir gestern. Ja beide Autos wurden gesehn.
Die Anzeige bei ebayKleinanzeigen. Wurde gleich Mittwoch erstellt.
Ich danke für die Untersützung und werde nun hier nicht mehr antworten, da sich nun alles zum Guten wendet und die Wahrheit augenscheinlich bestätigt werden kann.
Allen zusammen ein schönes Wochenende.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 2. November 2019 um 12:01:42 Uhr:
Zitat:
@rummrich schrieb am 2. November 2019 um 08:32:51 Uhr:
Wir waren gestern beim Gutachter. Dieser bestätige nach genauer Untersuchung der Fahrzeuge das unsere "Version" stimmt. Des Weiteren haben sich nach Aufruf in einer lokalen Zeitung gestern Zeugen gemeldet die gesehen haben wie wir standen.Unfall war Mittwoch Abend.
Donnerstag fragst Du hier nach, was Du tun kannst.
Freitag, war Feiertag in einigen Bundesländern,
(woher bist Du?)
Da hat ein Gutachter (von wem bestellt?)
Beide Fahrzeuge besichtigt! Opa war einverstanden damit?
Und noch dazu jetzt Zeugen die Deine Kleinanzeige gelesen und sich prompt gemeldet haben innerhalb 24 Stunden oder je nachdem wann die Anzeige erschien und der Anruf kam?Ist ja Supi für Dich wenn es denn tatsächlich so war.
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Ich hätte leider nur am Donnerstag Feiertag.
Freitag war hier ein ganz normaler Werktag.
Also schon möglich!
Zitat:
@rummrich schrieb am 2. November 2019 um 15:33:52 Uhr:
Ich komme aus Niedersachsen. Somit kein Feiertag den hatten wir gestern. Ja beide Autos wurden gesehn.
Die Anzeige bei ebayKleinanzeigen. Wurde gleich Mittwoch erstellt.
Ich danke für die Untersützung und werde nun hier nicht mehr antworten, da sich nun alles zum Guten wendet und die Wahrheit augenscheinlich bestätigt werden kann.
Allen zusammen ein schönes Wochenende.
Hast du denn nochmal mit deinem Unfallgegner reden können?
Wie sieht er den Sachverhalt nach 3 Tagen Abstand?
Und nochmal,m wie begründet der Gutachter seinen Eindruck vom Schadensbild?