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Hilfe mein Auto riecht nach GAS ? An alle Gas fahrer !

BMW 3er E92
Themenstarteram 28. Februar 2012 um 7:46

Hallo zusammen und zwar hab ich einen BMW e92 325 i mit einer Gasanlage, die Anlage war drinnen als ich das Auto Kaufte.

Gestern als ich zum 2 ten mal in 6 Monaten Gas getankt habe aufgrund der Tankpreise :-D stank mein Auto nach Gas und heute morgen auch, die Gas Anlage hat zwar Garantie aber die Firma die ich eben Anrief ist laut Information Insolvenz angemeldet.

1. Frage kann ich trotzdem irgendwie recht auf meine Garantie bekommen die Firma heisst AZR gmbh Hamburg zwar haben die noch andere Standorte aber die sagen wir haben mit Hamburg nichts zutun, nur den Firmen Namen übernommen haha. Kann das sein ?

2. Hat euer Auto auch so Zitter Probleme wenn man auf Gas im Leerlauf ist ?

Danke an alle die Antworten können ich weiß die Frage ist mehr für ein Rechtsanwalt anstatt einen AutoKenner.

Ähnliche Themen
9 Antworten
am 28. Februar 2012 um 7:59

Über die Gasproblematik an sich kann ich nix sagen. Allenfalls ein Hinweis in rechtlicher Sache:

Im Prinzip ist es so, dass Dir die Garantie / Gewährleistung keiner nehmen kann. Problem ist nur, wenn Du sie niemandem gegenüber geltend machen kannst - so im Falle einer Insolvenz.

Nun stellt sich jedoch die Frage, ob der Hersteller in Insolvenz gegangen ist, oder aber der Vertriebspartner. Ist nur der Vertriebspartner insolvent gegangen und es gibt deutschlandweit mehrere, kannst Du deine Ansprüche auch über einen anderen Vertriebspartner gegenüber dem Hersteller geltend machen. Heißt ja "Herstellergarantie", der Vertriebspartner ist im Grunde nur Mittelsmann, über den das Ganze abgewickelt wird. Wie bei jedem anderen Ladengeschäft auch.

Ist allerdings der Hersteller selbst insolvent und nicht die Firma welche die Anlage eingebaut hat, wird es problematisch. Garantie / Gewährleistung für den Einbau der Anlage muss ja die Werkstatt übernehmen, nicht der Hersteller der Anlage. Kommt also darauf an, ob die Anlage selbst defekt ist oder sich der Gewährleistungsanspruch auf den Einbau selbst bezieht.

Hinzu kommt, ob eine Betriebsübernahme stattgefunden hat oder nicht. Eine Betriebsübernahme liegt in der Regel vor, wenn Anlagevermögen, Mitarbeiter, Debitoren und Kreditoren, gegebenenfalls auch der Firmenname übernommen wurden. Das muss nicht mal in vollem Umfang geschehen sein, sondern im Kern der Sache selbst. Im Falle einer Betriebsübernahme gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über, sodass die Gewährleistungsansprüche gegen eben jenen durchsetzbar wären. Liegt keine Betriebsübernahme vor, sondern eine Neugründung hast Du gegenüber dieser Firma keine Ansprüche.

Fazit? Meist hilft in solchen Fällen nur der Klageweg, weil es oft schwer wird, die rechtliche Situation zu klären und Informationen dahingehend zu bekommen.

am 28. Februar 2012 um 8:02

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Über die Gasproblematik an sich kann ich nix sagen. Allenfalls ein Hinweis in rechtlicher Sache:

Im Prinzip ist es so, dass Dir die Garantie / Gewährleistung keiner nehmen kann. Problem ist nur, wenn Du sie niemandem gegenüber geltend machen kannst - so im Falle einer Insolvenz.

Nun stellt sich jedoch die Frage, ob der Hersteller in Insolvenz gegangen ist, oder aber der Vertriebspartner. Ist nur der Vertriebspartner insolvent gegangen und es gibt deutschlandweit mehrere, kannst Du deine Ansprüche auch über einen anderen Vertriebspartner gegenüber dem Hersteller geltend machen. Heißt ja "Herstellergarantie", der Vertriebspartner ist im Grunde nur Mittelsmann, über den das Ganze abgewickelt wird. Wie bei jedem anderen Ladengeschäft auch.

Ist allerdings der Hersteller selbst insolvent und nicht die Firma welche die Anlage eingebaut hat, wird es problematisch. Garantie / Gewährleistung für den Einbau der Anlage muss ja die Werkstatt übernehmen, nicht der Hersteller der Anlage. Kommt also darauf an, ob die Anlage selbst defekt ist oder sich der Gewährleistungsanspruch auf den Einbau selbst bezieht.

Hinzu kommt, ob eine Betriebsübernahme stattgefunden hat oder nicht. Eine Betriebsübernahme liegt in der Regel vor, wenn Anlagevermögen, Mitarbeiter, Debitoren und Kreditoren, gegebenenfalls auch der Firmenname übernommen wurden. Das muss nicht mal in vollem Umfang geschehen sein, sondern im Kern der Sache selbst. Im Falle einer Betriebsübernahme gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über, sodass die Gewährleistungsansprüche gegen eben jenen durchsetzbar wären. Liegt keine Betriebsübernahme vor, sondern eine Neugründung hast Du gegenüber dieser Firma keine Ansprüche.

Fazit? Meist hilft in solchen Fällen nur der Klageweg, weil es oft schwer wird, die rechtliche Situation zu klären und Informationen dahingehend zu bekommen.

Habe es schon vermutet, dass wir einen Juristen unter uns haben, aber jetzt bin ich mir sicher :)

Danke war mal sehr hilfreich und aufschlussreich.

Leider kann ich dem TE keine Antwort geben, aber ich hoffe dass alles zu deinem Vorteil geregelt werden kann.

Fahr zu einem anderen Umrüster und lass den Pfusch reparieren!

Die Anlage ist anscheinend falsch eingestellt dazu noch undicht. Lebensgefahr!

Das 325i Coupé ist doch nen Direkteinspritzer? Die sind sowieso problematisch im Umbau.

Hab gestern im Fernseher zufällig eine Doku über Autogasumbau gesehen. Der Meister der Umrüstwerkstatt riet dringend dazu an, ausschließlich Anlagen von namhaften Herstellern einzubauen, da es bekannt sei, daß 0815 Gasanlagen zu Funktionsstörungen neigen, und der Zirkus dann regelmäßig losgeht: Gewährleistung ja/nein......Ausbau/Einbau wer und was..........Schadensersatzansprüche ja/nein............- schon komisch, daß genau dieses Thema heute hier auftaucht. Drücke dem TE die Daumen daß es alles ins Lot kommt!

am 5. April 2012 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von BMWe92faf

Hallo zusammen und zwar hab ich einen BMW e92 325 i mit einer Gasanlage, die Anlage war drinnen als ich das Auto Kaufte.

Gestern als ich zum 2 ten mal in 6 Monaten Gas getankt habe aufgrund der Tankpreise :-D stank mein Auto nach Gas und heute morgen auch, die Gas Anlage hat zwar Garantie aber die Firma die ich eben Anrief ist laut Information Insolvenz angemeldet.

1. Frage kann ich trotzdem irgendwie recht auf meine Garantie bekommen die Firma heisst AZR gmbh Hamburg zwar haben die noch andere Standorte aber die sagen wir haben mit Hamburg nichts zutun, nur den Firmen Namen übernommen haha. Kann das sein ?

2. Hat euer Auto auch so Zitter Probleme wenn man auf Gas im Leerlauf ist ?

Danke an alle die Antworten können ich weiß die Frage ist mehr für ein Rechtsanwalt anstatt einen AutoKenner.

am 5. April 2012 um 9:12

Ich habe auch eine Gasanlage und kann Dir nur sagen, dass es nach dem Tanken im Innenraum immer 1-2 Tage stinkt. Ist aber normal. Das verfliegt dann irgendwann. Ist auch abhängig von der Witterung.

Das Ruckeln ist nicht normal. Das deutet auf falsche Einstellung hin. Rate dazu, einen vernünftigen Umbauer aufzusuchen. Der kann das richtig einstellen.

Ansonsten hatte ich auch eine Garantie nach dem Umbau. Damit hätte ich aber zu jeder Werkstatt gehen können. War von einer Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von bmw318igaser

Ich habe auch eine Gasanlage und kann Dir nur sagen, dass es nach dem Tanken im Innenraum immer 1-2 Tage stinkt. Ist aber normal. Das verfliegt dann irgendwann. Ist auch abhängig von der Witterung.

Nein, ist definitiv nicht normal.

Nach 1 Jahr auf Gas hatte ich noch nie den Geruch im Innenraum. Dort gehört er nämlich absolut nicht hin. Anlage prüfen lassen !

 

am 5. April 2012 um 11:52

Keine Sorge. Ist alles geprüft. Fahre jetzt schon 110.000 km damit.

Übrigens wo hast Du den Einfüllstutzen? Meiner ist im Tankdeckel.

Zitat:

Original geschrieben von bmw318igaser

Übrigens wo hast Du den Einfüllstutzen? Meiner ist im Tankdeckel.

Ist bei mir auch so.

Ich knie doch nich nieder um jedes mal so nen hässlichen Plastikstopfen aus der Stoßstange zu schrauben.

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