HILFE!! Ist das strafbar???

Guten Tag,

ich habe vor ca. 5 Jahren ein Oldie gekauft. Ein Ascona B, 1,6 S mit 75 PS.
Das Auto ist Baujahr 76, also schon ein Oldtimer.
Der Wagen lief bis 1995 in Frankreich, wurde dann von einem Liebhaber nach Deutschland geholt, wo ich ihn dann abkaufte.

Das PROBLEM :  In Frankreich wurde mal der Motor getauscht, und zwar mit einem 1,9 S Motor mit 90 PS. Der WITZ : Dies wurde nicht eingetragen, bei der Abnahme zum deutschen Brief nicht bemerkt. Der Verkäufer machte mich auch nicht darauf aufmerksam oder hat es nicht gewusst. Als ich eine H-Kennzeichen Abnahme machen ließ, wurde es auch nicht gesehen und mir wurde das H-Kennzeichen zugeteilt. Als ich vor 2 Wochen bei einem Opel-Speziallist war wegen einer Einstellung, sagte der zum mir, es wäre der 1,9 S Motor.
Also im Brief nicht eingetragen, beim Tüv nicht bemerkt und fahre mit H-Kennzeichen. Bei einer Oldtimerversicherung ist er versichert.

Mit dem Motor habe ich nicht gewusst, was soll ich denn nun machen, so weiterfahren oder mache ich mich strafbar und bei Entdeckung, welche Strafe kann mir blühen????

Danke

Beste Antwort im Thema

So rein den Paragraphen nach: eindeutig strafbar.
Selbst der dümmste Dorftrottel muss für Änderungen an seinem Fahrzeug geradestehen. Die Version: ich habe es nicht gewusst, oder kenne mich mit Autos nicht aus, reicht -eigentlich (s.weiter unten)- vor dem Gesetz nicht aus.
Denn im Schadensfall behaupten das alle.
Die ABE für das Fahrzeug ist erloschen.
Auch der TÜV ist nicht zu belangen, da sie den aktuellen Tages-Stand festhalten. Man hätte direkt nachher ja den Motor umbauen können, bzw. sind die vor Fehlern, etwas zu übersehen, auch nicht gefeit. Siehe TÜV plaketten an Schrottautos in TV-Tests oder Autozeitungen.
Auch sollte man daran denken, dass ein wechseln der Glühbirnen des Hauptscheinwerfers hin zu 100Watt(Ralleyausführung) auch die ABE zum Erlöschen bringt. Oder ein anderer Aussenspiegel.
Prinzipiell gleich: die ABE ist erloschen.
Das Gefährdungspotenzial ist allerdings bei anderen Motoren ungleich höher.

So, zum "eigentlich". Wenn der Motor nur an der Motornummer zu erkennen ist, oder nur an speziellen Teilen die ein spez. Fachwissen vorrausetzen, sonst nicht, hat man Glück.....vor Gericht bzw. per Gutachten. Da gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Wohlgemerkt, vor Gericht bzw. per Gutachten.
Und das auch nur im Schadensfall, wenn die Vermutung besteht durch eine zu hohe Geschwindigkeit den Unfall provoziert zu haben. Bei den paar Mehr-PS sehr unwahrscheinlich.
Schon deutlich eher problematisch bei einem 34PS Käfer der mit Bremswegermittelten 160km/h unterwegs war.
Also, cool bleiben.

Nur, es könnte zukünftig doch ein Problem werden. Wenn ein genauer TÜVtler merkt das da was anderes drin ist.
Dann liegt es an ihm. Wenn keine besonderen Auflagen( gleiche Bremsen ob 75 oder 90PS) vorgesehen sind, könnte er(muss aber nicht) den Motor eintragen; sogar H-konform da es den schon zeitgleich auch gab.
Meistens verlangen die "ängstlichen" eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller. Die "sicheren" tragen dir den dann so ein. Aber es könnten Auflagen( Bremsen ändern) hinzu kommen.
Oder ein Unfall im Stadtgebiet(so um die Geschwindigkeit raus zu nehmen) und ein Gutachter der gegnerischen Versicherung findet den Motor als ABE versager .........

Hast du mit all dem gesagten Probleme, musst du den Motor eintragen lassen!

Opelfahrer wissen sicherlich mehr darüber, ob es einfach oder schwer wird. Ich vermute mal: sehr einfach.

Steuerhinterziehung? Schwachsinn, da H-zulassung.
ASU: ab Bj. 70 alle. Ab Bj.10/71 kommt noch BEI MOTORÄNDERUNGEN ein Abgasgutachten hinzu; braucht man vor 71 nicht.

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Man, das Auto deswegen abgeben war doch nicht der Sinn dieser Diskussionen!! 
Und wenn du schon nicht schlafen kannst, kannst du das erst recht nicht wenn du das Auto so verkaufst. Ausser du erzählst ihm die Motorgeschichte.
Das drückt.........den Preis.
Lass das Teil eintragen und fettich. Versuchs doch wenigstes mal.
Dir fahren keine BND Leute hinterher wenn du vergebens beim TÜV warst.
Jetzt pack dich mal aus und reiss dich zusammen. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Osca-X


Hallo,

danke für die Antworten. Die letzte Antwort hat mich jetzt total geschockt.
Es kann also sein, wenn mich Jemand anzeigt, dass ich sogar in den Knast kommen kann? Das ist mir zu heiss, ich versuche den Ascona so zu verkaufen oder weg zu bekommen. Schade, da ich vom optischen her viel Geld reingesteckt habe.

roboprof  hat recht, die Gefahr ist zu groß. Da wir das Land der Gesetze und vor allem des gegenzeitigen Anzeigen sind, ist es besser, mich von dem Wagen zu trennen. Und ich Idiot habe es auch noch Jemanden von meinem Bekanntenkreis erzählt. Na wenn der mich anzeigt, dann gute Nacht.
Entschuldigung, aber ich bin total fertig, vor allem kann ich ja eigentlich nichts dazu!

Grüße

Bisher hat noch keiner irgendeinen relevanten Paragrafen nennen können, wonach du dich strafbar gemacht hast. Frag doch mal jemanden, der sich im STRAFRECHT auskennt.

Im Internet gibt es z. B.

www.recht.de oder

www.juraforum.de.

Dort muss man den Fall aber allgemein zur Diskussion stellen (also nicht in der Ich-Form).

Wenn du das Auto jetzt verkaufst und vielleich noch vergisst, den Käufer aufzuklären, hast du wahrscheinlich erst richtig Ärger an der Backe!

Viele Grüße,

Cephalotus

Wo ist denn das Problem den eintragen zu lassen? Ich kenne beide Motoren nicht, denke aber das es den jetzt verbauten in dem Zeitraum Baujahr + 10Jahre beim Hersteller gab? Dann sollte das kein Problem sein!
In meiner Chevelle ist ein 5.0l eingetragen den es erst in den 80ern gab. Da muss ich demnächst (wenn er drin ist) auch den "richtigen" 327 eintragen lassen. Orginal gehort ein 230er Reihensechser rein.
Ist schon abgeklärt und auch kein Problem.
Warum sollte es also hier ein Problem sein. Schliesslich geht es auch nur um wenige PS mehr. Also fällt Bremsanlage etc. auch nicht ins Gewicht.
Verkaufen=schlechteste aller Möglichkeiten.

Hallo liebe Leute,

gut, vielen Dank, ich werde jetzt zum Onkel Tüv gehen, und die Sache schildern und versuchen, die Maschine eintragen zu lassen!

Ich werde euch dann berichten.

Gruß 

Hallole,

es dürfte überhaupt kein Problem sein, den Motor eintragen zu lassen. Den 1.9 S gab es zeitgleich mit dem 1.6 S.
Das wurde aber hier schon alles geschrieben. Lasse ihn eintragen und mache dich nicht verrückt. Ich weiss, ist ein saublödes Gefühl.

Bei mir war es noch schlimmer, einen alten Alfa vor gut 12 Jahren gekauft, lief vorher knapp 20 Jahren in Italien.
Dort wurde auch ein Motorwechsel vorgenommen und nicht eingetragen. Den Wagen gab es mit 1,3 und 1,6 Liter.
Nie mit dem 2,0 Liter, nur die Schwestermodelle. Aber genau der wurde eingebaut. Als ich ihn in Deutschland kaufte, sagte mir keine Sau, dass da der 2,0Liter werkelt. Ich kannte mich damals auch noch nicht so gut aus.
Ich bekam Tüv und fuhr unbesorgt, bis schließlich in einer Alfawerkstatt man mir sagte, was da drin ist.
Ich fuhr so einige Zeit weiter, dann war der Wagen 5 Jahre abgemeldet. Danach neu angemeldet mit Tüv UND H -KENNZEICHEN. Ohne Probleme! Da ich aber immer mehr ein schlechtes Gewissen bekam und ich ein loses Plabbermaul habe, manchmal was Autos betrifft zu gutmütig bin und einigen Leuten durch meine Dummheit mein Geheimniss preisgab, habe ich es kürzlich geschafft, den Motor eintragen zu lassen. Da der Umbau nachweisslich in Italien vor über 20 Jahren vorgenommen worden ist, wurde der Motor eingetragen , die 2 Literbremsen nachgerüstetund das H-Kennzeichen erhalten!
So habe ich jetzt ein legales Auto und ich kann wieder ruhig schlafen.

Also Osca - X : Lasse den Motor eintragen, wenn ich es geschafft habe dann schaffst du es 1000 mal mehr!!!

Grüße, Andi

Guten Abend,

was hat denn der Onkel TÜV gesagt? Kein Problem, nehm ich an.

Bremse muß nichts gemacht werden, die ist bei 19S und 16S identisch.
Getriebeübersetzung ist auch gleich.
Nicht identisch ist die Hinterachsübersetzung. Beim 16S 4,11, beim 19S 3,18 (3,89 ab 1977).
H- Kennzeichen mit dem anderen Motor: Kein Problem.

Man kann den Kollegen nicht übelnehmen, daß sie den 19S mit dem 16S verwechselt haben. Die 16S sind sehr selten und der einzige äußerliche Unterschied sind die Vergaser: Zenith INAT 35/40 beim 19S, Solex 32 DIDTA-4. Und, Fachmann hin, Fachmann her, wenn ich nicht mal Manta gefahren währe, wüßte ich das auch nicht. 😛

Für letzteren habe ich übrigens noch eine Vergaserdeckeldichtung, falls die einer brauchen kann. (Gekauft 1994. Bestand damals im Zentrallager: drei Stück. Zwei habe ich gekauft...)

Grüße: Markus

Moin,

Da die Rote Nummer ein SONDERKENNZEICHEN ist, benötigt ein Fahrzeug das damit rumdüst auch keine Betriebsgenehmigung. Bei diesen Kennzeichen ist der Halter alleine für den Zustand und die Einhaltung der Zulassungsvorschriften verantwortlich. Deshalb bekommt ja auf dem Papier auch nicht jeder ein solches Kennzeichen (auch wenn es praktisch jeder ist).

Bei einem H-Kennzeichen sieht die Sache anders aus. Da handelt es sich um ein Kennzeichen, dass eine Betriebsgenehmigung benötigt. Diese wird bei einem Fahrzeug, dass in D keine BE hätte, durch eine Einzelbegutachtung erteilt.

Von einer ABE redet man in diesem Zusammenhang ja erst dann, wenn es sich um ein SERIENMÄSSIGES in der EU in Verkehr gebrachtes Fahrzeug handelt, wo durch entsprechende Qualitätsmanagementsysteme (die zertifiziert sein müssen) immer dem Zustand des Musterfahrzeuges entsprechen.

Das Problem im Falle des Falles ist ja immer ... WIEDERLEGE die Argumentation eines Staatsanwaltes, dass du eben von dieser GRAVIERENDEN Änderung wirklich keinen Plan hattest. Und daraus KANN, muss aber nicht, eine Straftat werden.

Für den TE ist die Sache aber im Grunde gar kein großartiges Problem. Der 1.9S Motor mit 90 PS war ja Serie im Ascona verbaut und soweit ich weiß (und es hier auch bestätigt wurde) ist die zulassungsrelevante Ausstattung bei 1.6er und 1.9er ja gleich. Mal mit ein Paar fachkundigen Opelanern reden, ob da wirklich der 1.9S drin ist (Die Spezies sehen das schon) ... wenn der drin ist, dann fährste mit deinen Unterlagen zum TÜV.

Dem TÜV Menschen sagst Du aber nicht: Ihr seit blöd, ihr habt nicht gemerkt, dass da ein anderer Motor drin ist. Sondern dem sagst du, dass du kürzlich z.B. bei der AU mit einem Fachmann für dieses Auto festgestellt hast, dass es wohl irgendwo auf dem Weg von Frankreich zu dir einen Übertragungsfehler gegeben hat und das gar kein 1,6er Motor ist.

Ist mir auch schon mal passiert. Da hat irgendwer mal beim Erstellen von Papieren gepennt und aus einem 1498ccm Motor wurde ein 1948ccm Motor. Mir ist das beim Anmelden des Autos aufgefallen, die Änderung war kein großes Problem, nur halt bisschen Rennerei.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von kat2



Zitat:

Original geschrieben von flatfour


Vielleicht nur noch einen Satz dazu: das erlöschen der ABE führt zum Fahren ohne Vers.-schutz und fällt somit unter das Strafrecht, nicht unter dem Begriff Ordnungswidrigkeit.
Hi,

wo steht das? In dem Kleingedruckten meiner Kfz-Haftpflichtversicherung habe ich dazu nichts gefunden.

Schließlich gibt es auch Exoten, die in D nie eine ABE hatten, und die ich trotzdem z.B. auf 07er Nummer im Straßenverkehr bewegen kann (mit Versicherungsschutz).

Aus meiner Sicht wäre wichtiger, daß das Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher ist.

Gruß
Stefan

Hallo.

Ist zwar extrem unwahrscheinlich, dass das rauskommt. Aber wenn doch, dann schützt Unwissenheit bekanntlich nicht vor der Strafe. Also bei Gelegenheit, z.B. beim nächsten TÜV-Termin, eintragen lassen und fertig. Ist doch ganz einfach.

Gruß

understateman

Zitat:

Original geschrieben von understateman111


Aber wenn doch, dann schützt Unwissenheit bekanntlich nicht vor der Strafe.

und so siehts aus! wen ihr mit einem auto frisch vom tüv kommt und euch fliegt die bremse weg dann seid IHR dran (ok der tüv heini bekommt auch eine auf die hörner). wen du eine kiste kaufst die sagen wir mal ein dezentes 30mm fahrwerk drinne hat und beim tüv merkts nie einer aber der nette herr schutzmann merkts biste dran. fahren ohne be und im extremfall wird dir die weiterfahrt verboten oder ein ganz fixer tüv ing kann dir die kiste stillegen (zwar unwarscheinlich aber möglich).

wie schon viele andere hier gepostet habe....red mit deinem tüv und lass die maschine eintragen.

@TE

warum läßt du dich hier so verrückt machen??????
Ich habe dir doch schon auf Seite 2 geschildert, wie das ganze abläuft. Einfach ab zum Tüv und feddich. Ist doch null Problemo.
Laß dich nicht hier in dem Threat so durcheinander bringen...!!!!

Mehr kann ich dir nun auch nicht mehr sagen... alles ander ist unsinn!

Grüße

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