HILFE!! Ist das strafbar???

Guten Tag,

ich habe vor ca. 5 Jahren ein Oldie gekauft. Ein Ascona B, 1,6 S mit 75 PS.
Das Auto ist Baujahr 76, also schon ein Oldtimer.
Der Wagen lief bis 1995 in Frankreich, wurde dann von einem Liebhaber nach Deutschland geholt, wo ich ihn dann abkaufte.

Das PROBLEM :  In Frankreich wurde mal der Motor getauscht, und zwar mit einem 1,9 S Motor mit 90 PS. Der WITZ : Dies wurde nicht eingetragen, bei der Abnahme zum deutschen Brief nicht bemerkt. Der Verkäufer machte mich auch nicht darauf aufmerksam oder hat es nicht gewusst. Als ich eine H-Kennzeichen Abnahme machen ließ, wurde es auch nicht gesehen und mir wurde das H-Kennzeichen zugeteilt. Als ich vor 2 Wochen bei einem Opel-Speziallist war wegen einer Einstellung, sagte der zum mir, es wäre der 1,9 S Motor.
Also im Brief nicht eingetragen, beim Tüv nicht bemerkt und fahre mit H-Kennzeichen. Bei einer Oldtimerversicherung ist er versichert.

Mit dem Motor habe ich nicht gewusst, was soll ich denn nun machen, so weiterfahren oder mache ich mich strafbar und bei Entdeckung, welche Strafe kann mir blühen????

Danke

Beste Antwort im Thema

So rein den Paragraphen nach: eindeutig strafbar.
Selbst der dümmste Dorftrottel muss für Änderungen an seinem Fahrzeug geradestehen. Die Version: ich habe es nicht gewusst, oder kenne mich mit Autos nicht aus, reicht -eigentlich (s.weiter unten)- vor dem Gesetz nicht aus.
Denn im Schadensfall behaupten das alle.
Die ABE für das Fahrzeug ist erloschen.
Auch der TÜV ist nicht zu belangen, da sie den aktuellen Tages-Stand festhalten. Man hätte direkt nachher ja den Motor umbauen können, bzw. sind die vor Fehlern, etwas zu übersehen, auch nicht gefeit. Siehe TÜV plaketten an Schrottautos in TV-Tests oder Autozeitungen.
Auch sollte man daran denken, dass ein wechseln der Glühbirnen des Hauptscheinwerfers hin zu 100Watt(Ralleyausführung) auch die ABE zum Erlöschen bringt. Oder ein anderer Aussenspiegel.
Prinzipiell gleich: die ABE ist erloschen.
Das Gefährdungspotenzial ist allerdings bei anderen Motoren ungleich höher.

So, zum "eigentlich". Wenn der Motor nur an der Motornummer zu erkennen ist, oder nur an speziellen Teilen die ein spez. Fachwissen vorrausetzen, sonst nicht, hat man Glück.....vor Gericht bzw. per Gutachten. Da gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Wohlgemerkt, vor Gericht bzw. per Gutachten.
Und das auch nur im Schadensfall, wenn die Vermutung besteht durch eine zu hohe Geschwindigkeit den Unfall provoziert zu haben. Bei den paar Mehr-PS sehr unwahrscheinlich.
Schon deutlich eher problematisch bei einem 34PS Käfer der mit Bremswegermittelten 160km/h unterwegs war.
Also, cool bleiben.

Nur, es könnte zukünftig doch ein Problem werden. Wenn ein genauer TÜVtler merkt das da was anderes drin ist.
Dann liegt es an ihm. Wenn keine besonderen Auflagen( gleiche Bremsen ob 75 oder 90PS) vorgesehen sind, könnte er(muss aber nicht) den Motor eintragen; sogar H-konform da es den schon zeitgleich auch gab.
Meistens verlangen die "ängstlichen" eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller. Die "sicheren" tragen dir den dann so ein. Aber es könnten Auflagen( Bremsen ändern) hinzu kommen.
Oder ein Unfall im Stadtgebiet(so um die Geschwindigkeit raus zu nehmen) und ein Gutachter der gegnerischen Versicherung findet den Motor als ABE versager .........

Hast du mit all dem gesagten Probleme, musst du den Motor eintragen lassen!

Opelfahrer wissen sicherlich mehr darüber, ob es einfach oder schwer wird. Ich vermute mal: sehr einfach.

Steuerhinterziehung? Schwachsinn, da H-zulassung.
ASU: ab Bj. 70 alle. Ab Bj.10/71 kommt noch BEI MOTORÄNDERUNGEN ein Abgasgutachten hinzu; braucht man vor 71 nicht.

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Hallo,

Malt mal alles nicht so schwarz.
@TE

Das mit deinem Motor ist absolut gar kein Problem. Da der 19S in deiner Baureihe auch Serienmäßig vorkam, ist es weniger als gar kein problem, den Motor umschreiben zu lassen. Ich besitze selber einen Manta B, welcher Baugleich mit dem Ascona B ist.
Es ist wichtig für dich zu wissen: Es gab damals bei Opel nur 2 verschiedene Achsen: eine kleine und eine große. Die kleine Achse war für die Motoren bis 1.4L ausgelegt. Ab der 16S-Maschine mit 60Ps gabs die große Achse. Da bei dir Original ein 16S verbaut war, hast du auch schon die große Achse verbaut. Diese hat größere Bremsen und Verstärkungsbleche, sowie andere Achsaufnahmen und wird für alle Motorisierungen ab 1.6l genutzt. Einzig der 16N mit Automatik hatte auch schon eine große, alles andere hatte die kleine. Solltest du also mal auf die Idee kommen, einen 2l,2,2l, oder gar einen seltenen 2,4l zu verbauen, haste schonmal die richtige Achse parat. Somit stellt es für dich absolut kein Problem dar, diesen umschreiben zu lassen.
Die Vermutung liegt hier nahe, das der "neue" Motor, also der jetzige 1.9S, vom Tüv ect. einfach nicht erkannt wurde, weil nicht auf die Motornr. geschaut wurde. Ok, sieht man auch auf dem ersten Blick nicht, da die Motoren ab 1.6l äußerlich gleich aussehen. Erkennt man auch erst, wenn man auf die Motornr. schaut, welche am Block eingestanzt ist. Vermutlich hat der Vorgänger auch aus dem grund der äußerlichen gleichheit den Motor getauscht. Wird nicht selten so gehandhabt, da es die einfachste und günstigste Methode bei den Modellen ist, es fällt eben nicht auf.
Ob du es nun eintragen läßt oder nicht: in 90%iger Wahrschenlichkeit wird es nicht ans Tageslicht kommen.
Ich habe einige in meinem Bekanntenkreis, die einen anderen Motor fahren. Es hält sich aber alles in Grenzen. Zum bsp. solche änderungen wie du sie nun hast, oder von 1.6N auf 1.6S, 1.9N auf 1.9S oder auch 2.0N auf 2.0S und 2.0E. Das was dir im normalfall passiert, du bekommst eine mängelkarte und die Aufforderung, den Nachweis für die Gültigkeit des Motors in einem bestimmten Zeitraum vorzuzeigen.
Dazu, wie bereits erwähnt, einfach zum Tüv vorzeigen, der schaut in seinen Unterlagen nach. Sollte dieser trotzdem einwände haben, der Motor wäre darin nicht zulässeig ect., sofort den Prüfer wechseln!!! Er kann in seinen Unterlagen nachlesen, welche Motoren verbaut wurden und mit was. Aber i.d.R. geht das alles klar. Evt. auch bei Opel anfragen, die können dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen!
Nichtsdestotrotz empfehle ich trotzem, den Motor einzutragen! Man soll ja immerhin ehrlich sein😉

*edit*
Aber kontrollieren kannst kannst du es ganz einfach: Wenn du vor deinem Motor stehst, schaust du mal rechts am Motorblock nach. Etwas unterhalb vom Zylinderkopf ist eine Nr. eingraviert. Das ist die Motornr. in deinem Fall sollte die mit 19s xxx-xxx anfangen, andernfalls mit 16s.

Grüße und viel Spaß damit

Hi,
sehe ich auch so, gucken was drin ist und evtl. umschreiben lassen. Denn böswillige könnten es im Fall des Falles ja auch umdrehen indem sie annnehmen, der TE hätte den Motor nachträglich eingebaut und dies einfach nicht eintragen lassen. Wie will er dann beweisen, das der jetzige schon beim H-Gutachten drin war?

Gruß Chuck

Zitat:

ASU bei H-Kennzeichen???

Ja, ab 69. Kann dann problematisch werden, wenn das KBA das Modell nicht in der Liste mit Abgaswerten hat; dann muß das Teil nämlich < 3.5% CO einhalten. Sind aber die Werkseinstellwerte höher (bei mir 7%), dann ist man auf das Einsehen der Prüfer angewiesen.......

Gruß SRAM

Zitat:

Original geschrieben von flatfour


@cephalotus: strafbar insofern, da man in diesem Fall min. ein Bussgeld + Punkte bekommt, wenn es die Polizei merkt. Fahren ohne gültige ABE.
Im schlimmsten Zusammenhang mit der grünen Rennleitung, die sofortige Stilllegung(im Beisein eines amtl. Fachmannes.....Bielefelder Dragrace 2004 auf öfftl. Strassen lässt grüssen).

Ausserdem kommt hinzu, dass die Versicherung in einem Schadensfall nicht zahlen MUSS. ABE erloschen. Bei Personenschäden kommt dann die Zivilklage mit Schadenersatz des Geschädigten auf einem zu. Nicht nur bei Personenschäden, aber das sind die teuersten.

Mit anderen Worten: Vielleicht eine Ordnungswidrigkeit und evtl. zivilrechtliche Folgen, aber von Strafbarkeit keine Spur!

Nicht alles was nicht erlaubt ist, ist auch strafbar. Wenn etwas strafbar ist, dann gibt es dazu auch eine Regelung meistens im StGB, aber auch in einigen anderen Gesetzen.

Viele Grüße,

Cephalotus

Flatfour hat schon recht: Mit dem Teil kannst/wirst Du im Bedarfsfalle massiven Ärger kriegen.

Zum einen kann Dir die Rennleitung das Fahrzeug bei einer Fahrzeugkontrolle an Ort und Stelle still legen wg. nicht eingetragener und leistungssteigernder bzw. Abgasverhalten ändernder Umbauten ( und da spielt die ASU keine Rolle) - die ABE ist erloschen. Im Zweifelsfalle wird das Auto beschlagnahmt. Wenn Du das nicht glaubst, dann frag' mal die Harleyfahrer mit ihren Brüllrohren nach deren Erfahrungen ... Die Frage ist, ob Du einen solchen Fall mit allem Ärger durchziehen willst: Gutachten, Rechtsanwalt, wahrscheinlich Gerichtsverfahren wg. Betrieb eines Fahrzeugs ohne ABE und Vesicherung auf öffentlichen Straßen. Und das ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, da kann man Dir, wenn denen Deine Nase nicht gefällt, auch ganz schnell mal eine Straftat unterstellen. Willst Du das vor Gericht klären?

Zum anderen kann im Falle eines Unfalles die Versicherung Dein Fahrzeug untersuchen lassen (insb. bei schwerwiegenden Unfällen mit hohem Schadenswert) und dabei feststellen, dass der eingebaute Motor zu stark war (die Frage, ob wissentlich oder nicht, spielt hier keine Rolle): Dein Fahrzeug hat wg. erloschener ABE keinen Versicherungsschutz. Willst Du diese Geschichte dann wirklich vor Gericht klären? Bist Du Dir darüber im Klaren, was Du Deinem Rechtsanwalt bei hohen Streitwerten (und die sind hoch, wenn Dich die Versicherung un Regress nimmt!) bezahlen musst, bevor Du überhaupt einen Gerichtstermin hast?!

kleinaberfein hat sehr fundiert dargestellt, wie wenig problematisch die Eintragung dieses Umbaus sein dürfte. Ich an Deiner Stelle würde das so schnell wie möglich machen lassen.

Und: Das Thema "nicht gewusst" zieht hier nicht (insb. bei Oldtimern, wo ein gewisser Sachverstand des Halters unterstellt werden kann): "Gutgläubig" nach BGB - nach dem wird das beurteilt - heißt nicht nur, einfach nicht zu wissen. Die Frage wird auch gestellt, ob Du es wissen konntest oder musstest. Wenn ja, hast Du "bösgläubig" gehandelt und kannst Dich nicht auf einen Irrtum berufen oder auf ein Handeln nach Treu und Glauben.

Und abgesehen davon: gehen Dir diese Selbstoptimierer, die sich immer auf eine bauernschlaue Art irgendwelche Vorteile herausschinden, andere über den Tisch ziehen, leimen und herauswinden, nicht auch tierisch auf den Sack?!

Schön geschrieben, ropboprof. Vielleicht nur noch einen Satz dazu: das erlöschen der ABE führt zum Fahren ohne Vers.-schutz und fällt somit unter das Strafrecht, nicht unter dem Begriff Ordnungswidrigkeit.

Nochmal. Ich würde versuchen beim TÜV diese Sache zu regeln. Geht das nicht ohne riesigen Aufwand (im Verhältniss zum Einbau eines "passenden" Motors - muss man so sehen), würde ich einfach weiterfahren.
Aber kleinaberfein zeigte dir was machbar ist. Musst du wissen.
Ich gehe auch bei Rot über die Fussgängerampel; haben manche schon Probleme damit und wälzen sich nachts im Schlaf deswegen.😛

Zitat:

Original geschrieben von flatfour


Vielleicht nur noch einen Satz dazu: das erlöschen der ABE führt zum Fahren ohne Vers.-schutz und fällt somit unter das Strafrecht, nicht unter dem Begriff Ordnungswidrigkeit.

Hi,

wo steht das? In dem Kleingedruckten meiner Kfz-Haftpflichtversicherung habe ich dazu nichts gefunden.

Schließlich gibt es auch Exoten, die in D nie eine ABE hatten, und die ich trotzdem z.B. auf 07er Nummer im Straßenverkehr bewegen kann (mit Versicherungsschutz).

Aus meiner Sicht wäre wichtiger, daß das Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher ist.

Gruß
Stefan

Ja wenn das so ist....dann können wir ja machen was wir wollen, scheiss auf Bussgeldkatalog und strafbare Handlungen im Nachtrag dessen.
Bei mir steht auch nix von Motorumbauten, ABE ect. im Kleingedruckten der Versicherung.😰

Ich fang schon mal mit dem Umbauen an😁

Zitat:

Original geschrieben von gresem


@Projekt X: AU bei H-Kennzeichen muss wenn Fahrzeug neuer als 71 (oder so).

Da staune ich aber. Mein oller FIAT (siehe unten) ist Baujahr ´74 und muß nicht zur ASU. War schon zweimal beim TÜV, HU machen. Da wollte keiner was wissen. Kann das was mit der Stückzahl der gebauten Fahrzeuge zu tun haben?

Gruß, Erik.

Sehr seltsam...meine beiden 74-er ( 3,0 CS & TR6 ) müssen immer eine machen lassen!

Dann hast bisher immer Glück gehabt! Gibt aber auch wirklich viele die denken H = keine AU. Bis vor ein paar Jahren waren es ja auch nur sehr wenige Ausnahmen die mit H in diese Baujahr fielen.
71 Olds Delta 88 om Bekannte muss nämlich immer. Der hat halt auch ne Plakette vorne...

Mein 71er Dino braucht schon auch eine ASU und ist noch weniger gebaut worden als der 130er. Da hast Du wohl Glück gehabt bislang 😉

Zum Thema: Die Motor-Aufrüstung sollte eigentlich auch die H-Zulassung nicht beeinträchtigen, da dies ein zeitgenössischer Umbau ist. Ich würde die ganze Thematik mal mit einem vom TÜV besprechen und dann das ganze legalisieren - dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Auch wenn die Gefahr der Entdeckung wohl gering ist.

Noch einmal für die ganz Harten: Dass man erwischt wird mit einem solchen nicht eingetragenen Umbau ist eher unwahrscheinlich. Dass der TÜV da einen Riesen Rabatz macht, ist auch unwahrscheinlich. Dass man bei Rot über die Straße geht, ist auch klar. Und wenn Dich die Rennleitung dabei beobachtet, wird sie in der Regel auch nichts weiter sagen. 🙄

ABER: Wenn hier irgend jemandem eine Blähung querliegt oder Du im Falle eines Konflikts irgend jemandem blöd kommst oder sonst irgend etwas schiefläuft, kannst Du die tollsten Schwierigkeiten bekommen.

Die Frage des Threads lautete: "Ist das strafbar?" und die Antwort lautet eindeutig: "JA!". Das kann man leider nicht mit irgendwelchen Ausreden wegdiskutieren. Dass es zwischen "strafbar" und "Konsequenzen" noch etwas dazwischen gibt, weiß auch jeder: das heißt "Aufklärungsquote". Und dass "strafbar" hier nicht nur das StGB betrifft, sondern auch das OWiG, das BGB (Schadenersatz), das PflVG und einige andere Rechtsnormen betrifft, gebe ich einmal ganz forsch zur Kenntnis, auch wenn dieses Wissen nicht so verbreitet sein mag. Unwissenheit schützt aber vor Stafe nicht (hierzu meinen obigen Post nochmal langsam und mit Gefühl lesen). Und dass "Strafe" nicht nur Knast oder Geldstrafe gemeint war, sondern auch ein hoher Schadenersatz sein kann, unterstelle ich einfach.

Und auch wenn manch einer glaubt, dass alles Wichtige in den Versicherungsverträgen steht, ist er halt ein bisserl naiv - wahrscheinlich ist dort halt das PflVG, die StVO, das OWiG und weitere Rechtsnormen nicht weitergehend bekannt. Und wer glaubt, dass er alles, was Räder hat und fährt, mit einer 07er Nummer auf öffentlichen Straßen bewegen darf, wird irgendwann einmal sein blaues Wunder erleben. Und wer das alles nicht glaubt, soll es einfach ausprobieren und dann einen Thread eröffnen mit dem Thema: "Erwischt - welche Strafe erwartet mich im schlimmsten Fall?" Schaut 'mal ins Rollerforum, das ist gespickt mit solchen Threads von so ganz harten Rollertunern, die erwischt worden sind und eine verbrezelt bekommen haben. 🙄

Ich verstehe die Diskussion einfach nicht: Ich dachte immer, dass ein Oldtimer Spaß machen und nicht Ärger und Angst auslösen soll?! Wo der Ärger bei einer solchen Sache beginnt, ist doch geklärt!?

Hallo,

danke für die Antworten. Die letzte Antwort hat mich jetzt total geschockt.
Es kann also sein, wenn mich Jemand anzeigt, dass ich sogar in den Knast kommen kann? Das ist mir zu heiss, ich versuche den Ascona so zu verkaufen oder weg zu bekommen. Schade, da ich vom optischen her viel Geld reingesteckt habe.

roboprof  hat recht, die Gefahr ist zu groß. Da wir das Land der Gesetze und vor allem des gegenzeitigen Anzeigen sind, ist es besser, mich von dem Wagen zu trennen. Und ich Idiot habe es auch noch Jemanden von meinem Bekanntenkreis erzählt. Na wenn der mich anzeigt, dann gute Nacht.
Entschuldigung, aber ich bin total fertig, vor allem kann ich ja eigentlich nichts dazu!

Grüße

Legalisier ihn doch einfach, indem Du den Motor eintragen lässt. Das sollte möglich sein und Du musst Dein Auto nicht abstoßen.

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