HILFE ich wurde zu unrecht geblitzt
Hallo zusammen,
ich wurde am 5.11 auf der A7 Fahrtrichtung Würzburg - Ulm kurz hinter dem Virngrundtunnel
geblitzt. Vor dem Tunnel wurde die Geschschwindigkeit auf 100 km/h reduziert und ich habe meinen
Tempomaten entsprechend eingestellt. Vor mir fuhr ein SUV ebenfalls mit der erlaubten Geschwindigkeit.
Kurz nach dem wir den Tunnel verlassen haben, wurden wir auf der linken Spur von einem Auto mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt. Als das überholenen Auto ungefähr auf der höhe des vor mir fahrenden SUV war, wurde ich geblitzt.
Am rechten Fahrbahnrand war ein Lasermessgerät, Poliscan Speed PS-62xxxxx aufgebaut.
Unmittlebar nachdem es geblitzt hat, habe ich meine Geschwindigkeit kontrolliert und es war alles ok.
Ich bin dann von einer Fehlmessung ausgegangen und habe die Sache vergessen.
Gestern habe ich Post bekommen... mir wird vorgeworfen 41 km/h (nach Abzug Toleranz) zu schnell gefahren zu sein. Das bedeutet 2 Punkte, 160€ und 1 Monat Fahrverbot.
Ich werde natürlich sofort am Montag zu einem Anwalt gehen, aber mich würde interessieren
ob ein Gutachter bei diesem Messverfahren feststellen kann das ich fälschlicherweise geblitzt wurde?
Danke.
Gruß
André
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@RantanplanFX schrieb am 19. Dezember 2015 um 16:43:56 Uhr:
.....Ich werde natürlich sofort am Montag zu einem Anwalt gehen, ....
Danke.
Gruß
André
Nein Du gehst am Montag zu keinem Anwalt, die sind über Weihnachten eh alle im Urlaub.
Du nimmst Dir das Schriftstück, welches Du aus Deinem Briefkasten gezogen hast . Darin wirst Du mit Sicherheit aufgefordert Dich zu dem Sachverhalt zu äußern.Das tust Du ganz sachlich innerhalb der Dir gesetzten Frist. Dann tütest Du das Papier wieder ein und schickst es zurück. In diesem Jahr wirst Du nichts mehr von der Sache hören, wenn Du Glück hast nie wieder, falls doch, ist dann noch immer genug Zeit Beistand durch einen Anwalt zu suchen.
Es muss ja Fotos geben, komisch wäre wenn Du da alleine drauf bist, wenn es so ist wie Du schilderst ist da noch ein zweites Fahrzeug zu sehen.
33 Antworten
Oh, das sind alles Links zu Rechtsanwälten, die den Kunden versprechen, sie da raus zu holen.
Ja nee, is klar....
hier mal ein Urteil aus dem hervorgeht wie so eine Gerichtsverhandlung abläuft
Eigentlich sollten es damit auch hartnäckige Erkenntnisverweigerer verstehen können ... das Wollen müssten sie aber mitbringen und ... naja, weißt schon 😉
edit: novesori unten meint den Beitrag eins weiter oben 🙂
Ich denke jeder weiß dass solche Angelegenheiten sich über Jahre hinwegziehen können, deshalb ist die Frage "wie ist es ausgelaufen" nach einem Monat etwas überflüssig.
Auch in dem Fall vom Poster über mir gab es das Urteil erst nach einem Jahr.