Hilfe beim Verkauf

Hallo Liebe Gemeinde,

Ich habe eine Frage welchen Kaufvertrag nehme ich wen ich mein
Auto von Privat an einen Händler verkaufe ?Finde nur von Privat oder von Händler aber keinen Privat an Händler.

Wen ich an einen Händler verkaufe besteht doch deine Haftung usw.

Vielen Dank für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Der Kaufvertrag ist absolut der selbe.

Die Gewährleistung mußt Du immer wirksam ausschließen. Egal ob du an Privat oder an einen Händler verkaufst. Diese gezetzliche Gewährleistung (24 Monate) besteht immer.

Sie KANN auf ein Jahr gekürzt werden.

Bei Privaten Verkäufern KANN Sie sogar komplett ausgeschlossen werden. Aber eben nur bei Privaten VERkäufern (was ja bei Dir der Fall ist). Ob der Käufer privat oder Händler ist, ist dabei völlig belanglos. Du mußt auf dem Vordruck das entsprechende Kreuzchen setzten.

Viele (seriöse) Gebrauchtwagenhändler haben aber eigene vorgedruckte Verträge. Die sind dann auch entsprechend rechtlich Wasserdicht. Zur Sicherheit kannst Du aber auch einen Standartvordruck nehmen (ADAC, Autosout24, mobile.de usw.). wenn er den nicht akzeptiert kann das schon ein schlechtes Zeichen sein.

Alle weiteren Bestandteile sind identisch, egal ob privater oder gewerblicher Verkäufer. Beim Kaufvertrag ist grundsätzlich erstmal uninteressant ob der Käufer privat oder gewerblich ist. Frag mal bei ALDI nach ob die da nen Unterschied machen. Kaufvertrag ist kaufvertrag, egal ob 99 cent Toastbrot oder 100.000 € Auto. Einzige Ausnahme: Immobilenkäufe.

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Der Kaufvertrag ist absolut der selbe.

Die Gewährleistung mußt Du immer wirksam ausschließen. Egal ob du an Privat oder an einen Händler verkaufst. Diese gezetzliche Gewährleistung (24 Monate) besteht immer.

Sie KANN auf ein Jahr gekürzt werden.

Bei Privaten Verkäufern KANN Sie sogar komplett ausgeschlossen werden. Aber eben nur bei Privaten VERkäufern (was ja bei Dir der Fall ist). Ob der Käufer privat oder Händler ist, ist dabei völlig belanglos. Du mußt auf dem Vordruck das entsprechende Kreuzchen setzten.

Viele (seriöse) Gebrauchtwagenhändler haben aber eigene vorgedruckte Verträge. Die sind dann auch entsprechend rechtlich Wasserdicht. Zur Sicherheit kannst Du aber auch einen Standartvordruck nehmen (ADAC, Autosout24, mobile.de usw.). wenn er den nicht akzeptiert kann das schon ein schlechtes Zeichen sein.

Alle weiteren Bestandteile sind identisch, egal ob privater oder gewerblicher Verkäufer. Beim Kaufvertrag ist grundsätzlich erstmal uninteressant ob der Käufer privat oder gewerblich ist. Frag mal bei ALDI nach ob die da nen Unterschied machen. Kaufvertrag ist kaufvertrag, egal ob 99 cent Toastbrot oder 100.000 € Auto. Einzige Ausnahme: Immobilenkäufe.

Ok danke für die TOP Antwort

Zitat:

@StephanRE schrieb am 8. Juni 2020 um 13:14:24 Uhr:


Der Kaufvertrag ist absolut der selbe.

Die Gewährleistung mußt Du immer wirksam ausschließen. Egal ob du an Privat oder an einen Händler verkaufst. Diese gestzl. Gewährleistung (24 Monate) besteht immer.

Sie KANN auf ein Jahr gekürzt werden.

Bei Privaten Verkäufern KANN Sie sogar komplett ausgeschlossen werden. Aber eben nur bei Priavten VERkäufern (was ja bei Dir der Fall ist). Ob der Käufer privat oder Händler ist, ist dabei völlig belanglos.

Viele (seriöse) Gebrauchtwagenhändler haben aber eigene vorgedruckte Verträge. Die sind dann auch entsprechend rechtlich Wasserdicht. Zur Sicherheit kannst Du aber auch einen Standartvordruck nehmen (ADAC, Autosout24, mobile.de usw.). wenn er den nicht akzeptiert kann das schon ein schlechtes zeichen sein.

Händler sowie Autohäuser machen zu 99,99% eigene Verträge um dem anschließenden Kunden bzw. Käufer gegenüber einen Seriösen Eindruck zu vermitteln... Du darfst dir den Vertrag aber selbstverständlich in Ruhe durchlesen und auch mit nach Hause nehmen um ihn in Ruhe auszufüllen.
Wenn da jemand was sagt hast du halt deine Lesehilfe vergessen...

Grade anschaulich ist es nicht wenn man ein Fahrzeug kauft und dann mal ein ADAC Vertrag, evtl. noch ein Selfmade Vertrag usw. dabei hat... empfehle dir daher das ganze in Ruhe zuhause auszufüllen, kannst dann bei fragen hier oder in Google gucken, Freunde sowie Bekannte fragen... ansonsten würde ich dir den ADAC Vertrag nahe legen - da gibt es sogar Abschnitte was erfüllt sein muss z.b. bekommt Person X das Fahrzeug geschenkt wenn sie 18 ist, oder 5000€ bezahlt, oder oder oder... aber da wird sich in deinem Fall keiner auf eine Schenkung im Gegenzug zur Bezahlung einlassen *lach* eine Schenkung ist wiederum ohne gewähr...

@Kiseku Gute Ergänzung.

An den TE: Also nicht verrückt machen lassen. SERÖSE Händler haben wie schon geschrieben ihre eigenen Vordrucke. Die sind, eben bei seriösen Händlern, auch in Ordnung. Schließlich will der ja sein Geschäft noch länger betreiben. Wichtig für Dich ist vor allem, das Du die Gewährleistung wirksam ausschließt. Also da muß dann ein Satz stehen wie:...jegliche Gewährleistung wird von mir (Verkäufer) ausgeschlossen..oder ähnliches.

Und noch was: Sei so Ehrlich wie nötig aber auch so schweigsam wie möglich. Ein Unfallschaden z.B. ist ein Schaden der aus einem Unfall stammt. Steinschlag ist kein Unfall. Der Kratzer von der umgefahren Mülltonne ist einer. Egal wer den Unfall verursacht hat. Wenn er sachgemäß repaiert wurde dann sag das auch und weise es, falls möglich nach (Rechnungen).

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Danke für die vielen Tips. Händler ist aus Polen ob der einen Kaufvertrag bei hat

Moin,

Dann nimm deinen eigenen und ganz wichtig - wenn der mit einem zweisprachigen um die Ecke kommt - nicht benutzen. Denn in der Sprache, die du nicht verstehst kann ja aller möglicher Quatsch stehen, der zu deinem Nachteil ist z.B. könnte der polnisches Recht im Streitfall festsetzen und so leicht ist es nicht, da automatisch rauszukommen.

Auch wichtig - wenn das Auto ins Ausland soll (du kannst das ja nicht kontrollieren), dann auf einen Vertrag bestehen. Nicht das die Kiste in 8 Monaten ausgeschlachtet irgendwo auftaucht oder zum Versicherungsbetrug benutzt wird und dann irgendwann wer bei dir ankommt.

LG Kester

Sowas solltest du besser direkt bei der Thread Erstellung erwähnen...
Da wirst du nämlich zu einer sehr hohen warscheinlichkeit einen Polnischen Vertrag vorgelegt bekommen...
Wäre also ratsam über ADAC oder andere Portale den Vertrag in einer 1:1 Übersetzung zu bekommen... Deutscher Kaufvertrag = für Deutschland gut.
Polnischer Kaufvertrag = bleibt in Polen und geht zu einer hohen warscheinlichkeit nicht mehr nach Deutschland zurück... immerhin kann man ja nicht wissen was da steht... ist das gleiche als ob man dir jetzt einen Vertrag in Chinesisch oder Arabisch vorlegen würde... *was steht da bloß*

Ok habe den vom Adac und der Wagen ist Abgeneldet. Sollte es da noch Probleme geben denke nein oder !

Nimm auf jeden Fall den ADAC Vordruck. da kannst Du eigentlich nichts falsch machen, wenn Du die Tips hier berücksichtigst. Die sache mit der Gewährleistung ist übrigens EU weit einheitlich geregelt! Lass Dir da nix von dem potenziellen Käufer erzählen.

Moin,

Probleme kann es immer geben. Ist ja niemand ein Hellseher oder Prophet 😉

Aber ... Wenn du ...
- ehrlich warst
- alle dir bekannten Mängel
- alle dir bekannten Unfallschäden genannt hast
- dir die Daten vom Personalausweis notiert hast
- die Gewährleistung ausgeschlossen hast
- dem Käufer darüber hinaus keine abenteuerlichen Zusicherungen (z.B. keine Nachlackierungen, Rückgaberecht usw.) Einräumt ...

Dann sind die rechtlichen Risiken zumindest gering. Mehr kannst du dann wahrscheinlich nicht machen.

LG Kester

Rotherbach wie meinst du das ??

Auch wichtig - wenn das Auto ins Ausland soll (du kannst das ja nicht kontrollieren), dann auf einen Vertrag bestehen. Nicht das die Kiste in 8 Monaten ausgeschlachtet irgendwo auftaucht oder zum Versicherungsbetrug benutzt wird und dann irgendwann wer bei dir ankommt.

 

Moin,

Naja ... Stell dir Mal folgendes vor.

Der nette Mann kauft dein Auto, fährt in die nächste größere Stadt, zerlegt alles, was er braucht vertickt das per eBay oder sonstwas.und das womit er kein Geld verdienen kann, fährt der nachts ans nächste Baggerloch und stellt es dahin. 2 Monate später findet das Amt die Kiste und nach 3 Monaten bekommst du Post wegen illegaler Entsorgung eines PKW. In dem Fall möchtest du dich wohl den Besitzerwechsel ordentlich dokumentieren können, damit du nicht hinterher eine Rechnung von X tausend Euro zahlen darfst.

LG Kester

Ja das mache ich ! Der muss mir ja seinen Ausweis usw geben ! Er sagt der Wagen geht in den Export.

Danke Danke für die Tips

Um welche Preisliga geht es denn? Bei <1000€ Exportfahrzeugen die von Export-Import-Ali angekauft werden ist das letzte was du von denen hörst das Knirschen der Reifen wenn die vom Hof fahren, selbst wenn 3 Tage später der Zahnriemen reißt ist es egal, eine Schrottquote ist da einkalkuliert, die gehen eh im Paket zu X Autos nach Afrika. Cash in der Hand, Auto weg. Osteuropa das Gleiche, die kaufen jeden Tag Autos an und können genau das Risiko Abschätzen, außerdem haben die keine Lust auf Rechtsstreit.

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