Hilfe beim Verkauf

Hallo Liebe Gemeinde,

Ich habe eine Frage welchen Kaufvertrag nehme ich wen ich mein
Auto von Privat an einen Händler verkaufe ?Finde nur von Privat oder von Händler aber keinen Privat an Händler.

Wen ich an einen Händler verkaufe besteht doch deine Haftung usw.

Vielen Dank für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Der Kaufvertrag ist absolut der selbe.

Die Gewährleistung mußt Du immer wirksam ausschließen. Egal ob du an Privat oder an einen Händler verkaufst. Diese gezetzliche Gewährleistung (24 Monate) besteht immer.

Sie KANN auf ein Jahr gekürzt werden.

Bei Privaten Verkäufern KANN Sie sogar komplett ausgeschlossen werden. Aber eben nur bei Privaten VERkäufern (was ja bei Dir der Fall ist). Ob der Käufer privat oder Händler ist, ist dabei völlig belanglos. Du mußt auf dem Vordruck das entsprechende Kreuzchen setzten.

Viele (seriöse) Gebrauchtwagenhändler haben aber eigene vorgedruckte Verträge. Die sind dann auch entsprechend rechtlich Wasserdicht. Zur Sicherheit kannst Du aber auch einen Standartvordruck nehmen (ADAC, Autosout24, mobile.de usw.). wenn er den nicht akzeptiert kann das schon ein schlechtes Zeichen sein.

Alle weiteren Bestandteile sind identisch, egal ob privater oder gewerblicher Verkäufer. Beim Kaufvertrag ist grundsätzlich erstmal uninteressant ob der Käufer privat oder gewerblich ist. Frag mal bei ALDI nach ob die da nen Unterschied machen. Kaufvertrag ist kaufvertrag, egal ob 99 cent Toastbrot oder 100.000 € Auto. Einzige Ausnahme: Immobilenkäufe.

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Die wichtigste Klausel in einem Kaufvertrag lautet :
Der Käufer ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb 3 Tagen ab bzw. umzumelden !!!

Dann kann Dir (normalerweise !!!) keiner an den „Karren“ fahren......

Wenn er es aber nicht macht, hast'n Dreck. Da nützt Dir auch die Klausel nix.
Fz. nur abgemeldet übergeben!!!
Gruß jaro

Soweit ich es verstanden habe ist das Auto beim Verkauf schon abgemeldet. Dann hat sich die Klausel erledigt.

Wieso du kannst doch den Vertrag der Sicherung schicken und zur Zulassungsstelle die kümmern sich dann um den Rest.

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Hallo
Wie ist das wenn ein Kauf vereinbart ist das Fahrzeug innerhalb einer Woche abgeholt werden soll aber der Käufer sich nicht mehr meldet

@porsche08
Dafür kannst Du einen eigen Thread eröffnen.

Hast Du das Geld schon?

Falls ja, warte einfach ab.

Falls nein setz ihm eine angemessene Nachfrist. Wenn er Die verstreichen läßt dann kannst Du weiter sehen. Frag dann mal einen Anwalt wie du dann weiter vorgehen sollst.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 16. Juni 2020 um 14:07:12 Uhr:


@porsche08
Dafür kannst Du einen eigen Thread eröffnen.

Hat er schon. Die Antwort hat er auch schon.

Nein Geld ist noch keins geflossen

Zitat:

@porsche08 schrieb am 16. Juni 2020 um 13:41:38 Uhr:


Hallo
Wie ist das wenn ein Kauf vereinbart ist das Fahrzeug innerhalb einer Woche abgeholt werden soll aber der Käufer sich nicht mehr meldet

Das ist eine übliche Masche. Lies dir mal den Ginalski Thread durch und mach dann keinen Fehler..

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