Hilfe beim Businessplan / Existenzgründung für KFZ-Werkstatt schwerpunkt Tuning
Hi zusammen, möchte mich des längeren im Bereich des KFZ Handwerks selbstständig machen. Habe viel in Werkstätten gearbeitet und eine Automobilkaufmannsausbildung gemacht. Da ich jetzt nun mehr 2 Jahre Arbeitslos bin (ohne Bezüge) habe ich mich vor ca einem Jahr entschlossen mich Selbstständig zu machen. War bei der HWk , Beratungsgespräche usw. KFW Bank Beratungen und und und. Da ich solange Arbeitslos bin und ich keine Bezüge erhalte und ich somit von Rücklagen lebte habe ich auch kein EK, was für viele Banken ein Problem war. Jetzt sagte mir die KFW aber das es für sie kein Problem darstellt und eine Ortsansässige Bank würde mich ggf. auch unterstützen, wenn der Businessplan welchen ich ausgearbeitet habe mit Hilfe eines Steuerberaters detailierter wäre. Den Schriftlichen Teil, bekomme ich eigentlich noch ganz gut hin 😁 aber beim Finanzplan dem wichtigen Teil brauch ich dringend Hilfe. Ich habe schon mit einigen Firmen gesprochen, welche mich bei Betriebsbeginn unterstützen würden (Lackierer etc.) jedoch muss ich ja beim BP abschätzen welche Leistungen etc. ich verkaufen würde pro Monat etc. diese Pläne sind totl verwirrend und deshalb wollte ich fragen, ob hier schon jdm so etwas geschrieben hat und mir weite helfen kann oder wo man welche kostengünstig erstellen lassen kann mit meinen Unterlagen. Beratungskosten etc. der größeren Internetseiten verlangen für einen Businessplan 1600€ und aufwärts und das kann ich mir leider nicht leisten momentan. Über jede Hilfe wäre ich dankbar. PS: bitte keine Kommentare wie lass es ertmal sein mit der Selbststäigkeit usw. (alles schon versucht und viele Gedanken gemacht, der Entschluss steht fest).
Vielen Dank
Gruß
Jan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von smokyice
Ich rede jetzt von Fahrzeugen die was Wert sind, nicht eure Opel Corsas oder so?!
Diese Einstellung werden die (potentiellen) Kunden lieben 😁
Bleibt also unterm Strich:
Titel des Stücks:
Kfz-Werkstatt im Ruhrgebiet mit Schwerpunkt Tuning für wertvolle Mercedes, BMW, Jaguar etc..
Hauptdarsteller:
- Jungdynamischer KFZ-Kaufmann mit "Kontakten" in der halben Branche.
- Altmeister, der gar nicht so recht weiß, dass er sich da auf die "ganz große Bühne" verirrt hat.
- Banker - kein Freund des mutigen offenen Wortes - der zunächst hofft, mit der Hausaufgabe "bringe Businessplan" die Sache auf Nimmerwiedersehen abgeschoben zu haben. Hat dann gegen Ende des ersten Aktes doch noch einen kurzen Auftritt "tut mir Leid, der Vorstand hat beschlossen wegen der unklaren Marktentwicklung im Moment im KFZ-Bereich nichts zu finanzieren".
Nebendarsteller:
- 'n halbes Dutzend Lackierer-, Aufbereiter-, Teileorganisierer- und andere -Kumpels, die mal einen Freundschaftspreis versprochen haben
You made my day! 😎
316 Antworten
Zitat:
Ich dachte zuerst ich lese hier den falschen Beitrag:-D
Eine GmbH würde mir natürlich das geringste Risiko bringen, fals das Vorhaben Scheitern würde, damit würde ich nur mit der Einlage haften udn nicht mit dem Privatvermögen aber bei einer Personengesellschaft , wie oben erwähnt, kann man leichter und günstiger Geschäfte machen.
Auch hier zeigt sich, dass der TE von der Materie zu wenig versteht, um sie zu überblicken. Für einen GmbH-Geschäftsführer (und das wäre der TE ja wohl, oder will er den Job auch noch delegieren, wenn er schon nicht selber tunen kann) gibt es eine ganze Reihe von Tatbeständen, aus denen ihm eine Haftung mit dem vollen Privatvermögen erwachsen kann. Selbiges gilt für die britische Limited - diese ist zwar eine der ältesten und weltweit am meisten verbreiteten und völlig seriöse Rechtsform. Aber auch hier kennt das britische / angelsächsische Gesellschaftsrecht eine Reihe von Tatbeständen, die innerhalb kürzester Zeit zur Löschung der Limited im Companies House (Handelsregister) führen und die ebenfalls eine Haftung des Managing Directors begründen.
Ich sehe hier weiterhin ein reichlich naives und tapsiges Vorgehen des TE.
Grüße
SpyderRyder
Zitat:
Original geschrieben von SpyderRyder
… Ich sehe hier weiterhin ein reichlich naives und tapsiges Vorgehen des TE.
Deswegen bittet er ja hier um Unterstützung. Wüsste er schon alles, wäre der thread unnötig. Wenn da nur nicht seine Selbstüberschätzung und Beratungsresistenz wären, die das Unterfangen schwierig werden lassen …
Das ist hier sicher nicht das richtige Forum, um eine Existenzgründung zu besprechen. Natürlich ist es ehrenwert und richtig, um Unterstützung zu bitten. Nur warum macht man das in einem anonymen Forum, statt sich ausschließlich und mit größter Sorgfalt Berater/-innen zu suchen, die wirklich einen aktiven Beitrag leisten können? In jeder größeren Stadt gibt es Existenugründerzentren oder vergleichbares.
Danke für eure. Antworten, ich war ja am Freitag bei einem Berater, aber habe ja jetzt auch noch den Tipp von welchen mit der mietwerkstatt erhalten . Dort muss ich mich aber ersteinmal einlesen, weil ich damit noch nichts zu tun hatte (ob und wann es sich rentiert, ob beides zusammen besser wäre wwerkstatt Plus mietwerkstatt etc.).
Bei einer GmbH haftet man nicht mit seinem Privatvermögen, ausser man baut bewusst mist. Das der Kredit zurück gezahlt werden muss istklar aber das man mit dem Privatvermögen haften soll das höre ich jetzt zum ersten mal.
Vielen Dank auf Jedenfall , ich mach mich wie gesagt erteinmal weiter schlau. Danke euch allen.
Asoo jetzt bin ich schon ein säufer und Drogenabhängiger Schüler der kein anderes Hobby hat in seinen Ferien als mit dir Vollidiot zu schreiben oder wie? Du wurdest glaub ich zu lange gestillt und hast kein anderen Platz mehr im Kopf für andere Dinge.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von smokyice
Bei einer GmbH haftet man nicht mit seinem Privatvermögen, ausser man baut bewusst mist. Das der Kredit zurück gezahlt werden muss istklar aber das man mit dem Privatvermögen haften soll das höre ich jetzt zum ersten mal.
Du hörst hier vieles zum ersten Mal anscheinend. Umso gewagter dein immer noch sehr diffuses Vorhaben bei so geringen Kenntnissen und Qualifikationen.
Mist bauen: nur zwei von vielen Beispielen: Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann eine Haftung des GmbH-GF begründen. Oder bei der Limited: die Limited wird von Amts wegen gelöscht, z.B. wegen fehlendem "annual return" - und das geht in GB genau so schnell wie die Gründung innerhalb 48h - der Director macht aber weiter Geschäfte --> auf einmal ist man Einzelunternehmer mit allen Folgen.
Viel Glück bei allem.
SpyderRyder
Zitat:
Original geschrieben von SpyderRyder
Du hörst hier vieles zum ersten Mal anscheinend. Umso gewagter dein immer noch sehr diffuses Vorhaben bei so geringen Kenntnissen und Qualifikationen.Zitat:
Original geschrieben von smokyice
Bei einer GmbH haftet man nicht mit seinem Privatvermögen, ausser man baut bewusst mist. Das der Kredit zurück gezahlt werden muss istklar aber das man mit dem Privatvermögen haften soll das höre ich jetzt zum ersten mal.Mist bauen: nur zwei von vielen Beispielen: Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann eine Haftung des GmbH-GF begründen.
Nicht mal das ist so einfach, insbesondere wenn die GmbH in der Krise steckt. Teilweise darf der GF die Sozialversicherungsbeiträge nicht einmal abführen, jedenfalls nicht vollständig, wenn er nicht haftbar gemacht werden möchte. Wenn eine Insolvenz droht (Illiquidität oder Überschuldung), ggf. eine Insolvenzverschleppung im Raum steht, ein Jahresabschluss falsch erstellt wurde o.ä. kann sich der Geschäftsführer im Prinzip aussuchen, ob er straf- oder haftungsrechtlich belangt wird. Belangt wird er (fast) immer.
Ich würde mir im Fall des TE einfach mal das GmbH Ges. durchlesen und versuchen, es ansatzweise zu verstehen. Dann weisst du, auf was du dich im Zweifelsfall einlässt und warum viele Geschäftsführer Arbeitsverträge eine Geschäftsführer Haftpflichtversicherung beinhalten. Viele Gesetze widersprechen sich einfach und so müssen (mögliche) Tatbestände oftmals vor Gericht geklärt werden. Wichtig zu wissen ist: Im Insolvenzfall ist der Insolvenzverwalter der Feind des Geschäftsführers und der Insolvenzverwalter ist in der Regel Jurist für Insolvenzrecht.
Zitat:
Original geschrieben von smokyice
Bei einer GmbH haftet man nicht mit seinem Privatvermögen, ausser man baut bewusst mist. Das der Kredit zurück gezahlt werden muss istklar aber das man mit dem Privatvermögen haften soll das höre ich jetzt zum ersten mal.
Theoretisch haftet man bei einer GmbH nicht mit dem Privatvermögen. In der Praxis hängt man aber in der Haftung bis die GmbH genügend Werte hat um Kredite abzusichern. Oder würdest Du einer GmbH mit 25000€ Eigenkapital welches überwiegend in wertlosem Gerät steckt 100000€ Kredit geben? Oder würdest Du nicht auch verlangen das die GmbH Sicherheiten stellt die nicht zwangsläufig mit der Firma zu tun haben.
Ist übrigens ein Grund weswegen Ltd noch weniger beliebt ist, da reicht es als Einlagekapital wenn man einen kleinen Schrank von Ikea als Betriebseigentum vorweisen kann, sprich mit ein paar Pfund hast Du das Ltd.
Bei vielen kleineren Firmen wie zb bei Handwerkern folgt auf die Firmeninsovenz schnell die Privatinsolvenz weil das Privatvermögen als Sicherheit dienen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von Graf.PorNo
Wichtig zu wissen ist: Im Insolvenzfall ist der Insolvenzverwalter der Feind des Geschäftsführers und der Insolvenzverwalter ist in der Regel Jurist für Insolvenzrecht.
Kann man so nicht stehen lassen. Klar ist das der Insolvenzverwalter im Grunde auf Seiten der Gläubiger steht. Aber sowohl der Geschäftsführer wie auch der Insolvenzverwalter haben ein gemeinsames Interesse. Wenn möglich die Firma zu erhalten und die Gläubiger so gut wie möglich zu bedienen.
Oft wird es natürlich wenig Kooperation zwischen den Beiden geben, aber in der Regel dürften beide Seiten zusammenarbeiten damit man schnellstens und bestens aus dem Schlamassel rauskommt.
Nur hört man natürlich eher von den Krawallinsolvenzen bei denen sich die Seiten bekriegen, ist ja auch interessanter als eine geräuschlose Insolvenz .😉
Zitat:
Original geschrieben von festbeleuchtung
Wenn man in so einer Lage jemandem die Oldies vorbeischicken will und in Eigeninitiative jemandem vor einem Spielkasono die Taschen filzt, dann fällt mir dazu nix besseres als Selbstjustiz ein.
Ich glaube, mit den Oldies hast du was mächtig falsch verstanden.
Zitat:
das ist aber nicht so zu verstehen, dass, wenns nicht klappt, ein anderer in die röhre gucken darf.
falls man bei dir allerdings seine rechnungen nicht bezahlen braucht, schick ich gern mal ein paar oldies vorbei🙄
Für mich liest sich das eher so, als würde er in einem Betrieb, wo man die Rechnungen nicht zahlen braucht, gerne mal ein paar ausstehende Arbeiten an Fahrzeugen älteren Baujahres durchführen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Kann man so nicht stehen lassen. Klar ist das der Insolvenzverwalter im Grunde auf Seiten der Gläubiger steht. Aber sowohl der Geschäftsführer wie auch der Insolvenzverwalter haben ein gemeinsames Interesse. Wenn möglich die Firma zu erhalten und die Gläubiger so gut wie möglich zu bedienen.Zitat:
Original geschrieben von Graf.PorNo
Wichtig zu wissen ist: Im Insolvenzfall ist der Insolvenzverwalter der Feind des Geschäftsführers und der Insolvenzverwalter ist in der Regel Jurist für Insolvenzrecht.
Oft wird es natürlich wenig Kooperation zwischen den Beiden geben, aber in der Regel dürften beide Seiten zusammenarbeiten damit man schnellstens und bestens aus dem Schlamassel rauskommt.
Nur hört man natürlich eher von den Krawallinsolvenzen bei denen sich die Seiten bekriegen, ist ja auch interessanter als eine geräuschlose Insolvenz .😉
Nein, der Insolvenzverwalter vertritt die Interessen der Gesellschaft. Muss er auch, sonst macht er sich selbst wieder haftbar. In dem Sinne bedient er die Gläubiger bzw. findet sie ab. Da der Insolvenzverwalter die Interessen der Gesellschaft vertritt, muss er offene Forderungen eintreiben und dazu gehört nun mal auch, dass er ein Fehlverhalten des Geschäftsführers versucht nachzuweisen. Hier muss ganz klar zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer unterschieden werden, auch wenn bei kleinen GmbHs der Geschäftsführer oft der Gesellschafter-Geschäftsführer ist. Ein GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer ist im Insolvenzfall kein "Selbständiger" mit beschränkter Haftung. Vorsicht, da sind schon viele drauf reingefallen.
Ja ich sagte ja, dass wenn man bewusst scheisse baut dann Ärger kriegt privat ist klar, aber wenn man vor hat sowas zu machen dann hat das ganze Vorhaben ja sowieso keinen Sinn.
Zitat:
Original geschrieben von smokyice
Ja ich sagte ja, dass wenn man bewusst scheisse baut dann Ärger kriegt privat ist klar,
Fahrlässigkeit, z.B. Verletzung der Sorgfaltspflichten oder sogar Unwissen reicht. Bei Vorsatz haftest du immer. Eine GmbH (& Co KG) inkl. Ltd. und UG muss nicht immer eine sinnvolle Unternehmensform sein. Allerdings bekommst du bei einer Kapitalgesellschaft viel klarer vor Augen geführt, wie es um deine wirtschaftliche Lage bestellt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Ist übrigens ein Grund weswegen Ltd noch weniger beliebt ist, da reicht es als Einlagekapital wenn man einen kleinen Schrank von Ikea als Betriebseigentum vorweisen kann, sprich mit ein paar Pfund hast Du das Ltd.
Diese Aussage ist nicht korrekt. Die Limited nach britischem Recht ist die beliebteste, häufigste und bekannteste Rechtsform weltweit, sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass viele ehemalige Kolonien das britische Gesellschaftsrecht in weiten Teilen übernommen haben.
Und ebenso leicht, wie man eine Limited mit nur 1 Pfund Stammkapital gründen darf (die Aussage ist richtig), so leicht hat man man den Managing Director am Kanthaken, wenn die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Auch das britische Recht kennt keine (korrekt: nur wenige) Schlupflöcher für unseriöse Praktiken oder inkompetente Geschäftsführer. Der Schutz der Gläubiger ist hier nachgelagert, während sie nach dem deutschen GmbH-Recht durch die Stammkapital-Hürde vorgelagert ist.
Will heißen: Gerade hier, wo der Geschäftsführer (oder eine Geschäftsführerin) auch Gesellschafter oder sogar Alleingesellschafter ist, ist es relativ leicht, Tatbestände zu ersinnen, die ganz schnell zu einer Haftung des Gesellschafters (weil er ja GF ist) mit dem Privatvermögen führen können. Eine Ein-Personen-GmbH zu gründen, womöglich noch mit geliehenem Stammkapital, um sich dann zu verpissen, wenn die Karre vor den Baum fährt - das dürfte nur selten gelingen. Gibt es, aber ist eben mit hohem Risiko verbunden.
Abgesehen davon ist ja bereits erörtert worden, dass die laufenden Unterhaltskosten einer Kapitalgesellschaft oder erst recht einer kombinierten Rechtsform á la UG&Co.KG speziell bei Ein-Personen-Gesellschaften recht hoch sind im Vergleich zu der erzielbaren verringerten Wahrscheinlichkeit, privat haften zu müssen.
[Bin da selber ganz froh über die eigentlich ungerechte Bervorzugung von Freiberuflern, von der ich seit Jahren profitiere. Nix Bilanz, nix Zwangsmitgliedschaft in Reichsmusikkammer IHK, nix Gewerbesteuer...].
Und solange der TE nicht sagen kann oder will, was denn nun eigentlich sein eigener Beitrag zu einer Unternehmung sein wird, ist jede Beratung ziemlich sinnfrei.
Grüße
SpyderRyder
Seit Einführung der UG macht eine Limited keinen Sinn mehr, das kostet nur viele Verwaltungskosten und gibt in der Praxis eine Menge Scherereien mit dem Finanzamt...