Hilfe bei Winterreifenkauf
Hallo,
ich habe mir einen Touran mit DSG Getriebe gekauft.
Hierfür benötige ich spezielle Winterreifen mit einem Tragfähigkeitsindes von 94.
Am liebsten hätte ich 16 Zoll Reifen.
Was für Felgen benötige ich für 195 bzw. 205?
Wo liegt der Unterschied zwischen 6,5x16 und 6x16?
Hat dies mit der Reifenbreite 195 oder 205 zu tun?
Welche Reifen könnt Ihr empfehlen?
Zuletzt noch eine Sommerreifenfrage. Derzeit habe ich 205/55 R16
auf einer VW Alufelge drauf. Meine Idee. Ich tausche die Felge nächste Saison und ziehe die Winterreifen drauf. Ich weiss jedoch noch nicht, ob ich eine 6,5x16 oder 6x16 Felge habe. Siehe dazu das beigefügte Bild.
Für den übernächsten Sommer würde ich mir dann 17 oder 18 Zoll Sommerreifen kaufen.
Hier bitte ich um Tips, welche Original-VW-Felgen ich mit dem DSG Touran fahren kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von passat32
Stahlfelge mit Michelin 109,-
Alufelge mit Conti T810 145,-Inkl. Montage und Wuchten und Garantie
Ich untermauer mal kurz deinen Hinweis mit den Links dazu.....
Stahlfelge mit Michelin 109,-
Alufelge mit Conti T810 145,-
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Na da kennst du dich ja besser aus wie jeder andere 😉
Gruß
Afralu
Du bist doch derjenige der hier Halbwissen als Tatsachen verbreitet.....
Für ignorante und inkompetente Sachverständige kann ich nichts, die Rechtslage ist eindeutig........
Zitat:
Original geschrieben von nightdancer
Für ignorante und inkompetente Sachverständige kann ich nichts, die Rechtslage ist eindeutig........
Dann deute mir doch mal deine meinung der rechtrlage!!??
Gruß touranneuling
Zitat:
Original geschrieben von Touranneuling
Dann deute mir doch mal deine meinung der rechtrlage!!??
Wird er nicht können 😉
Hier ein Auszug aus dem was der BRV bzgl. Lastindex rausgegeben hat.
Zitat:
Positiv auch für Kfz-Eigentümer: Eine Verpflichtung, die in oben genanntem Sinne montierten Reifen vor der Hauptuntersuchung in die Fahrzeugpapiere nachtragen zu lassen, besteht nicht! Der Fahrzeughalter muss dies erst dann veranlassen, wenn sich die zuständige Zulassungsbehörde – z.B. beim Verkauf des Kfz – ohnehin mit den Fahrzeugpapieren befassen muss.
Somit ist ganz klar geregelt das ein Eintrag in die Papiere erforderlich ist, nur das wann ist sehr schwammig geregelt. Und das Risiko der Rennerei im Falle des Falles würde ich nicht eingehen.
Gruß
Afralu