ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Hilfe bei Schadensfall, Unfall, Schadensfrage

Hilfe bei Schadensfall, Unfall, Schadensfrage

Themenstarteram 9. November 2014 um 12:43

Hallo,

ich habe eine kurze Frage an euch. Mein Vater hatte vor ein paar Tagen einen Unfall. Er fuhr durch eine Wohnsiedlung und ihm wurde die Vorfahrt von einem Rollerfahrer genommen. Er musste Ihm ausweichen und hat dabei eine Laterne mitgenommen. Dabei ist ein Schaden entstanden. Die Polizei war zwar da hat den Fall jedoch nur seitens des Rollerfahrers aufgenommen. Mein Vater hat keine Aussage gemacht, weil er im Schock war und seine Kenntnisse mit der deutschen Sprache nicht die besten sind.

Der Rollerfahrer streitet es ab mit dem Fall etwas zu tun haben.

Spielt es eine Rolle, dass er minderjährig ist vielleicht?

Wir haben zwar eine Vollkaskoversicherung aber ich weiß nicht, ob sie den Schaden dann abdecken.

Ich würde mich um ein paar Tipps sehr freuen.

:):confused:

Ähnliche Themen
41 Antworten

Darum nicht schnellstens zum Anwalt sondern erst mal abwarten, denn es kann ja sein, dass die Versicherung alles wie gewünscht zahlt.

Keine Ahnung was bei MT im Augenblick los ist, funktioniert nix richtig.

Keine Ahnung was bei MT im Augenblick los ist, funktioniert nix richtig.

Nach Rechnung hätten die abgelehnt das hat mir auch meine versicherung gesagt Ein Gutachten ist unumgänglich gewesenich verstehe jetzt gerade nicht wieso ihr jetzt sagt das ich dadurch nachteile habe klärt mich doch mal auf bitte

Erst mal abwarten wie sich die Versicherung verhält.

Mit dem Antwortschreiben kann man immer noch zum Anwalt gehen.

Keine Ahnung was bei MT im Augenblick los ist, funktioniert nix richtig.

Erklärt mir bitte, warum jemand nicht zum Anwalt gehen sollte. Aber bitte nicht wieder das Märchen, dann würden die Beiträge steigen, das ist blanker Unsinn. Jeder gescheite Mensch geht doch auch zum Arzt, wenn ihm etwas wehtut und versucht nicht, sich selbst zu diagnostizieren und zu therapieren.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 10. November 2014 um 20:02:08 Uhr:

Erklärt mir bitte, warum jemand nicht zum Anwalt gehen sollte. Aber bitte nicht wieder das Märchen, dann würden die Beiträge steigen, das ist blanker Unsinn. Jeder gescheite Mensch geht doch auch zum Arzt, wenn ihm etwas wehtut und versucht nicht, sich selbst zu diagnostizieren und zu therapieren.

Naja, ohne jetzt über den Sinn oder Unsinn zu philosophieren, einen Anwalt zu beauftragen ist genau ein Märchen keines:

Beiträge zur KFZ-Versicherung dienen der Deckung des Schadenaufkommens. RA-Kosten fallen nun mal unter die vom Versicherer zu entschädigenden Posten und wirken sich auf die Beiträge aus.

Einen Anwalt mit ins Boot zu holen, wenn man schon nen Fragebogen inkl. Skizze und Fotos vom Schadenort sowie ein Gutachten zur Versicherung geschickt hat, ist erstmal überflüssig.

Jetzt ist der Drops seitens des AS erstmal gelutscht. Ich würde jetzt mal die Reaktion auf Gutachten und Fragebogen abwarten.

Entweder passiert alles so wie gewünscht - dann ist alles tuffte. Anwalt überflüssig.

Wenn innerhalb der nächsten 2Wochen keine Zahlung erfolgt, kannst du folgendes Szenario festhalten:

Unfallgegner hat Haftungseinwände, Sachbearbeiter hat polizeiliche Ermittlungsakte angefordert.

In dem Fall macht es Sinn, noch mit einem Anwalt zu sprechen und diesen ggfls. zu beauftragen: Aber obacht, hier könnten anteilige Kosten bei dir bleiben, sollte dir ein Mitverschulden angerechnet werden - genau wie bei den Gutachterkosten.

Aber nicht von falschen Gegebenheiten ausgehen : einen Anwalt einzuschalten bedeutet entgegen der langläufigen Meinung nur in seltenen Fällen, dass der Vorgang beschleunigt wird. Im Regelfall macht es den Sachbearbeiter in der Versicherung weder ehrfürchtig noch schneller, wenn ein Anwalt im Boot ist

Gibt es noch Zeugen, die man ins Boot holen kann??? Direkt bei der Versicherung angeben, damit die dort auch nen Fragebogen ausfüllen können.

Sonst hast Du erstmal alles gemacht, was du kannst. Jetzt heißt es erstmal abwarten...

Stimmt, entweder sofort zum Anwalt, damit der gleich alles (manchmal sogar richtig) macht. Oder, wenn man die Schadensmeldung usw. schon auf den Weg gebracht hat, die Reaktion der Versicherung abwarten. Falls die - unberechtigte - Abzüge macht, kann man immer noch einen Anwalt beauftragen. Ob der aber formale Fehler noch ausbügeln kann?

Der freut sich übrigens tierisch, wenn es dann nur noch um ein paar Euro geht. Die Arbeit ist für ihn die gleiche, nur die Bezahlung deutlich schlechter (bis 500,- € beträgt die Anwaltsgebühr 58,50 €, na ja, der Mindestlohn von 8,50 €/Std. könnte nach Abzug der Bürokosten ganz knapp noch drin sein). Und um dem armen Unfallopfer dann die letzten Kröten zu verschaffen, wird er alles stehen und liegen lassen und sich allein auf diesen neuen Fall konzentrieren. Um dann - wenn die Versicherung dann immer noch nicht zahlt - von seinem Mandanten zu erfahren:

a) wegen der 150,- € mache ich doch keine Klage und zahle allein 105,- € an Gerichtskosten ein

b) wofür wollen Sie denn ein Honorar, ich dachte, das zahlt die Versicherung

Also, liebe Unfallopfer, regelt alles zunächst selbst - dann aber auch den Rest. Die vielen Fragen hier im Forum überzeugen mich jeden Tag aufs Neue, dass jeder Autofahrer das kann. Komisch ist nur, dass Gutachter von der Versicherung so verschrien sind. Da muss unbedingt ein eigener Gutachter beauftragt (und teuer bezahlt werden), was natürlich die Beiträge nicht steigen lässt. Und beim Knochenbruch wird ja auch erst der Nachbar befragt, und nicht zum Arzt gegangen.

Natürlich ist bei einer Schadensteilung ein Teil des Gutachterhonorars aus eigener Tasche zu zahlen. Auch beim Anwaltshonorar ist das so - auch wenn das in der Praxis oft anders gehandhabt wird. Vielleicht sollte man als Autofahrer rechtzeitig eine Verkehrs-RS abschließen, dann ist das Kostenrisiko auf eine kleine Selbstbeteiligung begrenzt.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 10. November 2014 um 20:58:37 Uhr:

 

Beiträge zur KFZ-Versicherung dienen der Deckung des Schadenaufkommens. RA-Kosten fallen nun mal unter die vom Versicherer zu entschädigenden Posten und wirken sich auf die Beiträge aus.

Das ist zwar nicht falsch, aber wenn man sich zu dem Thema äußert, sollte man schon ein wenig mehr Kenntnisse haben, als die Vorstellung von "Lieschen Müller". Der größte Teil bei der Beitragskalkulation besteht aus dem prognostizierten Unfall- und damit verbundenen Schadenaufkommen. Hierbei wird allerdings immer vom worst case Szenario ausgegangen. D. h., dass z. B. Anwalts- und Gutachterkosten immer mit einkalkuliert werden, obwohl z. B. nur 5% der Geschädigten tatsächlich einen Anwalt mandatieren.

Das bedeutet, jeder der keinen Anwalt beauftragt, senkt nicht etwa die Beiträge, sondern erhöht ausschließlich den Gewinn der Versicherung.

Und reduziert oft seine eigene Entschädigung. Nennt man halt "Sozialverhalten" . Aber bitte dann nicht über die Paläste der Versicherungen und über die Gehälter des Vorstandes lästern.

Na dann fragt sich Lieschen Müller im Beitragskampf der Versicherer, welches Unternehmen weniger als 96% der Beiträge in der KFZ-Sparte für Schaden ausgibt

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Hilfe bei Schadensfall, Unfall, Schadensfrage