Hilfe bei Firmenfahrzeug - wann lohnt es sich auch für den AG ??

Moin, bei mir steht demnächst eine Gehaltserhöhung an. Mir stellt sich nun die Frage, ab wann sich ein Firmenauto auch für den Arbeitgeber lohnt ...

Habe aktuell ein Brutto von 3.000 €
Würde ohne Firmenfahrzeug auf 3.500 €
und mit Firmenfahrzeug auf 3.300 € wollen.

Bei Steuerklasse 3 ohne Kinder usw habe ich mit eine Belastung von ca. 160 € im Monat errechnet. Das würde sich für mich lohnen bei 26km Fahrtweg pro Strecke. Für mein Auto hätte ich ca. gleiche Kosten (Sprit, Vers, Steuer, etc.)

Frage mich aber, ob mein AG das mit machen würde ? Wie kann ich erechnen, bis zu welchem Gehaltsunterschied es sich für ihn auch lohnt ?
Fahrzeug wäre ein rein-elektrischer Kleinstwagen (2-Sitzer) für Arbeitsweg und ein wenig Privat.

Was meint ihr ?

29 Antworten

Dann mindestens ein 125ccm Motorrad auf dem Versicherungsvertrag weiter laufen lassen, um die %TE zu erhalten

...ein Firmenwagen rechnet sich für jemanden der selbst keine Hand ans Auto anlegt und den Firmenwagen auch entsprechend intensiv nutzt.

Ich hatte mal einen VW Golf 7 mit der 1,6Ltr. Maschine als Firmenwagen, Privatnutzung mit 1%-Regelung... also 1% vom Listenpreis aufs Gehalt drauf und nach Abzug Steuern, usw. kommt der Betrag wieder weg... mir hat der Golf im Monat ca. 250,-€ vom Netto gekostet.

Wobei ich das Auto für meinen Job, bis mal auf ein paar einzelne Fahrten, die praktisch nicht der Rede wert waren nicht gebraucht habe... ich hatte den rein, weils für den Fuhrparkleiter & Disponent quasi obligatorisch war auch nen weißen Golf 7 Variant vorm Büro aufm Parkplatz stehen zu haben... letztendlich nur für den Arbeitsweg und privat... wobei ich da alles ohne irgendwelche Einschränkungen hätte fahren können - selbst ne AHK hätte ich mir dranbauen lassen können und wir hatten sogar Zubehör wie z.B. Skiboxen, usw. zum Ausleihen in der Werkstatt rumliegen.

Ich hab den Wagen aber nach ein paar Monaten, als sich die Gelegenheit ergeben hat, weil wir ein Auto für einen neuen Mitarbeiter gebraucht haben wieder abgegeben.

Die Gründe waren v.a. dass ich privat mit nem Volvo V50 bereits ein Auto hatte... wo sich auch ein Verkauf nicht mehr gelohnt hat... außerdem wollte ich mein eigenes Auto auch wegen des Schadenfreiheitsrabatts von ca. SF 35 nicht abgeben.
Dazu kommt noch, dass ich selbst schraube d.h. den inkludierten Rundum-Vollservice bei nem Firmenwagen brauche ich nicht.
Wäre noch die Sprit-Flatrate gewesen... aber dazu bin ich zu wenig gefahren, als dass sich das gelohnt hätte.
Außerdem hatte ich die Nase voll "jeden Samstag" 2 Autos zu waschen... obwohl ich nur 1 brauche.

... als ich den Wagen abgegeben hab, hat mir der Chef dafür meinen Lohn um 500,-€ erhöht und er wollte wissen, ob mein Privater ein Diesel ist, damit ich an der Firmentankstelle tanken kann.

PS:... wegen dem privaten Schadenfreiheitsrabatt... den könnt man auch beim Versicherer des Arbeitgebers parken um ihn später bei Bedarf auch wieder privat zu nutzen... da gibt ne Regelung.

PPS:... nachdem ich den Arbeitgeber gewechselt hab, hab ich jetzt wieder einen Firmenwagen mit dem ich nach Hause und auf Arbeit fahre... d.h. der Volvo steht sich mehr oder weniger die Reifen eckig.

Also als ich damals in den Außendienst gegangen bin, hatte ich nicht viel mehr brutto als der TE und fuhr einen gut ausgestatteten Volvo V40 mit BLP 35k. Das Auto kostete mich ca 170€ netto, für diesen Betrag hätte ich niemals ein vergleichbares Auto finanzieren und unterhalten können.. selbst mein Hyundai i10 kostet noch mehr im Unterhalt bei 12.000 KM im Jahr..

Außerdem fährt man einen Dienstwagen immer Sorgenfrei. Keine Reifen kaufen, keine Schäden zahlen, Wartung und Verschleiß sind abgedeckt..

Zitat:

@Usta20 schrieb am 20. April 2021 um 12:12:35 Uhr:


Denke kaum günstiger als EUR 160
wobei darin auch sämtliche Reparatur, Vers., Steuer und
Sprit bzw. Ladungen inkludiert wären.

Nur weiß ich nicht, wie die Forderung bei dem AG ankommen würde
für "nur" 200-300 EUR Brutto weniger

Du hast durch die Gehaltsumwandlung über der Beitragsbemessungsgrenze am Ende des Berufslebens deutlich weniger Rente, im Fall von Arbeitslosigkeit dort auch weniger Geld.

Darüber hinaus zahlst Du die 1%, musst auch den Arbeitsweg versteuern(!) und stehst eigentlich mit leeren Händen da:
- kein Wiederverkaufswert
- keine schadensfreien Jahre in der Versicherung
- diverse Einschränkungen bei km und Nutzung
- last but not least ist die Rückgabe immer ein Zirkus, denn dort holt sich der Leasinggeber die meiste Kohle aus dem Deal.

Wenn Du das Auto am Ende des Leasings günstig übernehmen kannst/willst, kann ein Schuh daraus werden, sonst ist die Sache ab ca. 6-8 km Arbeitsweg ein Minusgeschäft.

Eine eigene Ballonfinanzierung, evtl. ein Plugin-Hybrid mit Geldrücklauf wäre die bessere Entscheidung.

Ich kenne solche Mittelmäßig-Verdiener, die die dicke Karre vor die Tür bekommen haben, und dann in ganz große Finanznot gekommen sind. Du hast die Mühle dann kann der Backe - gnadenlos.

Ich habe mir übrigens ein Leasingrad geleistet. Gehalt oberhalb Beitragsbemessungsgrenze. Kostet mich ca. 65 EUR im Monat. Unterm Strich spare ich bei einem Listenpreis von 5600 EUR für das Fahrrad nur 200 EUR, wenn ich es in drei Jahren für 900 EUR kaufe.

Big Deal, ey!

Aber! Ich kann JETZT damit fahren, und finanziere es durch ein Bruchteil der Gehaltserhöhung - also spüre ich die Kosten nicht. Auch OK.

Ein Firmenfahrzeug zu 1% würde ich mir nicht andrehen lassen, gegen Fahrtenbuch-Führung aber kein Problem. Dann entscheidest Du selbst, wie viel Du dafür zahlen wirst. Billiger als Mietwagen ist die Lösung allemal, vor allem, wenn der Sprit auf die Firma geht. Dann will das Finanzamt aber 50% geschäftliche Fahrten sehen...

Ich sehe finanziell keine positive Bilanz für Dich.

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Zitat:

@stay_classy schrieb am 26. April 2021 um 19:36:58 Uhr:


Also als ich damals in den Außendienst gegangen bin, hatte ich nicht viel mehr brutto als der TE und fuhr einen gut ausgestatteten Volvo V40 mit BLP 35k. Das Auto kostete mich ca 170€ netto, für diesen Betrag hätte ich niemals ein vergleichbares Auto finanzieren und unterhalten können.. selbst mein Hyundai i10 kostet noch mehr im Unterhalt bei 12.000 KM im Jahr..

Außerdem fährt man einen Dienstwagen immer Sorgenfrei. Keine Reifen kaufen, keine Schäden zahlen, Wartung und Verschleiß sind abgedeckt..

Du bist direkt zum Kunden gefahren, nicht? Dadurch ist Deine Rechnung anders. Da geht's.

Zitat:

@xis schrieb am 27. April 2021 um 00:14:33 Uhr:



Zitat:

@Usta20 schrieb am 20. April 2021 um 12:12:35 Uhr:


Denke kaum günstiger als EUR 160
wobei darin auch sämtliche Reparatur, Vers., Steuer und
Sprit bzw. Ladungen inkludiert wären.

Nur weiß ich nicht, wie die Forderung bei dem AG ankommen würde
für "nur" 200-300 EUR Brutto weniger

1. Darüber hinaus zahlst Du die 1%, musst auch den Arbeitsweg versteuern(!)

2. kein Wiederverkaufswert

3. diverse Einschränkungen bei km und Nutzung

4. last but not least ist die Rückgabe immer ein Zirkus, denn dort holt sich der Leasinggeber die meiste Kohle aus dem Deal.

5. Eine eigene Ballonfinanzierung, evtl. ein Plugin-Hybrid mit Geldrücklauf wäre die bessere Entscheidung.

6. Ich kenne solche Mittelmäßig-Verdiener, die die dicke Karre vor die Tür bekommen haben, und dann in ganz große Finanznot gekommen sind. Du hast die Mühle dann kann der Backe - gnadenlos.

7. vor allem, wenn der Sprit auf die Firma geht. Dann will das Finanzamt aber 50% geschäftliche Fahrten sehen...

Hier muss ich nachfragen, weil ich den Verdacht habe es geht einiges durcheinander ...

1. bei der 1% Regelung zahlt man keine 1%! Man versteuert sie nur. Und natürlich auch den Arbeitsweg, den bekommt man ja auch „geschenkt“. Beim E-Auto ist’s erheblich weniger

2. natürlich - man hat ja auch nichts gekauft, musste kein Geld in die Hand nehmen

3. was unterschiedlich sein kann. Wir dürfen die GW uneingeschränkt nutzen. Welche Einschränkungen siehst Du?

4. zum einen holt sich der Leasinggeber (bzw. der zurücknehmende Händler) nur dann was, wenn der Wagen übermäßig abgenutzt wurde. Zum anderen hat beim GW der MA damit genau was zu tun? Dieses Risiko trägt der AG.

5. DIESER Vorschlag kann einen eher in Probleme stürzen als ein DW

6. eben bei 5. - Deinem Vorschlag - hat man die Karre an der Backe. Beim GW hat der AG die Karre an der Backe

7. was ein Quatsch! Stell Dir vor: wir müssen alle so gut wie nix geschäftlich fahren. Und das FA will da überhaupt nix. Eben weil das bei der 1% Regelung eben drin ist.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 27. April 2021 um 03:55:30 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 27. April 2021 um 00:14:33 Uhr:


1. Darüber hinaus zahlst Du die 1%, musst auch den Arbeitsweg versteuern(!)

2. kein Wiederverkaufswert

3. diverse Einschränkungen bei km und Nutzung

4. last but not least ist die Rückgabe immer ein Zirkus, denn dort holt sich der Leasinggeber die meiste Kohle aus dem Deal.

5. Eine eigene Ballonfinanzierung, evtl. ein Plugin-Hybrid mit Geldrücklauf wäre die bessere Entscheidung.

6. Ich kenne solche Mittelmäßig-Verdiener, die die dicke Karre vor die Tür bekommen haben, und dann in ganz große Finanznot gekommen sind. Du hast die Mühle dann kann der Backe - gnadenlos.

7. vor allem, wenn der Sprit auf die Firma geht. Dann will das Finanzamt aber 50% geschäftliche Fahrten sehen...

Hier muss ich nachfragen, weil ich den Verdacht habe es geht einiges durcheinander ...

1. bei der 1% Regelung zahlt man keine 1%! Man versteuert sie nur. Und natürlich auch den Arbeitsweg, den bekommt man ja auch „geschenkt“. Beim E-Auto ist’s erheblich weniger

2. natürlich - man hat ja auch nichts gekauft, musste kein Geld in die Hand nehmen

3. was unterschiedlich sein kann. Wir dürfen die GW uneingeschränkt nutzen. Welche Einschränkungen siehst Du?

4. zum einen holt sich der Leasinggeber (bzw. der zurücknehmende Händler) nur dann was, wenn der Wagen übermäßig abgenutzt wurde. Zum anderen hat beim GW der MA damit genau was zu tun? Dieses Risiko trägt der AG.

5. DIESER Vorschlag kann einen eher in Probleme stürzen als ein DW

6. eben bei 5. - Deinem Vorschlag - hat man die Karre an der Backe. Beim GW hat der AG die Karre an der Backe

7. was ein Quatsch! Stell Dir vor: wir müssen alle so gut wie nix geschäftlich fahren. Und das FA will da überhaupt nix. Eben weil das bei der 1% Regelung eben drin ist.

1. Ja, 1% versteuert. Je nach Steuerklasse sind das einige Hundert EUR - ohne Eigentum zu erwerben.

2. Ich bin Geld losgeworden für Blech. Ob Steuern für die @#*%& in Berlin oder eine Monatsrate in den Erwerb von Eigentum ist ein himmelweiter Unterschied. Aber selbst wenn in Berlin <3 <3 <3 säßen, wäre die Spende sinnlos im Sinne des Eigennutzes.

3. Wenn ein Leasing für 30.000 km geschlossen wurde, was für Geschäftsautos üblich ist, darf ich die Rest-km bis zu den 30.000 km fahren, oder draufzahlen. Ich darf nichts ins beliebige Ausland (z.B. nicht nach Osteuropa), wo ich wirklich gerne Urlaub mache (z.B. Luxushotel, Wellness, Massage, Kurort, keine 100 EUR/Tag für zwei Personen, super nette Leute). Natürlich keine Angebote aus TUI-Katalogen, sondern individuell gebucht.

4. Der Überlassungsvertrag durch den AG kann hier Fallstricke enthalten.

5. Weniger. Man kann das Auto verkaufen. Wenn es Garantie hat, wird's umso leichter. Klar kann man auf einem teil der Kosten sitzenbleiben, aber dieses Risiko ist überschaubar.

6. Man wird das Auto nur los, wenn man den Arbeitgeber wechselt. Wenn nicht, dann keine Chance. Arbeitgeber wechseln ist in einer strukturschwachen Gegend schwierig, erst recht, wenn alleinerziehende Frau mit Kind (die hat sich in den Ruin getrieben mit dem Leasingfahrzeug). Ist extrem - aber es passiert,

7. Glücksache.

Unterm Strich gebe ich nur Hinweise für die Einschätzung, ob so ein Angebot für einen selbst gut ist. Für mich war das Angebot GANZ schlecht - deswegen habe ich die Fahrtenbuchregelung gewählt. Ich habe auch Privatfahrten mit dem Fahrzeug gemacht, die wurden dann monatlich direkt abgerechnet - das ist safe. Gespart habe ich durch gesparte Wege. Wenn ich zum Beispiel vom Kunden heimgefahren bin, und einen Abstecher nach IKEA oder Obi gemacht habe, habe ich nur diese 4-5, 10, 20 km als Privatfahrt angegeben, und nicht die 120 - 180 km hin und zurück von zu Hause bis dorthin - was ja absolut legal ist.

Meine Vorbehalte haben keinen Universalanspruch. Ich schlage lediglich vor, diese Punkte zu bedenken.

Zitat:

. Ja, 1% versteuert. Je nach Steuerklasse sind das einige Hundert EUR - ohne Eigentum zu erwerben.

Sind je nach Steurklasse für einen BLP von 35.000€ unter 200€ + Wege zur Arbeit, bestenfalls + "0" wenn Homeoffice. Dafür ist alles drin an Versicherung, Reparatur, Ersatzwagen, Servicekosten usw. Falls das zu teuer ist, ok. Ich finds ein Schnäppchen. Fahre seit Jahren Dienstwagen und bin der Meinung, günstiger geht's nicht.

Mein jetziger kostet mich sogar unter 200€ netto all inlc. pro Monat bei einem BLP von ~55K. Gut, wenn man sich das günstiger rechnen möchte durch Kauf + Nebenkosten, dann nur zu. Die Rechnung will ich sehen.

Zitat:

3. Wenn ein Leasing für 30.000 km geschlossen wurde, was für Geschäftsautos üblich ist, darf ich die Rest-km bis zu den 30.000 km fahren, oder draufzahlen. Ich darf nichts ins beliebige Ausland (z.B. nicht nach Osteuropa), wo ich wirklich gerne Urlaub mache (z.B. Luxushotel, Wellness, Massage, Kurort, keine 100 EUR/Tag für zwei Personen, super nette Leute). Natürlich keine Angebote aus TUI-Katalogen, sondern individuell gebucht.

Natürlich kann es immer Ausnahmen geben. Mein erster AG mit Dienstwagen handhabte das wie folgt:
- Sind die KM vorzeitig erreicht --> Neues Auto, ohne weitere Kosten für den AN
Der zweite AG:
- Sind die KM erreicht, wurde einfach Leasingvertrag km erhöht - ohne Kosten für den AN
Der jetzige AG:
- Sind die KM erreicht, wurde einfach Leasingvertrag km erhöht - ohne Kosten für den AN

Aber ev. sind das ja alles Ausnahmen.... Trifft überigends auch für ausnahmslos alle in meinem "Bekanntenkreis" zu, dass eine der o.g. 3 Lösungen getroffen wird - ohne Mehrkosten.

Zitat:

4. Der Überlassungsvertrag durch den AG kann hier Fallstricke enthalten.

Ja klar kann man sich hier etwas konstruieren. Hab ich so noch bei keinem erlebt. Hab nie etwas bezahlen müssen. Egal ob mal ein Kratzer irgendwo war oder mal ne Stossstange geschrottet.

Zitat:

7. Glücksache.

Nein, das ist schlichtweg falsch. Dem FA ist es egal wie viel zu privat fährtst. Du versteuerst 1% oder weniger + Wege zur arbeit. Mein dienstlicher Anteil an den km sind ev. 20% mehr nicht, alles andere ist privat und meinem AG ist es egal ob ich 5 mal nach Italien auf Tankkarte fahre oder nicht. Auch meinen beiden vorigen AG's war es egal wo in Deutschland und wie oft ich in Urlaub fahre. Einzige Regelung, die ich z.B. einmal hatte, war dass ein AG nur eine Tankrechnung pro Monat aus dem Ausland akzeptiert hat. Konnte ich auch mit leben. Und selbst wenn urlaubsreisen ins Ausland selbst gezahlt werden müssten, dann nehm ich das halt einmal, zweimal, dreimal im Jahr in Kauf.

Und so unterschiedlich sind die Erfahrungen...

VG

Zitat:

@xis schrieb am 27. April 2021 um 09:57:51 Uhr:



1. Ja, 1% versteuert. Je nach Steuerklasse sind das einige Hundert EUR - ohne Eigentum zu erwerben.

2. Ich bin Geld losgeworden für Blech. Ob Steuern für die @#*%& in Berlin oder eine Monatsrate in den Erwerb von Eigentum ist ein himmelweiter Unterschied. Aber selbst wenn in Berlin <3 <3 <3 säßen, wäre die Spende sinnlos im Sinne des Eigennutzes.

3. Wenn ein Leasing für 30.000 km geschlossen wurde, was für Geschäftsautos üblich ist, darf ich die Rest-km bis zu den 30.000 km fahren, oder draufzahlen. Ich darf nichts ins beliebige Ausland (z.B. nicht nach Osteuropa), wo ich wirklich gerne Urlaub mache (z.B. Luxushotel, Wellness, Massage, Kurort, keine 100 EUR/Tag für zwei Personen, super nette Leute). Natürlich keine Angebote aus TUI-Katalogen, sondern individuell gebucht.

4. Der Überlassungsvertrag durch den AG kann hier Fallstricke enthalten.

5. Weniger. Man kann das Auto verkaufen. Wenn es Garantie hat, wird's umso leichter. Klar kann man auf einem teil der Kosten sitzenbleiben, aber dieses Risiko ist überschaubar.

6. Man wird das Auto nur los, wenn man den Arbeitgeber wechselt. Wenn nicht, dann keine Chance. Arbeitgeber wechseln ist in einer strukturschwachen Gegend schwierig, erst recht, wenn alleinerziehende Frau mit Kind

6a. (die hat sich in den Ruin getrieben mit dem Leasingfahrzeug). Ist extrem - aber es passiert,

7. Glücksache.

8. Meine Vorbehalte haben keinen Universalanspruch. Ich schlage lediglich vor, diese Punkte zu bedenken.

1. "einige hundert" in vielen Fällen halt erheblich weniger als wenn man sich ein solches Auto kaufen und unterhalten müsste. Hat man natürlich einen weiten Pendelweg der ins Kontor schlägt ...

2. Hättest Du das 1% des LP mehr Lohn bekommen, hättest Du da auch Steuer drauf zahlen müssen - wärest aber nicht in der Lage, ein Fahrzeug voll zu bezahlen (mit Ausnahmen - siehe 1). Allein die 235er 19" Winterreifen haben so richtig reingehauen ... aber nicht bei mir, sondern beim AG meiner Frau

3. Nun haben wir 3 GW in der Familie, verschiedene Firmen - bei keinem der Wagen gibt es irgendeine Begrenzung wieviele km gefahren werden dürfen. Bei 2 Wagen ists so: ist ein gewisser km Stand vor Zeitablauf erreicht = dann kommt er weg und der nächste kommt

4. das muss man eben klären - wir haben keine Fallstricke, außer dass wir im Ausland nicht auf Firmenkosten tanken dürfen. Der eine Wagen hat jetzt einen kleinen Parkschaden - wir können entscheiden: jetzt reparieren, oder mit Kratzer abgeben. Weil wir keinen Bock auf die Koordination haben (das wäre das einzige was durch uns zu leisten wäre), fahren wir eben jetzt mit dem Kratzer und geben ihn so zurück.

5. Und beim GW habe ich gar kein Risiko

6. Nö. Man kann auch auf den DW verzichten.

6a. was hat es miteinander zu tun: ich lease privat ein Fahrzeug ./. ich bekomme einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt?

7. nein - normal.

8. aber es scheint, als werden unterschiedliche Dinge miteinander vermischt, falsch verstanden, fehlerhaft dargestellt. Beispielhaft eines unserer Autos, LP 45k€ kostet uns unterm Strich etwa 220€ im Monat. Laut ADAC Übersicht würde der Kauf dieses Wagens mit seinem Betrieb etwa 1000€ mtl. kosten - wir machen also fast 800€ gut im Vergleich zum Kauf des Wagens. Netto. Soweit mal das Milchmädchen ... Papa hat schon immer gesagt - das billigste Auto ist das Geschäftsauto. (stimmt zwar nicht unter allen Umständen - siehe lange Pendelstrecke - aber den meisten)

Die meisten von xis erwähnten Punkte sind nur relevant, wenn man als Inhaber einer Firma einen Geschäftswagen least. Für normale Arbeitnehmer sind sie in 99% der Fälle kein Problem. Die Überlassungsverträge sollte man aber natürlich lesen.

Zitat:

@sailor701 schrieb am 27. April 2021 um 10:40:05 Uhr:



Mein jetziger kostet mich sogar unter 200€ netto all inlc. pro Monat bei einem BLP von ~55K. Gut, wenn man sich das günstiger rechnen möchte durch Kauf + Nebenkosten, dann nur zu. Die Rechnung will ich sehen.

MOMENT!!!!

EIN BÖSER FEHLER in MEINEM ganzen Beitrag!

Ich rechne den Dienstwagen ZUSÄTZLICH zum Privatwagen!

Als alleiniges, selbst genutztes Fahrzeug sieht die Rechnung ganz anders aus!

...und, von mir aus 200 EUR Netto - diese ZUSATZKOSTEN haben sich nicht gelohnt.

Und noch etwas: ich fahre 50.000 km privat. Von daher wird ein GW schwierig zu erhalten sein - in meiner beruflichen Position (Angestellter ohne Führungsfunktion).

Übrigens habe ich aktuell auch zwei Autos:
1. Für den Weg zur Arbeit und für Abfälle wegbringen (Punto Bj. 2004)
2. Langstrecke (3er)

ANGENOMMEN; ich kriege jetzt das Angebot für einen DW - ich sage nein. Den Gartenabfall-Punto gebe ich nicht her, den 3er kann ein DW mit Ostblockverbot nicht ersetzen.

Zitat:

Natürlich kann es immer Ausnahmen geben. Mein erster AG mit Dienstwagen handhabte das wie folgt:
- Sind die KM vorzeitig erreicht --> Neues Auto, ohne weitere Kosten für den AN
Der zweite AG:
- Sind die KM erreicht, wurde einfach Leasingvertrag km erhöht - ohne Kosten für den AN
Der jetzige AG:
- Sind die KM erreicht, wurde einfach Leasingvertrag km erhöht - ohne Kosten für den AN

Aber ev. sind das ja alles Ausnahmen.... Trifft überigends auch für ausnahmslos alle in meinem "Bekanntenkreis" zu, dass eine der o.g. 3 Lösungen getroffen wird - ohne Mehrkosten.

Ich war bei einem kleinen Unternehmen (6 Beschäftigte). Ich hätte die Zusatz-km voll zahlen müssen.

Zitat:

@sailor701 schrieb am 27. April 2021 um 10:40:05 Uhr:



Zitat:

4. Der Überlassungsvertrag durch den AG kann hier Fallstricke enthalten.


Ja klar kann man sich hier etwas konstruieren. Hab ich so noch bei keinem erlebt. Hab nie etwas bezahlen müssen. Egal ob mal ein Kratzer irgendwo war oder mal ne Stossstange geschrottet.

Ich hatte glasklar im Überlassungsvertrag stehen, für welche Schäden ich wie weit haften muss.

Zitat:

@sailor701 schrieb am 27. April 2021 um 10:40:05 Uhr:



Zitat:

7. Glücksache.

Nein, das ist schlichtweg falsch.

Wahrscheinlich ja. Ich hatte die Fahrtenbuchregelung (auf eigenen Wunsch), und da waren die km in Relation zu beruflichen Fahrten gezählt.

Zitat:

Und so unterschiedlich sind die Erfahrungen...

Westeuropa war kein Problem. Aber schon Polen und Ungarn waren ausgeschlossen (der Rest dann auch).

Dann bist Du scheinbar ein ganz besonderer Fall - mit 50000 privaten im pA (das bekäme ich nie hin)

Die 50.000 km sind ruckzuck zusammen. Ich muss mich zurückhalten, um nicht mehr zu fahren. Nächste Woche 1800 km, ohne Corona wären es "nur" 1400 km, aber ich muss leider jeden Tag ca. 200 km zu meinen Eltern zurück, statt vor Ort in einem Hotel zu übernachten.

Jaja, es ginge, ich weiß. Der befürchtete Aufwand ist mir das aber nicht wert. Der Heimweg wird schon lustig ab ca. Würzburg nach 22:00 h... Mal sehen, wie viele Anzeigen ich kassiere...

Auf der Autobahn passiert dir gar nix, bin auch regelmäßig nach 22 Uhr unterwegs.
Einzig der Weg zwischen Autobahn und Wohnung könnte Fragen aufwerfen, die als Betreuung aber auch abgedeckt sein sollten.

Hotel geht übrigens auch, Pflege von Angehörigen ist ein Grund wie geschäftliche Übernachtungen.

Mal als OT um dir ein paar km zu sparen 😉

Ja, danke - OT - mal sehen. Aber 200 km pro einzelnen Umweg fahre ich auf der linken A-Backe. Der Aufwand, Hotels/Pensionen zu finden, erscheint mir im Moment höher als 400-600 km Umweg zu fahren.

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