Hilfe bei anmeldung Zulassungspapiere 1 + 2

Renault

Hallo zusammen,

Ich habe folgenedes anliegen zu erst kleine Story.

ich kaufte ein gebrauchtwagen vertraglich privat alles i.o.
habe hu protokoll und Zulassungspapiere teil 1 und 2 bekommen
nach der unterschrieft des vertrages merkte ich leider das bei zulassungspapiere teil 2 nicht der verkäufer name steht nur in teil 1.

habe mit dem verkäufer gesprochen er meinte seine sind auf der bank welche wies ich auch.
er meinte auch es würde gehen dads auto anzumelden mit einer gebühr von ca 30 euro.

zulassungsbescheinigung teil 1 und 2 haben aber selbe fahrzeug identifizierungsnummer.

meine jetzige frage kennt jemand diese situation ?

tut mir leid wegen meinen satzbauten legasthenie 🙁

hoffe ihr könnt mir helfen.

danke im vorraus und ein schönen Sonntag.

19 Antworten

Hallo!

Ich bin Forenpate im Renault-Bereich und bin der Meinung, dass deine Frage in Verkehr & Sicherheit besser aufgehoben ist.

Zu deinem Problem: Sorry, aber ich kapiere dein Posting nicht. Erst schreibst du, dass du Zulassungsbescheinigung Teil 1&2 hast und dann, dass ein Teil davon bei einer Bank ist?!

Was jetzt?

Ja, man kann Fahrzeuge ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 anmelden, wenn man eidesstattlich versichert, dass es verlorengegangen ist. Aber wenn da noch was bei der Bank liegt, würde ich das nicht machen. Vor allem: Warum liegt da noch was bei einer Bank?! Ggf. gehört ihm das Auto nicht oder ist als Sicherheit hinterlegt?

notting

also ich bin der 4 fahrzeughalter
die zulassungspapiere teil 2 die ich habe waren die ersten 2 halter
der verkäufer der die neuen hat von teil 2 hat er auf der bank weil er ein kredit aufgenommen hat

kurz ich habe die alten von teil 2 aber original teil 1

Zitat:

Original geschrieben von bachanga


also ich bin der 4 fahrzeughalter
die zulassungspapiere teil 2 die ich habe waren die ersten 2 halter
der verkäufer der die neuen hat von teil 2 hat er auf der bank weil er ein kredit aufgenommen hat

kurz ich habe die alten von teil 2 aber original teil 1

ah und danke fürs verschieben

Zitat:

Original geschrieben von bachanga


also ich bin der 4 fahrzeughalter
die zulassungspapiere teil 2 die ich habe waren die ersten 2 halter
der verkäufer der die neuen hat von teil 2 hat er auf der bank weil er ein kredit aufgenommen hat

kurz ich habe die alten von teil 2 aber original teil 1

Alte Zulassungsbescheinigungen Teil 1/2 werden doch i.d.R. ungültig gemacht?

Also IMHO hat er seinen Kaufvertrag nicht erfüllt. Entweder soll er die

aktuelle

Zulassungsbescheinigung Teil 2 rausrücken oder den Kauf rückabwickeln inkl. Erstattung deiner Kosten wie für die Überführung etc. IMHO besteht sonst die Gefahr, dass die Bank wg. seinem Kredit dein Auto einziehen will.

notting

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Wenn die ZUB 2 (das war früher der Fahrzeugbrief) bei der Bank ist, darf der Verkäuer das Auto ohne Zustimmung der Bank gar nicht verkaufen, da es als Sicherheit für den Kredit dient. Oder hast du das Geld an die Bank oder an ein Autohaus als Treuhänder bezahlt? Sehr dubios …

Zitat:

Original geschrieben von bachanga


kurz ich habe die alten von teil 2 aber original teil 1

Die alten bringen dir überhaupt nichts, weil sie ungültig sind!

nein habe das geld dem verkäufer gegeben.
ja dachte mir schon sowas das es etwas komplizierter wird

nur das ich leider nach vertragsunterschrift dies bemerkte
nun habe erst 500 euro gezahlt

könnte ich im notfall die bank kontaktieren mit kaufvertrag und die zulassungsbescheinigung zukommen lassen

ich denke war meine grösste fehlinvestition

Zitat:

Original geschrieben von bachanga


… könnte ich im notfall die bank kontaktieren mit kaufvertrag und die zulassungsbescheinigung zukommen lassen

Das wird nichts bringen, weil der Verkäufer sein Auto der Bank als Sicherheit hinterlegt hat, in Form der ZUB 2. Es besteht also ein Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Bank, das hat mir dir überhaupt nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von bachanga


ich denke war meine grösste fehlinvestition

Wenn du erst 500 € bezahlt hast, wird das wohl unter "Lehrgeld" laufen.

Zitat:

Original geschrieben von bachanga


nein habe das geld dem verkäufer gegeben.
ja dachte mir schon sowas das es etwas komplizierter wird

nur das ich leider nach vertragsunterschrift dies bemerkte
nun habe erst 500 euro gezahlt

könnte ich im notfall die bank kontaktieren mit kaufvertrag und die zulassungsbescheinigung zukommen lassen

ich denke war meine grösste fehlinvestition

Denke, dass die Bank das nicht rausrücken wird, solange der entspr. Kredit nicht getilgt ist etc. Die Bank ist IMHO der falsche Ansprechpartner. Mach dem Verkäufer Feuer unterm Hintern, dass er seinen Vertrag vollständig erfüllt = aktuelle ZUB2 rausrückt bzw. wenn das scheitert, das ganze rückabgewickelt wird. Lies mal

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

um zu schauen, welche Möglichkeiten du hast.

notting

Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief

Prüfen Sie, ob Verkäufer und der letzte ein
-
getragene Besitzer identisch sind – wenn nicht, dann verlangen Sie im
Zweifelsfall eine Vollmacht vom Eingetragenen. Sie sehen hier auch,
seit wann der derzeitige Besitzer das Fahrzeug hat

wie kann ich dies verstehen?

Zitat:

Original geschrieben von bachanga


Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief

Prüfen Sie, ob Verkäufer und der letzte ein
-
getragene Besitzer identisch sind – wenn nicht, dann verlangen Sie im
Zweifelsfall eine Vollmacht vom Eingetragenen. Sie sehen hier auch,
seit wann der derzeitige Besitzer das Fahrzeug hat

wie kann ich dies verstehen?

Stell dir vor du bist jung, dein Auto läuft auf deine Eltern und du willst es verkaufen, deine Eltern sagen aber "Kümmer dich selber drum". Jetzt sieht der potentielle Käufer in den Zulassungsbescheinigungen "Ups, das ist ja gar nicht ihr Auto, wollen Sie mir da ein gestohlenes Fahrzeug andrehen?!". Deine Eltern müssten dir dann eine Vollmacht unterschreiben, dass du das Auto verkaufen darfst, sodass der Verkäufer weiß, dass da alles ok ist.

Im übrigen darfst du es in so einer Situation auch nur mit einer Vollmacht an-/abmelden.

Aber damit du siehst, wer in der aktuellen ZUB2 als aktueller Halter eingetragen ist, müsstest du sie erstmal sehen -> also Verkäufer Feuer unterm Hintern machen.
Wenn in der aktuellen ZUB2 die Bank drinsteht, würde ich dann doch direkt bei der Bank nach einer entspr. Vollmacht anfragen (wobei das für mich so riecht, als ob die Bank sowas aus guten Gründen nicht unterschreiben wird, womit wir wieder beim Feuer unterm Hintern des Verkäufers sind...).

notting

also kurz gesagt ich wurde aufs kreuz gelegt
nun werde ich wohl den vertrag zu nichte machen müssen

weil logisch gesehn bekomme ich die teil 2 in aktueller fassung eh nicht bei

ich danke euch für die hilfe

wen doch noch paar tipps gibt ich schua rein.

er hat sein kredit schon ab bezahlt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von bachanga


also kurz gesagt ich wurde aufs kreuz gelegt
nun werde ich wohl den vertrag zu nichte machen müssen

weil logisch gesehn bekomme ich die teil 2 in aktueller fassung eh nicht bei

ich danke euch für die hilfe

wen doch noch paar tipps gibt ich schua rein.

Denn Vertrag keinesfalls zerreißen, sondern eine Rückabwicklung fordern, wenn er ZUB2 nicht rausrücken kann!

notting

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