HILFE: Automatikgetriebe -> Öl schwarz + verbrannt - Händler meint das ist okay ...
Hi!
Ich habe am 22. Juni einen Opel Vectra C Caravan 2.2DTI AT-5 gekauft.
Zum Zeitpunkt des Kaufes hatte er 59TKM runter. Ich war vor ca. 2 Wochen wegen ein paar Kleinigkeiten beim Händler und habe, nachdem ich soviel Negatives bzgl. des Automatikgetriebes gelesen habe, auch gefragt, ob schon ein Ölwechsel beim AT gemacht wurde. Der Händler verneinte das und meinte, das der Wechsel erst im November, also nach 4 Jahren, fällig wäre.
Heute morgen hatte ich einen Termin wegen einer weiteren Kleinigkeit, die auf Kulanz gemacht werden sollte, und dabei habe ich nochmal explizit nach dem Ölwechsel des AT-Getriebes gefragt, weil Opel eigentlich entweder alle 4 Jahre bzw. alle 60TKM vorschreibt.
Der Händler hat also heute morgen das Öl gewechselt (mein Wagen hat jetzt 63TKM runter) und leider war das bisherige Öl schwarz und roch verbrannt 🙁
Seine Jungs in der Werkstatt meinten, dass wäre nicht so gut, aber der Werkstattmeister hat mir später erklärt, dass das aus seiner Sicht in Ordnung wäre. O-Ton: "Das Öl verbraucht sich halt mit der Zeit und da darf es auch mal schwarz werden" ...
Ich habe dann alles möglich versucht, aber der Kerl ist nicht von seiner Meinung abzubringen.
Der Stand ist jetzt wie folgt:
- Ich habe eine Probe des alten Öles mitgenommen, für den Fall der Fälle.
- Der Händler bestätigt mir auf der Rechnung, dass der Zustand des Öls aus seiner Sicht in Ordnung ist.
Da ich den Wagen erst ganz kurz habe und da ich auch noch die 1-jährige CarGarantie habe, will ich eigentlich nicht warten bis das Getriebe sich verabschiedet, sondern am liebsten sofort etwas unternehmen.
Habt ihr ein paar Tipps für mich?
Vielleicht an Opel wenden, einen Gutachter konsultieren, einen anderen Händler aufsuchen, oder einfach alles so lassen wie es ist und hoffen und beten, dass das Getriebe lange hält ...
Vielen Dank + Gruß
Pepl
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pepl
CarGarantie ist zwar nicht schlecht, aber mit jedem Sprung über die nächste 10er Marke steigt auch mein Eigenanteil an den Materialkosten um 10%. Derzeit würde ich 20% selber tragen, d.h. wenn ein Getriebe 5.000 Euro kostet (keine Ahnung wieviel das wirklich kostet, einfach mal angenommen) muss ich jetzt schon 1.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Und das für ein Fahrzeug welches ich gerade mal vor 5 Wochen gekauft habe ...
Hast Du den Wagen von privat gekauft?
Gruß
Achim
dann hätte er wol keine cargarantie -=grins=-
Wieso denn nicht? Die CarGarantie ist übertragbar...
grüsse
Hi zusammen!
Erst mal vielen Dank für Eure Tipps.
Ich werde den Rat von Timo beherzigen und jetzt eine Mail an Opel schreiben - mal schauen was die so sagen ...
@General1977: Ich habe den Wagen beim FOH gekauft - nicht von privat.
Gruß
Pepl
Ähnliche Themen
Hallo pepl.
Zum Thema AT-Getriebe bzw. Automatiköl ist schwarz und riecht verbrannt hier ein interessanter Link:
http://www.fzth.de/
"Hilfreiches" -"Häufige Fragen" anklicken und mal durchlesen.
Gesund ist das Getriebe wohl nicht ...
Zitat:
Original geschrieben von pepl
@General1977: Ich habe den Wagen beim FOH gekauft - nicht von privat.
Dann hast Du die ersten 6 Monate nach dem Kauf sowieso überhaupt keinen Eigenanteil zu bezahlen, da der Händler Garantie geben muß. Für die nächsten 6 Monate gilt dann für den Händler eine Gewährleistungspflicht. Das bedeutet, daß die Beweislast umgekehrt ist. Du musst dann dem Händler beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf bestand. Das ist im Fall eines AT-5 Schadens bei Dir kein Problem, da Du ja sowohl die schriftliche Bestätigung hast, daß das Öl verbrannt war, als auch die Ölprobe in Deiner Hand ist. Ich würde mir, je nach dem, wie die Formulierung auf der Rechnung im Moment lautet, nochmal explizit vom Händler bestätigen lassen, daß das Öl schwarz war und verbrannt gerochen hat. So musst Du zumindest im ersten Jahr nach dem Kauf keine Selbstbeteiligung bei einer AT-5 Reparatur befürchten.
Gruß
Achim
Zitat:
Original geschrieben von general1977
Dann hast Du die ersten 6 Monate nach dem Kauf sowieso überhaupt keinen Eigenanteil zu bezahlen, da der Händler Garantie geben muß. Für die nächsten 6 Monate gilt dann für den Händler eine Gewährleistungspflicht. Das bedeutet, daß die Beweislast umgekehrt ist.
Ja, das stimmt zwar ungefähr aber was nützt das?
Ich spiele jetzt mal den Händler, ok? 😉
"Also mein Herr, wir haben Ihren Vectra jetzt 2 Tage gefahren, konnten aber keinen Fehler finden?"
"Das sich das Öl nach 3,5 Jahren dunkel einfärbt ist normal, der Geruch entsteht dadurch, weil das Auto warmgefahren wurde."
*Hintermrückenfingerüberkreuz* *Ätschibätschie!!!!*
Ich denke es wird ein ziemlicher Aufwand werden hier einen ggf. aufziehenden Mangel nachzuweisen und jetzt schon einen Anspruch daraus abzuleiten. Auf jeden Fall einen Anwalt und auch einen unabhängigen Gutachter einschalten, wer die Kosten hierfür tragen wird bleibt dann wohl eine Frage für den Richter.
Opel selbst wird, bei einem fast vierjährigen Auto in zweiter Hand, hier keine größeren Anstrengungen mehr unternehmen (ausser Verteitigungen), da bin ich mir ziemlich sicher.
Zitat:
"Also mein Herr, wir haben Ihren Vectra jetzt 2 Tage gefahren, konnten aber keinen Fehler finden?"
"Das sich das Öl nach 3,5 Jahren dunkel einfärbt ist normal, der Geruch entsteht dadurch, weil das Auto warmgefahren wurde."
Das ist schon richtig. Aber wenn das AT-5 innerhalb dieses Jahres die Grätsche macht - wovon ich angesichts des Ölzustands ausgehe - bekommt er kostenlos ein neues. Manche FOH wollen den Eigenanteil der CarGarantie vom Kunden haben, weil sie sich einfach auf deren Garantiebedingungen berufen. Ich wollte nur erklären, daß dieses Verhalten unlauter und illegal ist.
Gruß
Achim
Zitat:
Original geschrieben von general1977
Ich wollte nur erklären, daß dieses Verhalten unlauter und illegal ist.
Aber leider gängig...weils immer wieder funktioniert...
Hallo zusammen!
Ich habe gestern den Tipp von Logo2212 beherzigt und den Jungs von Fahrzeugtechnik Hetzel eine Mail geschrieben und um deren Meinung/Einschätzung gefragt.
Die schreiben mir heute, dass es für sie eindeutig die Kupplungen im Getriebe sind, die im Eimer sind.
Ich muss mich nochmal mit dem FOH unterhalten ... halte Euch auf dem Laufenden.
cu
Pepl
Moin pepi.
Gratuliere, du bist einen entscheidenden Schritt weiter.
Ich halte das für einen "versteckten Mangel"
Du solltest somit von allen Reparaturkosten freigestellt sein.
Vielleicht weiss jemand Näheres zu diesem Sachverhalt.
Hallo,
Motoröl wird mit der Zeit schwarz, nimmt Verbrennungsrückstände und heißen Metallabrieb auf. Es verbraucht sich halt.
Automatiköl ist Hydraulikflüssigkeit. Die bleibt "fast ein Leben lang" ziemlich klar und durchsichtig. Kontrolle ist fast kaum nötig. (Je öfter man nachschaut und den Meßstab mit dem "Werkstatt-Wurschtlappen" abwischt, um so eher kriegt man Dreck rein !!!).
Wenn sich das Öl merklich verfärbt, ist das Getriebe schon auf dem "Weg in den Eimer".
Zur Garantie kann ich nur sagen, daß das Getriebe mit Ach und Krach (und mit Stoßgebeten und guten Wünschen des FOH) den Ablauf derselben um ca. ein paar Wochen bzw. ein paar Monate überleben wird.
Danach beginnt der Kampf um Kulanz, Eigenanteil, Material und Arbeitslohn ...
Wenn schon Krampf, dann gleich und vorsorglich.
Ansonsten sich von Opel schriftlich geben lassen, daß das Getriebe noch mindestens 6 Jahre hält (ggf. bei regelmäßigem Ölwechsel oder Streicheleinheiten etc.).
Und dann fahren, wechseln und streicheln und hinterher den Schrieb vorzeigen!!
Gruß
bauto
Hallo zusammen!
Wollte mal einen kurzen Zwischenstand abgeben.
Mittlerweile sieht die Welt wieder etwas besser aus für mich :-)
Ich habe mittlerweile vom FOH die Rechnung auf der "Öl war schwarz und roch verbrannt" steht. Weiterhin habe ich gestern mit einem Anwalt telefoniert, der sich in Sachen KFZ-Recht auskennt.
Das weitere Vorgehen sieht wie folgt aus:
- Ich hole mir nochmal von einem KFZ-Sachverständigen (habe einen im Bekanntenkreis) eine "ofizielle" Meinung
- Mit den Fakten gehe ich dann zum FOH und versuche das ganze mit ihm friedlich zu regeln (ich unterstelle dem FOH nämlich nicht, dass er mir das Fahrzeug mit dem Mangel absichtlich verkauft hat - hätte er dies tun wollen, hätte er quasi als Serviceleistung vor dem Verkauf noch das AT-Öl gewechselt)
- Sollte der FOH nicht auf eine friedliche Lösung eingehen, werden wir den Rechtsweg beschreiten und ein Beweissicherungsverfahren (so der Anwalt) eröffnen, wo das ganze dann rechtlich beackert wird. Sollte sich dann rausstellen, dass es sich hier um einen verdeckten Mangel beim Kauf handelt, läuft das Ganze auf Wandlung oder Reparatur/Austausch des AT raus.
Ich will den Wagen auf jeden Fall behalten und hoffe, dass der FOH entsprechend entgegenkommend ist - ich bin auch nicht scharf auf Wandlung o.ä. - mir würde auch eine Generalüberholung des AT reichen ...
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
cu
Pepl
Hallo,
nicht schlecht was Du in der Zwischenzeit auf die Beine gebracht hast! Auf die Meinung des Gutachters bin ich schon neugierig. Von wo ist der Anwalt? Ein ADAC Anwalt? Ich suche nämlich einen guten Kfz-Anwalt.
Tach zusammen!
Ich wollte mal wieder einen Zwischenstand für alle Interessierten abgeben.
Sind ja mittlerweile einige Wochen ins Land gegengen und das Theme ist immer noch nicht durch ...
Na ja, nach sehr zähem Warten auf Reaktionen seitens des FOH und einigem Hin und Her hat der FOH es geschafft, dass letzte Woche ein Gutachter kam und meinen Dicken mit seinem Getriebe unter die Lupe genommen hat.
Heute rief mich der FOH an um mir mitzuteilen, dass ich eine neues Getriebe auf Kulanz bekomme. Allerdings meinte er aber, dass ich 700 EUR Eigenanteil bezahlen müsste. Auf meine Rückfrage warum, meinte er wegen der Wertsteigerung des Fahrzeuges. Ich habe erstmal zugestimmt, allerdings mit dem Vorbehalt, dass er 1. nochmal mit seinem Chef reden sollte wegen Kostenteilung und das ich 2. auf jeden Fall noch einmal einen Anwalt kontaktieren wollte um das Ganze aus rechtlicher Sicht zu beleuchten.
Ich konnte nämlich eigentlich nicht glauben, dass ich für einen beim Kauf "verdeckten/versteckten" Mangel, der nun behoben wird, auch noch Geld als Eigenanteil bezahlen muss...
Ich habe dann über die Anwaltshotline meiner Rechtschutzversicherung einen Anwalt gesprochen und ihm alles erklärt. Er meinte das mit dem Eigenanteil wäre totaler Blödsinn. Wenn ich beweisen könnte, dass es sich hier um einen versteckten Mangel handelt, der zum Zeitpunkt des Kaufes schon da gewesen ist (und das kann ich ja glücklicherweise), dann muss der Händler über seine Gewährleistung ALLE Kosten tragen.
Das habe ich dann dem Werkstattmeister mitgeteilt, der daraufhin sehr kurz angebunden gesagt hat, dass es in Ordnung wäre und das er nun das Getriebe bestellt ...
Mal schauen wie und vor allem wann es weiter geht (angeblich ist das Getriebe nächste Woche da und soll dann eingebaut werden). Und mal schauen, wie der Händler sich mir gegenüber verhält. Bislang war er immer sehr fair - hat mir immer ein Fahrzeug gestellt, wenn meines bei ihm war...
Na ja, ich hoffe das Thema ist bald durch, es reicht langsam.
cu
Pepl