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Hilfe!!! Auto 2 Tage nach Kauf kaputt

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 10. Mai 2018 um 17:14

Hallo ihr lieben ich bin ganz neu hier und versuche mal hier mal mein Problem zu "lösen"

ich habe mir letzte Woche montag mein Traum erfüllt und mir endlich mein Audi geholt

Audi A4 Avant, Automatik

3.0 V6

229865 km runter EZ 11/2001

3900€

TÜV 08/2018

ich habe lange nach diesem auto gesucht und hier bei uns bei einem händler gefunden, wir haben dann eine probefahrt gemacht und es warr alles in ordnung kein klappern kein ruckeln etc.

der verkäufer vericgerte uns das dass auto in einem top zusand ist er war am freitag erst in der werkstatt und hat die klima nochmal auffüllen lassen sowie eine glühbirne wechseln lassen.

 

Dann ging es an den Kaufvertag. es steht drin "keine garantie, keine Rücknahme, Auto mit mängel an bastler verkauft"

er begründete das mit dem alter und mit der Kilometer Leistung, technisch sei er jedoch tip top

Am dientag dann die erste größere Spritztour gemacht und bei Tempo 150 merkte ich beim bremsen das ich ins leere bremse und das auto nur langsam zum stillstand kam.

also mittwoch gleich in die werkstatt und die hat mir die weiterfahrt erstmal untersagt folgende möngel wurden gefunden:

Bremsbelag hinten recht ist gleich 0 da ist nichts mehr drauf

alle 4 querlenker der Vorderachse sind kaputt

antriebsmanschetten vorne sind auch kaputt

desweiteren funktioniert die Xenon reinigungsanlage nicht

was mach ich nun ????

ich weiß selber das wir ganz schön blauäugig waren :mad: und selber schuld sind aber er kann mir doch kein verkehrssicheres Auto zu dem preis verkaufen.

ich müsste jetzt knapp 2000€ rein stecken das ich wieder tüv bekomme.

ich bin so hilflos momentan :confused:

Beste Antwort im Thema

Ganz einfach: Fahr zurück zum Händler, stell ihm das Auto auf den Hof und gebe ihm Gelegenheit zum Nachbessern. Auch wenn es dem Händler nicht gefällt, er MUSS dir eine ganz normale 1jährige Gewährleistung auf das Auto geben. Alles andere ist rechtswidrig. Selbst wenn es im Vertrag so festgehalten wurde, es ist nicht rechtens. Es gibt Gesetze, die das regeln, und gegen die hat er verstoßen. Es gibt auch keinen "Bastler"-Kaufvertrag. Diese Klausel im Kaufvertrag ist ebenfalls nicht gültig. Außerdem noch was: Wenn er dich nicht EXPLIZIT auf die Mängel hingewiesen hat und die Mängel nicht im Einzelnen im Vertrag aufgelistet sind, ist der Vertrag nicht nur ungültig sondern das ist meines Wissens sogar eine Straftat (Arglist), weil das Auto in diesem Zustand definitiv NICHT fahrtauglich ist. Du gefährdest nicht nur dich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Fahr hin und mach ihm das klar. Wenn er darauf nicht anspringt, könntest du einen Anwalt hinzuziehen, du würdest auf alle Fälle Recht bekommen. Ansonsten wandele den Vertrag, nimm dein Geld wieder mit und Kauf dir einen Wagen, der OK ist.

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Hallo,

erstmal willkommen in diesem tollen Forum!

Naja, wenn Du diese 2000€ nicht aufbringen kannst dann würde ich

den Wagen wieder weiter verkaufen.

Und zwar mit den gleichen Bedingungen wie Du ihn gekauft hast.

Es hatte schon seinen Grund warum er ihn an Bastler abgeben wollte!

Wer sich auskennt bekommt den auch billiger wieder Verkehrssicher.

Übrigens bin ich mir nicht sicher ob Du den Vertrag hier mit den Händlerdaten

ablichten darfst!

Themenstarteram 10. Mai 2018 um 17:42

Danke ramon für deine Antwort ich habe die Bilder lieber mal gelöscht!

 

Aber ich bekomm doch für das Auto nichts mehr wenn ich den verkaufe! Hab ich keine Chance mehr bei dem Händler?!

 

Ich kann den doch nicht verkaufen als wenn der top in Ordnung ist, dann passiert was auf der Fahrt und ich bin schuld

Ganz einfach: Fahr zurück zum Händler, stell ihm das Auto auf den Hof und gebe ihm Gelegenheit zum Nachbessern. Auch wenn es dem Händler nicht gefällt, er MUSS dir eine ganz normale 1jährige Gewährleistung auf das Auto geben. Alles andere ist rechtswidrig. Selbst wenn es im Vertrag so festgehalten wurde, es ist nicht rechtens. Es gibt Gesetze, die das regeln, und gegen die hat er verstoßen. Es gibt auch keinen "Bastler"-Kaufvertrag. Diese Klausel im Kaufvertrag ist ebenfalls nicht gültig. Außerdem noch was: Wenn er dich nicht EXPLIZIT auf die Mängel hingewiesen hat und die Mängel nicht im Einzelnen im Vertrag aufgelistet sind, ist der Vertrag nicht nur ungültig sondern das ist meines Wissens sogar eine Straftat (Arglist), weil das Auto in diesem Zustand definitiv NICHT fahrtauglich ist. Du gefährdest nicht nur dich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Fahr hin und mach ihm das klar. Wenn er darauf nicht anspringt, könntest du einen Anwalt hinzuziehen, du würdest auf alle Fälle Recht bekommen. Ansonsten wandele den Vertrag, nimm dein Geld wieder mit und Kauf dir einen Wagen, der OK ist.

Du solltest den vermeindlichen Käufer dann schon auf die festgestellten Mängel

hinweisen!

Ich glaube schon das Du den wieder losbekommst, ist ja kein Diesel :D.

Über diesen Motor habe ich noch nicht viel schlechtes gelesen.

Themenstarteram 10. Mai 2018 um 17:54

Zitat:

@Andy B7 schrieb am 10. Mai 2018 um 19:48:42 Uhr:

Ganz einfach: Fahr zurück zum Händler, stell ihm das Auto auf den Hof und gebe ihm Gelegenheit zum Nachbessern. Auch wenn es dem Händler nicht gefällt, er MUSS dir eine ganz normale 1jährige Gewährleistung auf das Auto geben. Alles andere ist rechtswidrig. Selbst wenn es im Vertrag so festgehalten wurde, es ist nicht rechtens. Es gibt Gesetze, die das regeln, und gegen die hat er verstoßen. Es gibt auch keinen "Bastler"-Kaufvertrag. Diese Klausel im Kaufvertrag ist ebenfalls nicht gültig. Fahr hin und mach ihm das klar. Wenn er darauf nicht anspringt, könntest du einen Anwalt hinzuziehen, du würdest auf alle Fälle Recht bekommen. Ansonsten wandele den Vertrag, nimm dein Geld wieder mit und Kauf dir einen Wagen, der OK ist.

Danke Andy für deine Antwort!

Gibt es irgendwo eine Rechtsgrundlage wo das so drin steht das er mit die Gewährleistung geben muss?

am 10. Mai 2018 um 17:55

Wenn du es von einem Händler hast ist doch ok, bring die Kiste hin und lass die Mängel abstellen, will er nicht muss er dir dein Geld zurück geben. Die Klauseln im Vertrag sind wirkungslos. Er kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Er kann sie bei Gebrauchten maximal auf 1 Jahr begrenzen.

Mit Mängeln verkauft... das kann er ja machen und wäre auch ok, aber dann muss er die Mängel auch benennen und dir nicht erzählen das Auto sei im Top Zustand. Denn so hat er dir alle Mängel verschwiegen, eine arglistige Täuschung war das.

Aber lass mich raten, Fähnchenhändler mit Migrationshintergrund? Da wird dann nichts ohne Anwalt und viel Zeit gehen.

Und für das nächste mal, bei einem Autokauf und selbst keiner Ahnung, geht man mit dem Karren zum TüV und lässt einen Gebrauchtwagencheck machen. Der kostet zwar, aber dann weißt du genau was Sache ist. Ich kaufe auch kein Auto ohne so einen Check. Und vorher unterschreibt man nichts und zahlt auch nichts. Seriöse Händler bieten das übrigens von sich aus an.

Schau mal hier:

https://www.ihk-regensburg.de/.../1395008#titleInText0

BGB Paragraph 434 und andere (evtl. folgende) sollten dafür zuständig sein. Sorry, bin kein Rechtsexperte, Google hilft dir da aber auf alle Fälle.

Außerdem kannst du dich sogar kostenlos von einem Anwalt beraten lassen, wenn du ADAC Mitglied bist. Frag da auch mal nach.

Hilfreiche Beiträge dürfen gerne mit einem Klick aufs DANKE belohnt werden. ;)

Der Bremsenmangel hats aber in sich! Den würde ich fast mit Strafanzeige drohen.

Fahrwerk kostet schon einiges, aber wenn gemacht, dann hast Du noch Jahre Freude dran. Der Motor gilt als robust, aber Vorsicht beim Kerzenwechsel, nicht dass das Gewinde im Alukopf zermurkst wird.

Scheinwerferreinigungsanlage: Vermutlich ist die Pumpe (Stoßstange muss ab, Fahrerseite) vergammelt, ist bei meinem B7 auch der Fall, aber bislang hatte ich bei der HU immer deswegen Glück, da es bisher nie geprüft wurde.

Themenstarteram 10. Mai 2018 um 20:00

Ich werde morgen früh zum Händler fahren und den Sachverhalten klären. Ich bin ehrlich....ich habe momentan die 2000€ nicht um das reparieren zu lassen. Ich hoffe er nimmt das Auto zurück sonst wird mit nur der Weg zum Anwalt bleiben.

 

Gerade das mit der Bremse ist das was mich ärgert. Wenn ich mir vorstelle ich hätte meine Kinder drin gehabt und ich hätte das Fahrzeug nicht unter Kontrolle gebracht. Oh Gott ich will mir gar nicht ausmalen was alles hätte passieren können

Bestätigt wie immer leider die Regel: Gebrauchtwagenhändler sind die unterste Schublade der Menscheit, mag Ausnamen geben wie Autohus zb. Aber Händler die Fahrzeuge wie unsere anbieten sind um es vorsichtig auszudrücken gekonnt in Umgang mit der Lüge und denn betrug.

Bremsen ins leere wird nicht an den Bremsbelägen liegen, viel mehr wird der HBZ im arsch sein wenn das Pedal durchfällt.

Auch Bremsen ohne Beläge bremsen recht gut, selbst probiert :D

Das das Fahrwerk hin ist ist normal bei der Laufleistung, ist der Wagen ansonsten in Ordnung kann man noch lange Spaß an ihm haben, allerdings Getriebeöl wechseln.

Mit freundlichen Grüßen

Du solltest sofort - wenn er nicht einlenkt - zum Anwalt, wenn es so ein Fähnchenhändler ist und so schnell wie möglich einen pfändbaren Titel erwirken, denn solche Händler hauen oft schnell ab. Dann hast du zwar recht, aber kein Geld...

Ich würde von ihm sofortige Rücknahme verlangen oder Nachbesserung mit Sicherheitsleistung (2000EUR an dich, Rückzahlung nach Erhalt des reparierten Autos). Sag ihm, dass nur das geht, sonst stellst du noch am selben Tag Strafanzeige wegen Arglist.

Gebrauchtwagenhandel ist echt nen Drecksgeschäft, musste ich auch erfahren ;)

@"Dann ging es an den Kaufvertag. es steht drin "keine garantie, keine Rücknahme, Auto mit mängel an bastler verkauft"

Bei solchen Angaben in einem Kaufvertrag von einem Gebrauchtwagenhändler sollte man immer skeptisch sein!

Es ist ja schon Jahre lang bekannt das mancher Händler mit solchen Tricks versucht alles auf den Käufer zu schieben!

Wie hier schon geschrieben wurde sollte man vor einem Kauf den Wagen von einem Sachverständigen prüfen lassen!

Alle Mängel kann man damit auch nicht ausschließen aber solche wie in diesem Fall bestimmt.

Desweiteren würde es mich nicht wundern wenn an der Klimaanlage auch was ist!

Kein Händler macht einfach so eine befüllung!

Ausserdem vermute ich das es sich um eine Multitronic handelt(wenn kein Quatro).

Dann sollte man im Service Heft den Ölwechsel prüfen ob dieser spätestens alle 60tkm durchgeführt wurde.

Ich fahre selbst dieses Getriebe mache aber alle 30tkm den Ölwechsel. Mitlerweile 210tkm auf der Uhr.

Bin mal gespannt was der Verkäufer zu sagen hat, zu dem "Top Fahrzeug".

Im Zweifel dann mal mit Anwalt Zivilrechtlich und Strafrechtlich mit Polizei und Strafanzeige Betreff Betrugs drohen. Brauch kein Händler.

 

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