Hilfe!! Auffahrunfall

Hallo!!

Hatte heute das erste mal ein Auffahrunfall in meinem Leben. Sprich, mir ist jemand ins Auto hinten rein gefahren (in der hinteren Stoßstange ist jetzt ein eigroßes Loch und ein Abdruck vom der Kennzeichenumrandung ). Unfallverursacher hat gleich die Schuld eingestanden. Polizei ist gekommen und hat das Unfallprotokoll aufgenommen und der Verursacher musste gleich 35 Euro Strafe zahlen.

Nun ist die Frage wie weiter? Der Polizist hat gesagt, der Unfallverursacher soll dies seine Versicherung melden und die würden sich bei mir melden. Mein Vater sagt, nee ich soll selber bei der Gegnerischen Versicherung anrufen hmm...Was ist richtig? Mein Auto ist erst 4 Jahre alt und hat nur 12T Km runter. Was kann ich gelten machen, da ich auf das Auto angewiesen bin?

Bin für jeden Tipp Dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


Hallo Trick27
 
Wichtig ist auch immer zu verstehen, wer hier welche Interessen vertritt.
 
Wenn du einen Gutachter fragst, was zu machen ist, wird die Antwort immer "Gutachten" sein.
 
Das muss für dich dann natürlich nicht immer das beste sein.
Es gibt in der Praxis genug Fälle, bei denen ein Kostenvoranschlag für dich wesentlich besser ausfallen wird.
 
Also hier immer Augen auf, von wem der Tipp kommt 😉

Geschrieben von Hacklfrosch1 um 16:41 Uhr

Keinen Kostenvoranschlag machen lassen!

Du sag mal:

Warum ?

Warum lässt du nicht einfach mal die Finger von der Tastatur, wenn du vom Thema keine Ahnung hast?

Merkst du eigentlich nicht, dass du dich hier zum Kasper machst?

Merkst du das wirklich nicht ?

Wie oft willst du dich hier denn noch Blamieren?

Du geht den Usern hier im Versicherungsforum sowas von auf die Nerven mit deinen sinnlosen und falschen Postings, das ist doch echt nicht mehr normal !!

Von welcher Praxis faselst du hier. Welche Praxis hast du denn in der Schadenwelt ?

Null niente nix, gar nix Praxis hast du

Du bist einfach nur ein Schwätzer.

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hast du die versicherung des gegners? oder dessen daten? wenigstens das kennzeichen? ist dein wagen noch fahrbereit?

Wenn du das Kennzeichen hast, dann ruf den Zentralruf der Versicherungen an und lass dir die Daten der Versicherung geben.

Dort meldest du den Schaden - macht nichts, wenn der Unfallgegner selber parallel den Schaden meldet.

Dann lässt du dir einen Kostenvoranschlag machen und wenn dies der Versicherung nicht reicht suchst du dir einen Gutachter - keinen von der Versicherung aufdrängen lassen.

Was dir Zusteht geht dann aus dem Gutachten hervor.

Namen der Versicherung habe ich leider nicht. Unfallverursacher ist aber nicht Halter des Fahrzeuges, sondern dieser gehört der Firma des Unfallverursachers. Macht das ein unterschied?

Kostet mich ein Kostenvoranschlag etwas, wenn ich zur meiner Werkstatt des Vertrauens fahre??

Habe nur Angst das mein Auto dadurch an Wert verliert und als Unfallfahrzeug gilt 🙁

Keinen Kostenvoranschlag machen lassen!

Einfach nur die Werkstatt kurz drüber schauen lassen und die Schadenhöhe kurz schätzen lassen.

Wenn die sage, es werden über 1500,- €, dann einen Gutachter selber beauftragen.

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Den Namen der Versicherung erfährst du wie gesagt über den Zentralruf der Versicherungen - dort brauchst du nur das Kennzeichen des Unfallgegners und erfährst alles weitere.

0800 2502600

Nicht ohne Anwalt!!!

der steht dir kostenlos zu!! ein unabhängiger Gutachter steht dir auch zu.

@Trick27

Zunächst einmal:

die sogenannte Bagatelschadengrenze liegt bei 750 Euro.

Bei Schäden bis 750 Euro reicht in der Regel ein KVA zum Nachweis der Schadenhöhe aus.

Es sei denn, dein Auto wäre älter und es käme ein Totalschaden in Betracht.

Das ist aber bei dir sicher nicht der Fall.

Du hast nun zwei Möglichkeiten.

Entweder du rufst bei der Versicherung an und akzeptierst einen Sachverständigen, welcher von der Versicherung beauftragt wird, oder du beauftragst selber einen Sachverständigen den du dir dann selber aussuchen kannst.

Da die Schuldfrage hier geklärt ist, kanst du bei dem Sachverständigen eine Abtretung unterschreiben so dass dieser sein Honorar mit der Versicherung direkt abrechnet und du nicht in Vorkasse treten musst.

Bei dem Sachverständigen von der Versicherung musst du so eine Abtretung nicht unterschreiben, da dieser im Auftrag der Versicherung handelt und seine Rechnung dann auch auf die Versicherung ausstellt.

Oder er ist dort angestellt, dann gibt es gar keine Rechnung 😉

Steht die Schadenshöhe fest, kannst du entscheiden, ob du den Schadensfall "fiktiv", also auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest, oder ob du das Auto in der Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen willst.

Beides ist möglich und deine freie Entscheidung.

Eventuell kommt hier ein merkantiler Minderwert in Frage, dass hängt aber von Schaden und den Reparaturkosten ab.

Das muss man dann sehen. Ob eine Wertminderung anfällt oder nicht, stellt der jeweilige Sachverständige dann in seinem Gutachten fest.

Lass dir das in Ruhe durch den Kopf gehen und entscheide dann selber, was du machen möchtest.

Hast du noch Fragen melde dich hier gern noch einmal.

Aber bitte glaube nicht alles und jedem der hier im Versicherungsform zum Experten mutiert.

Lies ein wenig im Versicherungsform, und wirst sehr schnell feststellen, wer hier etwas vom Thema versteht
und wer nur über Google- Wissen verfügt und eigentlich ohne profundes Fachwissen nur rumlabert.

Danke Dir Delle!! Bin jetzt etwas schlauer 🙂 Was denkst Du, wird diese Angelegenheit zeitlich in Anspruch nehmen?

Die Besichtung und Gutachtenerstellung dürfte kein Problem sein.

Das ist in zwei oder drei Tagen vom Tisch.

Die komplette Schadenregulierung wird zwischen 4 bis 6 Wochen dauern.

Je nach dem, wie hoch der Schaden ist, wie dein Entscheidung ausfällt
(Reparatur oder Abrechnung auf GA Basis) und (leider) auch welche Versicherung
hier regulieren muss. Da gibt es nämlich solche und jene.........😉

Hallo Trick27

Wichtig ist auch immer zu verstehen, wer hier welche Interessen vertritt.

Wenn du einen Gutachter fragst, was zu machen ist, wird die Antwort immer "Gutachten" sein.

Das muss für dich dann natürlich nicht immer das beste sein.
Es gibt in der Praxis genug Fälle, bei denen ein Kostenvoranschlag für dich wesentlich besser ausfallen wird.

Also hier immer Augen auf, von wem der Tipp kommt 😉

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


Hallo Trick27
 
Wichtig ist auch immer zu verstehen, wer hier welche Interessen vertritt.
 
Wenn du einen Gutachter fragst, was zu machen ist, wird die Antwort immer "Gutachten" sein.
 
Das muss für dich dann natürlich nicht immer das beste sein.
Es gibt in der Praxis genug Fälle, bei denen ein Kostenvoranschlag für dich wesentlich besser ausfallen wird.
 
Also hier immer Augen auf, von wem der Tipp kommt 😉

Geschrieben von Hacklfrosch1 um 16:41 Uhr

Keinen Kostenvoranschlag machen lassen!

Du sag mal:

Warum ?

Warum lässt du nicht einfach mal die Finger von der Tastatur, wenn du vom Thema keine Ahnung hast?

Merkst du eigentlich nicht, dass du dich hier zum Kasper machst?

Merkst du das wirklich nicht ?

Wie oft willst du dich hier denn noch Blamieren?

Du geht den Usern hier im Versicherungsforum sowas von auf die Nerven mit deinen sinnlosen und falschen Postings, das ist doch echt nicht mehr normal !!

Von welcher Praxis faselst du hier. Welche Praxis hast du denn in der Schadenwelt ?

Null niente nix, gar nix Praxis hast du

Du bist einfach nur ein Schwätzer.

Habe jetzt von dem Zentralruf der Versichten die Versicherungsdaten vom Unfallverursacher erhalten.

Hat jemand erfahrung mit der Generali Versicherungs AG in München? Habe von der noch nie gehört.

Moin,

ist ein Italiener, der sich einige deutsche Versicherer einverleibt hat.

Zitat:

Original geschrieben von wobPower


Nicht ohne Anwalt!!!

der steht dir kostenlos zu!! ein unabhängiger Gutachter steht dir auch zu.

Hab mal eine Kleinigkeit gestrichen!

Wieso schreist du hier nach einem Anwalt?

Hier liegt ein einfacher Auffahrunfall mit klarer Schuldverteilung vor.

Delle hat schon (fast) alles zum Thema geschrieben.
Muss nur noch ergänzt werden, dass die Werkstatt des Vertrauens den Schaden auf GA-Basis repariert und der TE nichts mit der VS regeln muss. Außer natürlich den eventuell im GA erwähnten Wertminderungsbetrag plus seine Aufwandsentschädigung bei der VS anfordern muss. Dafür reicht jedoch ein kleiner Brief an die VS.

P.S.: es soll auch schon Fälle gegeben haben wo ein Rechtsanwalt die ganze Sache nur verzögert hat, weil einfach mehr Schriftverkehr hin und her geht!

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