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Hilfe Altes Kennzeichen!

Opel

Hallo hab eine Frage nach vergeblicher suche im Internet, hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe mir ein neues Auto gekauft und möchte nun die alten Kennzeichen (ohne das Blaue D Zeichen vorne) von miner Tante (zuletzt angemeldet 1984) wieder Benutzen. Würde das gehen? Oder Akzeptiert dich Zulassungsstelle nur noch die neuen Kennzeichen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von quali


Zumindest sind die Kennzeichen mit den Cocnac Sternen, unter denen auch die Sterne der Pleitestaaten Griechenland, Pornogal ....kurz PIG...usw. sind, für Oldtimer ein Schandfleck.

So, so. Welcher der 12 Sterne steht denn für welchen der 27 Staaten?

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Natürlich kann er da keine Rechtsgrundlage ableiten.

Aber ich sage, auf Zulassungsstellen gibt es nichts was es nicht gibt...

Es gibt schon Zulassungsstellen die ziehen kurze Motorradnummern
ein wenn der Halter das neue kleine Kennzeichen haben möchte.
Er kann es haben - aber nicht mit der ganz kurzen Nummer.

Frankfurt:
Ah deswegen will Frankfurt das Fahrzeug vorher unbedingt sehen. 🙂
Die Grundlage ist klar (§6 FZV) und theoretisch könnte es jede Zulassungsstelle so machen. Oder müßte es jede genauso machen? Was meinst du?

Köln:
Ich empfehle dir mal nachzuschauen was Köln zum Thema "Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen" von sich gibt. Das ist Karneval pur und auch nicht wirklich vom Gesetz gedeckt.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Es gibt schon Zulassungsstellen die ziehen kurze Motorradnummern
ein wenn der Halter das neue kleine Kennzeichen haben möchte.
Er kann es haben - aber nicht mit der ganz kurzen Nummer.

Was auch vollkommen korrekt ist. Denn die Änderung der FZV beinhaltete, dass nur noch Kombinationen mit XX 00 ausgegeben werden dürfen. Selbst ein X 000 (was von der Länge her ja genau gleich wäre), wäre demnach nicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Frankfurt:
Ah deswegen will Frankfurt das Fahrzeug vorher unbedingt sehen. 🙂
Die Grundlage ist klar (§6 FZV) und theoretisch könnte es jede Zulassungsstelle so machen. Oder müßte es jede genauso machen? Was meinst du?

Ich gehe davon aus, dass du Absatz 8 meinst. Meiner Meinung nach bezieht sich das nur auf Importfahrzeuge, für die erstmals für ein bestimmtes Fahrzeug eine deutsche Zula II ausgestellt wird. Ergibt sich meiner Meinung nach aus dem Aufbau des § 6 FZV. Demnach muss es die Zulassungsstelle machen ("IST...zu identifizieren"😉. Könnte man natürlich auch anders sehen, dazu gibts aber Kommentare und ich habe keinen unter meinem Kopfkissen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Köln:
Ich empfehle dir mal nachzuschauen was Köln zum Thema "Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen" von sich gibt. Das ist Karneval pur und auch nicht wirklich vom Gesetz gedeckt.

Da ich nicht dort wohne, betrifft mich das ja nicht 🙂 Aber die Verantwortung trägt am Ende sowieso der Fahrer oder Halter und nicht die Zulassungsstelle. Ist halt doof, wenn die falsche Infos rausgeben...

Jein, das Motorrad wird in diesem Fall nicht neu zugelassen.
Es muß nur ein neues Kennzeichen geklebt werden - so als wäre es bei einem Umfall verbogen oder würde unschön aussehen. 😉
(in alter Größe würde es neu beklebt werden)

Manche Zulassungsstellen interpretieren das als §8 (2)

Zitat:

(2) Die Zulassungsbehörde kann die zugeteilte Erkennungsnummer von Amts wegen oder auf Antrag ändern ...

Man könnte es einfach neu kleben - oder man "kann" es auch einziehen.

Je nach Laune äh Interpretation.

Frankfurt:

Richtig - ok du kennst dich aus. 😁

Zitat:

(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

Glaub mir, die interpretieren das so:

Zitat:

Wichtiger Hinweis: Bei Umschreibung mit Halterwechsel besteht generelle Vorfahrtspflicht. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihr Fahrzeug vorfahren müssen.

http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2947&_ffmpar

[_id_inhalt]=58359

Da hatte ich schon Schriftverkehr - aber gegen diese Interpretation kann man nichts machen.

Köln:
die Zulassungsstelle Köln interpretiert
Reservierung = Zuteilung
Bei der Reservierung in Köln muß aber nicht einmal der Name angegeben werden. Geschweige denn die Fahrgestellnummer was machbar und auch noch einleuchtend wäre.

Im Prinzip geht Köln dann im weiteren Verlauf davon aus, daß der Schilderhersteller die Daten desjenigen speichert.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Es ist ein klarer Verstoß gegen geltende Regelungen, dafür gibt es keinerlei gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Und selbst wenn das mal irgendwo so gemacht wurde, kann der TE keinen Anspruch für sich daraus ableiten.

In Düsseldorf ist/war es möglich. Aber das entscheidet der Bearbeiter. Die Schilder ohne Eurozeichen kann man beim Schildermacher noch immer drucken lassen.

Ich hoffe nur, das die Schilder dann auch gülltig sind, obwohl die Plaketten drauf sind, wenn man sie ja nicht verwenden darf. 😕

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Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Es ist ein klarer Verstoß gegen geltende Regelungen, dafür gibt es keinerlei gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Und selbst wenn das mal irgendwo so gemacht wurde, kann der TE keinen Anspruch für sich daraus ableiten.
In Düsseldorf ist/war es möglich. Aber das entscheidet der Bearbeiter.

Dann entscheidet er das ohne gesetzliche Grundlage. Im Fall des Falles steht er dafür gerade. Wenn er meint, dass er das verantworten kann, was klar GEGEN die FZV ist, ist das sein Bier. Ist nicht mein Job... Und nur weil es irgendein beliebiger Sachbearbeiter in Düsseldorf so entscheidet, ist das noch lange nicht bindend für den Rest der Republik.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Ich hoffe nur, das die Schilder dann auch gülltig sind, obwohl die Plaketten drauf sind, wenn man sie ja nicht verwenden darf. 😕

Nein, die Schilder sind nicht gültig. Siehe Anlage zur FZV. Da sind die zulässigen Kennzeichen eindeutig definiert und abgebildet...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ich weiß von Oldtimern mit neuen (alten) Schildern.
Und nicht nur nochmal foliert sondern komplett neu.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Es ist ein klarer Verstoß gegen geltende Regelungen, dafür gibt es keinerlei gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Dann entscheidet er das ohne gesetzliche Grundlage. Im Fall des Falles steht er dafür gerade. Wenn er meint, dass er das verantworten kann, was klar GEGEN die FZV ist, ist das sein Bier.

Es gibt unter gewissen Voraussetzungen schon die Möglichkeit ein altes Kennzeichen zu bekommen, zumindest wenn man ein H-Kennzeichen hat und in Bremen wohnt.

Quelle: http://deuvet.de

Zitat:

Als erstes Bundesland hat nun der traditionell oldtimerfreundliche Stadtstaat Bremen reagiert.
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa der freien Hansestadt hat eine Ausnahmeregelung für Oldtimer mit H-Kennzeichen erlassen.

Danach können auf Antrag Halter dieser Fahrzeuge Kennzeichenschilder mit alter Schriftart und ohne blaues Eurofeld erhalten.

Leider wohne ich in einem anderen Bundesland, sonst hätte mein Oldi schon ein altes Kennzeichen.

Für Nicht-Oldies wird das aber wohl nix.

Zitat:

Original geschrieben von Tanea



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Dann entscheidet er das ohne gesetzliche Grundlage. Im Fall des Falles steht er dafür gerade. Wenn er meint, dass er das verantworten kann, was klar GEGEN die FZV ist, ist das sein Bier.
Es gibt unter gewissen Voraussetzungen schon die Möglichkeit ein altes Kennzeichen zu bekommen, zumindest wenn man ein H-Kennzeichen hat und in Bremen wohnt.

Zitat:

Als erstes Bundesland hat nun der traditionell oldtimerfreundliche Stadtstaat Bremen reagiert.
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa der freien Hansestadt hat eine Ausnahmeregelung für Oldtimer mit H-Kennzeichen erlassen.

Danach können auf Antrag Halter dieser Fahrzeuge Kennzeichenschilder mit alter Schriftart und ohne blaues Eurofeld erhalten.

Und nochmals: diese "Ausnahmegenehmigung" ist ein Witz. Die FZV sieht KEINEN Fall vor, für die eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt werden könnte. Der Senator handelt OHNE Rechtsgrundlage, die FZV gilt auch für das Land Bremen. Man kann da nicht nach Gutdünken irgendwelche Ausnahmegenehmigungen erteilen. Und auch hier NOCHMALS der Hinweis: nur weil das in Bremen so ist, entfaltet das NULL Wirkung für die anderen Zulassungsstellen in Deutschland....

Nix anderes sagen wir doch.

- In Brandenburg bekommst du kein Kennzeichen mehr mit ner 88 irgendwo drin.

- In Bremen bekommt man alte Kennzeichen für Oldtimer.

- Im Hochtaunuskreis bekommt man die neuen kleinen Kennzeichen für Motorräder nicht gestempelt (nur gestempelt!) wenn das Motorrad ein kurzes Kennzeichen hat - in ZZ schon.
http://www.hochtaunuskreis.de/.../...und+gro%C3%9Fen+Kennzeichen+.html

- In Hessen kann man innerhalb des Landes seine alten Kennzeichen komplett mitnehmen bei Umzug.

- In Frankfurt mußt du dein Auto vorführen.

- In Köln gilt eine Reservierung als Zuteilung.

- In XX hängen sie immer noch an Kennzeichengruppen für Stadt und Land.

- In YY hängen sie dir als Service an deinen Brief einen Zettel ran wenn du dessen bisheriges Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug benutzt. Woanders nicht.

- In XYZhausen aufm Dorf mußt du 1 Tag warten bis dein Kennzeichen frei ist - kannst nicht gleich das nächste anmelden.

- in GGG werden keine sechsstelligen (GGG-ES 5) Kennzeichen mehr an PKW ausgegeben - wer noch welche hat kann sich freuen und darf nie abmelden sonst sind sie weg.

...

Es ist bei einer Zulassung alles abhängig von Interpretationen und Lustigkeiten der jeweiligen Zulassungsstelle oder Landes.
Man muß immer fragen wie es gehandhabt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Es ist bei einer Zulassung alles abhängig von Interpretationen und Lustigkeiten der jeweiligen Zulassungsstelle oder Landes.
Man muß immer fragen wie es gehandhabt wird.

Aber für einige Sachen gibt es einen Spielraum, für andere Sachen nicht. Die Beispiele hier waren nahezu alle falsch, wenn es darum geht, einen möglichen Ermessensspielraum auszuloten. Dass es immer lokale Unterschiede gibt, ist mir schon klar. Nur sollte man nicht den Fehler machen, irgendwelche Regelungen als erlaubt und zulässig innerhalb der FZV darzustellen, bloß weil die eine oder andere Zulassungsstelle das so handhabt. Die FZV ist eigentlich ziemlich eindeutig, nur glauben halt einige Zulassungsstellen immer noch, dass die FZV nicht so verbindlich ist als dass man nicht auch lokale Eigenheiten erlauben kann (die aber eben GERADE nicht zulässig sind...). Mit der Begründung "das machen die in ... aber auch so" wird man immer runterfallen...

Vielleicht wäre etwas weniger Föderalismus bei der Zulassung gar nicht so schlecht... 😉 😁

Es hilft nur fragen wie es gehandhabt wird.

Edit:
Problemfall:

Wie interpretierst du nach der FZV die Umstempelung von kurzen Motoradkennzeichen auf neue kleine Nummernschilder?
So als ob das alte Nummernschild kaputt wäre - sonst nichts.

"Zwangsweise" Umkennzeichnung wenn neu und klein gewünscht oder würdest du das stempeln?

Interpretation Hochtaunuskreis

Zitat:

Für den Fall, dass ein Fahrzeughalter sein bisheriges Kennzeichen mit zwei- oder dreistelliger Erkennungsnummer gegen ein verkleinertes Kennzeichenschild umtauschen möchte, muss jedoch zwingend unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung (Kraftfahrzeugbrief und -schein) die Zuteilung einer neuen vierstelligen Erkennungsnummer erfolgen

Quelle 2 Beiträge weiter oben

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Wie interpretierst du nach der FZV die Umstempelung von kurzen Motoradkennzeichen auf neue kleine Nummernschilder?
So als ob das alte Nummernschild kaputt wäre - sonst nichts.

"Zwangsweise" Umkennzeichnung wenn neu und klein gewünscht oder würdest du das stempeln?

Interpretation Hochtaunuskreis

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

Für den Fall, dass ein Fahrzeughalter sein bisheriges Kennzeichen mit zwei- oder dreistelliger Erkennungsnummer gegen ein verkleinertes Kennzeichenschild umtauschen möchte, muss jedoch zwingend unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung (Kraftfahrzeugbrief und -schein) die Zuteilung einer neuen vierstelligen Erkennungsnummer erfolgen

Ich folge da dem HTK, da die FZV die Kombinationen nur mit XX 00 bzw. X 000 (muss mich da korrigieren) als zulässig vorsieht. Ergo: hat der Halter eine solche Kombination noch nicht, muss er sich sie zuteilen lassen...

Zitat:

Original geschrieben von caravan32



Zitat:

Original geschrieben von quali


Zumindest sind die Kennzeichen mit den Cocnac Sternen, unter denen auch die Sterne der Pleitestaaten Griechenland, Pornogal ....kurz PIG...usw. sind, für Oldtimer ein Schandfleck.
So, so. Welcher der 12 Sterne steht denn für welchen der 27 Staaten?

Siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Flagge_Europas

Zitat:

wikipedia

rein zufällig stimmte sie zwischen der Adaption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.

Zitat:

Original geschrieben von JohnFN


Die alten Schilder können nur wiederverwendet werden, wenn sie am gleichen Auto bleiben. Ein Wechsel des Autos mit den alten Schildern geht nicht.

Gute Antwort ! So sollten alle mal antworten, kurz knapp und vollkommen richtig !

Gruß Rolf

Jo, kurz knapp und über ein Jahr alt.

Der neue Thread zum ähnlichen Thema hat diesen wohl aus der Versenkung wieder ans Tageslicht gebracht ...

Nach meinem Fahrzeugwechsel im vorigen Jahr habe ich kürzlich spaßeshalber nachgeprüft, ob das Kennzeichen des verkauften PKW wieder frei war, und das war zu meiner Überraschung in diesem Moment der Fall.😉 Naja, der nächste Auswähler soll damit glücklich werden.😎

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