Hier fahren mit US Führerschein
Guten Abend,
Ich bin neu hier und hatte eine Frage:
Ich werde für ein Jahr nach Texas gehen, um dort mit 16 den Führerschein zu machen. Mit 17 komme ich dann zurück, und jetzt stellt sich folgende Frage: ich weiß, dass ich den US Führerschein umschreiben lassen kann, aber nicht, ob ich mit 17 hier fahren darf.
Kann ich mit 17 hier dann überhaupt fahren ohne Begleitung? Oder muss ich bis zum 18. Geburtstag warten?
Vielen Dank für Antworten!
Beste Antwort im Thema
Ich denke, wenn man einen amerikanischen FS legal erworben hat, ist er für eine Übergangsfrist von 6 oder 12 Monaten weiterhin gültig. Innerhalb dieser muss man den FS umschreiben lassen. Das gilt übrigens auch für Amerikaner, die nach D auswandern. Ausgenommen Militärangehörige, die dürfen unbefristet mit US-Führerscheinen fahren.
Ob man auch mit einem Learner's Permit bzw unter 18 Jahren in D fahren darf, solange die Umschreibfrist noch nicht abgelaufen ist, weiß ich nicht.
42 Antworten
Liebe Leute,
daß können wir doch alles abkürzen:
Ohne einen (und zwar wie schon beschrieben "richtigen"😉 Wohnsitz in den U.S.A. (der, selbst wenn er bestanden haben sollte, bei der Wiederkehr ja weg ist) kannst Du das als Deutscher Staatsbürger knicken, hier
a) überhaupt damit und
b) unter 18 zu fahren.
Ich verstehe den Hintergrund deiner Aussage nicht.
Dein Schüler war 3 Monate in den USA.
Hat dort eine Prüfung abgelegt.
Und dann hier wieder eine Prüfung abgelegt.
Nur die Frage ist, was hat das mit der Frage zu tun ob man als 16jähriger mit einem US Führerschein fahren darf? Und ob dieser (prüfungsfrei) umgeschrieben wird?
Bei deinem Schüler wäre eine Umschreibung auch eher unwahrscheinlich wenn ich mir die Definition des ordentlichen Wohnsitzes ansehe.
@manitoba:
6 Monate sollten drin sein (wenn ordentlicher Wohnsitz und Zeitraum passend)
und ob BF17 möglich ist, ist noch fraglich.
Genau wie Befristung und Lernführerschein eine Umschreibung ohne Prüfung fraglich machen.
Zitat:
@NadiaMakita schrieb am 5. Oktober 2014 um 18:18:17 Uhr:
Ich verstehe den Hintergrund deiner Aussage nicht.
Dein Schüler war 3 Monate in den USA.Hat dort eine Prüfung abgelegt.
Und dann hier wieder eine Prüfung abgelegt.
Ich dachte ich würde ein klares und lesbares deutsch schreiben, scheinbar nicht?
Die Aussage ist meiner Meinung nach nämlich ganz klar.
Hier schreibt jeder das er ein Jahr oder länger in den Staaten wohnen muss und das habe ich versucht zu wiederlegen.
Mein Schüler hat hier in der Schweiz studiert und somit hier gewohnt. Dann war er hier fertig mit Studieren, flog in die Staaten und hat dort angefangen zu studieren.
Nach etwas mehr als 3 Monaten kam er zurück für weitere Fahrstunden und dabei zeigte er mir seinen US-Führerschein welchen er in diesen 3 Monaten machen musste.
Da die Prüfung dort ein Witz ist, könnte man diese auch nach nur 5 Minuten Autofahren ablegen und bestehen.
Und zum rest denke ich, ist ja schon lange her, habe ich gesagt das er eine Stelle fragen soll dessen täglich Brot das ist und die es auch genau wissen. Denn hier drin weis es niemand, es sei denn er wäre in der gleichen Situation gewesen und das bezweifle ich.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 5. Oktober 2014 um 18:00:33 Uhr:
Und genau dieser Punkt ist genau definiert. Selbst ich als Fahrlehrer habe eine Liste nach der ich gehen kann um zu wissen welche anerkannt werden und welche nicht. Wobei meine Liste nicht abschliessend ist.Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Nein, es ging gerade um das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 5. Oktober 2014 um 18:00:33 Uhr:
Versand? Wieso soll das StVA einen ausländischen Führerschein versenden?Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
, des Versand dessen
Keinen ausländischen Führerscheinen, einen umgeschriebenen inländischen Führerschein.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 5. Oktober 2014 um 18:00:33 Uhr:
Und auch hier ist die Sachlage eigentlich klar. Sofern du Schweizer Wohnsitz hast, ist es schlichtweg verboten.Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
sowie um das Fahren eines im Ausland gemeldeten Fahrzeugs im Inland.
Nein, es gibt diverse Kriterien die erfüllt sein müssen um mit Zollkennzeichen oder ganz mit fremden Kennzeichen in der Schweiz fahren zu dürfen.
Das ist recht komplex, Zollamt und Steueramt sind meiner Meinung, das StVA schickt mir weiterhin die Aufforderung meinen Ausländerausweis zukommen zu lassen bevor sie in der Richtung überhaupt mit sich arbeiten lassen.
Trotz Beteuerung das ich leider nur eine Schweizer Staatsbürgerschaft habe.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 5. Oktober 2014 um 18:00:33 Uhr:
Überall passieren Fehler. Aber wie ich schon gesagt habe, wenn man den Telefonisten erwischt, der von allem nur ein wenig weis, dann ist diese Möglichkeit umso eher. Denn der trifft eigentlich die Vorentscheidung und versucht zu helfen bevor er das Telefonat an den Profi weitergibt.Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Natürlich entscheidet das Amt, aber oft sind sie selbst einfach zu faul oder unwillig den richtigen Weg zu suchen und man muss sich etwas durchsetzten. Es ist nie Verkehrt etwas mehr zu wissen als das was das Amt irgendwann behaupten wird. Dann hat man noch die Möglichkeit zu handeln.
Zumindest hatte ich das bei jedem StVA bei dem ich bisher zu tun hatte, das ich zuerst einen telefonisten am Apparat hatte - mit Ausnahme eines Kantonalen Verkehrsamtes in SZ.
Eben darum soll sich der TE doch informieren, bevor er von einem unerfahrenen Telefonisten desinformiert wird. 🙂
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Benzil:
Ich habe nicht angezweifelt, daß man einen Führerschein bekommen kann.
Aber es ist zweifelhaft ob man damit hier fahren darf wegen
Lernführerschein,
Ablauf/Gültigkeitdatum,
Mindestalter...
Und dann kommst du auch noch damit, daß dein Beispiel in der Schweiz war.
Danke für die vielen Antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen!
Und nochmal: ich werde dort für ein Jahr meinen festen Wohnsitz haben.
Und was ich von einer Bekannten von dort gehört habe: ab 16 hatte sie einen echten führerschein, keinen Learners, aber mit 15 kann man als Learner dort schon begleitet fahren, mit dieser Learners permition.
Aber das beste ist ja, das der Führerschein alles in allem 60$ kostet, und im Prinzip nur eine Prüfung ist,
Dass Fahren wird einem nicht beigebrach.
Texasdriver.
Zitat:
@Texasdriver schrieb am 11. Oktober 2014 um 11:46:14 Uhr:
Danke für die vielen Antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen!Und nochmal: ich werde dort für ein Jahr meinen festen Wohnsitz haben.
Und was ich von einer Bekannten von dort gehört habe: ab 16 hatte sie einen echten führerschein, keinen Learners, aber mit 15 kann man als Learner dort schon begleitet fahren, mit dieser Learners permition.
Aber das beste ist ja, das der Führerschein alles in allem 60$ kostet, und im Prinzip nur eine Prüfung ist,
Dass Fahren wird einem nicht beigebrach.Texasdriver.
Von Bundesstaat von Bundesstaat verschieden. Bei der DMV machst am Computer nur zwei Hände voll theoretische Fragen. Praxis entfällt in manchen Bundesstaaten, aber bei "Teen" Drivers unter 18 kann auch ein praktischer Test fällig sein, so ca. 30 Stunden. Dann musst du aber vorher auch erst 6 Monate lang die sogenannte "Provisional License" haben, bevor man die Teen License bekommt.
http://www.dmv.org/tx-texas/practice-tests/
Man kann das auch Online ausprobieren - gegen Gebühr:
http://www.dmv.org/practice-tests/study-guides.php
Immer eine Herausforderung solchen Fahrern dann im Straßenverkehr zu begegnen. Nicht umsonst gibts in den USA ein Tempolimit 🙂
Also: Informiere dich vor Ort bei der DMV. DMV Offices gibts in jeder Stadt, meistens mehrfach.
Wenn in DE das ganze dann nicht anerkannt wird, ist der ganze Aufwand für die Katz und du bist ne Erfahrung reicher 🙂
Da ich immer gerne neues lerne und man nur aus Fakten lernen kann und nicht vom hörensagen, klär mich bitte auf.
Zitat:
@Felyxorez schrieb am 10. Oktober 2014 um 09:20:03 Uhr:
Keinen ausländischen Führerscheinen, einen umgeschriebenen inländischen Führerschein.
Was für ein Ausweis wurde umgeschrieben? Mir sagt gerade der Begriff im Zusammenhang eines Führerscheins nichts.
Zitat:
@Felyxorez schrieb am 10. Oktober 2014 um 09:20:03 Uhr:
Nein, es gibt diverse Kriterien die erfüllt sein müssen um mit Zollkennzeichen oder ganz mit fremden Kennzeichen in der Schweiz fahren zu dürfen.Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 5. Oktober 2014 um 18:00:33 Uhr:
Und auch hier ist die Sachlage eigentlich klar. Sofern du Schweizer Wohnsitz hast, ist es schlichtweg verboten.
Das ist recht komplex, Zollamt und Steueramt sind meiner Meinung, das StVA schickt mir weiterhin die Aufforderung meinen Ausländerausweis zukommen zu lassen bevor sie in der Richtung überhaupt mit sich arbeiten lassen.
Trotz Beteuerung das ich leider nur eine Schweizer Staatsbürgerschaft habe.
Das vermutlich eben genau aus dem Grund weil jemand mit Wohnsitz in der Schweiz keinen im Ausland angemeldeten Wagen fahren darf. Das kam sogar kürzlich in den Medien wenn ich mich nicht irre.
Ich gehe jetzt also davon aus das du Schweizer oder gar Eidgenosse bist, somit einen Wohnsitz in der Schweiz hast aber ein Fahrzeug führen wolltest das im Ausland angemeldet ist. Und nicht nur importieren sondern effektiv in der Schweiz führen. Habe ich das richtig verstanden?
Klär mich nun bitte auf wie es geendet hat.
Zitat:
@NadiaMakita schrieb am 10. Oktober 2014 um 12:30:46 Uhr:
Benzil:
Ich habe nicht angezweifelt, daß man einen Führerschein bekommen kann.Aber es ist zweifelhaft ob man damit hier fahren darf wegen
Lernführerschein,
Ablauf/Gültigkeitdatum,
Mindestalter...Und dann kommst du auch noch damit, daß dein Beispiel in der Schweiz war.
Daher habe ich ja auch gesagt das er sich in dieser Hinsicht an eine Fachstelle wenden soll.
Oder hast du bei all den Beiträgen in diesem Thread nun ein einziges Posting gefunden wo jemand sagte das er genau das gleiche gemacht hätte und daher die Antwort weis? Nein oder? Es wird lediglich Diskutiert wie es sein könnte und wo die Probleme liegen könnten.
Daher die information sich an eine Fachstelle zu melden.
Und ich glaube auch nicht das die Amis gesagt haben: "Oh hei, der kommt aus der Schweiz. Während alle anderen 1 Jahr hier wohnen müssen gestatten wir dem Schweizer eine Woche" oder etwa doch?
So, ich war beim Landrats/Straßenverkehrsamt:
Wenn ich zurückkomme brauche ich keine Prüfungen außer einen Sehtest mehr zu machen, der Führerschein wird umgeschrieben. Allerdings darf ich mit 17 dann nur mit Begleitung fahren, kann aber einen Antrag mit Erfolgsaussichten stellen, dass ich alleine mit dem Auto zur Schule und zurück fahren darf, da ich abgelegen wohne.
Texasdriver.
Zitat:
@Texasdriver schrieb am 14. Oktober 2014 um 17:18:23 Uhr:
So, ich war beim Landrats/Straßenverkehrsamt:Wenn ich zurückkomme brauche ich keine Prüfungen außer einen Sehtest mehr zu machen, der Führerschein wird umgeschrieben. Allerdings darf ich mit 17 dann nur mit Begleitung fahren, kann aber einen Antrag mit Erfolgsaussichten stellen, dass ich alleine mit dem Auto zur Schule und zurück fahren darf, da ich abgelegen wohne.
Texasdriver.
Wie schrieb ich
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 5. Oktober 2014 um 18:16:10 Uhr:
Liebe Leute,daß können wir doch alles abkürzen:
Ohne einen (und zwar wie schon beschrieben "richtigen"😉 Wohnsitz in den U.S.A. (der, selbst wenn er bestanden haben sollte, bei der Wiederkehr ja weg ist) kannst Du das als Deutscher Staatsbürger knicken, hiera) überhaupt damit und
b) unter 18 zu fahren.
Ergebnis:
FS muß umgeschrieben werden (d.h. keine Fahrt mit dem Original US-Papier) und dann ab 18.
Die Sache mit begleiteten Fahren ab 17 und der eventuellen alleine-Fahrt zur Schule hat mit dem ursprünglichen US-FS nichts zu tun, sie basieren auf der dann nunmehr deutschen Fahrerlaubnis.
Keiner glaubt den alten Indianern 😉.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 14. Oktober 2014 um 17:25:48 Uhr:
Wie schrieb ichZitat:
@Texasdriver schrieb am 14. Oktober 2014 um 17:18:23 Uhr:
So, ich war beim Landrats/Straßenverkehrsamt:Wenn ich zurückkomme brauche ich keine Prüfungen außer einen Sehtest mehr zu machen, der Führerschein wird umgeschrieben. Allerdings darf ich mit 17 dann nur mit Begleitung fahren, kann aber einen Antrag mit Erfolgsaussichten stellen, dass ich alleine mit dem Auto zur Schule und zurück fahren darf, da ich abgelegen wohne.
Texasdriver.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 14. Oktober 2014 um 17:25:48 Uhr:
Ergebnis:Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 5. Oktober 2014 um 18:16:10 Uhr:
Liebe Leute,daß können wir doch alles abkürzen:
Ohne einen (und zwar wie schon beschrieben "richtigen"😉 Wohnsitz in den U.S.A. (der, selbst wenn er bestanden haben sollte, bei der Wiederkehr ja weg ist) kannst Du das als Deutscher Staatsbürger knicken, hiera) überhaupt damit und
b) unter 18 zu fahren.FS muß umgeschrieben werden (d.h. keine Fahrt mit dem Original US-Papier) und dann ab 18.
Die Sache mit der alleine-Fahrt zur Schule hat mit dem ursprünglichen US-FS nichts zu tun.
Keiner glaubt den alten Indianern 😉.
Naja, ich spare rund 2500€, denn dort ist der FS ja fast geschenkt..
Ich werde die Umschreibung schon beantragen, wenn ich noch drüben binn, dann kann ich hier (zwar nur mit Begleitung, aber immerhin) fahren.
Und wegen dem Wohnsitz: es reicht ein Visum, dass ich für min. 185 Tage hatte, egal welches, und es wird umgeschrieben. Ob ich bei einer Gastfamilie oder sonstwo gewohnt habe, ist egal (laut denen)
Und ich muss halt mindestens 185 Tage den Führerschein dort besessen haben.
Alles richtig. Daran daß der FS umgeschrieben werden kann, bestehen (bei Anerkennung der Bedingungen des jeweiligen US-Staates in D) keine Zweifel.
Die Sache mit dem Wohnsitz bezog sich darauf, ob Du in D mit US-FS fahren darfst.
Dann mal bis in ein Paar Jahren, wenn ich dann mit den Problemen meines Autos wieder Motortalk Fragen kann.
Oder auch früher, wenn ich noch andere Fragen hab. 😉
Texasdriver