Hier fahren mit US Führerschein
Guten Abend,
Ich bin neu hier und hatte eine Frage:
Ich werde für ein Jahr nach Texas gehen, um dort mit 16 den Führerschein zu machen. Mit 17 komme ich dann zurück, und jetzt stellt sich folgende Frage: ich weiß, dass ich den US Führerschein umschreiben lassen kann, aber nicht, ob ich mit 17 hier fahren darf.
Kann ich mit 17 hier dann überhaupt fahren ohne Begleitung? Oder muss ich bis zum 18. Geburtstag warten?
Vielen Dank für Antworten!
Beste Antwort im Thema
Ich denke, wenn man einen amerikanischen FS legal erworben hat, ist er für eine Übergangsfrist von 6 oder 12 Monaten weiterhin gültig. Innerhalb dieser muss man den FS umschreiben lassen. Das gilt übrigens auch für Amerikaner, die nach D auswandern. Ausgenommen Militärangehörige, die dürfen unbefristet mit US-Führerscheinen fahren.
Ob man auch mit einem Learner's Permit bzw unter 18 Jahren in D fahren darf, solange die Umschreibfrist noch nicht abgelaufen ist, weiß ich nicht.
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Naja, die Kompetenz der Ämter würde ich immer mit Vorsicht angehen.
Da ist es immer besser sich zu informieren, oft heisst es einfach nur "Geht nicht" weil weiss nicht.Gerade mit dem Strassenverkehrsamt St. Gallen hab ich da so meine Erfahrungen gemacht...
Aber das Amt, ist am Ende die Stelle die entscheidet wie es ist. In diesem Falle kann es weder ein Polizist noch ein privater. Nur das Amt entscheidet ob es den Führerschein vollkommen anerkennt oder nicht.
Wenn DU scheinbar schlechte Erfahrung gemacht hast, dann tut es mir leid. Aber ich vermute eher es war das MFK in Bezug auf Autofragen und nicht das StVA oder?
Weil gerade in Sachen Führerschein, Einlösung und Kennzeichen ist beim StVA eigentlich so ziemlich alles genaustens geregelt. Es sei denn natürlich du hättest dich vom Telefonisten beraten lassen.
Und das hier noch jemand die genau gleiche Situation hatte wie der TE, das bezweifle ich einfach stark. Somit kann jeder nur sagen was er vermutet oder gehört hat.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Kannst du vergessen.Zitat:
Original geschrieben von Texasdriver
Vielen Dank für die Antworten, ich werde mich beim Straßenverkehrsamt erkundigen!
Ich hoffe, das ich mit 17 hier dann ohne Begleitung zur Schule fahren darf..... Wunschdenken?!
Du willst nur in die USA um den FS zu machen?
Die Reise und das Geld kannst du dir sparen.
Richtig. Wenn du nur wegen dem FS in die USA willst - kann man auch vergessen. Ich habe meinen FS dort nur bekommen, weil ich dort auch einen Wohnsitz nachweisen konnte. Und die prüfen den Wohnsitz bis auf die Strom und Gasrechnung der Wohnung/Haus runter. Warum? Weil in den USA der FS auch ein gültiges Ausweisdokument ist und dort keine Einwohnermeldeämter existieren wie bei uns.
Also, Urlaubsführerschein in USA funktioniert schon lange nicht mehr- sollte man das im Auge haben.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Kannst du vergessen.Zitat:
Original geschrieben von Texasdriver
Vielen Dank für die Antworten, ich werde mich beim Straßenverkehrsamt erkundigen!
Ich hoffe, das ich mit 17 hier dann ohne Begleitung zur Schule fahren darf..... Wunschdenken?!
Du willst nur in die USA um den FS zu machen?
Die Reise und das Geld kannst du dir sparen.
Nein, ich bin dort ein Jahr und dass nicht nur zum FS machen. Deshalb wird dort auch mein Wohnsitz sein.
(Hab ich hier bereits erwähnt.)
Zitat:
Original geschrieben von Texasdriver
Nein, ich bin dort ein Jahr und dass nicht nur zum FS machen. Deshalb wird dort auch mein Wohnsitz sein.Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Kannst du vergessen.
Du willst nur in die USA um den FS zu machen?
Die Reise und das Geld kannst du dir sparen.
(Hab ich hier bereits erwähnt.)
Ok. dann erkundige dich auch was du dort zum FS machen brauchst. Wohnsitz heißt, du musst einen Wohnsitz haben. Nicht nur als Austauschschüler oder zur Untermiete. Du mußt monatliche laufende Kosten für deine Wohnung/ Haus haben und diese auch per Rechnung (auf deinen Namen und deiner US Anschrift) nachweisen. Z.B. vom Gas oder E-Werk etc. Einen Kumpel/ Gastfamilie mitbringen, die sagen, dass du da und dort wohnst, reicht U.U. nicht. Die Regelungen sind auch von Staat zu Staat verschieden. Genau erkundigen dort!
Der US FS ist wie ein Personalausweis bei uns, aber mit FS. Den bekommt nicht jeder Tourist, auch wenn er 1 Jahr dort ist.
Wenn das alles im Lot ist, dann hier auf der FS Stelle informieren, ob und wie man das Ding auf deutsche Verhältnisse umschreiben kann. Die wissen das für gewöhnlich schon. Wenn nicht, kannst dir den US FS nur ins Fotoalbum kleben.
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Zitat:
Original geschrieben von Benzli2013
Wenn DU scheinbar schlechte Erfahrung gemacht hast, dann tut es mir leid. Aber ich vermute eher es war das MFK in Bezug auf Autofragen und nicht das StVA oder?
Weil gerade in Sachen Führerschein, Einlösung und Kennzeichen ist beim StVA eigentlich so ziemlich alles genaustens geregelt. Es sei denn natürlich du hättest dich vom Telefonisten beraten lassen.
Nein, es ging gerade um das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins, des Versand dessen sowie um das Fahren eines im Ausland gemeldeten Fahrzeugs im Inland. Jedesmal ein völliges Chaos und ich musste eingreifen, erklären und erst dann lief es richtig.
Natürlich entscheidet das Amt, aber oft sind sie selbst einfach zu faul oder unwillig den richtigen Weg zu suchen und man muss sich etwas durchsetzten. Es ist nie Verkehrt etwas mehr zu wissen als das was das Amt irgendwann behaupten wird. Dann hat man noch die Möglichkeit zu handeln.
Da die USA eh Sonderrechte in Deutschland genießt und der Führerschein der USA hier zulässig ist, Augen zu und durch, ich würde fahren. Wir wissen doch alle das niemand die USA anzweifeln darf.
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Da die USA eh Sonderrechte in Deutschland genießt und der Führerschein der USA hier zulässig ist, Augen zu und durch, ich würde fahren. Wir wissen doch alle das niemand die USA anzweifeln darf.
Der FS der USA ist hier als Deutscher mit deutschen Wohnsitz NICHT zulässig. Punkt.
Sonst wäre die Umschreibeaktion auf einen DE Führerschein gar nicht notwendig.
Ich denke, wenn man einen amerikanischen FS legal erworben hat, ist er für eine Übergangsfrist von 6 oder 12 Monaten weiterhin gültig. Innerhalb dieser muss man den FS umschreiben lassen. Das gilt übrigens auch für Amerikaner, die nach D auswandern. Ausgenommen Militärangehörige, die dürfen unbefristet mit US-Führerscheinen fahren.
Ob man auch mit einem Learner's Permit bzw unter 18 Jahren in D fahren darf, solange die Umschreibfrist noch nicht abgelaufen ist, weiß ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Ich denke, wenn man einen amerikanischen FS legal erworben hat, ist er für eine Übergangsfrist von 6 oder 12 Monaten weiterhin gültig. Innerhalb dieser muss man den FS umschreiben lassen. Das gilt übrigens auch für Amerikaner, die nach D auswandern. Ausgenommen Militärangehörige, die dürfen unbefristet mit US-Führerscheinen fahren.Ob man auch mit einem Learner's Permit bzw unter 18 Jahren in D fahren darf, solange die Umschreibfrist noch nicht abgelaufen ist, weiß ich nicht.
Genau. 6 Monate für normalen FS
Ja für Volljährige
Gesetz:
Zitat:
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate.
Aber nicht für
(siehe ADAC Link weiter unten)
Zitat:
ADAC:
Sie dürfen in Deutschland keinen ausländischen Führerschein benutzen, wenn es sich um einen Minderjährigen- oder Lernführerschein bzw. um einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein (z. B. Provisional license) handelt (§ 29 Abs. 3 Ziff. 1 der Fahrerlaubnisverordnung/FeV).In Deutschland werden Führerscheine nur anerkannt, wenn sie unbeschränkt wirksam sind. Führerscheine dürfen also kein Ablaufdatum aufweisen und es darf auch keine erneute Prüfung in dem betreffenden US-Bundesstaat nötig sein. Der amerikanische Führerschein muss automatisch gültig bleiben. Sie müssen ggf. eine Bestätigung über die volle Gültigkeit des amerikanischen Führerscheines vorlegen können. Für die Bestätigung sollten Sie sich an das deutsche Generalkonsulat des betreffenden Bundesstaates wenden.
Gesetz:
Zitat:
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
1.
die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,
und das Mindestalter nicht vergessen
Gesetz:
Zitat:
1a.
die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,
Es gibt da inzwischen massig Fallstricke, auch auf US Seite.
Es ist nicht mehr so wie vor 09.11.
Ob es sich überhaupt vielleicht lohnt am besten die Angaben des DMV des Staates mit der Liste vergleichen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11_122.html
Mehr kann ich zum Thema leider nicht sagen und ob man dann evtl. BF17 bekommt, dafür habe ich nicht den Durchblick.
Ja kannst dann hier mit 17 fahren, falls sich in den letzten 10-15 Jahren nichts geändert hat.
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Der FS der USA ist hier als Deutscher mit deutschen Wohnsitz NICHT zulässig. Punkt.Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Da die USA eh Sonderrechte in Deutschland genießt und der Führerschein der USA hier zulässig ist, Augen zu und durch, ich würde fahren. Wir wissen doch alle das niemand die USA anzweifeln darf.
Sonst wäre die Umschreibeaktion auf einen DE Führerschein gar nicht notwendig.
Ach hör doch auf, der Bulgarische FS ist gültig der von der USA nicht?
Zitat:
Ach hör doch auf, der Bulgarische FS ist gültig der von der USA nicht?
Genau so ist es. US-Führerscheine müssen innerhalb einer Frist von 6 Monaten umgeschrieben werden. Führerscheine aus EU- und EWR-Ländern hingegen werden in D unbeschränkt anerkannt.
Und hier auf jeden Fall das Problem mit dem Mindestalter.
Evtl. Problem einer Befristung (auch wegen 09.11. ).
Evtl. Problem mit Lernführerschein.
Daher kann wohl kaum jemand mit Sicherheit sagen ob der (wenn Mindestalter durch Zeitablauf erledigt) prüfungsfrei umgeschrieben wird.
Dafür müßte man schon omnipotent in deutscher und jeweiliger DMV Verwaltung sein.
Also mein Schüler war für rund 3 Monate in den Staaten. Davor hat er hier bei mir Fahrstunden genommen, nach der Pause hier die Prüfung gemacht.
Während diesen drei Monaten wo er in den Staaten war, hat er dort den Führerschein beantragt und die Prüfung bereits abgelegt.
Soll mir also niemand behaupten es wäre so schwierig, es sei denn er hätte den Führerschein selber auf diese Weise gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Nein, es ging gerade um das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins
Und genau dieser Punkt ist genau definiert. Selbst ich als Fahrlehrer habe eine Liste nach der ich gehen kann um zu wissen welche anerkannt werden und welche nicht. Wobei meine Liste nicht abschliessend ist.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
, des Versand dessen
Versand? Wieso soll das StVA einen ausländischen Führerschein versenden?
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
sowie um das Fahren eines im Ausland gemeldeten Fahrzeugs im Inland.
Und auch hier ist die Sachlage eigentlich klar. Sofern du Schweizer Wohnsitz hast, ist es schlichtweg verboten.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Natürlich entscheidet das Amt, aber oft sind sie selbst einfach zu faul oder unwillig den richtigen Weg zu suchen und man muss sich etwas durchsetzten. Es ist nie Verkehrt etwas mehr zu wissen als das was das Amt irgendwann behaupten wird. Dann hat man noch die Möglichkeit zu handeln.
Überall passieren Fehler. Aber wie ich schon gesagt habe, wenn man den Telefonisten erwischt, der von allem nur ein wenig weis, dann ist diese Möglichkeit umso eher. Denn der trifft eigentlich die Vorentscheidung und versucht zu helfen bevor er das Telefonat an den Profi weitergibt.
Zumindest hatte ich das bei jedem StVA bei dem ich bisher zu tun hatte, das ich zuerst einen telefonisten am Apparat hatte - mit Ausnahme eines Kantonalen Verkehrsamtes in SZ.