heute meinen 330i abgeholt. - aber....

BMW 3er E90

Hey Leutz!
Hab heute nach langem warten meinen 330i abegeholt (Bilder folgen bei schönem Wetter..). Alles soweit in Ordnung, das Auto ist top (soweit man das nach den ersten 200 km sagen kann!)..aber:
Bei Abholung ist mir zum Glück aufgefallen dass auf der Beifahrerseite vorne und auf der Motorhaube kleine Macken im Lack sind (sieht aus wie Hagelschaden). Mein Händler meinte da es kein Hagel sein kann hat wohl BMW schlecht lackiert :-( !! Dh für mich: Auto kommt am Montag zum Lackierer, der Kotflügel und die Haube wird auf Garantie neu lackiert.... da bin ich mal gespannt wie das weiter geht..
Hat einer von Euch ähnliches erlebt???

Gruss

Flo

26 Antworten

Dass der Wagen ab Werk schlecht lackiert ist kann nicht sein, denn der Lack wird vor verlassen des Werks 100% auf Fehler und Schäden überprüft, sonst geht der Wagen gleich in die Nachlackierung!

Aber es ist natürlich möglich, dass der WAgen beispielsweise auf dem Transport einen Hagelschaden erlitten hat.
Ich würde auf jeden Fall gar nichts an dem Fahrzeug machen lassen, sondern dem Händler klar machen, dass er das in Ordnung bringen muss! Kann ja nicht sein, dass du ein neues Auto beschädigt ausgeliefert bekommst!

klar, das Lackieren geht ja auch zu Lasten des Händlers. Ich hab den Wagen auch nur unter Vorbehalt mitgenommen. Ich bring ihn am Montag zum Lackierer, krieg nen Leihwagen und am Dienstag krieg ich ihn wieder. Hoffe dass die Sache dann gegessen ist...

Denke mal, daß das passieren kann und im Allgemeinen auch nix mit BMW-Qualität zu tun hat.
Unser Touareg war vor einigen Wochen auch beim Lacker und es wurde die komplette Tür neu lackiert wegen einen kleinen Unfallschaden.
Ich hatte erst bedenken aber man kann nicht sehen, daß was lackiert wurde. Auch wenns ärgerlich ist, brauchst Dir keine Sorgen zu machen 😉
Viel Spaß mit dem Auto

MfG Y

... ein Fahrzeug mit einem Lackschaden bei der Auslieferung hätte ich nicht abgenommen!

Ich hätte auf ein neues, fehlerfreies Fahrzeug bestanden. Eine Nachlackierung wird bei einem späteren Verkauf immer anzugeben und ggfs. wertmindernd zu berücksichtigen sein.

Beste Grüße

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


... ein Fahrzeug mit einem Lackschaden bei der Auslieferung hätte ich nicht abgenommen!

Ich hätte auf ein neues, fehlerfreies Fahrzeug bestanden. Eine Nachlackierung wird bei einem späteren Verkauf immer anzugeben und ggfs. wertmindernd zu berücksichtigen sein.

Beste Grüße

..is leider nicht. Wegen eines kleinen Lackschadens hat man nur ein Recht auf Nachbesserung. Juristisch ist dieser Mangel nicht so erheblich dass eine Wandlung möglich gewesen wäre.

Ich denke wenn Kotflügel / Motorhaube komplett neu lackiert werden ist das schon in Ordnung. Sollte es nachher nicht perfekt aussehen kann ich immer noch darüber nachdenken was ich mache..

Wie gesagt, Anspruch auf ein neues Fahrzeug gibts deshalb nicht.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


... ein Fahrzeug mit einem Lackschaden bei der Auslieferung hätte ich nicht abgenommen!

Ich hätte auf ein neues, fehlerfreies Fahrzeug bestanden. Eine Nachlackierung wird bei einem späteren Verkauf immer anzugeben und ggfs. wertmindernd zu berücksichtigen sein.

Beste Grüße

Ausserdem ist das kein Unfallschaden und muß auch nicht angegeben werden!

MfG Rico

Moin,

den Anspruch hast Du nicht mehr, wenn Du ihn erst einmal abnimmst, jedoch hast Du ihn vor der Abnahme.

Will heissen:
Das Fahrzeug steht beim Händler und wartet auf Abholung durch Dich. Bei der Abholung bemerkst Du den Lackschaden und nimmst dem Händler das Fahrzeug nicht ab, weil es eben nicht mängelfrei ist, dann ist der Händler zur Kaufvertragserfüllung verpflichtet Dir ein mängelfreies Fahrzeug zu liefern.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von oThErSiDe


Ausserdem ist das kein Unfallschaden und muß auch nicht angegeben werden!

MfG Rico

Im Kaufvertrag muss jeder Mangel angegeben werden, von dem der Verkäufer weiss...

In ADAC-Kaufvertragsformularen wird z.B. explizit nach Unfall und sonstigen Schäden (z.B. Hagelschäden) gefragt.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Im Kaufvertrag muss jeder Mangel angegeben werden, von dem der Verkäufer weiss...

Beste Grüße

..is schon klar. Aber ein komplett neu lackiertes Teil ist doch kein Mangel?! Wird ja nichts ausgebeult etc.. Sonst wäre jeden wegen Steinschlag neu lackierte Motorhaube ja ein Mangel?

Gruss

Also kann ich mir auch nicht vorstellen, wenn das im werk nachlackiert würde, hast ja sicher keinen Wertverlust des Fahrzeuges, ausserdem ist es ja instandgesetzt kein mangel mehr den man angeben muss.

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Moin,

den Anspruch hast Du nicht mehr, wenn Du ihn erst einmal abnimmst, jedoch hast Du ihn vor der Abnahme.

Will heissen:
Das Fahrzeug steht beim Händler und wartet auf Abholung durch Dich. Bei der Abholung bemerkst Du den Lackschaden und nimmst dem Händler das Fahrzeug nicht ab, weil es eben nicht mängelfrei ist, dann ist der Händler zur Kaufvertragserfüllung verpflichtet Dir ein mängelfreies Fahrzeug zu liefern.

Beste Grüße

..übrigens: wenn ich das Auto stehen gelassen hätte (nicht abgenommen) müsste ich dem Händler (Vertragspartner) trotzdem zunächst eine Chance auf Nachbesserung (z.b Lackierung) geben müssen bevor ich eine neue Sache verlangen kann -somit hätte sich an der Situation nichts geändert - außer dass ich noch länger auf mein Auto hätte verzichten müssen.. ´

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Moin,

den Anspruch hast Du nicht mehr, wenn Du ihn erst einmal abnimmst, jedoch hast Du ihn vor der Abnahme.

Will heissen:
Das Fahrzeug steht beim Händler und wartet auf Abholung durch Dich. Bei der Abholung bemerkst Du den Lackschaden und nimmst dem Händler das Fahrzeug nicht ab, weil es eben nicht mängelfrei ist, dann ist der Händler zur Kaufvertragserfüllung verpflichtet Dir ein mängelfreies Fahrzeug zu liefern.

Beste Grüße

Sorry, aber ich muss mich korrigieren:

Gemäß § 434 BGB ist eine Sache dann frei von Mängeln wenn sie bei Gefahrenübergang (hier: Abnahme des KFZ) die vereinbarte Beschaffenheit (keine Mängel) aufweisst. Ist das nicht der Fall, kann der Käufer gem §§ 437,439 BGB Nacherfüllung verlangen, nämlich wahlweise Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

Die Tatsache dass ich das Fahrzeug zunächst abgenommen und mitgenommen habe ändert nichts an diesem Recht.

Entscheidend ist dass der Mangel bei Abnahme vorlag und auch angezeigt wurde (was ja geschehen ist).

Ich werde wohl folgendes tun: Meinem Hänlder morgen die Fakten auf den Tisch legen, in Fragen ob die Lackierung beim Verkauf angegeben werden muss...Falls ja lass ich mir eine Neulieferung durch den Kopf gehen.. Mal sehen. Wobei ich echt keine Lust habe wegen sowas wieder Monate lang zu warten :-( .

Hoffe dass ich allen mit ähnlichen Problemen weiter helfen konnte

Gruss
Flo

Zitat:

Original geschrieben von FloV6


Sorry, aber ich muss mich korrigieren:
Gemäß § 434 BGB ist eine Sache dann frei von Mängeln wenn sie bei Gefahrenübergang (hier: Abnahme des KFZ) die vereinbarte Beschaffenheit (keine Mängel) aufweisst. Ist das nicht der Fall, kann der Käufer gem §§ 437,439 BGB Nacherfüllung verlangen, nämlich wahlweise Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
Die Tatsache dass ich das Fahrzeug zunächst abgenommen und mitgenommen habe ändert nichts an diesem Recht.
Entscheidend ist dass der Mangel bei Abnahme vorlag und auch angezeigt wurde (was ja geschehen ist).
Ich werde wohl folgendes tun: Meinem Hänlder morgen die Fakten auf den Tisch legen, in Fragen ob die Lackierung beim Verkauf angegeben werden muss...Falls ja lass ich mir eine Neulieferung durch den Kopf gehen.. Mal sehen. Wobei ich echt keine Lust habe wegen sowas wieder Monate lang zu warten :-( .
Hoffe dass ich allen mit ähnlichen Problemen weiter helfen konnte

Gruss
Flo

noch was: Bin mir nicht sicher ob so ein Lackschaden einen Mangel darstellt der so erheblich ist dass eine Neulieferung durchsetzbar wäre.. ich denke wohl eher nicht wenn ich ehrlich bin.. Da gibts schon ne gewisse Erheblichkeits-Schwelle. Wo die bei einem Neuwagen liegt weiss ich nicht. Werde mich mal erkundigen. Wenn man wegen jeden Mangel eine Neulieferung verlangen könnte würde ja jeder wegen eines quietschenden Sitzes bei Auslieferung sowas verlangen. Wäre wohl nicht sehr lebensnahe..

Gruss

Ich habe das hier gefunden:
"Statt Nachbesserung Wandlung :
Ein Autokäufer, der erhebliche Lackschäden an seinem Wagen reklamiert, kann vom Verkäufer ein anderes Fahrzeug verlangen (und muß sich nicht auf eine - wenn auch tadellose - Nachbesserung einlassen), es sei denn, im Vertrag sei die Nachbesserungsmöglichkeit ausdrücklich vorgesehen.
Bundesgerichtshof AZ VIII ZR 252/95"

Jedoch ist die Frage ob es sich bei dir um einen erheblichen Lackschaden handelt, ich gehe aber nicht davon aus, so wie du es geschildert hast.

Mir Persönlich wäre der Ärger zu Gross eine Wandlung wegen so etwas eine Wandlung anzustossen.
Wenn der Schaden ordnungsgemäß repariert wird, wär ich damit zufrieden.

MfG Rico

Deine Antwort
Ähnliche Themen