Hella Ledayline Tagfahrlicht eingebaut!
So für alle die es Interessiert!
Ich habe gestern und heute meine neuen Tagfahrlichter (Hella Ledayline) eingebaut. Hier das Resultat. Ich musst die Frontschürze jedoch noch bearbeiten so das man die Lücken nicht mehr sieht. Hab dafür aber erst in 2 Wochen Zeit...
http://www.hw-center.com/ebay/led1.JPG
http://www.hw-center.com/ebay/led2.JPG
http://www.hw-center.com/ebay/led3.JPG
http://www.hw-center.com/ebay/led4.JPG
http://www.hw-center.com/ebay/led5.JPG
http://www.hw-center.com/ebay/led6.JPG
http://www.hw-center.com/ebay/led7.JPG
Schaut echt besser aus als die Günstigteile bei ebay...
30 Antworten
Wenn die Tagfahrlichter aber ebenfalls als Standlicht gedimmt funktionieren sollen, muss man nen anderen Bodenabstand einhalten, ich hab da was von mindestens 40mm im Kopf, bin mir aber nimmer sicher.
Meinst sicher 400mm bzw 40cm
Genau 😉.
Ne Null vergessen ^^
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. (...)
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. Bei den vorderen Rückstrahlern darf der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm.
(...)
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Jo,aber wenn die auch ne Standlicht bzw. Posizionsleuchtenfunktion haben,dann sollte das schon gelten.
Jap, für Tagfahrlichter gibts nen eigenen Punkt.
Wenn die Tagfahrlichter allerdings auch als Standlichter dienen sollen, müssen diese Bedienungen auch eingehalten werden.
@steffenbla
wie bist Du den darauf gekommen, das es da eine neue Regelung gibt?
das hab ich in nem Bericht gelesen. Find den grade nicht. Und warum sollte Hella Tagfahrlicht rausbringen was gedimmt werden kann? Muss ja ne Funktion haben zudem es ja ne deutsche Zulassung hat. Audi hat es ja auch verbaut, so eine Technik...
Auch bei Audi werden die LED-Tagfahrlichter gedimmt, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird...
eben, deshalb sollten die auch so zugelassen sein. Sind bis jetzt ja meines erachtens die einzigen die das können, also die von Hella...
Ich blick jetzt nicht mehr so ganz durch *g*.
Die Tagfahrleuchten dürfen auch als Standlichter genutzt werden, nur müssen dann die gesetzlichen Bestimmungen für die Standlichter halt noch eingehalten werden 😉.
Sie dürfen als Positionslicht benutzt werden, nicht als Standicht. Unter der Voraussetzung, das die Ursprünglichen Positionslichter des Fahrzeugs deaktiviert sind. Steht in der Einbauanleitung drin. Die kann man ja auf der Internetseite von Hella anschauen. Und Positionsleuchten sind nur 2 zulässig... Steht in der StVZO und in der ECE Regelung...
Hab gerade nochma bei Hella gelesen. Also, da steht geschrieben, das wenn die Positionslichtfunktion der Tagfahrleuchten genutzt werden soll, die STANDLICHTBIRNEN in den Origialscheinwerfen ausgebaut werden müssen, da gemäß der STvZO und der ECE Regelung nur zwei Positionslichter zugelassen sind.
Steht in der Montageanleitung und in der PDF-Datei BMW Tuning 4/2008, die es auch auf der Hella LEDaylne Seite zum anschauen / downloaden gibt.
Das heißt, wenn Du Deine Standlichtbirnche in den Hauptscheinwerfern ausgebaut hast,ist es zulässig. Sind die Standlichtbrinchen in den Hauptscheinwerfen noch funktionsbereit und leuchten mi, ist es nicht zulässig, weil Du dann mehr als zwei Positionslichter hast. Wichtig ist bei der Nutzung der Positionslicht-Funktion noch, das sie an Stelle von 250mm über der Fahrbahn dann 350 mm über der Fahrbahn angebracht werden müssen...
Hab mir mal die Anleitung angesehen. Werde die Leuchten wohl morgen bei meinem Vectra einbauen. Um die gedimmte Funktion bei eingeschaltetem Licht zu haben, brauche ich also das Relais gar nicht oder wie verstehe ich den Plan ???