Heftiger Wildunfall - Polizei NICHT zuständig?!?
Hallo,
ich hoffe, ist stelle das hier in das richtige Forum...
Habe heute einen heftigen Unfall mit einem Wildschwein gesehen. Es hat ein anderes Auto geradezu in den Graben katapultiert. Auto schrott, riesiges Wildschwein tot mitten auf der Fahrbahn.
Das Wichtigste: Niemand wurde verletzt, was aufgrund der Heftigkeit schon wie ein Wunder wirkte. Der Fahrer konnte sogar selbst die Polizei anrufen.
Nun der Hammer: Er wurde unfreundliche abgewimmelt. Man sei nicht zuständig. Er solle bei einer Firma XY anrufen. Die Nummer solle er im Internet suchen!
Ungefähr 10 Leute, die dabei standen haben das mitbekommen!! Alle waren fassungslos!
Polizei? "Dein Freund und Helfer?" Na toll.
Das macht mich richtig sauer, denn wäre 0,5 Sekunden früher an der Stelle gewesen, hätte es mich erwischt.
Wie die Sache ausging, weiß ich nicht, weil ich dann irgendwann weiter bin. Zu Hause habe ich dann mal gegoogelt und überall heißt es, dass man in einem solchen Fall natürlich die Polizei verständigen müsse (diese benachrichtigen dann den Förster) und man auch von denen ein Unfallbericht für die Versicherung etc. bekommt...
Hat jemand sowas schon erlebt? Und wie handle ich ich richtig, wenn mir mal sowas passiert?
Grüße,
Frank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. April 2017 um 22:38:00 Uhr:
Mein Vorschlag... in Zukunft die 112 wählen. Verkehrsunfall durchgeben, Fahrer steht unter Schock.
Mit dem RTW und NEF kommt auch die Polizei mit.
Mein Vorschlag - diesen Vorschlag geflissentlich überlesen. Sollte es nämlich aufkommen, dass es sich hierbei um eine vorsätzliche Fehlalarmierung handelt, wird es mal richtig teuer und zieht evtl. sogar eine Anzeige nach sich. Selbst wenn dies nicht ruchbar wird, so ist es in höchstem Maß asozial, aus nichtigen Gründen die medizinische Rettungskette zu alarmieren und Einsatzkräfte zu binden, weil man selber zu faul und zu doof ist, einen Unfall abzuarbeiten. Hilfreiche Silben für die Bezeichnung derartiger Zeitgenossen sind loch, dreistes, Arsch und dumm
72 Antworten
In unserer Gegend kannst du täglich in der Tageszeitung über Wildunfälle lesen. Und immer kommt die Polizei und stellt dir die Bescheinigung aus die notwendig ist, damit die/deine Versicherung den Schaden ohne Nachfrage reguliert.
MfG Wolf
Bei meinem Wildunfall mit zwei beschädigten Autos war die Polizei jedenfalls nach ein paar Minuten zur Stelle. Protokolle wurden selbtsverständlich ausgefüllt und der Rest vom Reh erstmal an den Straßenrand geschoben.
Ich wäre gar nicht davon ausgegangen das die Polizei nicht kommt bzw für sowas nicht zuständig sein soll. Was ich dann hätte machen sollen? Ehrlich gesagt, keine Ahnung. 😕
Zitat:
@crafter276 schrieb am 25. April 2017 um 19:22:03 Uhr:
In unserer Gegend kannst du täglich in der Tageszeitung über Wildunfälle lesen. Und immer kommt die Polizei und stellt dir die Bescheinigung aus die notwendig ist, damit die/deine Versicherung den Schaden ohne Nachfrage reguliert.MfG Wolf
Meine Rede. Ohne Bescheinigung gibt es kein Geld von der Versicherung
man sollte halt nicht alles glauben was hier so an Weisheiten gepostet wird, dient meistens nur zur Aufwertung des Egos.
Gruß
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Schade das man hier nicht mehrmals auf Danke klicken kann.
Ständige Wiederholungen der vorigen Postings und Einzelerfahrungen sind nicht grade sehr hilfreich.
Zumindest sollte man nicht kommentieren wenn man nur * meint * und keine Fakten beitragen kann.
Aber manche haben einfach ein gesteigertes Mitteilungsbedürfnis.
Zitat:
@Günter schrieb am 26. April 2017 um 11:52:25 Uhr:
man sollte halt nicht alles glauben was hier so an Weisheiten gepostet wird, dient meistens nur zur Aufwertung des Egos.
Gruß
Hm, das Geschilderte macht mich nachdenklich. In welchem Bundesland ist der Unfall denn passiert? Bei uns in Hessen zumindest schreiben die Unfallaufnahmerichtlinien vor, dass grundsätzlich erstmal jeder gemeldete Unfall aufzunehmen ist. Davon kann natürlich bei reinen Sachschadensunfällen abgesehen werden.
Ohne jetzt die Auftragslage der Kollegen zu kennen: man hätte durchaus, nachdem abgeklärt war, dass niemand verletzt war, auf die Auftragslage und damit verbundene erhebliche Wartezeit verweisen können. Gleichzeitig hätte man dann telefonisch eine Handlungsanleitung geben können.
Grundsätzlich ist es für den Bürger zumutbar bei reinen Sachschadensunfällen, seinen Pflichten nach §34StVO nachzukommen, ohne von der Polizei an die Hand genommen zu werden.
Nachdem das gesagt ist: ich habe es in meiner polizeilichen Praxis noch nie erlebt, dass nach einem Wildunfall kein FuWa losgeschickt wurde. Sollte die Geschilderte Begründung tatsächlich so geäußert worden sein, fände ich das höchst bedenklich, selbst wenn es rechtlich bzw. von der Erlasslage in diesem Bundesland einwandfrei wäre.
https://www.berliner-assekuranz.de/.../
Verhalten am Unfallort
Kommt es zu einem Wildunfall, sollte der Fahrer sofort die Polizei und die Forstbehörde verständigen. Für die Versicherung ist es ratsam Fotos von der Unfallstelle und – sofern nicht geflüchtet – vom Tier selbst machen. In jedem Fall sollte eine „Wildunfall-bescheinigung“ vom Jagdausübungs-Berechtigten oder dessen Vertreter ausgefüllt werden. Diese gilt als Nachweis über den Wildunfall und ist für die KFZ-Versicherung sehr wichtig. Der Fahrer sollte den Schaden unverzüglich der Versicherung melden.
Wie ist der Wildunfall versichert?
Grundsätzlich ist die Teilkasko-Versicherung bei Zusammenstößen mit so genanntem „Haarwild“ (zum Beispiel Rehe, Hirsche, Wildschweine) zuständig. Einige Gesellschaften bieten in ihrer Grunddeckung bereits eine Ausweitung auf weitere Tiere an: „In den neueren Tarifen der Gothaer ist auch ein Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Ziegen und Schafen versichert“, erklärt Gothaer Kfz-Experte Armin Eckert. Über den Top-Schutz hat man in der Teilkasko sogar den Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert. Wollte der Fahrer einem Tier ausweichen oder hat er sein Fahrzeug vor Schreck in den Graben gelenkt, zahlt die Teilkasko nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass sein Ausweichen als Rettungs-maßnahme notwenig war und er so größeren Schaden verhindert hat. Wünscht der Kunde einen umfassenden Versicherungsschutz, ist eine Vollkasko-Versicherung die richtige Wahl: Diese leistet auch bei Unfällen mit Tieren, die nicht über die Teilkasko versichert sind oder in Fällen, in denen der Fahrer einen Wildunfall nicht nachweisen kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass grundsätzlich verweigert wurde eine Streife vorbeizuschicken. Möglicherweise war zu diesem Zeitpunkt keine verfügbar, sondern erst eine halbe Stunde später oder so. Der Bürger fasst das dann gerne mal falsch auf und empört sich darüber, dass seinem Problem nicht die oberste Priorität eingeräumt wird.
Zitat:
@AS60 schrieb am 25. April 2017 um 09:52:13 Uhr:
Vielleicht hat der Gutste ja auch bemerkt was er da vorher für einen Schwachsinn geschrieben hat und rudert jetzt zurück in dem er die ganze Sache etwas anders darstellt und hier den Verdacht auf einen eventuell vorhandenen Schock erfindet. Vorher war davon allerdings keine Rede. Aber was solls. Bei manchen kommt die Einsicht ja spät und keiner gibt gerne zu dummes Zeug geredet zu haben.
Hervorragende Einstellung zu deinen Mitmenschen, wenn man es als "Schwachsinnig" betrachtet, bei einem Unfall in diesem Ausmaße, nicht den Rettungsdienst rufen zu dürfen.
Aber die "Einsicht" kommt sicherlich bei Dir auch einmal... lieber später als gar nicht. 😉
Sooooooooooooo,
und wie komme ich an die Adresse des Jagdpächters wenn nicht über die Polizei?
Ich bin verpflichtet bei Wildunfällen diesen zu verständigen.
Ein klein wenig Unterstützung von der Polizei erwarte ich da schon noch.
Die müssen ja nicht gleich rauskommen.
Das Verhalten unserer Freunde und Helfer so wie hier vom TE geschildert ist nicht tragbar.
Ich würde hier Beschwerde einlegen, Zeugen waren genug vorhanden.
An die Adresse des Jagdpächters kommst Du auch über die Stadtverwaltung.
Wenn Du Glück hast kennt auch der Abschleppdienst diese Adresse da es ja nicht der
erste Wildunfall war bei dem die ein Auto abgeschleppt haben.
Deine Versicherung oder der KFZ Sachverständige oder die KFZ Werkstatt oder der Verkehrsrechtsanwalt vor Ort kann Dir da auch helfen.
Die haben alle schon Erfahrungen mit Wildunfällen und haben auch meist Kenntnis vom zuständigen Jagdpächter.
Sonst frag Onkel Googel- der sagt Dir die zuständige Kreisjägerschaft und die helfen Dir weiter.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 26. April 2017 um 17:32:39 Uhr:
An die Adresse des Jagdpächters kommst Du auch über die Stadtverwaltung.
Wenn Du Glück hast kennt auch der Abschleppdienst diese Adresse da es ja nicht der
erste Wildunfall war bei dem die ein Auto abgeschleppt haben.
Deine Versicherung oder der KFZ Sachverständige oder die KFZ Werkstatt oder der Verkehrsrechtsanwalt vor Ort kann Dir da auch helfen.
Die haben alle schon Erfahrungen mit Wildunfällen und haben auch meist Kenntnis vom zuständigen Jagdpächter.
Sonst frag Onkel Googel- der sagt Dir die zuständige Kreisjägerschaft und die helfen Dir weiter.
Wenn ich nachts ein Tier anfahre wird es schwierig werden die Stadtverwaltung o.ä. zu erreichen.
Aber diese Diskussion ist überflüssig. Die Polizei in Deutschland kommt bei einem Wildunfall.
Wildunfälle passieren statistisch gesehen meist Nachts oder bei Dämmerung.
Glaubst du da jemanden bei der Gemeinde oder Stadt erreichen zu können?
Bei den Abschleppern musst du vorher Polnisch lernen damit du dich mit denen unterhalten kannst.
Google ist ein guter Tipp, dann suche mal schön *ggg* wenn du unter Schock stehst. War jetzt nicht dein Ernst, oder?
Diese Auskunft erwarte ich schon noch von der Polizei.
Vielleicht denke ich da falsch, aber versetze doch du mal in die Lage das du irgendwo in der Pampa einen Wildunfall hast. Da musst du nicht mal weit fahren, in den nächsten Waldstücken geht es schon los.
Und wenn mir da dann in einer solchen Situation die Polizei nicht mehr helfen will, dann bin ich schon ratlos und auch enttäuscht.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 26. April 2017 um 15:19:10 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 25. April 2017 um 09:52:13 Uhr:
Vielleicht hat der Gutste ja auch bemerkt was er da vorher für einen Schwachsinn geschrieben hat und rudert jetzt zurück in dem er die ganze Sache etwas anders darstellt und hier den Verdacht auf einen eventuell vorhandenen Schock erfindet. Vorher war davon allerdings keine Rede. Aber was solls. Bei manchen kommt die Einsicht ja spät und keiner gibt gerne zu dummes Zeug geredet zu haben.Hervorragende Einstellung zu deinen Mitmenschen, wenn man es als "Schwachsinnig" betrachtet, bei einem Unfall in diesem Ausmaße, nicht den Rettungsdienst rufen zu dürfen.
Aber die "Einsicht" kommt sicherlich bei Dir auch einmal... lieber später als gar nicht. 😉
Doch nicht gemerkt.
Und du solltest bei der Wahrheit bleiben, auch wenn´s schwer fällt. Du sprachst davon, einfach irgendwelche Sachen zu erfinden, nur dass die Polizei erscheint. Und das ist nun mal ein Missbrauch von Notrufen. Das ist Fakt. Auch wenn es für dich vielleicht zu hoch ist und du dich hier rauszuwinden versuchst.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 26. April 2017 um 12:17:14 Uhr:
Hm, das Geschilderte macht mich nachdenklich. In welchem Bundesland ist der Unfall denn passiert? Bei uns in Hessen zumindest schreiben die Unfallaufnahmerichtlinien vor, dass grundsätzlich erstmal jeder gemeldete Unfall aufzunehmen ist. Davon kann natürlich bei reinen Sachschadensunfällen abgesehen werden.Ohne jetzt die Auftragslage der Kollegen zu kennen: man hätte durchaus, nachdem abgeklärt war, dass niemand verletzt war, auf die Auftragslage und damit verbundene erhebliche Wartezeit verweisen können. Gleichzeitig hätte man dann telefonisch eine Handlungsanleitung geben können.
Grundsätzlich ist es für den Bürger zumutbar bei reinen Sachschadensunfällen, seinen Pflichten nach §34StVO nachzukommen, ohne von der Polizei an die Hand genommen zu werden.
Nachdem das gesagt ist: ich habe es in meiner polizeilichen Praxis noch nie erlebt, dass nach einem Wildunfall kein FuWa losgeschickt wurde. Sollte die Geschilderte Begründung tatsächlich so geäußert worden sein, fände ich das höchst bedenklich, selbst wenn es rechtlich bzw. von der Erlasslage in diesem Bundesland einwandfrei wäre.
Genau. In Hessen ist das laut Erlass wohl zulässig. Bei mir in NRW sieht es anders aus. "Hier nimmt die Polizei jeden ihr bekannt gewordenen Verkehrsunfall auf." Und ich bin der Meinung, dass diese Begründung, selbst bei erlasskonformen Handeln so nicht geäußert oder zumindest falsch verstanden wurde.
Bei uns ginge das mit Sicherheit nicht. Man kann dem VT vorschlagen allein klar zu kommen, erlebt habe ich es in mittlerweile fast 40 Jahren aber noch nicht. Nur kann es manchmal dauern.