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Heftiger Unfall. Bitte um Ratschläge

Renault Laguna III (T)
Themenstarteram 12. Februar 2012 um 13:16

Hallo zusammen,

ich hatte gestern einen Unfall. Der Unfallverusacher hatte die Vorfahrt mißachtet und ich bin in sein Auto reingefahren bei ca 40-50 Kmh.

Mein Laguna sieht schrecklich aus (siehe Bilder). Die Polizei war da. Es gab auch Zeugen. Rechtlich gesehen ist die Sache klar.

Ich habe den Wagen abschleppen lassen. Er ist jetzt auf dem Gelände vom ADAC-Partner Betrieb. Ich habe einen Mietwagen bekommen und einige Formulare unterschrieben, damit sie das Abschleppen, den Mietwagen, die Kosten für den Gutachter und die Kosten für die Zeit in der das Auto auf dem Gelände ist, direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen können. Das einzige Formular das ich nicht unterschrieben habe war eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung, Weil ich nicht sicher bin, wo ich das Auto (wenn überhaupt) reparieren lasse. Man mir zugesichert, daß auf mich keine Kosten für den Mietwagen oder den Gutachter kommen, weil die Sache eindeutig ist und die Vericherung des Unfallgegner bezahlen muss.

Der Laguna ist vom 06.2008 und hat knapp 60.000 Km. Ist ein Expression mit Luxe und Konfort Pakett.

-Ist es möglich, dass ein Totalschaden daraus wird? Der Motor läuft.

-Würdet ihr den Wagen reparieren lassen?

-Sollte ich den Partner-Betrieb vom ADAC auch mit der Reparatur beautragen oder lieber direkt bei meinem Händler und Vertrauens-Werstatt Renault Köln machen lassen? Ich selber wohne in Düsseldorf.

-War bis jetzt meine Vorgehensweise richtig oder habe ich Fehler gemacht, die zu Kosten führen können?

-Kann ich den ADAC und seine Partner vertrauen oder lieber selber einen Gutachter beauftragen?

Ich bin noch unter Schock und weiss nicht mehr.

Über jeden Ratschlag bin ich Dankbar.

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Beste Antwort im Thema

Da hat sich aber der Händler die Hände gerieben bei 15 Mille Reparaturkosten :rolleyes:

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Gruß Dich,

ich hoffe Dir ist bei dem Unfall nichts weiter passiert.

Mir ist ähnliches auf der Autobahn passiert. Ein LKW hat mich übersehen und in die Leitplanke gedrückt.

Mein Laguna war kein halbes Jahr alt.

Polizei war auch vor Ort, um den Schaden festzuhalten. Der LKW Fahrer hat zugegeben, mich einfach übersehen zu haben, also ein Schuldeingeständnis.

Ich konnte mit dem Laguna noch langsam mit Hilfe der Polizei von der Autobahn runter und zum nächsten Renault Händler fahren.

Dort wurde direkt dazu geraten einen DEKRA Gutachter zu bestellen, da die Stauchungen und Verformungen sehr stark ausgeprägt waren.

Dieser hat auch das Gutachten binnen 2 Werktagen erstellt und mir zugesendet.

Da die Erstkontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung sehr unfreundlich war, habe ich mir rechtlichen Beistand gesucht und mein Mandat einem RA übertragen.

Bei nicht selbst veruraschten Schäden muss die gegnerische Versicherung sowohl die Gutachterkosten, als auch die Rechtsanwaltskosten tragen.

Solltest du rechtsschutzversichert (Verkehrsrecht inbegriffen) sein, würde ich eine evtl. Kostenübernahme des RA bei "Mitverschuldung" vorher abklären (die gegnersicher Versicherung "könnte" gerichtlich eine Mitsschuld deinerseits erwirken, so dass sie nicht die RA-Kosten tragen müssten, das wäre aber ein separates Verfahren, falls es überhaupt dazu kommen sollte).

Da wir in unserem Haushalt mehrer Fahrzeuge haben, brauchte ich keinen Ersatzwagen und mache daher die Ausfallzeiten bei der Versicherung geltend.

Ich habe nun eine sehr guten Verkehrsrechtsanwalt aus der Nähe von Bonn, solltest du Interesse haben, kann ich dir gerne die Kontaktdaten geben.

viele Grüße

P.S. ich würde den Laguna nicht reparieren lassen, der Rahmen sieht mitgenommen aus und die Türen werden auch gestaucht sein, stell dich mal auf einen Totalschaden ein.

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 17:30

Danke für deine Rückmeldung!

Ich habe den Gutachter ausfindig gemacht und ihn angerufen. Er hat einen guten Eindruck gemacht und ich denke er wird seine Arbeit gut machen.

Ich stelle mich schon auf Totalschaden ein aber gleichzeitig hoffe, dass es keiner wird. Ich habe damals einen Spitzenpreis ausgehandelt und sowas kann man kein zweites mal machen. Sogar jetzt fast 3 Jahre nach dem Kauf gibt es bei Mobile.de im Umkreis von 200 Km erst 5 Lagunas (Limo, 2.0 dci, bis 70000 Km), die weniger kosten, als das was ich damals bezaht habe. Und nur einer davon in Schwarz, was für mich wichtig ist.

Wenn ich einen Anwalt brauchen werde, melde ich mich bei dir.

Danke nochmals!

Was heißt "wenn ich einen Anwalt brauchen werde " :rolleyes:

Geh zum Anwalt, den wirst du auf jeden Fall brauchen kostet dich als Geschädigter keinen Cent.

Von wem wurde der Gutachter gestellt......von dir oder von der gegnerischen Versicherung ?

Themenstarteram 15. Februar 2012 um 18:54

Ich habe doch einen Anwalt genommen. Gutachten ist auch gemacht. Ich habe es noch nicht gesehen, aber telefonisch wurde mir folgendes mitgeteiltt:

Wiederbeschaffungswert: 13300

Wertminderung 500

Reparaturkosten: knapp 11000

Angeblich gibt es Angebote von etwas über 5000 €

Was würdet ihr denn machen? Ich kann für einen Wagen nicht mehr ausgeben, als das was ich (hoffentlich) bekommen werde.

Ich denke, es macht keinen Sinn den Wagen zu reparieren. Auch wenn ich vorhätte, noch 7 Jahre damit zu fahren.

Ich werde noch etwas nachdenken.

Hallo,

ein Bekannter hatte auch einen unverschuldeten Frontalcrash mit einem wendenden Fahrzeug. Das war damals ein Megan Scenic.

Er wurde für 15T€ repariert. Er würde das nie wieder machen. Nach ca 2 Jahren kamen die ersten Mängel zum Vorschein. (KAT zerbröselt), Krümmer lose, da Schrauben aus Gehäuse gerissen (wahrscheinlich Spannung) usw....

 

Da hat sich aber der Händler die Hände gerieben bei 15 Mille Reparaturkosten :rolleyes:

am 22. Februar 2012 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von Quassimodo

Ich habe doch einen Anwalt genommen. Gutachten ist auch gemacht. Ich habe es noch nicht gesehen, aber telefonisch wurde mir folgendes mitgeteiltt:

Wiederbeschaffungswert: 13300

Wertminderung 500

Reparaturkosten: knapp 11000

Angeblich gibt es Angebote von etwas über 5000 €

Was würdet ihr denn machen? Ich kann für einen Wagen nicht mehr ausgeben, als das was ich (hoffentlich) bekommen werde.

Ich denke, es macht keinen Sinn den Wagen zu reparieren. Auch wenn ich vorhätte, noch 7 Jahre damit zu fahren.

Ich werde noch etwas nachdenken.

Wenn ich bedenke, daß mein zu deinem baugleicher Laguna nach 4 Jahren und 18tkm 13t€ gekostet hat würde ich dir auf jeden Fall zu einem anderen Laguna raten.

Ich würde mir aber warscheinlich in deiner Situation keinen Laguna mehr kaufen.

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 18:28

Das darf nicht war sein! Mein (ehemaliger) Unfall-Laguna wird gerade unter mobile.de angeboten!!!!!!!!!!!!!! Angeblich sollte er nach Osteuropa oder Afrika exportiert werden.

Ich fasse es nicht. Was soll ich machen? Irgendeine arme Sau wird sich vom Preis und Kilometerleistung blenden lassen. Von Unfall ist nichts mehr zu sehen. Der Wagen sieht top aus. Die Kilometerleistung stimmt aber es war ein heftiger Unfall.

Ob ich sicher bin, den Wagen erkannt zu haben? Jaaaaaaaaaaaaaaaa!!!

Steht in der Anzeige, das der Wagen ein Unfallwagen ist?´

Wenn nicht die Anzeige melden.

Dafür gibt es einen Button im Anzeigenfeld!

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 7:41

Zitat:

Original geschrieben von Scenic II

Steht in der Anzeige, das der Wagen ein Unfallwagen ist?´

Natürlich nicht! Das ist das Problem. Nur ich weiß nicht, ob die Angabe, dass es um einen Unfallwagen handelt, in der Anzeige stehen muß. Vielleicht reicht es, wenn der Kaufinteressent erst wenn er nachfragt oder spätestens bei der Besichtigung informiert werden muss.

Der Händler darf den Wagen verkaufen. Keine Frage. Betrügen darf er nicht.

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 8:49

Mobile.de kann nichts machen. Aus deren Sicht kann man dem Händler nichts vorwerfen.

Ich habe dann selber den Händler angerufen und gesagt, dass ich mich für den Wagen interessiere.

Die Frage ob der Wagen Unfallfrei wäre hatte er mit Nein beantwortet. Er meinte Motorhaube, Kottflügel und Front wurden ausgetauscht. Also nichts Schlimmes.

An dieser Stelle: "Viel Glück an den Käufer!!!"

der Verkauf von Unfallfahrzeugen ist nicht verboten, egal ob der Schaden repariert wurde oder nicht. Der Verkäufer muss in seinem Angebot einen Unfall auch nicht explizit angeben, er darf diesen jedoch bei einem Verkauf nicht verschweigen und muss den Käufer entweder eine ehrliche Antwort geben, was er ja gemacht hat, oder vor Vertragsabschluss den Käufer ungefragt darauf hinweisen, am besten hält man sowas im Vertrag fest...

Zitat

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss auch ungefragt über alle Unfallschäden eines

Fahrzeugs informieren. Das geht aus einem Urteil des Berliner Kammergerichts hervor.

Dies gilt nach Meinung der Richter auch, wenn aus Sicht des Verkäufers der

Unfallschaden ordnungsgemäß beseitigt worden ist. Denn ein solcher Schaden führe

immer zu einer Wertminderung des Wagens und könne daher die Kaufentscheidung

beeinflussen (Az.: 12 U 112/02).

Quelle: http://www.mobile-nrw.de/.../...enverschweigenbeimgebrauchtwagenka.pdf

Bei dem Angebot wird aber schon bei der Eingabe gefragt, ob es sich um einen Wagen mit Unfallschaden handelt.

Es ist als Suchkriterium bei der Auswahl vom Interessenten auch möglich diese Unfallwagen bei der Suche zu ignorieren.

Macht der Anbieter die Angabe erst hinterher, unterstelle ich ihm, dass er erstmal alle Interessenten anlocken will.

Das Verhalten ist also keineswegs in Ordnung.

es wird das gefragt "Besteht eine erhebliche, nicht reparierte Beschädigung, oder handelt es sich um ein nicht repariertes Unfallfahrzeug?" und somit muss der Verkäufer dort NEIN angeben, denn der Schaden wurde ja behoben...

Zitat

Info

Fahrzeug mit unrepariertem, erheblichem Schaden, z.B. durch Verkehrsunfall, Brand, Hagel, Wasser, Motor- oder Getriebeschaden. Nicht gemeint ist damit: 1.) normaler Verschleiß; 2.) Bagatellschäden; 3.) ein ehemals verunfalltes, inzwischen aber repariertes Fahrzeug. Nennen Sie solche Beeinträchtigungen/ Schäden bitte im Feld 'Beschreibung'. Quelle: mobile.de

Wie schon geschrieben, der Händler muss einen reparierten Unfallschaden nicht in der Beschreibung angeben, er muss jedoch den Käufer ungefragt darauf hinweisen, bevor er das Fahrzeug verkauft und dies sollte dann auch im Kaufvertrag stehen.

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