Heckschaden W124 220 TE

Mercedes E-Klasse W124

Hallo Freunde der W124 Serie!
Erst mal noch frohe Weihnachten, auch wenn gleich schon wieder alles vorbei ist.

Nun zu mein Problem.
Ich besitze einen W124, 220 TE Baujahr 1991. Der 220 hat noch bis Februar 2012 TÜV und hat über 270.000 auf der Uhr.
Eigentlich ein sehr zuverlässiges Auto, was ich noch etwas fahren wollte.
Am Heiligabend ist von meinem Nachbar der Wohnwagen stiften gegangen. Das Teil ist direkt hinten ins Heck vom Benz gerauscht. Erkennbarer Schaden: Ein Knick im linken Seitenteil, direkt über dem Rücklicht und das Rücklicht selbst ist auch hin.
Morgen will ich mal damit nach Mercedes oder zum Gutachter. Meine Sorge ist nun, dass der Schaden den Wert des Autos überschreitet. Ich will auch nicht mit der Beule rumfahren.
Meine Frage: gibt es da eine Möglichkeit, außer Spachtel oder muss ich mich von dem 220 trennen?

Hab mal noch ein Foto angehängt

Danke vorab für eure Antwort

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ein Gutachter macht daraus auf jeden Fall einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Das sollte sich dennoch ausbeulen und lackieren lassen.

fleibaka

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Für 50€ gibts in der Bucht nur Rückleuchten mit kleinem Riss...
Da sind schon 80€ an zu legen und so "pipi" ist der Schaden auch nicht.

So wie ich das sehe hat der das Seitenteil bis in den Kofferdeckel gedrückt.

Ne Beule über der Türe im Dachholm kann das eigentich nicht gegeben haben, aber um dass da hinten grade zu richten muss die Scheibe raus, der Lack runter, die Kofferraumdichtung weg, die Innenverkleidungen raus, zum lackieren die Stoßstange runter, etc.
Da ist alleine Montage und Demontage Arbeit schon 6 h weg.
Dann kann man versuchen das wieder zu ziehen, das sollte klappen, aber in 30 minuten macht die Ecke auch niemand wieder grade.

So mit Lack runter, ziehen, Zinn drauf, etc. ist da schnell 4h weg, zumal man gucken muss ob man die Ecke überhaupt mitm Schlaghammer gezogen bekommt, das ist da beim W124 sehr stabil alles.

Für 800-1500€ bekommt man das wieder hin, im Gutachten werden sicher irgendwo 3-4.000€ stehen.

Wenn der Wagen recht gepflegt ist, würde ich ihn vorm Sachverständigen beim Aufbereiter abgeben und mir durchrechnen, ob es sich wirklich lohnt, den kaputt schreiben zu lassen.

Im Zweifelsfalle kann man über Instandsetzung / Neues Seitenteil im Gutachten ja immer reden, wenn man als Auftraggeber mit Instandsetzung zu frieden ist, gibt das keine Probleme und so die Schadenssumme auch beeinflussen.

Dann kann man schonmal den Restwert über die Restwertbörse ermitteln lassen und schauen, wenn da n Fahrzeugwert von 4800€ raus kommt und in der Restwertbörse bietet einer 1800€ an, dann ist das nicht unbedingt gut, den Wagen totalschaden schreiben zu lassen.

Dann kommt man bei 4800€ Wiederbeschaffungswert und Schaden 4.000€ deutlich besser davon.

Alles in allem ne doofe Ecke, aber bleibt eigentlich Geld über.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Unverschuldeter Unfall:
1. Auto in eine MB- Niederlassung bringen.
2. Dort kümmert man sich um alles, vom Gutachter, Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung bis zu zur Reparatur.
3. Man fährt mit einen Leihwagen vom Hof und gibt ihn bei der Abholung des reparierten Autos wieder ab.
4. Man braucht sich wirklich um nichts selber kümmern.
5. Die MB- Niederlassung rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, man braucht selbst kein Geld zu bezahlen.
6. Problemloser geht nun wirklich nimmer.

 

nur, daß die schöne Kette wahrscheinlich schon beim Gutachter aufhört 😁

fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Unverschuldeter Unfall:
1. Auto in eine MB- Niederlassung bringen.
2. Dort kümmert man sich um alles, vom Gutachter, Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung bis zu zur Reparatur.
3. Man fährt mit einen Leihwagen vom Hof und gibt ihn bei der Abholung des reparierten Autos wieder ab.
4. Man braucht sich wirklich um nichts selber kümmern.
5. Die MB- Niederlassung rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, man braucht selbst kein Geld zu bezahlen.
6. Problemloser geht nun wirklich nimmer.

 

Rechtsanwalt aufsuchen.

Gutachter bestellen.

Karosseriebauer aufsuchen.

Auto zum lackierer bringen.

Leihwagen selber mieten.

Geld vorlegen.

Gutachter zur Nachbegutachtung bestellen.

Check kassieren.

Wenn Geld nicht vorlegbar, Rücklicht auf E-Bay holen, reinstecken, Klebeband drauf und erstmal fahren bis bezahlt ist, dann bei "Karosseriebauer aufsuchen" weitermachen.

Wissen, dass es ordentlich repariert ist, am Ende 2 Mille über haben, gefiele mir besser.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Unverschuldeter Unfall:
1. Auto in eine MB- Niederlassung bringen.
2. Dort kümmert man sich um alles, vom Gutachter, Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung bis zu zur Reparatur.
3. Man fährt mit einen Leihwagen vom Hof und gibt ihn bei der Abholung des reparierten Autos wieder ab.
4. Man braucht sich wirklich um nichts selber kümmern.
5. Die MB- Niederlassung rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, man braucht selbst kein Geld zu bezahlen.
6. Problemloser geht nun wirklich nimmer.

 

Dafür bleibt dann für den Geschädigten auch nichts über.

Mir wäre es lieber über ein neutrales Gutachten abzurechnen, die Rep. in nem Karosseriefachbetrieb machen zu lassen und die Differenz

auf meinem Konto zu haben.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Unverschuldeter Unfall:
1. Auto in eine MB- Niederlassung bringen.
2. Dort kümmert man sich um alles, vom Gutachter, Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung bis zu zur Reparatur.
3. Man fährt mit einen Leihwagen vom Hof und gibt ihn bei der Abholung des reparierten Autos wieder ab.
4. Man braucht sich wirklich um nichts selber kümmern.
5. Die MB- Niederlassung rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, man braucht selbst kein Geld zu bezahlen.
6. Problemloser geht nun wirklich nimmer.

 

Rechtsanwalt aufsuchen.
Gutachter bestellen.
Karosseriebauer aufsuchen.
Auto zum lackierer bringen.
Leihwagen selber mieten.
Geld vorlegen.
Gutachter zur Nachbegutachtung bestellen.
Check kassieren.

Wenn Geld nicht vorlegbar, Rücklicht auf E-Bay holen, reinstecken, Klebeband drauf und erstmal fahren bis bezahlt ist, dann bei "Karosseriebauer aufsuchen" weitermachen.

Wissen, dass es ordentlich repariert ist, am Ende 2 Mille über haben, gefiele mir besser.

Warum soll er denn einen RA einschalten, hier ist doch garnichts strittig

fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von fleibaka



Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Rechtsanwalt aufsuchen.
Gutachter bestellen.
Karosseriebauer aufsuchen.
Auto zum lackierer bringen.
Leihwagen selber mieten.
Geld vorlegen.
Gutachter zur Nachbegutachtung bestellen.
Check kassieren.

Wenn Geld nicht vorlegbar, Rücklicht auf E-Bay holen, reinstecken, Klebeband drauf und erstmal fahren bis bezahlt ist, dann bei "Karosseriebauer aufsuchen" weitermachen.

Wissen, dass es ordentlich repariert ist, am Ende 2 Mille über haben, gefiele mir besser.

Warum soll er denn einen RA einschalten, hier ist doch garnichts strittig

fleibaka

Sehe ich auch so.

Es kommt nicht selten vor, daß die Versicherung ohne Schwierigkeiten zu machen, zahlt.

Manchmal muß man lediglich drohen einen Rechtsanwalt einzuschalten - dann läufts schon.

Den Rechtsverdreher bei Bedarf hinzuziehen, diese Option hat man auch zu einem späteren Zeitpunkt immer noch.

Wenn die Schuldfrage sowieso zu Deinen Gunsten geklärt ist, übernimmt die gegn. Vers. auf jeden Fall auch deine RA.-Kosten!
Dabei hat der RA meist die besseren Argumente in Bezug auf den NUTZUNGSAUSFALL, als man selber, wenn man nicht vom Fach ist.
Ein hier noch nicht erwähnter Faktor bei der Schadensregulierung!

Egal wofür Du dich später entscheidest, Der Anwalt lohnt sich für Dich auf jeden Fall!

Habe so ne Geschichte gerade frisch durch und bin froh, dass ich diesen Weg gegangen bin

Grüßle

Zitat:

Original geschrieben von yachtia6avant


Wenn die Schuldfrage sowieso zu Deinen Gunsten geklärt ist, übernimmt die gegn. Vers. auf jeden Fall auch deine RA.-Kosten!
Dabei hat der RA meist die besseren Argumente in Bezug auf den NUTZUNGSAUSFALL, als man selber, wenn man nicht vom Fach ist.
Ein hier noch nicht erwähnter Faktor bei der Schadensregulierung!

Egal wofür Du dich später entscheidest, Der Anwalt lohnt sich für Dich auf jeden Fall!

Habe so ne Geschichte gerade frisch durch und bin froh, dass ich diesen Weg gegangen bin

Grüßle

Im Gutachten steht die Reparaturdauer.

Hatte noch nie Probleme dafür das Geld zu bekommen.

Je nach Fahrzeug gibts feste Tagessätze - kriegt man aus dem Internet.

Nach Instandsetzung Foto mit aktueller Tageszeitung an die Versicherung und gut ists.

Das läuft über den RA auch nicht anders.

Ganz wichtig ist ein vom Geschädigten bestimmter Gutachter.
Die von der regulierenden Versicherung beauftragten Gutachter knausern immer - deshalb diesen Weg ablehnen.

Hallo,

der Schaden wurde durch einen Nachbarn verursacht, da sollte man erstmal den Ball flach halten. Außer einem ist eine friedliche Nachbarschaft egal. Aufspielen kann man immer noch, wenn es nicht so läuft, wie es soll.
Bzw. man spricht mit dem Nachbarn darüber, aufgrund welcher Reaktion der Versicherung man sich einen RA nimmt.

Aber muß man alles erstmal schwarz sehen????

fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von fleibaka


Hallo,

der Schaden wurde durch einen Nachbarn verursacht, da sollte man erstmal den Ball flach halten. Außer einem ist eine friedliche Nachbarschaft egal. Aufspielen kann man immer noch, wenn es nicht so läuft, wie es soll.
Bzw. man spricht mit dem Nachbarn darüber, aufgrund welcher Reaktion der Versicherung man sich einen RA nimmt.

Aber muß man alles erstmal schwarz sehen????

fleibaka

Sehe ich genau so, nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen, der Nachbar ist bestimmt auch bemueht, das ganze friedlich zu regeln, und wird dementsprechend auf seinen Versicherungsmakler einwirken.

Ich hatte letztes Jahr einen unverschuldeten Unfall, und die Versicherung hat den Schaden anstandslos reguliert, und mich noch darauf hingewiesen, welche zusaetzliche Auslagen ich von ihnen erstattet bekomme.

Anwalt kann man immer noch einschalten, wenns Probleme geben sollte....

Original geschrieben von Hippenstiel

Zitat:

Original geschrieben von fleibaka


Hallo,

der Schaden wurde durch einen Nachbarn verursacht, da sollte man erstmal den Ball flach halten. Außer einem ist eine friedliche Nachbarschaft egal. Aufspielen kann man immer noch, wenn es nicht so läuft, wie es soll.
Bzw. man spricht mit dem Nachbarn darüber, aufgrund welcher Reaktion der Versicherung man sich einen RA nimmt.

Aber muß man alles erstmal schwarz sehen????

fleibaka

Sehe ich genau so, nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen, der Nachbar ist bestimmt auch bemueht, das ganze friedlich zu regeln, und wird dementsprechend auf seinen Versicherungsmakler einwirken.

Ich hatte letztes Jahr einen unverschuldeten Unfall, und die Versicherung hat den Schaden anstandslos reguliert, und mich noch darauf hingewiesen, welche zusaetzliche Auslagen ich von ihnen erstattet bekomme.

Anwalt kann man immer noch einschalten, wenns Probleme geben sollte....

Ach ja, Ruecklicht koennte ich Dir guenstig besorgen, bei mir in der Naehe schlachtet einer regelmaessig 124er, da muss ich die Woche eh hin, um was abzuholen.

Koennte ich Dir ggf per DHL schicken.....

Menno,
hatte ich bei meinem Post nicht berücksichtigt....
War ja der Nachbar beteiligt, dann wird es wohl auch ohne Anwalt klappen

Grüßle

Moin,

erst mit dem Nachbarn reden und dann den Rechtsanwalt alles regeln lassen. Nach meinen letzten Erfahrungen mit Versicherungen grundsätzlich nur noch mit Anwalt, eine Versicherung versucht prinzipiell, Dich als Geschädigten zu bescheissen, wo es geht. Zum Beispiel Nutzungsausfall, denn verweigern sie erstmal und zahlen eine deutliche geringe Bereitstellungspauschale mit der Begründung, das Auto sei alt...

Gruss
Harro

oje oje...Rechtsanwalt... warum nicht gleich zum Bundesanwalt oder wer ist da noch höhe??? Der Nachbar hat es mit sicherheit nicht mit Absicht gemacht. Und mit dem Nachbar lebt man noch viele Jahre neben!!! Der Gutachter kann auch eine neue Seitenwand berechnen!

Ich würde eine kleine, vernünftige Werkstatt aufsuchen und mit dem Nachbar alles so klären. Bei solchen Schäden will doch kein normaler Mensch noch Geld verdienen!!! Dem Nachbar das Geld abziehen und dann sich wundern warum die anderen Nachbarn plötzlich nicht mehr "Hallo" sagen! Mano mano.....

MfG Serj

Da klar ist,wer "schuld" ist, gibt es da nichts zu rütteln. Das andere ist die Sache mit dem wirtschaftlichen Totalschaden. Aber auch da gibt es bei den meisten Versicherungen die Regelung, dass bei alten Fahrzeugen, die technisch in Ordnung und Klassiker sind (W124!), der Zeitwert auf Basis des Wiederbeschaffungspreises festgelegt wird, dazu kommen dann meist noch 30% Aufschlag. Hatte diesen Fall einmal bei einem W201. Der Unfallgegner hat das Auto etwas gekürzt (20cm kürzerer Kofferraum), und die Versicherung hat auf der oben beschriebenen Basis entschädigt.

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