heckklappenverlängerung
hallo,
ich will mir die heckklappenverlängerung anschweißen und dafür müssen die rückleuchten umgebaut werden.
trägt der TÜV den umbau der rückleuchten einfach so ein??
eine anleitung für den umbau habe ich ich mein nur ned das ich dann probleme beim TÜV habe weil etwas ned passt
56 Antworten
Richtig ... das ist ja das beschi**ene an der sache 🙁
TÜV Prüfer die alles eintragen findet man ja an jeder ecke ...
Gutes Beispiel:
Ein Freund von mir hat so ne rissen tröte ohne Inhalt als Auspuff verbaut, selbst Nummer reingeschlagen und eingetragen bekommen ... das Teil is zwar Eingetragen, aber da die dB zahl net stimmt kann Grün-Weiß jederzeit den Finger heben 😁
zu solchen prüfern geh i ned scho gescheite aber wenns richtig umgebaut wird und dann ordnungsgemäß eingetragen wird dann dürfte mir keiner mehr was antun können des is nur wieder geld macherei wie so oft in deutschlan
Kumpel von mir war genauso schlau..
Hatte sich nen schönen aufgemotzten 3er GTI gekauft und kam auch auf die blöde Idee die Hecklappe zu verlängern und den Blinker zu versetzen...
Und dann gings los...
er hat es irgendwo eintragen lassen, ne Woche später haben ihn die Bullen herausgewunken und das Auto direkt vor Ort stillgelegt.
Er dann wieder zum TÜV und wieder eintragen lassen....
Irgendwann gabs wieder ne Polizeikontrolle und Auto wurde wieder stillgelegt...
Das ganze Spielchen ging ca 4 oder 5 mal bis er die Schnauze voll hatte und das Auto am Ende verkauft hat, soviel zur Eintragung ;-)
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Machen kannst du das, aber egal wie sauber das aussieht, ein Grün-Weißer Partybus hinter dir der sich dran stört und dein wagen hängt an der Leine 😁
ich müsste mich mit tüv und polizei zusammen tun ein schreiben von den günen einvordern das der umbau ok ist und der tüv trägz es ein
nur zu eurer information, tüv in Ö ist viel strenger als in D. ich nenn mal nur den 11cm erlass oder die pinneligkeit beim Räder eintragen. weiß das von einem kumpel aus D dass es dort viel einfacher ist umbauten einzutragen.
Grüße aus Innsbruck
Zitat:
Original geschrieben von VW GOLF VW
kann mir dann noch wer was antun strafen oder so??
JEDER dorfsherrif, der gerade von der polizeischule kommt, und ncoht nie ein auto angehalten hat, kann dir ohne mit der wimper zu zucken folgende strafe aufdrücken:
bei ner "normalen" kontrolle:
-50€ strafe zzgl 25,6€ bearbeitungsgebühr (für fahrer und halter)
-3 punkte (für fahrer UND halter)
- a-verstoß für den fahrer
- ~36€ gebühr für das aufforderungsschreiben zur nachschulung
-250-400€ nachschulungskosten
- b-verstoß für den halter
-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
-280-520€ gutachterkosten
-50-120€ für die neuvorführung des fz
- 1-2 wochen bus-/taxi-/ bahnfahrkosten
bei nem unfall:
-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)
-haftpflicht zahlt die schäden des gegners erst ab 5000€
-zivilrechtlcihe folgeprozesse bis in den mehrstelligen millionen-€ bereich, ohne deckung der schadenssumme durch die phv....
am besten fährst du mal zum tüv und sagst was du vorhast, dann wird er dir schon erklären obs geht oder warum nicht. er solls ja auch schließlich eintragen. bei veränderungen bei leuchten ist das aber alles nicht so einfach.
trotzdem kann es nicht angehen, dass die sherifs die karre stilllegen und sich über die ingenieure stellen. aber so is das in d leider nun mal.
aber das komische ist ja das mann es in ösgterreich eingetrge bekommt
Zitat:
Original geschrieben von VW GOLF VW
kann man eigentlich was in Ö eintragen lassen obwohl man deutscher ist??
nein, da das fz unter die deustche zulassungspflciht fällt, ist auch nur eine eintragung in deutschland erlaubt...
Zitat:
Original geschrieben von hardcorecorsa
trotzdem kann es nicht angehen, dass die sherifs die karre stilllegen und sich über die ingenieure stellen.
du solltest dich mal etwas genauer über die prozedur informieren!
die polizei stellt sich nicht über prüforgane!
die polizei legt nicht direkt still (außer bei akuter offensichtlicher gefährdung)! dazu haben die beamten keine ausreichende fachkenntniss....deshalb lassen sie im schlimmsten fall den wagen abschleppen und zweifeln die eintragung an, und dann kommt ein unabhängiger gutachter, der streng nach der stvzo prüft, und wenn für eine ummodelierte leuchte kein lichttechnsiches gutachten vorliegt, ist die "eintragung" nunmal hinfällig und somit nichtig....
und da der grundsatz "unwissenheit schützt vor strafe nciht" gillt, wird daraus dann ein ziemlich teurer spaß.....
ähhm zurück zu meiner fragge
warum in ösiland ja und hier nein ?
Zitat:
Original geschrieben von Neophyte82
ähhm zurück zu meiner fragge
warum in ösiland ja und hier nein ?
Warum darf man in Ösiland sein Auto nicht so tief machen wie in D ?
Wird dir hier wohl keiner sagen können warum das so ist. Jedes Land hat nunma andere Richtlinien. Welche nun besser oder schlechter sind, sei ma dahin gestellt...