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heckklappenverlängerung
hallo,
ich will mir die heckklappenverlängerung anschweißen und dafür müssen die rückleuchten umgebaut werden.
trägt der TÜV den umbau der rückleuchten einfach so ein??
eine anleitung für den umbau habe ich ich mein nur ned das ich dann probleme beim TÜV habe weil etwas ned passt
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56 Antworten
hier ist noch ein bild
Wenn er auch nur annähernd nach seinen Richtlinien, Vorschriften und Gesetzen handelt trägt er es ohne Lichtgutachten nicht ein.
d.h. also das die rückleuchten geprüft werden müssen ob man alles noch gut erkennen kann.
und was kostet sowas?
Tja, da musst du wohl einige 1000er hinlegen für.
Davon abgesehen ist es auch nicht jedermanns Geschmack. Da lieber eine richtig schön cleane Klappe.
es is mein geschmack und des war auch ned die frage.
1000er klar doch hab schon so viele damit gesehen das trägt doch der tüv per einzelabnahme ein der sieht doch dann selber das man alles noch gut erkennen kann eigentlich gehts ja nur um den blinker
das hat damit nichts zu tun. Es gibt ettliche illegale Umbauten an Fahrzeugen, die nicht eingetragen sind und die trotzdem damit rumfahren.
Es geht nicht darum, dass man noch alles erkennen kann, sondern dass die geprüfte Rückleuchte umgebaut wird. Dadurch entfällt die Zulassung der Rückleuchte. Du benötigst ein Lichttechnisches Gutachten.
Und es sind EINIGE 1000.
was ist daran illegal wenn man den blinker noch sehr gut sieht wenn nicht sogar besser als zuvor damit fahr ich zum tüv und der sagt ok passt es geht ja nur darum das er gut sichtbar ist und das kann man so umbauen
Warum fragst du denn dann, wenn du dir da so sicher bist ?!
Ich sage, du bekommst es nicht eingetragen.
ich hab nie gesagt das ich mir sicher bin das ist nur meine meinung.
das ist nur logisch
Geb mal in der Suche lichttechnisches Gutachten ein, da findeste ettliches drüber
Die teile findest du sehr oft in Österreich! Aber net in D!
Ich geb meinem vorredner recht ... auch wenn der Blinker wirklich besser zu sehen sein sollte ... wir haben halt solche bescheuerden Gesetze und Vorschriften das jede Veränderung geprüft werden muß.
Es zählt leider net ob der TÜV Prüfer das Lämpchen sieht, sondern die Zahl auf dem Papier vom messgerät.
ja sagen wir mal er trägt es mir ein kann mir dann noch wer was antun strafen oder so??
wenn man den blinker z.B. besser sieht als zuvor dann müsste die messung doch auch gut gehen
Ja klar, eine Eintragung ist kein Freischein. Die Polizei kann dir dann jederzeit immer noch die Karre stilllegen.
da sieht man mal wieder wie blöd deutschland sein kannfür was gibts dann den tüv der dir was einträgt weil alles passt und dann kommt polizei her und sagt des gefällt uns ned