ForumGolf 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. heckklappenverlängerung

heckklappenverlängerung

Themenstarteram 6. März 2007 um 19:14

hallo,

ich will mir die heckklappenverlängerung anschweißen und dafür müssen die rückleuchten umgebaut werden.

trägt der TÜV den umbau der rückleuchten einfach so ein??

eine anleitung für den umbau habe ich ich mein nur ned das ich dann probleme beim TÜV habe weil etwas ned passt

Ähnliche Themen
56 Antworten
Themenstarteram 6. März 2007 um 19:17

hier ist noch ein bild

Wenn er auch nur annähernd nach seinen Richtlinien, Vorschriften und Gesetzen handelt trägt er es ohne Lichtgutachten nicht ein.

Themenstarteram 6. März 2007 um 19:20

d.h. also das die rückleuchten geprüft werden müssen ob man alles noch gut erkennen kann.

und was kostet sowas?

am 6. März 2007 um 19:29

Tja, da musst du wohl einige 1000er hinlegen für.

Davon abgesehen ist es auch nicht jedermanns Geschmack. Da lieber eine richtig schön cleane Klappe.

Themenstarteram 6. März 2007 um 19:32

es is mein geschmack und des war auch ned die frage.

1000er klar doch hab schon so viele damit gesehen das trägt doch der tüv per einzelabnahme ein der sieht doch dann selber das man alles noch gut erkennen kann eigentlich gehts ja nur um den blinker

am 6. März 2007 um 19:36

das hat damit nichts zu tun. Es gibt ettliche illegale Umbauten an Fahrzeugen, die nicht eingetragen sind und die trotzdem damit rumfahren.

Es geht nicht darum, dass man noch alles erkennen kann, sondern dass die geprüfte Rückleuchte umgebaut wird. Dadurch entfällt die Zulassung der Rückleuchte. Du benötigst ein Lichttechnisches Gutachten.

Und es sind EINIGE 1000.

Themenstarteram 6. März 2007 um 19:43

was ist daran illegal wenn man den blinker noch sehr gut sieht wenn nicht sogar besser als zuvor damit fahr ich zum tüv und der sagt ok passt es geht ja nur darum das er gut sichtbar ist und das kann man so umbauen

am 6. März 2007 um 19:46

Warum fragst du denn dann, wenn du dir da so sicher bist ?!

Ich sage, du bekommst es nicht eingetragen.

Themenstarteram 6. März 2007 um 19:48

ich hab nie gesagt das ich mir sicher bin das ist nur meine meinung.

das ist nur logisch

am 6. März 2007 um 19:50

Geb mal in der Suche lichttechnisches Gutachten ein, da findeste ettliches drüber

Die teile findest du sehr oft in Österreich! Aber net in D!

Ich geb meinem vorredner recht ... auch wenn der Blinker wirklich besser zu sehen sein sollte ... wir haben halt solche bescheuerden Gesetze und Vorschriften das jede Veränderung geprüft werden muß.

Es zählt leider net ob der TÜV Prüfer das Lämpchen sieht, sondern die Zahl auf dem Papier vom messgerät.

Themenstarteram 6. März 2007 um 20:07

ja sagen wir mal er trägt es mir ein kann mir dann noch wer was antun strafen oder so??

wenn man den blinker z.B. besser sieht als zuvor dann müsste die messung doch auch gut gehen

am 6. März 2007 um 20:11

Ja klar, eine Eintragung ist kein Freischein. Die Polizei kann dir dann jederzeit immer noch die Karre stilllegen.

Themenstarteram 6. März 2007 um 20:13

da sieht man mal wieder wie blöd deutschland sein kannfür was gibts dann den tüv der dir was einträgt weil alles passt und dann kommt polizei her und sagt des gefällt uns ned

Deine Antwort
Ähnliche Themen