heckklappenverlängerung corsa b
hi habe auf ein treffen gesehen eine heckklappenverlängerung am corsa b bekomme ich das eingetragen und was muss ich beachten ?
habe bei ebay schon die bleche gesehen !
26 Antworten
du musst beachten das die lichttechnische mindestanforderungen gültiger ECE RL eingehalten werden.
sprich: es darf von den rückleuchtenbirnen nichts bzw. nicht zuviel abgedeckt werden.
und eine abnahme besätigung von einer werkstatt (das dass fachgerecht gemacht worden ist) brauchst du auch noch wenn ich mich nicht täuche.
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Was auch noch ein Problem darstellen könnte ist, dass es dafür kein TÜV Gutachten oder ähnliches gibt!
Ein Freund hat es auch gemacht und hat dies nicht eingetragen bekommen, ehhm ich glaube er war bei (lasst mich nicht lügen) 10-15 anderen TÜV Prüfer. Keiner davon hat es eingetragen! 🙄
Und im Endeffekt musste er sich ne neue Heckklappe besorgen!
Mal ehrlich das sieht doch eh total Sch.... aus!!! (Finde ich) 😁
also ich habe mit ein geredt grade der hat die auch dran und meinet es muss eine extra eingetragen werden und die nebelschluss leuchte muss eine extra leuchte unten hin und die brems leuchten müssen nach ganz unten verlegt werden stimmt das
dass kann gut sein, dass die bremsleuchte an die stelle der nebelschlußleuchte muss.
ich finds nicht schön, lieber original lassen.
ohne getüvte Rückleuchten würde ich sowieso nicht fahren wollen.
aber lieber ne geänderte belegung, als verdeckte bremsleuchten ?
und da wird der onkel Tüv wohl gändigER sein, als mit verdeckten lampen.
nichts desto weniger ist und bleibt das ganze ein schwieriges verfahren und in meinen augen auch noch hässlich.
wie schon gesagt wurde, es gibt am corsa sooo vieles zu machen, wieso gleich die heckklappe in angriff nehmen.
vor dem bösen blick am heck würde ich das heck erst mal cleanen, das sieht doch viel besser aus.
falls noch nicht geschehen natürlich
Die klappe zu verlängern und die Rückleuchten damit teilweise abzudecken ist nicht erlaubt. Die belegnung der Leuchte ist vom hersteller vorgegeben. Sollte das geändert werden muss ein neunes gutachten zu den leuchten erstellt werden und einzeln geprüft auf die lichttechnischen anforderungen...und das willst du nicht bezahlen,das kann ich dir sagen.
Mach lieber den scheibenwischer und das schloss weg und evtl noch nummernschild dann is gut...
Zitat:
Original geschrieben von Jason1982
Die klappe zu verlängern und die Rückleuchten damit teilweise abzudecken ist nicht erlaubt.
dann gilt das ja theoretisch auch vornerum ?