Hebt eine Ampel eine 30er Geschwindigkeitsbegrenzung auf?

Hallo.

Ihr Kinderlein kommet, oh kommet doch all'. Was lässt sich unser Bürgermeister noch alles einfallen, um sich zu profilieren? Seit Jahrzehnten müssen Fußgänger, auch ich damals, den Ampelübergang nutzen, auch ohne dieses ganze TamTam. Ach ja, nächstes Jahr stehen Neuwahlen ins Haus, simmmmt ja.

Zurück zum Tagesgeschäft. Wir fahren also auf das 30er Schild zu. Viele vergessen es, aber dafür sind ja unsere Ordnungshüter in blau da und messen schön. Muss ja wieder fein Kohle in die Gemeindekasse. Unter dem Schild sind Zusatzangaben zu lesen. Mo-Fr und die Uhrzeit. Außerhalb dieser Werte kann man wieder "Gas geben".

Einige verhalten sich völlig verstört, bleiben nach der Ampel bei Tempo 30 bis zum 700 M !!! entfernten Ortsausgangsschild. Die meisten, so wie ich erhöhen das Tempo wieder auf 50. Täte ich das nicht, könnte ich meinen Gang raus nehmen und mich vom Hintermann schieben lassen, so sehr klebt der mir am Arsch.

Und wisst ihr, was das paradoxe ist ? In den Ferien und außerhalb der Unterrichtszeit ist durchgängig Tempo 50 erlaubt. Wie würdet ihr euch Tempomäßig bis zum Ortsausgangsschild verhalten ?

Gruß

44 Antworten

Wir reden hier von einem Klassischen Schul 30er Mo - Fr 7.00-18.00 (wird bei uns in den Ferien zugeklappt)

Die werden im Normalfall aufgehoben, bei uns hinter der nächsten Querstraße.
Wird es nicht aufgehoben - ja dann fehlen die schilder hinter der Querstraße - bleiben trotzem 30 ,wenn da keine Querstraße bis zum Ortsschild kommt.

UNd eine Ampel "regelt" den Verkehrsflüss , aber nicht die Geschwindigkeit

https://maps.app.goo.gl/jsDhTLJMiNhp31Mz5

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Dez. 2023 um 07:19:03 Uhr:


ist die Ausgangssituation, ja die ganze Frage unwichtig.

Nein, ich meinte damit schon im Bezug die Frage des TE. Und dass eine Ampel an Kreuzung oder nicht, die Begrenzung nicht aufhebt, war m. E. doch geklärt.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 15. Dezember 2023 um 08:44:24 Uhr:


Nein, ich meinte damit schon im Bezug die Frage des TE. Und dass eine Ampel an Kreuzung oder nicht, die Begrenzung nicht aufhebt, war m. E. doch geklärt.

Abgesehen davon, dass m.E. auch da noch kein Konsens in der Diskussion gibt, ist m.E. die Fragestellung des TE nicht nur auf die Gesetzeslage begrenzt. Seine Frage war nämlich:

„Wie würdet ihr euch Tempomäßig bis zum Ortsausgangsschild verhalten ?“

Wenn es eine Ampelkreuzung ist, gibt es außer der Gesetzeslage dann noch andere Aspekte zu betrachten, z.B. wenn er doch mit dem Verkehr mitschwimmt (also schneller als 30 km/h) fährt und geblitzt wird, kann er dann aus der Sache rauskommen, wenn er einfach behauptet, er wäre erst in die Straße eingebogen und hat kein 30er Schild gesehen?

Bei Ortsfremden funktioniert das vermutlich, wie sieht es aber bei Ortskundigen aus?

Punkte, die bei einer Ampelkreuzung diskussionswürdig sind. Bei einer reinen Fußgängerampel sind diese Punkte aber hinfällig.

Insofern spielt es sehr wohl eine Rolle, um welche Art Ampel es in dem Szenario des TE geht.

Gruß

Uwe

Es handelt sich um eine Fußgängerampel.

Zitat:

@JohnDoo schrieb am 14. Dezember 2023 um 16:17:32 Uhr:


Seit Jahrzehnten müssen Fußgänger, auch ich damals, den Ampelübergang nutzen, …
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Der erste Absatz erzählt eine einleitende Geschichte, was sich der Bürgermeiste einfallen lässt, aufgezeigt am Beispiel einer Fußgängerampel, die der TE als Fußgänger seit Jahrzehnten immer überquert hat.

Im zweiten Absatz geht es um das eigentliche Problem des TE, welches er als Autofahrer hat. Nirgends steht, dass es sich um die selbe Ampel handelt.

Gruß

Uwe

Der Text ist insgesamt wirr.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Dez. 2023 um 09:30:37 Uhr:


Abgesehen davon, dass m.E. auch da noch kein Konsens in der Diskussion gibt,

Wie denn auch, wenn manche die eindeutige gesetzliche Lage ignorieren.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Dez. 2023 um 09:30:37 Uhr:


ist m.E. die Fragestellung des TE nicht nur auf die Gesetzeslage begrenzt. Seine Frage war nämlich:

„Wie würdet ihr euch Tempomäßig bis zum Ortsausgangsschild verhalten ?“

Nur weil andere sich falsch verhalten, wird daraus noch lange keine Legalität.

Der Blitzer freut sich. Wenn da viele zu schnell fahren klingelt es halt lauter in der Gemeindekasse.

An solchen Stellen, egal ob Autobahn oder anderswo, hab ich noch nie einen Blitzer gesehen. Vllt. eben wg. der verschiedenen Sichtweisen, wo Stress vorprogramiert ist.
Ist aber nur meine Erfahrung.
Gruß jaro

Na ja, das ist die gleiche Argumentation wie 'ich hab in dem und dem Laden noch nie Kameras oder einen Ladendetektiv gesehen - kann man schon mal was mitgehen lassen'...

Ja, so bisschen Überschussgeschwindigkeit, kann man schon mitnehmen... 😁 😉
Gruß jaro

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 15. Dezember 2023 um 10:02:52 Uhr:



Wie denn auch, wenn manche die eindeutige gesetzliche Lage ignorieren.

Naja, wenn es immer so eindeutig wäre, würde man ja auch nicht diskutieren.

Es gibt ein paar Sachen, wo Theorie und Praxis auseinander driften.

Wir haben zur Zeit bei uns auf der Hauptstraße eine Baustelle, die sich HINTER einer Ampel befindet. VOR der Ampel ist ein 30 Schild (wegen Baustelle). Kommt man aus der Nebenstraße und biegt rechts ab, weiß man vom 30er Schild nix. Man kommt aus einer 30er Zone und hat dementsprechend die Aufhebung der Zone inkl. der 30er Aufhebung der Zone.
Was gilt?
Vor allem vor dem Hintergrund, dass in Gegenrichtung KEIN 30er Schild wegen der Baustellenausfahrt steht.

Anderes Beispiel:
Die berühmt berüchtigten Schilderbrücken.
Man fährt mit Limit und sieht die Aufhebung (drei weiße Striche). Nur wird die Aufhebung nur kurz angezeigt und geht dann aus. Müssen dann die, die noch im Limit unterwegs waren und die Aufhebung NICHT sehen konnten, immer noch die 100 oder 120 fahren?
Oder man sieht, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung einfach ausgeht aber ein LKW Überholverbot weiter angezeigt bleibt. Und es kommt KEINE Geschwindigkeitsbegrenzungsaufhebung. Die sagen wir 120 gehen einfach aus!

Wie man sieht, grau ist alle Theorie, wenn selbst die Behörden es so machen, dass es eben NICHT der StVO entspricht.

Von daher muss man nicht ständig den erhobenen Schulmeister-Zeigefinger raustrecken, auch wenn man theoretisch nach dem geschriebenen Gesetz im Recht wäre...

Den Fall der Schilderbrücken über Autobahnen, bei denen die Aufhebung des Tempolimits nicht (mehr) angezeigt wird, sehe ich auch häufiger 🙁 Spätestens bei der zweiten abgeschalteten Schilderbrücke drücke ich wieder (angemessen) auf's Gaspedal. Auch wenn die Gesetzeslage gegenteilig lautet, ist diese nicht praxistauglich.

Zitat:

@JohnDoo schrieb am 14. Dezember 2023 um 16:17:32 Uhr:


Hallo.

Wir fahren also auf das 30er Schild zu. Viele vergessen es, aber dafür sind ja unsere Ordnungshüter in blau da und messen schön. Unter dem Schild sind Zusatzangaben zu lesen. Mo-Fr und die Uhrzeit. Außerhalb dieser Werte kann man wieder "Gas geben".

Einige verhalten sich völlig verstört, bleiben nach der Ampel bei Tempo 30 bis zum 700 M !!! entfernten Ortsausgangsschild. Die meisten, so wie ich erhöhen das Tempo wieder auf 50.

Hallo,

ich habe das wirre Geschreibsel mal aufs Wesentliche reduziert.

Wenn Du 30 fahren bis zum 700 m entfernten Ortsschild als verstörend empfindest, empfehle ich Dir ein paar Stunden in der Fahrschule.

Grüße,

diezge

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 14. Dezember 2023 um 16:52:47 Uhr:


Ich hab mich auch schon gefragt, was eine Tempobegrenzung aufhebt.

Das kannst Du hier nachlesen:
http://fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

Zitat:

Und wie ist es auf der Autobahn, hebt eine Zufahrt das Tempolimit auf?

Nein.

Zitat:

Heben die ausgeschalteten (oder defekten?) Schilderbrücken das Tempolimit auf?

Nein.

Und wieder ein Schlaubischlumpf...

Auch wenn unsere Besserwisser die Gesetze wohl eingeatmet haben, es ist oft theoretischer Natur, was in der STVO steht, da es in der Praxis ganz anders angewendet wird, siehe Schilderbrücken!

Und dann noch diese Links, wo nur das steht, was man eh weiß...

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