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Hauptuntersuchung TÜV Nachprüfung, dadurch Verlängerung HU?

Themenstarteram 15. August 2022 um 17:56

Hallo,

Habe heute meinen Karren zur HU gebracht es wurde ein erheblicher Mangel festgestellt und die Plakette nicht erteilt. Jetzt habe ich bis zum 15.09. Zeit um den Wagen erneut vorzuführen. Meine Frage: Wenn ich mein Auto erst im September hinbringe wird dann die HU ab September 2 Jahre oder ab August erteilt?

Hoffe die Frage ist klar, leider nicht verständlich erklärt (-;

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24 Antworten

Zitat:

@Kartracer1 schrieb am 15. August 2022 um 20:58:44 Uhr:

 

In unserem Rundschreiben steht, dass die bis zum 30.Juni erstellten Nachweise zu AU/AUK auch ohne DAkkS Symbol und in ihrer ausgewiesenen Gültigkeit akzeptiert werden.

Ja, das stimmt. Hat aber nichts mit den obigen Widersprüchlichkeiten in der Anl. 8 zu tun.

Das ist richtig...

So, und jetzt nochmal Klartext für den TE von euch:

Zitat:

@RollerRichard schrieb am 15. August 2022 um 19:56:50 Uhr:

Hallo,

Habe heute meinen Karren zur HU gebracht es wurde ein erheblicher Mangel festgestellt und die Plakette nicht erteilt. Jetzt habe ich bis zum 15.09. Zeit um den Wagen erneut vorzuführen. Meine Frage: Wenn ich mein Auto erst im September hinbringe wird dann die HU ab September 2 Jahre oder ab August erteilt?

AUGUST

Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2022 um 20:44:19 Uhr:

Seltsame Geschichte. Kann sich nur um einen redaktionellen Fehler handeln.

Seltsam, ja.

Redaktioneller Fehler: eher nicht, dann hätte man es doch überhaupt nicht erwähnen müssen?!

Zitat:

Denn: käme ein Kunde zur HU mit einem 2 Monate alten AU-Bericht, dürfte man ihn nicht anerkennen. Behauptet er aber dann, er habe es im Vormonat schon einmal probiert, wäre er plötzlich gültig?

Behaupten würde mir jetzt nicht reichen, er müsste es mir schon nachweisen...

ansonsten: ja, genau so. Das habe ich als schriftliche Anweisung mit Verweis auf die Anlage VIII.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. August 2022 um 22:12:31 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2022 um 20:44:19 Uhr:

Seltsame Geschichte. Kann sich nur um einen redaktionellen Fehler handeln.

Seltsam, ja.

Redaktioneller Fehler: eher nicht, dann hätte man es doch überhaupt nicht erwähnen müssen?!

Bei der Einstufung "gefährlicher Mangel" und "VU" steht dieser Zusatz auch nicht dabei! *kopfschüttel*

Blöde Frage: und wenn er nun woanders zur HU fährt und dort nicht angibt, dass er schonmal testen ließ und nachbessern musste? Muss man bei "Nachbesserung festgestellter Schäden" soviel weniger zahlen, dass es sich lohnt? Ich hab sowas selbst noch nicht erlebt, aber für 1-2 Monate überzogen hab ich früher auch schon und nie Strafgebühren zahle müssen.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 16. August 2022 um 09:31:19 Uhr:

Blöde Frage: und wenn er nun woanders zur HU fährt und dort nicht angibt, dass er schonmal testen ließ und nachbessern musste? Muss man bei "Nachbesserung festgestellter Schäden" soviel weniger zahlen, dass es sich lohnt? Ich hab sowas selbst noch nicht erlebt, aber für 1-2 Monate überzogen hab ich früher auch schon und nie Strafgebühren zahle müssen.

wer ist so blöd und zahlt DANN für eine Nachprüfung eine volle HU?

Ja, natürlich ist die Nachprüfung günstiger, ist ja auch logisch, oder?

Hier zahlst du für die Nachprüfung 17 Euro, für die komplette HU 131.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 16. August 2022 um 09:31:19 Uhr:

Blöde Frage: und wenn er nun woanders zur HU fährt und dort nicht angibt, dass er schonmal testen ließ und nachbessern musste? Muss man bei "Nachbesserung festgestellter Schäden" soviel weniger zahlen, dass es sich lohnt? Ich hab sowas selbst noch nicht erlebt, aber für 1-2 Monate überzogen hab ich früher auch schon und nie Strafgebühren zahle müssen.

Du zahlst dann für eine komplett neue HU und AU. Das ist doch Schwachsinn.

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