Hauptuntersuchung Grundlage der Prüfung
Hallo,
was ist eigentlich die gesetzliche Grundlage der Kontrollpunkte für die HU? Es muss doch einen Gesetzestext bzw. eine Norm geben und sich die Prüfer orientieren müssen.
Danke
Beste Antwort im Thema
Vielleicht solltest du dann einfach mal nichts schreiben, wenn du dich nicht so gut auskennst...
29 Antworten
Welche Kontrollpunkte?
Das Fahrzeug muss der StVO entsprechen. Es muss verkehrssicher sein. Da darf der Prüfer eigentlich überall hinsehen. Muss es aber nicht.
Es gibt eine Checkliste nach dem sich die Prüfer orientieren,für jede Fahrzeugart extra wie PKW,Motorrad LKW usw.
Anlagen VIII und VIIIa zur StVZO...
Da sach ich mal "NÖ" oder Halbwissen oder wie auch immer. Die Antwort auf die Frage des @TE heißt schlicht und einfach "HU-Richtlinie":
Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO („HU-Richtlinie“). BMVl/LA 20/7345.2/22-1 vom 22.11.2017, VkBl S 1015:
Zur nationalen Umsetzung der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG (Amtsblatt L 127, Seite 51, vom 29. April 2014) wurde eine Neufassung der HU-Richtlinie notwendig. Die Neufassung berücksichtigt auch den Anhang I der Richtlinie, der Mindestanforderungen an die Prüfinhalte, empfohlene Methoden der Prüfung und die Mangelbewertung beinhaltet.
Kann man mit Tante Google aber auch selbst finden...
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Zitat:
@gardiner schrieb am 31. Juli 2018 um 18:25:03 Uhr:
Da sach ich mal "NÖ" oder Halbwissen oder wie auch immer. Die Antwort auf die Frage des @TE heißt schlicht und einfach "HU-Richtlinie":Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO („HU-Richtlinie“). BMVl/LA 20/7345.2/22-1 vom 22.11.2017, VkBl S 1015:
Zur nationalen Umsetzung der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG (Amtsblatt L 127, Seite 51, vom 29. April 2014) wurde eine Neufassung der HU-Richtlinie notwendig. Die Neufassung berücksichtigt auch den Anhang I der Richtlinie, der Mindestanforderungen an die Prüfinhalte, empfohlene Methoden der Prüfung und die Mangelbewertung beinhaltet.
Kann man mit Tante Google aber auch selbst finden...
Und schon wieder hab ich ein falsches Wort verwendet, ich bitte um Steinigung, heul heul.
Vielleicht solltest du dann einfach mal nichts schreiben, wenn du dich nicht so gut auskennst...
Keinen Streit bitte. Jeglicher Input hilft. Die Anlag VIIIa zur STVZO habe ich bereits auch gefunden. Diese ist aber nicht erschöpfend. Aber es wird ja immer vom aktuellen technischen Wissensstand ausgegangen. Daher werden Normen genommen, die habe ich jedoch nicht auf Anhieb gefunden.
Und immer gilt: Check the checker. Soll heißen, ich möchte Entscheidungen nachvollziehen können.
Wenn man bei der HU zugegen ist, dann wird einem das im Normalfall ganz direkt am Fahrzeug gezeigt, was konkret nicht i.O. ist.
Ja, das schon. Aber er will ja dann die Liste aus der Tasche ziehen und rumstänkern 😉
Und das geht nur mit Liste 😉
Zitat:
@Gentrylord schrieb am 31. Juli 2018 um 18:55:37 Uhr:
Keinen Streit bitte. Jeglicher Input hilft. Die Anlag VIIIa zur STVZO habe ich bereits auch gefunden. Diese ist aber nicht erschöpfend. Aber es wird ja immer vom aktuellen technischen Wissensstand ausgegangen. Daher werden Normen genommen, die habe ich jedoch nicht auf Anhieb gefunden.Und immer gilt: Check the checker. Soll heißen, ich möchte Entscheidungen nachvollziehen können.
Vollkommen richtig. Die komplette Rechtsquelle mit Fundort habe ich Dir ja oben benannt. Allerdings habe ich begründete Zweifel, dass ein Laie damit etwas anfangen kann, es ist leider bisschen für Fachidioten wie mich geschrieben. Natürlich kenne ich nicht Deinen Background, aber Du kannst Dich ja mal einlesen und berichten, ob alles verständlich ist. Wir drucken übrigens bei jedem festgestellten Mangel genau die Mängelgruppe und genaue Einstufung mit auf den HU-Bericht, ich denke, bei den Kollegen ist's genauso.
Zille, dazu sollte man sich dann aber schon auch ohne "Liste" unterm Auto zurechtfinden. 😉
Aber so eine Liste gibt doch viel mehr Sicherheit 😉
Du weißt doch, ohne Listen, Zertifikate und sonstigen Papierkram ist man in Deutschland nix.
Da kann er den Prüfer auch fragen, ob er sich mal am Reisigbesen festhalten darf. Wenn der Kunde eine sie ist, taugt das dann auch gleich als Leihfahrzeug ... 🙂
Was wurde denn konkret bemängelt und mit welcher Einstufung?