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Hauptuntersuchung Abgasuntersuchungsbericht fehlt

Themenstarteram 14. September 2023 um 9:46

Hallo,

ich war mit dem Auto bei der Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung. Beides wurde gemacht und bestanden. Plakette und den HU Bericht bekommen. Auf dem HU Bericht steht, wie schon seit Jahren, dass die UMA bestanden wurde. Allerdings habe ich früher immer noch eine zweite Seite bekommen, auf der die Abgaswerte aufgeführt waren. Diese zweite Seite hatte ebenfalls Stempel und Unterschrift.

Diesmal habe ich diese zweite Seite über die Details der Abgaswerte nicht erhalten. 2021,2019,2017... gabs die jedes Mal.

Ist diese Abgasdetailseite seit 2023 nicht mehr vorgesehen oder wurde sie vergessen?

Viele Grüße

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37 Antworten

Hier zu klagen fände ich auch übertrieben. Vor allem, wen würdest du verklagen wollen? Das ausführende Partnerbüro eher nicht, weil die ja nicht im eigenen Namen tätig waren sondern im Namen der Überwachungsorganisation. Die wiederum selbst vom jeweiligen Bundesland beliehen ist. Also müsstest du wohl eigentlich das Bundesland verklagen. Das hat aber selber überhaupt keinen Zugriff auf die Daten und müsste erst den technischen Leiter der ÜO anweisen, die Daten herauszugeben. Bis der Weg durch ist, wäre vermutlich die Aufbewahrungsfrist der Daten schon abgelaufen ;)

Letztlich ist es auch so, dass es in der Vergangenheit unterschiedliche Meinungen bzgl. der Notwendigkeit dieses Nachweises gab. Bis genau diese Unklarheit durch die aktuelle Formulierung der Richtlinie geklärt wurde. Und trotz aller (Pflicht-) Fortbildungen kommt es immer mal vor, dass nicht jede Änderung bei jedem Prüfer auch wirklich ankommt. Bestimmt kann der Qualitätsbeauftragte der ÜO dem betreffenden Kollegen da einen dezenten Hinweis auf die aktuelle Rechtslage geben und damit das Problem viel schneller lösen als jedes Gericht.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 15. September 2023 um 09:25:54 Uhr:

Es wurden in meinem Auftrag und auf meine Kosten Abgaswerte meines Fahrzeugs ermittelt und im Rechner der TÜV-Organisation abgespeichert. Nach meinem Verständnis gehören diese Daten mir und ich kann die Herausgabe verlangen.

Ja, aber das muss niemand kostenfrei machen. Und wer will schon 10 Euro Gebühren zusätzlich bezahlen.

Hmmm, die Kosten habe ich ja mit den Gebühren schon bezahlt. Sie beziehen sich auf mein Eigentum. M.E. müßten mir die Daten ohne weitere Kosten zur Verfügung gestellt werden, oder gilt hier nicht die DSGVO?

Hm, ich müsste mal beim Finanzamt auf Herausgabe aller Daten pochen :)

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 15. September 2023 um 09:25:54 Uhr:

 

Es wurden in meinem Auftrag und auf meine Kosten Abgaswerte meines Fahrzeugs ermittelt und im Rechner der TÜV-Organisation abgespeichert. Nach meinem Verständnis gehören diese Daten mir und ich kann die Herausgabe verlangen.

Nö, es wurde nur überprüft, ob dein Fz die erforderlichen Werte einhält und positiv bestätigt- was sollte da an Daten zum abspeichern anfallen? Messwerte? Welche?

Stehen auf der HU Bescheinigung ausser den abgelesenen Bremswerten irgend welche kostenrelevanten Daten- nö, auch nicht.

Aber nimm dir halt nen Anwalt und klage auf Herausgabe (wie gesagt- von was?) - was willst du dann damit?

Es wurden nicht auf deinen Auftrag für deine Kohle Werte ermittelt, sondern du hast nur eine Gebühr für die Durchführung der Prüfung bezahlt- und solltest dich einfach freuen, das das positiv war.

Leute gibts.....

@MrFleetwood

Ganz einfach, weil man es immer bekam. Und da standen eben ein paar Daten.

Wenn man nun in eine Kontrolle kommt, kann man nur hoffen, dass der betreffende Beamte die Umstände kennt.

Bei so einer hoheitlichen Aufgabe, kann es nicht sein, das die eine Prüfstelle es anders handhabt, als die Andere!

Ich wäre auch irritiert und hätte lieber die vollständigen Papiere. Dazu kommt, das man die mit denen vom vorigen mal vergleichen kann.

Zitat:

@benprettig schrieb am 22. September 2023 um 08:18:57 Uhr:

 

Wenn man nun in eine Kontrolle kommt, kann man nur hoffen, dass der betreffende Beamte die Umstände kennt.

Der weiß- ohne Au keine HU- isso, um mehr braucht er sich nicht kümmern und hat es auch (die letzten Jahre) nie getan.

Nochmal- welche Daten...was willst du vergleichen? Kennzeichen??

Wieso kann es nicht sein, das das unterschiedlich gehandhabt wird? Poste doch, bzw verlink einfach mal, wo steht, wie genau das von jedem handzuhaben wäre....

Beim TÜV hast du schon seit Jahren nix mehr extra bekommen. Und nur weil eine freie Werkstatt eine EXTRA AU Bescheinigung ausstellt, die man dann innerhalb von vier Wochen bei der HU vorlegen kann, bedeutet das nicht, das Alle das so zu tun habe.

Also bitte: wo ist das festgeschrieben?

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 22. September 2023 um 12:29:28 Uhr:

...

Nochmal- welche Daten...was willst du vergleichen? ...

Was ist daran so absurd, wenn ich bitte die Abgaswerte und sonstigen Parameter (Drehzahl, Temperatur...) sehen möchte, die bei der von mir bezahlten AU festgestellt wurden? Wenn du sie nicht wissen willst, kannst du den Zettel ja wegwerfen.

@MrFleetwood

Wo schrieb ich das ich HU/AU in der freien Werkstatt machen lasse?

Ich fahre zum TüV und bekam das Dokument dort immer.

Und diese Dokumente muss man mitführen, obwohl die Plakette am Kennzeichen klebt. Und durchaus ist es vorstellbar, das irgendein Dorfpolizist das nicht weiß und es dann einfach lästig ist, dem es zu erklären.

Die HU/AU ist eine delegierte hoheitliche Aufgabe für die es Regeln gibt. Also ist es wünschenswert, dass jede Prüfstelle die gleiche Dokumentation ausgibt.

Ganz einfach. Da ändert es nichts, das du das relaxed siehst und dich an den Werten festbeißt. Um diese geht es nebensächlich. Es fehlt das separate Dokument des bestehen der AU.

Weiß jeder Polizist im Ausland, das die AU in Deutschland an die HU gekoppelt ist? Erkläre doch mal auf belgisch oder französisch, das es das nicht mehr gibt? Die Landsleute wollen häufig kein Englisch sprechen und haben vielleicht Freunde aus der deutschen Grenzregion, deren Prüfstelle die AU aushändigt....

Alles Mögliche wird geregelt und dann darf der Leiter einer Prüfstelle Papier einsparen... Nee so geht das nicht.

Zitat:

@benprettig schrieb am 22. September 2023 um 14:45:14 Uhr:

. Es fehlt das separate Dokument des bestehen der AU.

Weiß jeder Polizist im Ausland, das die AU in Deutschland an die HU gekoppelt ist? Erkläre doch mal auf belgisch oder französisch,

Nö -du hast das auf dem HU Zettel mit drauf, fertig. isso, bleibt so.

Und einen belgischen Pulzinisten interessiert es mal überhaupt nicht- fraglich ob der überhaupt um unsere Au weiß....

Zumal- wo steht bitte, das man den HU/AU Bericht mit sich führen musst? Wer behauptet, muss beweisen, also bitte.... Dafür hast den Stempel im Fz Schein Teil I und die Plakette.

Also mal die Luft etwas anhalten und bitte die angeblichen Vorschriften verlinken, die das aussagen.

Lies dir dazu mal die Rückseite des Prüfberichtes durch zB DEKRA: Die Untersuchung mindestens bis zur nächsten HU aufzubewahren, fertig.

Beim TÜV steht sogar explizit drauf: Wichtige Unterlage blablabla, Bitte verwahren sie diese zusammen mit anderen wichtigen Fz Dokumenten wie ZulBesch II bzw Brief , Steuerbescheid . Hast du das Zeugs dabei? Nö, liegt daheim im Tresor oder dergleichen :-) aber NICHT im Auto....

Bei der KÜS steht dabei: Auf Aufforderung zuständigen Personen, zB Zulassungsstelle vorzeigen -da gehören die Grünen mal nicht zu.

Einen deutschen Pulzinsiten wird der auch kaum interessieren- der prüft den FZ Schein und wenn ihm was komisch vorkommt, geht die Karre zu Begutachtung- egal was in deinem Dokument steht.

So, nu träum weiter von: alles geregelt :-) Nix ist alles geregelt, da kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.

Sers.

Stimmt, man muss den Bericht nicht mitführen. Aber man muss ihn auf Verlangen vorzeigen, also ist mitführen der einfachste Weg, damit man nicht einen weiteren Termin bei der Dienststelle hat, um ihn vorzuzeigen...

Aber verbeiße dich mal weiter in deiner Meinung. Der Großteil sieht es eben anders.

Zitat:

@benprettig schrieb am 23. September 2023 um 08:47:49 Uhr:

Aber man muss ihn auf Verlangen vorzeigen,

prinzipiell richtig aber jeder Cop der halbwegs klar in der Birne ist weiß das die AU an die HU gekoppelt ist & das schon seit einiger Zeit. Ein Blick auf die Plakette sagt somit alles. Mehr zu verlangen ist reine Schikane die denen auch nichts bringt*... denn das ist kein Lebenswichtiges Dokument....für den Fall das es dazu kommt 1x in 10 Jahren & man an einen Deppen grät gibt es auch ne Kopie die man mitführen kann-wird die nicht anerkannt gilt *.

Viel wichtiger ist das man seinen Führerschein nicht mitführt denn das macht uU. schnell viel Ärger.

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 22. September 2023 um 12:29:28 Uhr:

Also bitte: wo ist das festgeschrieben?

Keine Ahnung was es da zu diskutieren gibt. Ein paar Posts über deinem hat hk_do alles mit Zitat der entsprechenden Quellen richtig genannt.

Die Pflicht zur Aufbewahrung bis zur nächsten HU und das Aushändigen an zuständige Personen (keine Mitführpflicht) steht im §29 StVZO Abs. 10 um auch da die Quelle zu nennen.

 

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 23. September 2023 um 14:27:08 Uhr:

 

jeder Cop der halbwegs klar in der Birne ist weiß das die AU an die HU gekoppelt ist & das schon seit einiger Zeit. Ein Blick auf die Plakette sagt somit alles.

und wenn er der Plakette misstraut, kann er ruck-zuck im zentralen Fahrzeugregister nachschauen (lassen) wie es mit der HU-Fälligkeit des Fahrzeugs aussieht...

Zitat:

@Moers75 schrieb am 23. September 2023 um 15:47:44 Uhr:

Keine Ahnung was es da zu diskutieren gibt. Ein paar Posts über deinem hat hk_do alles mit Zitat der entsprechenden Quellen richtig genannt.

und da ich gerade sehe, dass ich die Quelle nicht genannt hatte:

"Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO (AU-Richtlinie"

BMVI LA 27/7355.2/2 vom 20.9.2017, VkBl S 852[1] und Ergänzung vom 23.5.2018, VkBl S 487, Änderung durch BMVI StV 23/7355.2/2 vom 6.4.2021, VkBl S 404, Änderung BMDV StV 23/7355.2/2 vom 18.10.2022, VkBl S. 682 sowie Ergänzung vom 8.5.2023, VkBl S. 390

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