Hatte einen Unfall würde eure Meinung wissen

Da ich noch unter Adrenalin stehe und Schock sowie Sorgen habe ich die Frage wer ist schuld... Um es genau zu schildern

Ich musste warten (Vorfahrtgewähren) Schaue Links Rechts sowie Links und fahr an und Biege Links bin sogar schneller angefahren weil ich meinen Sound genießen wollte im Volllast Bereich. es geht über die Brücke drüber und leicht links man sieht nicht gut auf die Stelle um die Umgebung zu verstehen mache an der Stelle mal Bilder und schicke sie nach...
Der Motorrad Fahrer kam von der Brücke runter und ich seh der fährt mir rein wenn ich jetzt nicht Gas gebe gebe voll Gas kick down aber zu spät und er fährt mir hinten rein... Bis ich zum Stehen gekommen bin Stand ich auf meiner Spur

Ich selbst sehe mich als unschuldig da ich richtig geschaut habe und da nichts kam.
War schon mit dem VL Reifen auf der Markierung vom Mittel Streifen und sah ihn von oben runter Rasen gebe kick down weil Bremsen nur negativ wäre und er knallte rein in dem Hinteren Linken Reifen sowie Auto Karosserie

Hinter ihm war noch eine Bekannte mit dem Motorrad unterwegs und sie konnte problemlos Bremsen bis zum stillstand nur er nicht hatte auch das Gefühl das er kaum oder garnicht gebremst hat muss morgen zur Polizei fragen was die sagen und Dienstag zum Anwalt aber was ist eure Meinung...

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Zitat:

@MisterJanTV schrieb am 3. April 2021 um 08:45:53 Uhr:


Ich erzähle der Polizei meine Perspektive und mehr nicht weil ich mich auch nicht schuldig fühle habe mit seinem Vater auch schon darüber gesprochen weil er das Motorrad geholt hat und er meinte er hatte genau die gleiche Situation schonmal wo der Motorrad Fahrer aber dann beschuldigt wurde

Ich schließe mich da Steini an. Man sollte auch mal zu dem stehen, was man falsch gemacht hat und nicht immer versuchen sich der Verantwortung zu entziehen. Der Kradfahrer scheint hier einfach übersehen worden zu sein, so dass eine klare Vorfahrtverletzung vorliegen dürfte. Vom Himmel ist er sicherlich nicht gefallen. Von daher wird er, wenn überhaupt nur eine geringe Teilschuld bekommen. Von daher die Sache zugeben und die Versicherung regulieren lassen. Fehler macht jeder. Gegen die Vermutung der überhöhten Geschwindigkeit sprechen die relativ harmlosen Folgen des Zusammenstoßes.

Zitat:

@steini111 schrieb am 3. April 2021 um 08:42:04 Uhr:


Moin, ich bin auch der Meinung dass der TE hier die Hauptsächliche Schuld bekommen wird. Eine hohe Quote wird es auf jeden Fall geben.
....

Nicht nur die Hauptschuld, sondern die volle!
Alles andere wäre ein gespielter Witz.
Wenn ich schon höre:
„Ich habe nach links, rechts, links geschaut, da war nichts“
Wenn da nichts bzw. keiner gewesen wäre, hätte es nicht gekracht!

...und wenn der Motorradfahrer wesentlich zu schnell und ohne zu bremsen kollidiert wäre, würde das Schadenbild an der Karre des TEs anders aussehen.
Eine lupenreine Vorfahrtsverletzung und ich hoffe, der Staatsanwalt sieht das genauso!

Zitat:

@steini111 schrieb am 3. April 2021 um 08:42:04 Uhr:


Moin, ich bin auch der Meinung dass der TE hier die Hauptsächliche Schuld bekommen wird. Eine hohe Quote wird es auf jeden Fall geben.

Von daher würde ich vorschlagen dass er das Ding einfach zugibt, die 100 % übernimmt und damit zumindest dem Motorradfahrer den meisten Stress nach dem Unfall nimmt. Für ihn wird unterm Strich eh eine hochstufung in VK und HP anstehen. Da macht es eigentlich keinen großen Sinn sich um die Quote noch Jahre zu streiten.

Das wäre dumm.
Denn dann bezahle ich meine Selbstbeteiligung in der Kasko und meinen Rückstufungsschaden selber.
Gibt es eine Quote, so kann ich meinen eigenen Schaden über meine Vollkasko regulieren und die gegnerische Haftpflicht bezahlt mir die SB und die Rückstufung.

Ich hab mal die Unfallstelle auf Google Maps raus gesucht.
70er Beschränkung, wie einige angesprochen haben, brauchts dort vermutlich nicht, weil es nicht weit zwischen zwei Ortschaften liegt.

Das Ganze spricht jetzt noch mehr dafür, dass der TE volle Schuld hat und er Motorrardfahren nicht zu schnell war.

Seine Bekannte war ja hinter dem Motorradfahrer.
Wenn der sie nicht wie blöd nach der Ortschaft überholt hat, dann kann der ja auch nicht wirklich zu schnell gefahren sein, wenn sie selber schon 80 km/h fuhr.

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Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 3. April 2021 um 09:42:01 Uhr:


Das wäre dumm.

Nein, ganz und gar nicht! Es wäre den Fakten angemessen.

Franklyn67 hat es auf den Punkt gebracht:

Zitat:

"Nicht nur die Hauptschuld, sondern die volle!"

Wes Geistes Kind der TE ist, kann man im Eingangsbeitrag nachlesen:

Zitat:

"Biege Links bin sogar schneller angefahren weil ich meinen Sound genießen wollte" und "Ich selbst sehe mich als unschuldig"

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 3. April 2021 um 09:58:18 Uhr:



Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 3. April 2021 um 09:42:01 Uhr:


Das wäre dumm.

Nein, ganz und gar nicht! Es wäre den Fakten angemessen.

Nicht meine Aussage aus dem Zusammenhang nehmen.
Ich bin auch der Meinung, dass unser TE hier volle Schuld hat, so wie sich die Lage darstellt.

Aber Steini meint, man sollte der Einfachheithalber auf eine mögliche Quote verzichten, wenn man eh die Hauptschuld bekommt.
Und darauf bezog sich meine Aussage, dass es dumm wäre, wenn man darauf verzichten würde.
Falls es eine Quote gibt, dann nehme ich die auf alle Fälle auch an.

Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 3. April 2021 um 09:42:01 Uhr:



Zitat:

@steini111 schrieb am 3. April 2021 um 08:42:04 Uhr:


Moin, ich bin auch der Meinung dass der TE hier die Hauptsächliche Schuld bekommen wird. Eine hohe Quote wird es auf jeden Fall geben.

Von daher würde ich vorschlagen dass er das Ding einfach zugibt, die 100 % übernimmt und damit zumindest dem Motorradfahrer den meisten Stress nach dem Unfall nimmt. Für ihn wird unterm Strich eh eine hochstufung in VK und HP anstehen. Da macht es eigentlich keinen großen Sinn sich um die Quote noch Jahre zu streiten.

Das wäre dumm.
Denn dann bezahle ich meine Selbstbeteiligung in der Kasko und meinen Rückstufungsschaden selber.
Gibt es eine Quote, so kann ich meinen eigenen Schaden über meine Vollkasko regulieren und die gegnerische Haftpflicht bezahlt mir die SB und die Rückstufung.

Ist das so?
Sprichst du von der Qoutenvorrechtsregelung oder wie kommst du sonst darauf. Wenn so abgerechnet werden soll, musst du aber bestimmte Regularien beachten. So viel ich weiß muss der Schaden dann zunächst über deine Vollkasko abgewickelt werden. Aber da gibt es hier bestimmt Leute, die sich besser damit auskennen.

Ja, genau darum ging es mir in der Antwort auf den Beitrag von Steini.

Steini schreibt, wenn man schon die Hauptschuld hat, dann kann man auch gleich die volle Schuld auf sich nehmen.
So nach dem Motto: Du musst ja dann eh deine Haftpflicht und Kasko in Anspruch nehmen. Da ist es ja dann auch schon egal, ob der TE eine Teilschuld hat oder nicht.
Das wäre aber dumm, denn so nimmt man sich selber die Möglichkeit nach Quotenvorrecht abzurechnen.

Aber um es nochmal klarzustellen:
Ich sehe nach den Schilderungen vom TE hier keine Teilschuld beim Motorradfahrer.

Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 3. April 2021 um 10:24:50 Uhr:


Ja, genau darum ging es mir in der Antwort auf den Beitrag von Steini.

Steini schreibt, wenn man schon die Hauptschuld hat, dann kann man auch gleich die volle Schuld auf sich nehmen.
So nach dem Motto: Du musst ja dann eh deine Haftpflicht und Kasko in Anspruch nehmen. Da ist es ja dann auch schon egal, ob der TE eine Teilschuld hat oder nicht.
Das wäre aber dumm, denn so nimmt man sich selber die Möglichkeit nach Quotenvorrecht abzurechnen.

Aber um es nochmal klarzustellen:
Ich sehe nach den Schilderungen vom TE hier keine Teilschuld beim Motorradfahrer.

Da bin ich komplett der gleichen Meinung.

Dass es diese Art der Abwicklung gibt, ist aber leider nur den wenigsten bekannt. Habe auf diese Art und Weise selbst schon mal die SB gespart und von der Vollkasko die Wertminderung erhalten, die die VK bei normaler Abrechnung nicht zahlt.

Kommen wir mal zum Strafrecht zurück. Mal gespannt, ob ein SV-Gutachten angefordert wird,wenn das eigene Verschulden so in Abrede gestellt wird. Ist ja nicht ganz billig.

Zitat:

@MisterJanTV schrieb am 3. April 2021 um 08:45:53 Uhr:


Ich erzähle der Polizei meine Perspektive und mehr nicht weil ich mich auch nicht schuldig fühle habe mit seinem Vater auch schon darüber gesprochen weil er das Motorrad geholt hat und er meinte er hatte genau die gleiche Situation schonmal wo der Motorrad Fahrer aber dann beschuldigt wurde

Wenn du dir die Sache unnötig schwerer machen möchtest als es sinnvoll wäre, dann soll das dein Weg sein.

Zum Unfallhergang wird die Rekonstruktion aus den Gegebenheiten wohl ergeben, dass der Motorradfahrer idealfahrertypisch reagiert hat, denn er hat ganz offensichtlich bis an die maximalen Seitenführungskräfte und Haftungsgrenzen seiner Bereifung perfekt gebremst, was ihn fahrphysikalisch zwingend in seiner Fahrspur fahrend in der langgezogenen Rechtskurve nach links zur Fahrbahnmitte tragen musste. Hätte er nicht oder weniger gebremst, wäre er über die Haube geflogen oder ca. 90° zu deiner Fahrzeuglängsachse eingeschlagen, weil die Kollision dann zeitlich etwas früher erfolgt wäre.

...würde mir als Geschädigtem jemand wie der TE aus so einer eindeutigen Lage heraus ans Bein pissen dann wäre das der Punkt wo ich richtig sauer würde und alle Register ziehen würde.

Z.B. würde ich mit einer eigenen Strafanzeige darauf drängen, dass der Unfall / die fahrlässige Körperverletzung in jedem Fall auch strafrechtlich aufgearbeitet wird... dabei gehe ich davon aus, dass das im Normalfall kein Offizialdelikt ist und damit nur auf eigenen Strafantrag verfolgt wird... auch wenn’s mir letztendlich nix bzw. nur zusätzlichen Aufwand und „etwas Genugtuung bringt“.

Zitat:

@gast356 schrieb am 3. April 2021 um 11:11:46 Uhr:


...würde mir als Geschädigtem jemand wie der TE aus so einer eindeutigen Lage heraus ans Bein pissen dann wäre das der Punkt wo ich richtig sauer würde und alle Register ziehen würde.

Z.B. würde ich mit einer eigenen Strafanzeige darauf drängen, dass der Unfall / die fahrlässige Körperverletzung in jedem Fall auch strafrechtlich aufgearbeitet wird... dabei gehe ich davon aus, dass das im Normalfall kein Offizialdelikt ist und damit nur auf eigenen Strafantrag verfolgt wird... auch wenn’s mir letztendlich nix bzw. nur zusätzlichen Aufwand und „etwas Genugtuung bringt“.

Die Strafanzeige "fahrlässige KV" läuft bei einem Unfall mit Personenschaden automatisch. Du wirst dann gefragt ob du Strafantrag stellst oder nicht. Den Rest entscheidet dann die Staatsanwaltschaft.

Zitat:

@AS60 schrieb am 3. April 2021 um 11:36:13 Uhr:


...Du wirst dann gefragt ob du Strafantrag stellst oder nicht.
...

...wobei ich davon ausgehe, dass die Staatsanwaltschaft, wenn ein Strafantrag seitens des Geschädigten verneint wird mit Sicherheit eher dazu geneigt ist das Verfahren entweder direkt oder gegen eine kleine Bußgeldauflage, oder was weiß ich einzustellen... so dass die Sache vom Tisch ist.

Umgekehrt... wird seitens des Geschädigten Strafantrag gestellt, so ist das für die Staatanwaltschaft und ggf. auch den Richter die Information, dass die Sache zwischen Täter und Opfer eben nicht im Guten auf dem kurzen Dienstweg vom Tisch geräumt werden kann.

Und wie gesagt, würde mir einer, der mir eindeutig die Vorfahrt genommen hat weil ers nicht abwarten konnte und dadurch mögliche erhebliche gesundheitlich Folgen für mich in Kauf genommen hat hinterher auch noch mit irgendwelchen juristischen Trickserein anfangen auch nur zu versuchen mir irgendeine Teilschuld unterzuschieben um ein paar Kröten zu sparen (Schadenfereiheitsrabatt, usw.)... dann wäre bei mir der Ofen komplett aus.

Ich finde eure Aussagen ja toll aber ich habe nicht Vollgas gegeben um anzugeben ich bin zügig angefahren und es war frei das ist eine Frechheit sich irgendwelche Sachen aus zu denken ich hatte es nicht eilig und dazu kommt nein ich habe ihn nicht gesehen und gedacht da quwetsche ich mich durch...

Es war beidseitig Glas klar frei und bin angefahren und Blitz schnell War er da und knall hats gemacht

Hat die Polizei zu deiner heutigen Aussage irgendwas gesagt?

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