Hatte eben einen Unfall, wie soll ich jetzt vorgehen

VW Golf 4 (1J)

Hallo, bin heute vom Schwimmbad heimgefahren, und als die Bundesstraße 4-spurig wurde beschleunigte ich auf 100 km/h.
Es folgte eine Linkskurve (100km/h Gesch.begr.) in der ich auf der rechten Fahrbahn für.
Links überholte mich ein Audi A6 (20.jähriger Fahrer mit Auto von Daddy) und gab auf einmal richtig gas.
Dabei drückte sein Wagen auf meine Spur und beschädigte meinen Kotflügel, Reifen, Spiegel, Fahrertür.

Wir haben angehalten, Daten ausgetauscht und da mir sein Freund dumm kam hab ich die Polizei gerufen.
Diese nahm den Unfall auf, aber jetzt steht aussage gegen aussage, da der Fahrer des A6 meint ich hätt die Kurve geschnitten.

Beiden droht jetzt eine Anzeigen und auf beide kommen ca. 3 Punkte + 50,-Eur Geldstrafe zu.
Er wegen nicht ordnungsgemäßem Überholen ohne ausreichend abstand und ich wegen verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. (was immer das auch sein soll).

Wie soll ich jetzt vorgehen? Morgen der Versicherung anrufen und Schaden melden, danach Kostenvoranschlag holen für meine Reparatur und dann seinem Vater anrufen ?
Kann ein Gutachter meine Unschuld beweisen?
Meine Freundin hat auch gesehen dass ich nur auf meiner Spur war, aber der Typ hatte noch 4 Kumpels mit im Auto und er behauptet ich wär auf seine Spur gekommen und hätte ihn gerammt.
Fakt ist aber, dass er auf einmal auf meiner Spur war und ich nurnoch einen knall hörte.
Konnte geradenoch dagegen lenken sonst wär ich in die Leitplanke.

20 Antworten

Jetzt verwundert mich doch noch was.
Hab heut morgen meiner Versicherung angerufen und gesagt dass mir einer reingefahren ist, und wollte das denen nur melden, dass die bescheid wissen, und die haben heut mittag nen Gutachter zu dem anderen kommen lassen um den Audi anzuschauen.

Warum schickt meine Versicherung einen Gutachter zu dem ????

Das versteh ich jetzt nicht ganz.
Ich hab mit seiner Vers. auch noch telefoniert und dort meinte man, dass man bei mir wenn der Schaden unter 2.000,- ist, was ja der Kostenvoranschlag gebracht hat, keinen Gutachter kommen lassen würde.

Kann es sein dass meine Versicherung meint ich wäre schuld weil die gleich nen Gutachter zu dem schicken oder was ist da los ??

Zitat:

Original geschrieben von GaYm0r


Mal ne andere Sache ist man eigentlich verpflichtet wenn die Polizei kommt ne Aussage zu machen ?Ich würde mittlerweile kein Wort mehr ohne meine Anwalt sagen.

Nein! Musst keine Aussage machen. Für gewöhnlich sagen die dir das auch.

gruß SirBIB

Zitat:

Original geschrieben von SirBIB


Nein! Musst keine Aussage machen. Für gewöhnlich sagen die dir das auch.

gruß SirBIB

Dem kann ich nur beipflichten ... Sei vorallem vorsichtig was Du dann unterschreibst. Die Polizei verdreht gerne mal so Sachen und schreibt sie so um, dass es für Rechtsunkenntliche nicht ersichtlich ist, dass sie mit ihrer gemachten Aussage sich um rechtliche Möglichkeiten bringen.

Man brauch lediglich eine Aussage tätigen, wenn was von der Staatsanwaltschaft kommt. Dann sollte man jedoch nen Anwalt kontaktieren bzw. evtl. schon im Vorfeld darüber nachdenken.

Versicherungen versuchen gern mal bei nicht zu klärender Schuldfrage eine 50/50 Regelung zu erreichen.

Sie begutachten den Schaden beim Gegner, schlagen dann vor, 50% davon zu tragen.
Bei Deinem Schaden dann das gleiche:
Die gegnerische Versicherung trägt 50% - den Rest Du.

Macht im Prinzip ja auch Sinn, wenn nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann, wer Schuld ist.

Ähnliche Themen

Die Polizei kentn sich ja a net aus. Du bist auf deiner Seite gefahren egal ob ganz rechts oder mehr links in deiner Fahrban und wenn du schon 100 gefahren bist braucht dich der andere gar net überholen. Wer überholt hat immer Schuld wenn ein Unfall ist gleichgültig ob beim Gegenverkehr oder der Überholte. So ist das. Die Polizei sollte das eigentlich wissen. Also ich würde da aufalle fälle nicht nachgeben weil du im recht stehst!!!!

1. anwalt aufsuchen und kompletten schriftverkehr abtreten.

2. nur eine reine schadungsmeldung an deine versicherung machen, das es zu einem unfall kam wo dein und das andere auto beschädigt wurden, ohne es weiter zu bewerten (meldepflicht wird somit eingehalten). den rest sollen die sich von der polizei holen (hergangsnummer mit angeben)

3. neutralen (!) gutachter für dein auto beauftragen, auf keinen fall den der gegnerischen versicherung akzeptieren.

4. notizen machen... in nem halben jahr weisst du nicht mehr, was und wie es abgelaufen ist.

5. vllt. nach weiteren zeugen suchen.

6. viel glück 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen